Keine weiteren Zusatzfragen. – Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es wird eine intensive schriftliche Beantwortung geliefert.
(Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Gustav-Adolf Haas SPD: Ich danke jetzt schon! – Heiterkeit bei Abge- ordneten der SPD)
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. B i r g i t K i p f e r S P D – P r o d u c t - P l a c e m e n t
der Länder beabsichtigt, in der Umsetzung der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste Product-Placement im deutschen Fernsehen zu verbieten und an den bisherigen strikten Regeln zur Schleichwerbung festzuhalten?
Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Staatssekretär Stächele – Entschuldigung, Herrn Staatsminister Stächele.
Sie sind ja in diesem Thema voll engagiert und im Detail in Kenntnis. Sie wissen, die Fernsehrichtlinie ist am 29. November in zweiter Lesung vom Parlament verabschiedet worden. Sie ist nach Veröffentlichung innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen. Das ist der formelle Prozess.
Vorausgegangen ist ein Diskussionsprozess. Ich habe mit Erstaunen gesehen: Der erste Entwurf zu dieser Fernsehrichtlinie stammt aus dem Jahr 2005.
Wir, die deutschen Länder, und ich meine, auch der Bund, haben uns ja gegen Produktplatzierung ausgesprochen. In der europäischen Mediendiskussion sieht man das etwas anders. Da gibt es eine liberale Haltung; da wird gesagt: Der Medien konsument, der Fernsehzuschauer lässt sich nicht davon beeindrucken, ob da irgendwo ein Produkt herumsteht, etwa ein Mercedes, ein VW oder eine andere Gabe der Konsumindus trie. Das ist in der europäischen Diskussion von anderen Ländern leichter gesehen worden als von uns. Unsere Position, dass Produktplatzierung generell verboten werden sollte, hat keine Mehrheit gefunden. Wir haben uns zwar mit einem Beschluss im Bundesrat dagegen ausgesprochen, aber Demokratie auf europäischer Ebene heißt eben, dass es ein Konzert von 27 Mitgliedsstaaten gibt.
Nun ist eines tatsächlich doch noch erreicht worden. Es gibt einen restriktiven Ansatz, der heißt: Produktplatzierungen sind grundsätzlich verboten; sie sind aber beispielsweise in Kinofilmen und in Filmen und Serien für audiovisuelle Mediendienste, in Unterhaltungssendungen und in Sportprogrammen ausnahmsweise erlaubt.
Zulässig sind in jedem Fall die Produktbeistellungen. Für diejenigen, die den Unterschied zwischen Produktplatzierung und Produktbeistellung nicht so genau kennen: Produktbeistellungen sind im Grunde technische Infrastrukturen, die geliefert werden. Das kann so ablaufen, dass eine Gemeinde, etwa ein Kurort, die technischen Kulissen zur Verfügung stellt. Das ist die Beistellung – also eine kostenlose technische Assistenz –, und diese ist zulässig. Produktplatzierung heißt dagegen, dass innerhalb des Streifens eine Werbung abläuft. Dies ist grundsätzlich nicht zulässig. Produktplatzierungen müssen dem Zuschauer kenntlich gemacht werden. Aber die Mitgliedsstaaten können dies in eigener Regie regeln.
Aber jetzt komme ich zu Ihrer Fragestellung: Eine Festlegung der Rundfunkkommission ist bislang nicht erfolgt; dazu war der Zeitraum einfach zu knapp. Es gibt in der Tat natürlich die Überlegung, ob man letztendlich nicht eine Unterscheidung zwischen öffentlich-rechtlichen, gebührenfinanzierten Sendern und privaten Sendern treffen sollte, die unter Umständen ja auch im internationalen Wettbewerb bestehen können müssen. Das würde bedeuten, dass man sagt: Wir lassen im Sinne des europäischen Gleichklangs die Produktplatzierung eher bei den privaten Sendern zu. Hierüber gibt es noch keine ab
schließende Meinung der Landesregierung, da diese Beschluss fassung ja noch ganz frisch ist und der Prozess der Meinungsbildung erst begonnen hat. Ich persönlich könnte mir eine solche Differenzierung durchaus vorstellen.
Aber, wie gesagt, wir sind am Anfang eines Meinungsbildungsprozesses. Wir gehen in die Diskussion hinein, sobald die Fernsehrichtlinie endgültig veröffentlicht ist.
Ich möchte Folgendes fragen: Die Landesregierung möchte diese Produktplatzierungen ja möglichst gering halten. Wie haben Sie es im gegenwärtigen System denn erreicht und wie wollen Sie in Zukunft erreichen, dass man Produkte nicht platzieren kann? Wie kann beispielsweise erreicht werden, dass bei Automobilen nicht erkannt werden kann, um welche Marke es sich handelt? Wie sollen wir uns das vorstellen?
Wir haben im Grunde bis jetzt ja nationale Regelungen, die heißen: keine Produktplatzierungen. Sie haben den Aufschrei ja vernommen, zu dem es kam, als doch Produktplatzierungen erfolgt sind und dabei zum Teil offenbar erhebliche Summen aus Werbeeinnahmen bzw. für Ausgaben für solche Produktplatzierungen zutage traten.
Im Grunde werden wir tatsächlich entweder generell ein Verbot beibehalten – diese Möglichkeit besteht, mit den genannten Ausnahmen –, oder aber wir sagen: Wir behalten es bei den öffentlich-rechtlichen, gebührenfinanzierten Sendern bei. Solche Sender müssen auf dem Werbemarkt nicht kämpfen, und sie müssen ihre Einnahmen nicht auf diesem Wege akquirieren. Dann müsste man aber auch sagen: Wir lassen es zu, wenn eine entsprechende Produktbeistellung erfolgt. Das müsste man dann noch ausformulieren. Ich gehe jedoch davon aus, dass ein Abgeordneter einer liberalen Partei keine Bedenken gegen eine liberale Öffnung hat. Oder habe ich das falsch verstanden?
Ich stelle damit nur fest, dass ich den Abgeordneten der liberalen Partei doch wohl richtig verstanden habe, wenn ich konstatiere, dass er gegen flexible Instrumente im Sinne einer liberalen Wirtschaftsordnung sicherlich nichts haben kann.
Herr Minister, ich habe Sie so verstanden, dass sich die Bundesrepublik auf europäischer Ebene gegen die Produktplatzierung ausgesprochen hat. Wenn Sie jetzt sagen, Sie könnten sich in dieser Weise eine Differenzierung zwischen öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk vorstellen, dann frage ich Sie, warum Sie das nicht schon frühzeitiger auf höherer Ebene angebracht haben.
Da besteht ein Bruch in Ihrem Gedankengang. Wir haben uns dafür in einer Zeit ausgesprochen, als wir die Hoffnung auf ein einheitliches europäisches Verbot haben konnten. Die neue Wirklichkeit sieht anders aus. Sie sieht jetzt so aus, dass auf dem europäischen Werbemarkt Konkurrenz besteht. Die einen lassen zu. Jetzt stellt sich wieder die Frage, inwieweit wir in Deutschland dort, wo man die Einnahmen tatsächlich über den Werbemarkt akquirieren muss, diesen Bereich öffnen könnten. Das ist die neue Situation. Der vormalige Kampf galt einem gemeinsamen Verbieten.
Herr Minister, Sie haben es genau richtig verstanden. Das war der Sinn der Nachfrage. Die Frage ist, welchen Unterschied es im wirklichen Leben machen soll, wenn ein Fahrzeug – z. B. das Qualitätsprodukt eines weltweit tätigen Automobilherstellers mit Sitz in Stuttgart-Zuffenhausen – in einem Film, z. B. in einem James-Bond-Film, mit oder ohne Entgelt des Herstellers zu sehen ist. Ich frage Sie, worin denn der Unterschied besteht, wenn derjenige, der den Film produziert, sich für dieses Qualitätsprodukt entscheidet oder der Hersteller des Qualitätsprodukts dafür einen gewissen Obulus entrichtet und damit die Filmindustrie unterstützt? Worin liegt der Unterschied für den Zuschauer, wenn im Film aus guten Gründen z. B. immer dasselbe Qualitätsprodukt aus Stuttgart-Zuffenhausen zu sehen ist?
Ausgangspunkt des öffentlichen Auftrags ist das verfassungsmäßige Gebot, im Sinn der Demokratie die ungetrübte Meinungs- und Informationsvielfalt sicherzustellen. Aus diesem Gebot, aus diesem Ansatz heraus ist es richtig, dass ich sage: Ich darf das Ganze nicht mit bezahlter und nicht erkennbarer Werbung vermengen. Aber man muss diesen Ausgangspunkt sehen. Er kann nicht unbegrenzt gelten. Dort, wo dieser verfassungsmäßige Auftrag nicht mehr gilt – – Dieser Grenzbereich wird bei den Privaten ja auch überschritten. Das ziehen wir als Abgrenzung zu den Privaten auch immer heran. Dort, wo ich im Werbemarkt tatsächlich aktiv sein muss, muss ich unter Umständen – sogar im Sinn des Gebots der Fairness – eine liberale Handhabung einhalten.
Ich will Ihnen ein Zweites sagen. Ich war schon in der Diskussion über das Thema Produktplatzierung im Gegensatz zur Mehrheitsmeinung eher etwas offener. Denn ich baue – das habe ich unlängst auch hier sagen können – auf den mündigen Zuschauer. Es gibt ganz wenige, die sich in ihrem Kaufverhalten sehr dadurch beeinflussen lassen, wenn im „Tatort“ plötzlich ein Fahrzeug der Daimler-Klasse zu erkennen ist. Ich glaube, dass die Leute nach anderen Gesichtspunkten ent
scheiden. Beim „Tatort“ z. B. konzentriert man sich doch auf andere Dinge: auf den Mörder, auf den Mord, auf den Toten. Aber ich glaube nicht, dass dann, wenn im „Tatort“ zufällig gerade ein Fahrzeug der C-Klasse zu sehen ist, am nächsten Tag die Zahl der Bestellungen in Zuffenhausen nach oben schnellt.
Herr Minister, Sie haben gerade den „Tatort“ erwähnt. Kann sich die Landesregierung vorstellen, dass Kommissar Bienzle, wenn es einmal eine Wiederauflage mit ihm gibt, statt eines Trollingers ein „weinhaltiges Erfrischungsgetränk“ bestellt?
Herr Minister, würden Sie zur Kennt nis nehmen, dass die C-Klasse nicht in Zuffenhausen, sondern in Sindelfingen gebaut wird?