Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV) – Drucksache 14/1930
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat eine Allgemeine Aussprache mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die CDU-Fraktion darf ich heute erneut klar zum Ausdruck bringen, dass wir am Lotterie- und Wettmonopol festhalten und dem Ratifizierungsverfahren zustimmen, damit der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in das Landesrecht übernommen werden kann. Dabei gehen wir davon aus, dass der Staatsvertrag den höchstrichterlichen Vorgaben gerecht wird und andere rechtliche Hinderungsgründe nicht bestehen. Daraus folgt, dass dieser Staatsvertrag künftig verfassungs- und europarechtlich uneingeschränkt Bestand haben muss.
Gleichwohl, meine Damen und Herren, ist zu erwähnen, dass die EU-Kommission teilweise anderer Auffassung ist; allerdings geht diese Betrachtungsweise der EU-Kommission mit der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht konform. Dies sehen alle 16 Bundesländer gleichermaßen so. Es spricht also vieles dafür, dass sich die EU-Kommission mit ihrer Sichtweise beim Europäischen Gerichtshof nicht wird durchsetzen können.
Weil die privaten Wettanbieter und -vermittler weiterhin auf eine volle Marktöffnung drängen, wird es wohl zu einem erneuten Vertragsverletzungsverfahren kommen, sodass abschließende Rechtssicherheit letztlich nur durch eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und aufgrund einer Entscheidung durch diesen erreicht werden kann.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle auf die neueste Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 5. November 2007 zu sprechen kommen. Nach diesem Urteil darf übrigens der betreffende gewerbliche Vermittler von Sportwetten keine Wetten mehr anbieten. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat diesem Anbieter sowohl die Veranstaltung und die Vermittlung von Sportwetten als auch die Werbung hierfür in Baden-Württemberg untersagt. Der Verwaltungsgerichtshof hat das Regierungspräsidium in seinem Urteil bestätigt und hat u. a. ausgeführt, dass es technisch möglich und auch zumutbar sei, die Untersagungsverfügung des Regierungspräsidiums zu befolgen.
Allein daraus ersehen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie wichtig und notwendig es ist, dass wir mit dem Staatsvertrag die ordnungsrechtlichen Regelungen schaffen und heute mit dem Ratifizierungsverfahren die Grundlagen für ein Inkrafttreten des Staatsvertrags zum 1. Januar 2008 herstellen.
Meine Damen und Herren, zum wiederholten Male möchte ich in der parlamentarischen Diskussion auf die dauerhafte Gewährleistung von Spieler- und Jugendschutz zu sprechen kommen. Das ist für uns alle der zentrale Punkt und deshalb auch so wichtig. Der neue Staatsvertrag beinhaltet eine Vielzahl von dementsprechenden Regelungen, die den Anforderungen sowohl des Bundesverfassungsgerichts als auch des Europäischen Gerichtshofs gerecht werden. Danach ist besonders geregelt und sanktioniert, dass die Teilnahme von Minderjährigen am Glücksspiel unzulässig ist.
Weiterhin gehören zum wesentlichen Inhalt die Einrichtung eines Sozialkonzepts zur Prävention von Spielsucht und die Verpflichtung, über Suchtrisiken aufzuklären.
Die CDU-Fraktion ist der festen Überzeugung, dass nur mit dem Monopol diese übergeordneten Zielsetzungen dauerhaft gewährleistet werden können.
Auch darin sind sich alle 16 Bundesländer einig. Jedenfalls sind mir keine gegenteiligen Meinungen bekannt.
Baden-Württemberg ist nach Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern das vierte Bundesland, das das Ratifizierungsverfahren uneingeschränkt zum Abschluss bringt und damit den Staatsvertrag zum Glücksspielwesen vollinhaltlich bestätigt. Die anderen Bundesländer werden noch vor Weih
nachten, spätestens zum 14. Dezember 2007, ebenfalls ihre Zustimmung erteilen. Davon können wir ausgehen.
Lassen Sie mich kurz auf den gemeinsamen Entschließungsantrag eingehen. Wir, die CDU-Fraktion, stimmen diesem Antrag zu und bitten die Landesregierung, im Verhandlungsweg zu erreichen, dass die in Baden-Württemberg bislang geltenden und bewährten unterschiedlichen Richtlinien beim Gewinnsparen beibehalten werden können.
Allerdings möchte ich auch darauf hinweisen, dass das diesem Antrag zugrunde liegende Problem offenbar nur bei einigen Banken besteht. Diese müssen nun ihr Gewinnsparen umstellen und können nur noch eine Quote von 80 : 20 anbieten, das heißt, bei den Gewinnsparlosen geht 1 € von 5 € in die Verlosung, die restlichen 4 € gehen auf das Sparkonto. Bislang waren es 1,25 € zu 3,75 €.
Einige Banken bieten laut Prospekten in Baden-Württemberg die im Staatsvertrag stehende Quotierung von 80 : 20 bereits an.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir in diesem Haus schon dreimal über das Thema Glücksspielstaatsvertrag gesprochen haben, möchte ich heute keine allgemeinen Ausführungen mehr zu diesem Thema machen, sondern nur auf zwei Dinge eingehen.
Zum einen: Auch wir, Kollege Groh, stimmen natürlich unserem gemeinsamen Entschließungsantrag zu. Ich möchte noch einmal betonen, dass wir das im Staatsvertragsentwurf festgelegte Verhältnis von 20 % Lotterieanteil zu 80 % Sparanteil bei den Gewinnsparvereinen für nicht richtig halten. Der Glücksspielstaatsvertrag geht in seiner Begründung auch von falschen Voraussetzungen aus, weil er nämlich sagt, dass dieses Verhältnis 20 : 80 Usus sei und sich dieses Verhältnis eingespielt habe. Dies ist seit 2007 nicht mehr zutreffend, da das Verhältnis von Glücksspielanteil/Lotterieanteil zu Sparanteil schon jetzt auf 25 : 75 verändert wurde. Hintergrund dieser Veränderung ist, dass seit Januar 2007 der Anteil der Gewinne, die für gemeinnützige Zwecke verwendet werden, von 10 % auf 25 %, also auf das Zweieinhalbfache, erhöht wurde. Deswegen halten wir es auch für angebracht, wenn der Lotterieanteil von 20 auf 25 % erhöht wird. Diese Änderung ist sachgerecht, und wir bitten die Landesregierung, dies auch einzubringen.
Einen zweiten Punkt möchte ich im Nachgang zur letzten Debatte noch einmal erwähnen. Da wurde mir von der Kollegin
Wer hier zu diesem Thema, zu diesem Vertrag das Hohelied der Spielsuchtbekämpfung singt, begeht eine Scheinheiligkeit allererster Güte.
Ich lege Wert darauf, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es mir bei diesem Staatsvertrag einzig und allein und ausschließlich um die Spielsuchtbekämpfung geht. Das ist unsere Motivation, zu fordern, dass der Glücksspielbereich staatlich reguliert bleiben muss. Dazu stehen wir nach wie vor.
Wir stehen zu drei Prinzipien, die für uns im Glücksspielbereich gelten: Das erste Prinzip ist der Jugendschutz, das zweite ist der Spielerschutz, und das dritte ist die mengenmäßige Begrenzung des Glücksspiels, um dieses einzudämmen. Das sind unsere Prinzipien, und die gelten für uns. Das hat mit Scheinheiligkeit, Frau Kollegin, nichts zu tun.
Über Scheinheiligkeit könnte man in einem anderen Zusammenhang reden. Ich zitiere noch einmal aus diesem Protokoll, und zwar auch wieder die Frau Kollegin Berroth:
Wenn uns jetzt vorgeworfen wird, wir würden dies machen, weil wir von irgendeiner Seite massiv bedrängt worden seien, so entspricht dies mit Sicherheit nicht der Wahrheit. Fragen Sie diese Leute einmal,
Zu dem Verhältnis von FDP und Sportwettenanbietern sind mir allerdings zwei Dinge aufgefallen, die ich Ihnen, ohne sie weiter zu kommentieren, einfach einmal zeigen möchte.
Das ist der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle mit einem Trikot von bwin, wie er gerade Volleyball spielt.
(Unruhe bei der SPD – Abg. Heiderose Berroth FDP/ DVP: Wo ist da das Problem? Das ist mir bekannt! Das ist nichts Neues!)
eine Seite aus einem Prospekt des FDP-Bürgerfonds. Ich habe die Seite einmal vergrößert. Darauf steht: „FDP-Bürgerfonds. Wir danken unserem Hauptsponsor betandwin.“