und dazu Abschnitt I Ziffer 7 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Drucksache 14/1872. Wer Artikel 19 mit der Änderung in § 5 Abs. 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Mehrheitlich angenommen.
und dazu Abschnitt I Ziffer 8 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Drucksache 14/1872. Wer Artikel 20 mit der Änderung in Absatz 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Mehrheitlich ist dem zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich“. – Sie stimmen dieser Überschrift zu.
Ich stelle nunmehr den hierzu vorliegenden Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 14/1902-1, zur Abstimmung. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Diesem Antrag ist mehrheitlich zugestimmt.
Wir haben noch abzustimmen über Abschnitt II der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Drucksache 14/1872. Sie stimmen diesem Abschnitt zu. – Es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, Ihre Plätze einzunehmen. Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit – Drucksache 14/1768
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat eine Allgemeine Aussprache über den Gesetzentwurf mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Schon in der 12. Legislaturperiode herrschte in diesem Hohen Haus Übereinstimmung, dass das aus dem Jahr 1953 stammende Gesetz über die Erteilung von Sonderurlaub an Mitarbeiter in der Jugendpflege und der Jugendwohlfahrt novelliert werden muss. Darauf habe ich bereits bei der ersten Lesung hingewiesen. Der nunmehr zur Verabschiedung vorliegende Gesetzentwurf sieht unbestritten Verbesserungen gegenüber der bisherigen Regelung vor:
Erstens: Der Kreis der Anspruchsberechtigten für die Freistellung von der Ausbildung bzw. der Arbeitsleistung wird ausgeweitet. Das Mindestalter für eine Freistellung wird um zwei Jahre herabgesetzt. Das heißt, künftig können Jugendliche schon mit 16 Jahren und nicht erst, wie bisher, mit 18 Jahren freigestellt werden.
Drittens: Künftig werden auch Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen für Übungsleiter und Trainer im Jugendbe
reich des Sports einbezogen. Allein diese Ausweitung auf den Sport bedeutet, dass von insgesamt 450 neuen Übungsleiterlizenzen pro Jahr ausgegangen werden kann. Bei je 120 Unterrichtseinheiten ist dies ein nicht zu vernachlässigender Umfang, um den wir die Möglichkeiten erweitern.
(Beifall der Abg. Gundolf Fleischer und Bernhard Schätzle CDU – Abg. Gundolf Fleischer CDU: Sehr gut!)
die weiter gehenden Forderungen einzelner angehörter Verbände seien nicht berücksichtigt worden und daher sei die Novelle kein Schritt nach vorn, so muss man sich auch mit der Frage beschäftigen: Was ist uns als verantwortlichen Entscheidungsträgern wichtig? Geben wir der Freistellung von der Ausbildung Vorrang, oder ist uns eine qualifizierte Ausbildung der Menschen wichtig, die wir im Blick auf die demografische Entwicklung dringend brauchen?
Es ist ein Signal, das wir in das Land hinaussenden: Wirtschaft, Handel, Gewerbe und Handwerk, bildet aus und stellt genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung! Wir wiederum sorgen dafür, dass die Ausbildung nicht durch einen zu hohen Umfang an Abwesenheit erschwert wird. Wir müssen alles unterlassen, was eine Begründung dafür liefern könnte, nicht auszubilden. Das ist auch ein Signal an die Jugend: Vorrang hat die Befähigung zur Berufsarbeit, denn sie ist der Schlüssel zu einem eigenverantwortlichen, durch eigene Erwerbsarbeit gestalteten Leben.
Gerade die kleineren Betriebe, z. B. Familienunternehmen, bilden vorbildlich aus. Auch deren Zwänge und Erfordernisse gilt es zu berücksichtigen, wiewohl wir nicht verkennen: Viele junge Menschen holen sich in der Jugendarbeit zusätzliche Kompetenzen, von denen auch die Firmen profitieren können.
An dieser Stelle möchte ich auch sagen: Keinem Arbeitgeber ist es verboten, über den Rahmen des Gesetzes hinaus freizustellen.
(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Sehr gut! Wir ap- pellieren sogar, das zu tun! – Beifall des Abg. Dr. Ul- rich Noll FDP/DVP)
Unsere Haltung ist zugegebenermaßen ein Kompromiss zwischen Belangen des Ehrenamts und der Wirtschaft, keinesfalls aber ein Kniefall vor der Wirtschaft. Wer die viel zitierte Politikverdrossenheit auch an dieser Stelle hervorkramen muss, der zeigt, dass es ihm nicht um die wirklich wichtigen Fragen unserer Zeit geht.
In einer globalisierten Arbeitswelt gibt es Konkurrenz, und es geht um den Standort Deutschland. Es geht darum, ob wir uns
weiterhin behaupten können, um das, was wir als selbstverständlich ansehen, auch in Zukunft gerade den jungen Menschen bieten zu können.
Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Sie ist innerhalb der Koalition Konsens. Bei 4 913 bezahlten Freistellungen für Landesbedienstete im Jahr 2005 – das entspricht 23 Vollzeitstellen – müssen wir uns nicht verstecken, schon gar nicht, wenn man berücksichtigt, dass die durchschnittliche Freistellungsdauer bisher bei knapp über fünf Tagen im Jahr lag.
Deshalb, meine Damen und Herren, wird die CDU-Fraktion dem Gesetzentwurf, wie er dem Ausschuss für Schule, Jugend und Sport sowie dem Sozialausschuss zur Beratung vorlag, zustimmen.