Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Jetzt bin ich wirklich gespannt, was der Herr Staatssekretär nachher zu den Vorschlägen des Herrn Kollegen Lasotta sagt. Für gesetzlich festgelegte Mindeststandards haben wir uns viele Jahre im Parlament vergeblich eingesetzt. Also, Herr Dr. Lasotta, unsere Unterstützung für diesen Vorstoß ist Ihnen sicher.
Die Föderalismusreform hat dem Land eine ganze Reihe von Gesetzgebungskompetenzen gebracht. Wir sollten sie füllen, z. B. mit dem neuen Heimrecht. Wir sollten diese neuen Kompetenzen aber ganz bestimmt nicht dazu missbrauchen, be
währte Strukturen zu zerschlagen. Diese Gefahr besteht bei dem Bereich, den wir heute diskutieren, nämlich dem Kinder- und Jugendhilferecht, durchaus. Missbrauchen wir die Kompetenzen nicht dazu, bewährte Strukturen zu zerschlagen.
Die örtliche Kinder- und Jugendhilfe ist auf das ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern angewiesen.
Nur stellvertretend erwähne ich beispielhaft das Engagement des Kinderschutzbunds für misshandelte oder von Misshandlung bedrohte Kinder.
Die örtliche Kinder- und Jugendhilfe ist auf die Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Jugendhilfe angewiesen. Es waren gute Gründe, die damals zu der gesetzlichen Verpflichtung geführt haben, partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Deshalb sieht das Kinder- und Jugendhilferecht bisher vor, als zentrales Planungs- und Entscheidungsgremium Jugendhilfeausschüsse zu errichten. Es macht Vorgaben für die Zusammensetzung, und es schreibt die Verbindlichkeit fest. Diese Regelungen haben sich wirklich bewährt.
Leider ist diese bewährte Organisationsstruktur schon in der Vergangenheit immer wieder infrage gestellt worden. Als die Landesregierung plante, den beschließenden Charakter der Jugendhilfeausschüsse zu streichen, liebe Kolleginnen und Kollegen, war es wirklich eine Ohrfeige für das ehrenamtliche Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger, dass dieses Vorhaben unter dem Stichwort „Entbürokratisierung“ vorangetrieben wurde. Denn es geht nicht um Bürokratie, sondern um Partizipation und Mitgestaltung von Entscheidungen. An die se Struktur sollten wir nicht Hand anlegen.
Deshalb wendet sich die SPD ganz entschieden dagegen, die neuen Kompetenzen des Landes nach Artikel 84 GG dazu zu missbrauchen, die bestehenden gesetzlichen Regelungen aufzuweichen. Wir wollen an der bisherigen Situation festhalten.
In Ihrer Stellungnahme teilen Sie mit, dies sei noch nicht endgültig entschieden. Uns erreichen jedoch gerade aus der Jugendhilfe viele besorgte Briefe. Es wird berichtet, dass die Landesregierung einen fertigen Gesetzentwurf in den Schubladen habe. Daher wäre heute ein klärendes Wort von Ihnen, Herr Staatssekretär, angebracht.
Ein weiteres Thema sind die Kompetenzen des Landesjugendamts, gerade die Erteilung von Betriebserlaubnissen für Einrichtungen, in denen sich Kinder oder Jugendliche ganztägig aufhalten. Wir brauchen eine solche Genehmigungsinstanz, die auf die Einhaltung von Mindestqualitätsstandards achtet – eben weil wir im Gegensatz zu anderen Bundesländern, die diese wichtigen Bereiche direkt im Gesetz geregelt haben, eine solche Regelung bei uns nicht haben –, z. B. in Bezug auf Gruppengrößen oder die Besetzung mit pädagogischem Personal.
Die Landesregierung hat sich hier – und damit komme ich sozusagen auf die Zielkurve, Frau Präsidentin – erfreulich klar geäußert.
Ich würde Sie so gern mit der Meinung der Landesregierung überzeugen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich möchte Ihnen nicht die Stellungnahme der Landesregierung vorenthalten. Die Landesregierung – das Sozialministerium, das Kultusministerium – spricht sich für die Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion im Bereich der Kindertageseinrichtungen und anderer Einrichtungen der Jugendhilfe durch eine zentrale Behörde auf Landesebene aus. Aus fachlichen Gründen spricht sie sich dafür aus, dass das Landesjugendamt landeseinheitliche, am Kindeswohl orientierte Standards gewährleistet. Dies wäre bei einer Aufgabenverlagerung auf 48 Jugendämter nur schwer zu gewährleisten.
Ich möchte Ihnen ans Herz legen, diese Position nicht aufzuweichen und die Fachlichkeit und Qualität sicherzustellen. Zudem haben Sie ja gerade im Bereich der Schulämter wieder eine Rolle rückwärts vorgenommen. Sie sollten nicht in einem anderen Bereich in ähnliche akrobatische Übungen gezwungen werden.
Das Wort erhält Herr Abg. Dr. Noll für die Fraktion der FDP/DVP. – Die Redezeit beträgt fünf Minuten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich habe schon bemerkt, dass Sie heute besonders streng auf Einhaltung der Redezeiten achten. Deswegen versuche ich, möglichst schnell in die Zielkurve zu gelangen, und will deswegen nichts von dem wiederholen, was ohnehin Konsens ist.
Dass die bewährte Partizipation der freien Träger in den Jugendhilfeausschüssen – egal, in welcher Form und wie auch immer diese von oben definiert wurde – real stattfindet, davon gehe ich aus. Denn ich kenne – im Moment jedenfalls – noch kein Beispiel, in dem diese abgeschafft worden wäre. Dort, wo also etwas Sinnvolles vorhanden ist, wird es von uns möglicherweise gar nicht zwingend vorgeschrieben werden müssen, denn das wird ohnehin schon entsprechend gemacht.
Das zweite Thema – und da war ich, Kollege Lasotta, schon ein bisschen verwundert – sind die Mindeststandards. Das hängt zwar nicht direkt, aber doch indirekt mit der Diskussion heute zusammen. Sie haben ja ein Beispiel für genau den Fall genannt, dass Standards, die zentral und einheitlich vorgegeben werden, gerade flexible Neuentwicklungen vor Ort behindern. Bei allem Sinn dafür, dass möglichst Mindestanforderungen gestellt werden, möchte ich andererseits doch betonen, dass diese zum Schutz gedachten Anforderungen nicht zum einengenden Netz werden dürfen. Das sollten wir in der Diskussion auch sehen.
Es ist ja die Idee und das Grundprinzip der Verwaltungsreform, zu sagen: Da, wo die Planungs- und Finanzierungsverantwortung liegt, sollte möglichst alles in eine Hand gegeben werden, damit es flexible, den jeweiligen örtlichen Bedürfnissen entsprechende Entscheidungen, aber doch Entscheidungen aus einer Hand gibt. Das ist prinzipiell ein richtiger Weg. Ich sehe an dieser Stelle jedoch das Problem – und darauf haben mich nicht nur die Kirchen, sondern auch andere freie Träger hingewiesen –, dass wir unsere Erfahrungen, die wir bei der nicht ganz reibungslos funktionierenden Kooperation der Kommunen in Fragen der Kindergärten – –
Das bringt einen schon zum Nachdenken und dazu, zu fragen: Wenn derjenige, der selbst Angebote macht, nämlich die Kommune, gleichzeitig Aufsichtsfunktionen wahrnimmt und damit über die Betriebserlaubnis entscheidet, sozusagen fragt: „Wer beteiligt sich an der Versorgung unserer Kinder und Jugendlichen in der Kommune?“, kommt dann nicht – auf gut Schwäbisch gesagt – ein „G’schmäckle“ auf? Entsteht da nicht der Verdacht, dass man, wenn das alles in einer Hand liegt, möglicherweise – weil man gleichzeitig selbst sowohl Leis tungsanbieter als auch Kontrolleur ist – keinen fairen Umgang mit den konkurrierenden freien Trägern eingehen wird?
Das mag eine Unterstellung sein, aber das hat uns an dieser Stelle – und nur da, sage ich – wirklich dazu gebracht, das Sozialministerium zu bitten – und der Kollege Lasotta hat das ja auch angedeutet –, noch einmal ernsthaft zu überlegen, welche Antworten es bei dieser ständig zu diskutierenden Frage: „Wo muss ich es ansiedeln; eher zentral, mit Aufsichtsfunktion, oder kann ich es auch einmal dezentral machen?“, gibt. Dabei sehe ich das nicht grundsätzlich skeptisch; das habe ich, glaube ich, gesagt. Aber bei diesem Anliegen – und da haben wir nicht nur mit den Kirchen Gespräche geführt, sondern haben z. B. vom Landesverband der Pflege- und Adoptiveltern PFAD genau die gleichen Hinweise bekommen – haben wir
zum Ausdruck gebracht, dass wir dazu durchaus bereit sind. Das war doch immer das, was Sie von uns erwarten, dass wir bei der Evaluation ergebnisoffen vorgehen, und das werden wir auch an dieser Stelle tun.
Aber noch einmal: Eine wirkliche Rolle rückwärts muss das nicht sein, sondern eine vernünftige Überlegung, wo wir an der einen oder anderen Stelle ein Stellschräubchen noch ein bisschen besser einstellen können. Dann, glaube ich, können wir das, was wir wollen – eine gute Versorgung ohne zentralistische Steuerung, orientiert an den Bedürfnissen der Eltern und ihrer Kinder vor Ort –, gemeinsam mit den Beteiligten vor Ort – und zwar allen, auch den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe – hinbekommen. Dann werden wir, glaube ich, schon zu einem Ergebnis kommen, mit dem wir dann alle zufrieden sein können.
Herr Kollege Dr. Noll, sind Sie auch der Auffassung, dass wir als Landesgesetzgeber, wenn wir Mindeststandards festlegen würden, natürlich alle Einrichtungen im Blick hätten, also nicht nur die kommunalen Einrichtungen für die Betreuung der Kinder unter drei Jahren, sondern auch die freien Einrichtungen, die kirchlichen Einrichtungen, den Bereich der Tagesmütter, die Betriebskindergärten, also die gesamte Bandbreite der Einrichtungen, und dass das vielleicht auch notwendig wäre, um dem teilweise überzogenen Blick der Kommunen ein Stück weit etwas entgegenzusetzen, damit sich auch wirklich schnell eine Bandbreite von Kinderbetreuungsangeboten entwickeln kann?
Ich akzeptiere nicht die Prämisse, dass es überhaupt möglich ist – egal ob ortsnah oder zentral –, grundsätzlich alles im Voraus in den Standards zu berücksichtigen. Je weiter weg es von der tatsächlichen Aufgabenerledigung geregelt wird, umso größer ist die Gefahr, dass man mit zentralen Standards neue Entwicklungen eher behindert.
Von daher stehe ich schon dazu, dass wir – aber das ist ja nicht in das Belieben des Landes gestellt, sondern da steht ja auch noch das Kinder- und Jugendhilfegesetz des Bundes im Hintergrund – selbstverständlich gewisse Mindeststandards haben. Aber in der Ausführung, bei der Frage, in welcher Tiefe wir dann zusätzliche Standards entwickeln – darum geht es ja –, darf es meiner Ansicht nach nicht das Ziel sein, das einheitlich und für das ganze Land und für jede Form zu entwickeln, weil das möglicherweise Entwicklungen eher behindert als befördert.