Denn Ihre pauschale Forderung, die Landesförderung von 10 % auf 30 % anzuheben, würde im Vergleich zu heute eine jährliche Mehrbelastung für den Landeshaushalt von wenigs tens 150 Millionen € bedeuten.
(Abg. Klaus Herrmann CDU: Durch Schulden! – Ge- genruf des Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Na, na, na! Wir werden das belegen beim Nachtragshaushalt!)
Unabhängig davon ist selbstverständlich mit den kommunalen Landesverbänden, den Kirchen und den anderen freien Trägerorganisationen zu klären, wie die Finanzierung der Kinderbetreuung unter den geänderten Rahmenbedingungen für die Zukunft insgesamt auf eine gesicherte Grundlage gestellt werden kann.
Zunächst geht es um die Frage, wie die Bundesmittel im Land zu verteilen sind, um dem tatsächlichen Bedarf auch wirklich gerecht zu werden. Wie schon gesagt wurde: Ministerpräsi
(Zuruf der Abg. Christine Rudolf SPD – Abg. Carla Bregenzer SPD: Weihnachtsmann! – Zuruf des Abg. Franz Untersteller GRÜNE)
Jetzt machen Sie sich einmal keine Sorgen um den Termin. Die Landesregierung und die Landesverwaltung sind schneller, als Sie denken.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ob es Ihnen gefällt oder nicht, die CDU-Fraktion wird heute diesen Verhandlungsergebnissen mit Sicherheit nicht durch irgendwelche Vorfestlegungen vorgreifen.
Ein Windhundverfahren à la IZBB wird es schon allein deshalb nicht geben, weil wir nicht die Absicht haben, den letzten Windhund mit einer 90-%-Förderung, wie wir sie damals hatten, hinter dem Ofen hervorzuholen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zuruf von der CDU: Sehr gut! – Zuruf der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE – Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Das war Ihr Windhundprinzip! Das haben Sie gemacht! – Abg. Ursula Haußmann SPD: Das war das Verfahren von Frau Schavan!)
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Sie dürfen gewiss sein, die Landesregierung und die CDU-Fraktion sind den Kommunen und Trägern auch in dieser Frage ein verlässlicher Partner.
Die Mittel des Bundes sind ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 an einen Rechtsanspruch gekoppelt; das ist ein Rechtsanspruch für die ein- bis dreijährigen Kinder. Das wirft natürlich weitere Fragen auf, z. B. wie durch den Anspruchsgegner – vermutlich die Kommune,
der Landkreis – ein hundertprozentiger Rechtsanspruch bei einem 35-prozentigen Platzangebot einzulösen ist. Provoziert der Rechtsanspruch am Ende einen Kriterienkatalog, eine Art Numerus clausus für die Vergabe von Krippenplätzen?
(Abg. Ursula Haußmann SPD: Nicht, wenn die Lan- desregierung endlich in die Gänge kommt, Frau Kol- legin!)
aber für 40 % der Kinder im Alter von einem Jahr bis drei Jahren der Rechtsanspruch geltend gemacht wird? Wie sieht dann das Platzangebot für die Kinder unter einem Jahr aus? Wie soll eine Gemeinde in Oberschwaben, im Schwarzwald für die beiden dort vielleicht vorhandenen Kinder unter drei Jahren mit Betreuungsbedarf einen Betreuungsplatz vorhalten?
(Abg. Marianne Wonnay SPD: Wie wäre es mit Ta- gespflege? – Zuruf von der SPD: Altersmischung! – Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Sie zerreden das wieder! Was soll denn das? – Gegenruf des Abg. Klaus Herr- mann CDU: Das ist die Rechtslage!)
Eine Krippenlösung kommt hier sicherlich nicht in Betracht. Deswegen wird das Angebot der Wahl in solchen Fällen die Betreuung durch eine Tagesmutter oder gern auch durch einen Tagesvater sein.
Als CDU-Fraktion wollen wir deshalb die Einlösung des Rechtsanspruchs auch über das Tagesmüttermodell sicherstellen. Dabei wird man auch darüber reden müssen, wie die Anforderungen an das Tagesmüttermodell sind, z. B. hinsichtlich der Verlässlichkeit in Urlaubs- und in Krankheitsfällen. Zudem – das ist ganz wesentlich – wollen wir eine so weit wie möglich gleichwertige Förderung des Tagespflegeplatzes und des Krippenplatzes erreichen.
(Beifall bei der CDU – Abg. Ursula Haußmann SPD: Warum diskutieren wir denn heute, wenn Sie gar nichts machen?)
Zum Schluss noch eine Anmerkung zum Betreuungsgeld. Ich frage mich schon, was man für ein Menschen- und Familienbild haben muss, wenn man die außerhäusliche Betreuung von Klein- und Kleinstkindern per se für besser hält als die Erziehung und Betreuung in der Familie,
(Zuruf von der SPD: So ein Unsinn! – Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Wer sagt denn das? – Abg. Katrin Alt- peter SPD: Das ist wirklich Mottenkiste! – Abg. Ma- rianne Wonnay SPD: Ich dachte, über diese Graben- kämpfe wären wir längst hinaus!)
wenn man eine mögliche zusätzliche familienpolitische Leis tung als „Herdprämie“ diffamiert und gleichzeitig den Vätern und Müttern unterstellt, dass sie wegen ein paar Euro mehr zulasten ihrer Kinder handeln würden.
(Beifall bei der CDU – Abg. Ursula Haußmann SPD: Ojemine! – Abg. Marianne Wonnay SPD: So was nennt man Ablenkungsmanöver! – Abg. Katrin Alt- peter SPD: Das war eine Nullnummer! – Abg. Ursu- la Haußmann SPD: Eine absolute Nullnummer war das gerade!)
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! In eine Hand, die einem etwas schenkt, soll man nicht beißen. Nach diesem Motto verfahren wir gerade bei dem, was uns vom Bund angeboten wird. Auch ich will nicht sagen, wir nähmen nichts. Selbstverständlich werden wir alle Möglichkeiten nutzen, um das, was unser aller Ziel ist, nämlich mehr Betreuung, mehr Erziehung, mehr Bildung im Land möglich zu machen, für die Eltern und ihre Kinder voranzubringen, und das Geld selbstverständlich annehmen.
Ich will, ohne beckmesserisch zu sein, trotzdem einmal sagen: Wir waren uns einmal darüber einig – übrigens auch mit Herrn Gönner, der Ihnen nicht ganz unbekannt ist –, dass wir im Grunde genommen die Verantwortlichkeiten nicht nur im Rahmen der Föderalismusreform, sondern auch zwischen Land und Kommunen klarer trennen wollen. Nun wissen wir, dass für die Kinderbetreuung ausschließlich die kommunale Ebene zuständig ist; Stichwort Kinder- und Jugendhilfegesetz. Wir waren uns einig, vielleicht einmal dahin zu kommen, dass das Land sagt: „Wir bezahlen alles, was Schule ist“, und die Kommunen sagen: „Wir bezahlen alles, was zum Bereich Betreuung, Erziehung und Bildung vor der Schule gehört.“ Dieser Situation sind wir nicht nähergekommen, sondern wir entfernen uns immer mehr von ihr.
Denn wie wird die Kinderbetreuung künftig finanziert? Da zahlt jetzt der Bund ein Stück, da zahlt das Land etwas, da zahlt die Kommune etwas, da zahlt der Träger – das sind ja nicht alles Städte, Gemeinden und Landkreise, sondern auch Kirchen, Waldorfeinrichtungen oder wer auch immer –, und es zahlen die Eltern. Denn es fordert ja niemand die kostenlose Aufnahme aller Kinder im Alter von unter drei Jahren in Krippen. Jetzt haben wir also fünf Finanziers in diesem ganzen Spiel, wenn ich das einmal so nennen darf, und schon geht das Schwarze-Peter-Spiel los. Es geht hin und her, und man vermittelt so den Eindruck, es könnte eine gerechte Aufteilung zwischen diesen fünf Partnern geben.
Auch da wird also das Thema Gerechtigkeit sehr stark strapaziert. Deswegen werden wir versuchen müssen, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine möglichst sachgerechte Aufteilung hinzubekommen, und zwar gemeinsam mit den Kommunen.