Protokoll der Sitzung vom 19.12.2007

Zum Thema Blamage muss ich, lieber Herr Kollege Dr. Schmid, bei aller Wertschätzung, nur ein Wort sagen: Untersuchungsausschuss. Mehr muss ich dazu nicht sagen, wenn man Sie sogar noch über die Zulässigkeit – –

(Abg. Ute Vogt SPD: Haben wir recht gehabt oder nicht? – Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Sie haben aber mächtig Angst gehabt davor!)

Wo haben Sie recht gehabt?

(Abg. Ute Vogt SPD: Wir haben recht gehabt!)

Sie sind gerade so über die Zulässigkeitshürde gekommen.

(Zuruf der Abg. Helen Heberer SPD)

Auf jeden Fall freut es mich, Herr Kollege Walter, Herr Kollege Schmid, dass Sie beide unserem Antrag folgen wollen. Das ist absolut richtig. Denn wir haben ein Etappenziel erreicht.

(Lachen bei Abgeordneten der SPD – Abg. Christine Rudolf SPD: Was für ein Demokratieverständnis ha- ben Sie denn eigentlich? – Gegenruf des Abg. Karl- Wilhelm Röhm CDU)

Aber wir brauchen noch weitere Wertgutachten.

(Zuruf des Abg. Reinhold Gall SPD)

Wir brauchen weitere Verhandlungen. Wir gehen davon aus, dass sich dieses Haus, der Landtag – so, wie es der Ministerpräsident schon vor längerer Zeit versprochen hat –, vor Abschluss einer Vereinbarung mit dem Haus Baden abschließend nochmals mit dieser Sache befasst.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Das Wort erteile ich Frau Abg. Berroth.

(Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! In einem stimmen wir hier im ganzen Haus vermutlich überein: Schloss Salem und andere badische Kulturgüter müssen für die Öffentlichkeit erhalten bleiben.

Der Jubel über das gestern vorgelegte Gutachten erscheint mir allerdings etwas verfrüht. Auf Schwäbisch sagt man: „Solange man singt, ist die Kirche nicht aus.“ Ich erlaube mir ein Urteil erst dann, wenn schließlich die Lösung insgesamt abgeschlossen ist.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und des Abg. Dieter Hillebrand CDU – Zuruf des Abg. Karl- Wilhelm Röhm CDU)

Uns liegen jetzt zwei Gutachten zum rechtlichen Schicksal der badischen Kulturgüter vor. All diejenigen, die sagen, jetzt sei alles festgelegt, möchte ich z. B. auf Seite 311 des Gutachtens der vom Land eingesetzten Expertenkommission verweisen. Dort steht:

Doch auch ein solcher Schadensersatzanspruch dürfte verjährt sein.

Auf Seite 316 heißt es:

(Zuruf des Abg. Jürgen Walter GRÜNE)

Eine Klage … trüge das starke Risiko einer Klageabweisung …

Dies, meine Damen und Herren, ist im Konjunktiv ausgedrückt und stellt eben keine genaue Festlegung dar. Es gibt auch ganz anderslautende Gutachten.

Ich traue mir eine juristische Klärung nicht zu. Ich vermute einmal, dass auch niemand hier im Saal zu einer solchen Klärung in der Lage wäre, weil dazu Spezialkenntnisse notwendig sind.

(Zurufe von der SPD – Glocke des Präsidenten)

Ja, ja. Die Besserwisser zeigen deutlich, wo sie sitzen.

(Zuruf des Abg. Reinhold Gall SPD)

Es handelt sich gegenwärtig um zwei Privatgutachten. Wenn die Sache vor Gericht ginge, würde ein weiteres, gerichtliches Gutachten angefordert. Auf dieser Grundlage würde ein Urteil gesprochen.

(Zurufe von der SPD – Abg. Winfried Kretschmann GRÜNE: Was wollen Sie damit sagen? – Glocke des Präsidenten)

Frau Abg. Berroth, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Stober?

Nein, ich möchte jetzt einmal zu Ende reden.

Ich meine, dass man dies gegebenenfalls abwarten müsste. Ich würde aber auch nicht unbedingt eine gerichtliche Auseinandersetzung anstreben.

(Abg. Johannes Stober SPD: Aber Sie beantragen doch selbst, dieses Gutachten zur Grundlage der Ver- handlungen zu machen! Wissen Sie überhaupt, was in Ihrem Antrag steht?)

Für mich steht nach wie vor auch die Möglichkeit, einen Vergleich zu erwägen, im Raum.

Die Grünen wollen jetzt kaufen. Auch die SPD hat sich entsprechend geäußert. Es bleibt abzuwarten, ob dies wirklich eine gute Entscheidung für die Steuerzahler in Baden-Württemberg wäre.

(Zurufe der Abg. Jürgen Walter und Theresia Bauer GRÜNE)

Wir halten es nach wie vor für richtig, auch eine Stiftungslösung zu prüfen,

(Zurufe von der SPD)

die diese Kulturgüter dauerhaft und nachhaltig sichert,

(Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Das ist unsere Forde- rung!)

ohne dass weitere laufende Kosten beim Land entstehen.

(Beifall der Abg. Dr. Ulrich Noll und Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP)

Denn da würde sich auch einiges aufsummieren.

Meine Damen und Herren, es ist gut, dass sich die Landesregierung auf den Weg gemacht hat, den Sachverhalt endgültig zu klären. Auch die FDP in Baden-Württemberg hat übrigens schon am 27. Oktober 2007 einen Beschluss über die Beendigung des Kulturgüterstreits und über den Erhalt von Schloss Salem gefasst.

Zusammen mit der CDU haben wir Ihnen einen Beschlussantrag vorgelegt, mit dem wir die Landesregierung auffordern, aufgrund des Ergebnisses der Expertenkommission weitere Verhandlungen mit dem Haus Baden anzugehen, das Schloss Salem langfristig für die Öffentlichkeit zu sichern und öffentlich zugänglich zu erhalten – dazu muss man es aber nicht unbedingt selbst kaufen – und auch weiterhin Verhandlungen über alle anderen Kunst- und Kulturgüter, die sich noch im Besitz des Hauses Baden befinden, zu führen.

Wir meinen aber, dass man da durchaus auch Private beteiligen kann. Gerade aus diesem Gutachten wird deutlich, dass sich auch früher private Mäzene am Erhalt von Kulturgütern

beteiligt haben. Schauen Sie einmal auf die Homepage von Salem. Da ist eine Reihe sehr potenter Förderer genannt. Die se sollten wir jetzt nicht plötzlich außen vor lassen, sondern auch denen sollten wir eine Möglichkeit geben, sich angemessen am Erhalt dieser Kulturgüter und an ihrem öffentlichen Zugang zu beteiligen –

(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Die FDP/DVP als par- lamentarischer Arm des Hauses Baden! Das ist aber neu!)

für die Interessen des Landes, für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger und für die Interessen der Kultur unseres Landes.

Meine Damen und Herren, die FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg hat Respekt vor der Geschichte unseres Landes.