Es ist doch nicht so, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland auf dem absteigenden und die Privaten auf dem aufsteigenden Ast wären. Genau umgekehrt ist es: Wir haben heute noch eine ganz klare Marktüberlegenheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Unser Grundgesetz sagt: Wir wollen eine freie und pluralis tische Meinungs- und Presselandschaft haben.
Frau Kipfer steht offenbar nicht in Kontakt mit dem bei der SPD zuständigen Medienpolitiker Marc Jan Eumann. Dieser hat übereinstimmend mit dem CDU-Kulturstaatsminister Neumann – nicht nur eine zufällige Namensähnlichkeit, sondern sie waren sich auch in der Sache einig – festgestellt, dass sich die über neue Übertragungswege verbreiteten Inhalte ausschließlich am Grundversorgungsauftrag zu orientieren hätten. Da haben diese beiden Herren recht.
Es geht also nicht darum, einen solchen Schrott zu produzieren, für den ich gerade Beispiele gebracht habe, sondern man sollte sich einfach am Grundversorgungsauftrag orientieren.
Der zwischen den Ländern und der EU-Generaldirektion Wettbewerb ausgehandelte Maßnahmenkatalog ist deshalb richtig. Die EU hat das Verfahren eingestellt. Wenn die Länder diese Maßnahmen jetzt ergreifen, hätte man die Europäische Union gar nicht gebraucht. Das wäre uns lieber gewesen. Denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk hätte selbst merken müssen, dass er sich hier in gefährliches Fahrwasser begibt.
Ich präzisiere Ihnen das noch einmal. Natürlich können die Privaten alles machen, denn die Privaten müssen sich ja selbst finanzieren. Aber der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird durch Zwangsgebühren finanziert und darf deshalb nicht die gesamte Konkurrenz plattmachen. Das ist logisch. Das wurde auch mehrfach festgestellt.
Deswegen muss, bevor die öffentlich-rechtlichen Anstalten online expandieren, festgestellt werden, ob sie in unzulässiger Weise in die Märkte eingreifen. Was das Staatsministerium in seiner Stellungnahme zu Ihrem Antrag geschrieben hat, bezeichnet genau den richtigen Weg hierfür. Wir wollen ja niemanden, auch nicht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, an der Nutzung dieser neuen Übertragungsmöglichkeiten hindern und dies keineswegs verbieten,
aber wir teilen nicht die Auffassung der Sozialdemokraten und der Grünen, dass nur der öffentlich-rechtliche Rundfunk qualitativ hochwertigen und seriösen Journalismus sicherstellen kann. Das wäre schlichtweg falsch und anmaßend.
Ich sage Ihnen: Wenn Sie den Mitteldeutschen Rundfunk online anschauen, sehen Sie, dass man dort mit einem Bodymaßtest sein Gewicht beurteilen lassen kann.
Gern. – Im Saarländischen Rundfunk gibt es einen Urlaubsplaner. Der errechnet Ihnen, dass Sie im nächsten Jahr aus 26 Urlaubstagen wegen der vielen Brückentage 76 freie Tage machen können. Aber zurück zu diesem Bodymaßtest.
(Heiterkeit – Abg. Jörg Döpper CDU: Das heißt Bo- dy-Mass-Index! – Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Das würde Ihnen auch einmal guttun! – Weitere Zurufe – Unruhe)
Das alles wird vom sauer verdienten Geld der Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler gemacht. Da kann ich nur sagen: Abgewogen und für zu seicht befunden.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich mit fünf Grundaussagen beginnen.
Die erste – das ist ganz wichtig – heißt: Die Politik hat den Leuten nicht vorzuschreiben, welches Programm sie einschalten.
(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Jawohl! – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Auch die SPD nicht! – Abg. Thomas Knapp SPD: Da muss man die Knöpfe blockieren, dann geht das!)
Die zweite ist: Die Politik ist dann gefragt, wenn es darum geht, Kinderschutz und Jugendschutz zu gewährleisten. Sie ist gefragt, wenn es darum geht, Strafrecht umzusetzen und sicherzustellen.
Drittens: Die Grundversorgung ist ein ganz wesentlicher Bestandteil der Demokratie. Eine Grundversorgung an Information, verfassungsrechtlich geschützt, muss sein. Dazu bekennt sich jeder.
Grundversorgung bedeutet letztlich – da können wir in das jüngste Verfassungsgerichtsurteil hineinschauen – eine Rahmengesetzgebung durch den Gesetzgeber. Weil Sie nachgefragt haben, Frau Kipfer, was die Regierung dazu wohl meint, sage ich dazu: Das bedeutet nur eine Rahmensetzung durch den Gesetzgeber. Sonst wollen Sie von der Regierung doch auch nicht so viel Regulierungsdichte. Ansonsten gilt absolute Programmautonomie.
Ich habe gehofft, dass uns mit dem Urteil noch etwas mehr Anhaltspunkte gegeben werden, an denen wir uns bei der Definition, was die Grundversorgung letztlich ausmacht, entlanghangeln können.
Wir haben es uns bisher leichtmachen können, weil die Technik nur begrenzte Möglichkeiten bot. Es gab die ARD, das ZDF und später die Regionalprogramme.
Jetzt stehen wir vor der Schwierigkeit, bei einer möglichen Multiplizierung der Programmangebote zu definieren, wo Grundversorgung beginnt und wo sie endet.
Stopp, nicht ganz. Das Gerichtsurteil sagt: Gesetzgeber, gib den Rahmen vor, und dann geht es hinein. Jetzt beginnt natürlich die Abgrenzung zu den Privaten. Nicht alles ist Grundversorgung. Wenn ich die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender anschaue, muss ich sagen: Das, was da geboten wird, ist wirklich nicht alles Grundversorgung.
Aber das ist keine Schelte. Ich war schon ein bisschen belus tigt, als ich gehört habe, dass Sie fast schon das Totenglöckchen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben läuten hören. So weit sind wir beileibe nicht, wenn wir jährlich über ein gebührenfinanziertes Finanzvolumen von 7 Milliarden € verfügen können.