(Oh-Rufe von der CDU und der FDP/DVP – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Die Frau Präsidentin wird auch noch belehrt! Nicht nur ich! – Abg. Dr. Hans- Peter Wetzel FDP/DVP zu Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Das ist der pädagogische Ansatz! – Heiter- keit)
Deswegen sage ich Ihnen, Herr Schebesta: Das, was Sie über die forsa-Studie und die Einheitsschule gesagt haben, liegt völlig daneben. Ich bitte Sie eindringlich, sich zu überlegen, warum in Schleswig-Holstein ein solch großer Andrang auf diese Gemeinschaftsschule besteht. Viele Gemeinden erkennen nämlich: Das ist erstens eine Chance, die Schule am Standort zu halten, und zum Zweiten wird den Kindern eine breite Palette von Abschlüssen angeboten. Genau das wollen Sie hier in Baden-Württemberg verhindern. Mit Ihrem Konzept, sage ich Ihnen, bluten Sie die Schulen im ländlichen Raum aus. Das wollen wir nicht.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Da beide Anträge Berichtsanträge sind, kann ich davon ausgehen, dass sie durch die Aussprache erledigt sind. – Es ist so beschlossen.
Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales – Föderalismusreform: Auswirkungen der neuen Regelungskompetenzen auf die Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg – Drucksache 14/1425
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung des Antrags fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Föderalismusreform wurden die Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Län
dern neu geordnet. Auswirkungen auf die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe wird dies aber erst dann haben, wenn das Land von seiner neuen Gesetzgebungskompetenz Gebrauch macht. Hierzu haben wir einen Antrag eingebracht, zumal über den Landkreistag hier doch Reformen angemahnt wurden.
Für uns ist unverständlich, warum die Landesregierung nun die bewährten verbindlichen Strukturen wie die Zweigliedrigkeit des Jugendamts mit der Verwaltung einerseits und dem Jugendhilfeausschuss andererseits als zentrales Planungs- und Entscheidungsgremium ohne Not aufgeben will. Im Jugendhilfeausschuss sind exemplarisch die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe eingebunden, rechtlich verbindlich, idealtypisch, wie man es sich besser nicht vorstellen kann, und genau hier wollen Sie die Axt anlegen. Das verstehe, wer will, aber wir verstehen das nicht.
Vor 55 Jahren wollte man mit der Einführung des Jugendwohlfahrtsausschusses mehr echte Demokratie verwirklichen und den Bürgern durch freie Mitarbeit am Gemeinwohl Mitverantwortung übertragen. Moderner könnte man es eigentlich gar nicht machen, als man es damals gemacht hat. Ich zitiere deshalb aus dem Sitzungsprotokoll – wohlgemerkt des Bundestags – von 1953 – das ist schon eine Weile her –: Damit wird am besten vermieden, dass eine nur repräsentative Demokratie sich entwickelt. – Das kann ich heute voll unterschreiben.
Geradezu widersprüchlich erscheint, dass heute einerseits Politikverdrossenheit und Staatsferne, mangelnde Bürgerbeteiligung und Verlust an Gemeinsinn beklagt werden, andererseits die Zweigliedrigkeit des Jugendamts und damit die strukturelle Einbindung der freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe und von sachkundigen Bürgern infrage gestellt wird.
Was will nun die Landesregierung hier – auch auf Anfrage von einigen Landkreisen – tun, was will sie erreichen? Der beschließende Charakter der Jugendhilfeausschüsse soll abgeschafft werden. Darüber hinaus soll es ins Belieben der Stadt- und Landkreise gestellt werden, ob sie solche Ausschüsse in Zukunft überhaupt noch einrichten. Hinzu kommt, dass man auch die Aufsicht über die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vom Landesjugendamt auf die Stadt- und Landkreise übertragen will.
Das halten wir für einen schwerwiegenden Fehler. Angesichts der enormen Herausforderungen an Gemeinden und Stadt- und Landkreise für eine zukunftsgerechte Gestaltung der sozialen Infrastruktur und von funktionierenden Gemeinwesen ist eine verbindliche, verlässliche und kontinuierliche soziale Netzwerkarbeit in Zukunft von großer Bedeutung. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe muss weiter Bestand haben und darf nicht einer kurzsichtigen Neuregelung geopfert werden.
Aber in Wirklichkeit, muss ich Ihnen sagen, werden wir durch diese Neuregelung nicht weniger Bürokratie erhalten, sondern wir werden eine Kinder- und Jugendhilfe bekommen, die zu mehr bürokratischen Ärmelschonern führen wird, weil die, die vor Ort die se Arbeit machen, nicht mehr ernsthaft in diesen Prozess mit einbezogen werden.
Ich kann Sie in diesem Punkt nicht verstehen, wenn das so gemacht wird. Sie haben in der Stellungnahme zu dem Antrag gesagt, dass im Rahmen der Evaluation der Verwaltungsstrukturreform noch einiges offen sei. Unsere Bitte ist: Lassen Sie die Verbindlichkeit dieser Strukturen auf Stadt- und Landkreisebene bestehen. Lassen Sie auch die zwingende Beteiligung der freien Träger der Kinder- und Jugendwohlfahrt, auch mit Abstimmungs- und Beschlussrechten im Jugendhilfeausschuss, bestehen. Das ist ein Wunsch, den wir haben.
Schaffen Sie mehr Qualität. Wenn es in diesem Bereich hakt, dann fehlt es sicher an Fortbildungen, an Qualität und an Professionalisierung. Wir erwarten, dass das Land sich in diesem Bereich weiter bewegt, aber nicht, dass hier ohne Not gute, sinnvolle Strukturen aufgegeben werden.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob es daran lag, dass Herr Kretschmann heute erkrankt ist, dass eigentlich nur ganz wenig zu den Beschlussteilen Ihres Antrags gesprochen wurde, sondern Themen aufgegriffen wurden, die wir im Rahmen der Verwaltungsreform schon behandelt haben. Ich möchte mich deswegen wirklich sehr eng an Ihren Antrag halten und etwas zu den beiden Ziffern im Beschlussteil sagen, zu denen Sie fast gar nichts gesagt haben, Herr Lehmann.
Das Thema „Jugendhilfeausschüsse in den Kreisen“ halte ich für relativ unproblematisch, weil es sich kein Stadt- und kein Landkreis leisten können wird, dieses wichtige Planungsinstrument nicht weiterhin beizubehalten.
Auch die Frage des Beschlussrechts ist gar nicht entscheidend, weil letzten Endes sowieso der Kreistag über die Finanzen entscheidet und es sich in diesen Bereichen eher um einen empfehlenden Charakter handelt, sodass wir da, glaube ich, überhaupt nicht weit auseinanderliegen. Jeder Stadt- und Landkreis wird dieses Planungsinstrument und damit auch die Zweigliedrigkeit aufrechterhalten, auch bei den gestiegenen Aufgabenzuweisungen, die zu den Landkreisen gekommen sind. Auch bei dem starken öffentlichen Druck, der bei allen Themen entsteht, wenn es um Kinder- und Jugendfragen geht, wäre jeder Oberbürgermeister und Landrat wirklich schlecht beraten, wenn er das nicht machen würde.
In der ersten Ziffer des Beschlussteils Ihres Antrags geht es um die Frage, ob der Landesjugendhilfeausschuss auf Landesebene weiterhin aufrechterhalten bleiben soll und der Kommunalverband für Jugend und Soziales seine Stellung behält. Da gehen wir völlig d’accord. Da können wir völlige Einigkeit signalisieren und sagen: Da soll es eigentlich auch keine Veränderung geben.
Der zweite Punkt, den Sie überhaupt nicht angesprochen haben, der mir aber sehr wichtig erscheint, ist die Frage, wie zukünftig die Aufsicht über die Kindertageseinrichtungen stattfinden soll. Sie sprechen in Ihrem Antrag davon, dass der Kommunalverband für Jugend und Soziales weiterhin die Aufsicht haben soll. Es gibt einen Kabinettsbeschluss vom November des vergangenen Jahres, gemäß dem die Aufsicht auf die Stadt- und Landkreise übertragen werden soll. Insbesondere die Kirchen haben hier Bedenken angemeldet, weil sie sagen, wenn die Planungs-, Finanzierungs- und Aufsichtsverantwortungen in einer Hand lägen, würde es eine Schwächung des Gleichgewichts und eine Verschiebung der Gewichtungen geben und würden Standards abgebaut. Ich glaube, das ist die momentan wirklich interessante Diskussion, die auch noch zur Entscheidung ansteht und bei der wir auch als Parlament noch etwas verändern können.
Dabei geht es auch um die Frage, ob es eine Selbstaufsicht der Stadt- und Landkreise gibt, die selbst kommunale Einrichtungen betreiben, aber gleichzeitig auch die Betriebsgenehmigungen für ihre und andere Kindertageseinrichtungen ausstellen.
Ich glaube, die Bedenken der Kirchen, die in diesem Zusammenhang geäußert wurden, sind ernst zu nehmen. Für mich ist aber gar nicht so entscheidend, ob der Kommunalverband für Jugend und Soziales die Aufsicht über diese Einrichtungen hat oder die Stadt- und Landkreise selbst, sondern für mich ist die entscheidende Frage, welche Standards überhaupt definiert und festgelegt werden, wie die Aufsicht geschieht und wie auch die Rechtsaufsicht vollzogen wird, wenn gegen die se Standards verstoßen wurde.
Ich glaube, dass wir hier auch eine zunehmende Bedeutung im Rahmen der Landespolitik sehen müssen, weil wir durch gesetzgeberische Maßnahmen – Änderung des Kindergartengesetzes – und durch die Neuregelungen, die sich bei den Investitionskostenzuschüssen und den Betriebskostenzuschüssen für die entsprechenden Einrichtungen ergeben werden, für die Betreuung unter Dreijähriger auch ein stärkeres Planungsrecht mit ausüben müssen.
Wir wollen natürlich auch eine gleichmäßige Entwicklung in allen Landesteilen haben, nicht nur bei einem Ausbau der Betreuung für unter Dreijährige in kommunalen Einrichtungen, sondern eben auch bei freien Trägern, Betriebskindergärten und Tagesmüttern, bei der ganzen Bandbreite von Einrichtungen, die wir haben.
Deswegen müssen wir uns schon überlegen, wie wir die entsprechenden Mindeststandards definieren und zukünftig die Aufsicht durchsetzen werden.
Wir haben in der Vergangenheit auch Probleme in der Steuerung durch die Kommunen gehabt. Ich erinnere an die gemeindeübergreifenden Einrichtungen, deren Finanzierung klar durch den Landesgesetzgeber vorgegeben war, wobei sich jedoch einzelne Kommunen geweigert haben, gemeindeübergreifende Einrichtungen nach unseren gesetzlichen Vorgaben und den Richtlinien zu finanzieren. Deswegen brauchen wir meines Erachtens vom Landesgesetzgeber her entsprechende Standards, die vorgegeben werden müssen.
Ich glaube nicht, dass das zu neuer Bürokratie führt. Wir hatten seitens des Landes schon einmal die Richtlinien abgeschafft, der KVJS hat sie dann aber 1 : 1 übernommen und teilweise noch draufgesattelt. Ich würde in vielen Bereichen sogar ein Stück weit Bürokratieabbau sehen.
Ich kann Ihnen ein Beispiel aus meinem eigenen Wahlkreis nennen, in dem eine Betriebsgenehmigung für eine Einrichtung sehr schwer zu bekommen war. Das ist eine Kleinkindereinrichtung mit zehn Plätzen. 18 Kinder haben sich die Plätze in dieser Halbtagseinrichtung geteilt. Einige Kinder sind montags, mittwochs und freitags in die Einrichtung gegangen, andere Kinder dienstags und donnerstags. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales hat gesagt: „Wir haben Probleme mit dieser Betriebsgenehmigung. Es sind zu viele Kinder auf den zehn Plätzen. Die Kinder werden verwirrt, wenn sie immer mit zu vielen Kindern in Kontakt kommen würden. Wir sagen: maximal zwölf oder 14 Kinder.“
Das ist natürlich ein totaler Blödsinn. Wie sollen wir durch solche wirklich überzogenen Standards letzten Endes einen Ausbau auch flexibler Einrichtungen hinbekommen?
In der Abwägung dieser Fragen komme ich zu der Überzeugung, dass wir eine stärkere Steuerung durch das Land bei der Festlegung der Standards und vor allem auch eine Rechtsaufsicht durch unsere Ministerien brauchen, die bei einem Versagen bei der Selbstregelung der kommunalen Aufsicht durchgreift. Damit könnten wir stärker landespolitische Akzente im Ausbau der Kinderbetreuung setzen.