Von daher stehe ich schon dazu, dass wir – aber das ist ja nicht in das Belieben des Landes gestellt, sondern da steht ja auch noch das Kinder- und Jugendhilfegesetz des Bundes im Hintergrund – selbstverständlich gewisse Mindeststandards haben. Aber in der Ausführung, bei der Frage, in welcher Tiefe wir dann zusätzliche Standards entwickeln – darum geht es ja –, darf es meiner Ansicht nach nicht das Ziel sein, das einheitlich und für das ganze Land und für jede Form zu entwickeln, weil das möglicherweise Entwicklungen eher behindert als befördert.
(Beifall der Abg. Dietmar Bachmann und Michael Theurer FDP/DVP – Abg. Dr. Frank Mentrup SPD: Dann müsst ihr es mit uns machen!)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Föderalismusreform vom September 2006 ist eine der umfangreichsten Grundgesetzänderungen seit 1949 in Kraft getreten.
Ich bin mir sicher, dass wir uns über die Vorteile der föderalen Organisationsform unserer Bundesrepublik einig sind. Wie Sie wissen, ermöglicht es der Föderalismus, dass Länder unterschiedliche Wege beschreiten können, um gezielt und individuell auf die jeweiligen Gegebenheiten in den Bundesländern oder gar auf regionale Besonderheiten einzugehen.
Deshalb, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, begrüßen wir es, dass mit dieser Reform die Gesetzgebungszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern in vielen Bereichen neu geordnet wurden und der Einflussbereich der Landespolitik grundsätzlich gestärkt wird. So ist es nun möglich, dass die Länder auf ihre Bedürfnisse abgestimmte, sinnvolle Zuständigkeitskonzentrationen oder Verfahrensvereinfachungen vornehmen können. Diese neuen Regelungskompetenzen gelten insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Auswirkungen werden diese aber erst haben, wenn die Länder von ihren neuen Kompetenzen tatsächlich Gebrauch machen und von Vorgaben des Bundes abweichen.
ich habe durchaus ein gewisses Verständnis, wenn die Opposition, liebe Kollegin Haußmann, einem solchen Machtzuwachs ein gewisses Misstrauen entgegenbringt.
Sehr schön. – Ich kann Sie auch beruhigen: Wir werden auch mit den neuen politischen Spielräumen mit Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein umgehen.
Insofern möchte ich Ihnen zunächst einmal in Erinnerung rufen, dass es beim Abweichungsrecht der Länder nicht um materiell-rechtliche Regelungen, also nicht um Regelungen zu Leistungsansprüchen geht, sondern um Regelungen zur Einrichtung von Behörden oder zum Verwaltungsverfahren. Damit haben wir zumindest theoretisch die Möglichkeit, dort, wo es notwendig erscheint, die so oft beklagte ausufernde Bürokratie einzudämmen und zu noch mehr Bürgerfreundlichkeit und Bürgernähe zu finden.
Ich meine, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Chance sollten wir nutzen. Das heißt für mich, dass wir in einem sorgfältigen Entscheidungsprozess Nutzen und Risiken der neuen Gestaltungsmöglichkeiten gegeneinander abwägen müssen. Dies sind wir, denke ich, unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern schuldig.
Wir schulden dies aber auch den Kritikern, die sich für einen absoluten Erhalt der Bundeskompetenz für die Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt haben. In eine solche Entscheidungsfindung müssen wir auch die betroffenen Behörden, Organisationen und Träger einbinden, wie wir dies zuletzt im Rahmen der Evaluierung der Verwaltungsreform schon getan haben.
Um zu zukunftsträchtigen, nachhaltigen Lösungen zu kommen, ist es erforderlich, dass wir dabei für alle Möglichkeiten offen sind. Mit diesen Möglichkeiten müssen wir und werden wir verantwortungsvoll umgehen. Dabei stehen für uns das Wohl der Kinder und der Jugendlichen, aber auch die Interessen der Eltern im Vordergrund. Mit diesen Zielsetzungen und auf der Grundlage der Ergebnisse der Prüfungen der letzten Wochen und Monate wurden bereits Festlegungen zur Wahrnehmung der neuen Kompetenzen getroffen. So wird die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung daran zu messen sein, dass sie eine sachgerechte und erfolgreiche Kinder- und Jugendhilfe ermöglicht.
Zur Umsetzung einer solchen erfolgreichen Kinder- und Jugendpolitik bedarf es auch des Landesjugendamts. Lassen Sie mich an dieser Stelle deshalb sagen, dass es Überlegungen der Landesregierung weder dazu gibt, das Landesjugendamt abzuschaffen, noch dazu, den Landesjugendhilfeausschuss aufzulösen. – Jetzt dürften Sie Beifall spenden!
Frau Wonnay und Herr Lehmann, wir planen weder die Abschaffung der Jugendämter noch der Jugendhilfeausschüsse. Eine solche Möglichkeit – das ist auch uns nicht entgangen – wird zwar in einigen Fachartikeln beschrieben, aber sie wird dadurch noch lange nicht Realität oder gar Politik der Landesregierung.
Zu den Gesetzentwürfen, Frau Wonnay: In den Schubladen des Sozialministeriums liegt nichts Entsprechendes; zumindest ist mir nichts bekannt.
Ich schaue zwar nicht in alle Schubladen im Sozialministerium, doch gehe ich davon aus, dass so etwas, wenn es vorhanden wäre, zumindest schon an meine Ohren gedrungen wäre.
Zur Disposition steht allerdings, über den Charakter des Jugendhilfeausschusses, also darüber, ob er beschließende oder aber beratende Funktion haben soll,
die örtliche Ebene entscheiden zu lassen. Zudem soll, liebe Frau Lösch, die Aufsicht über Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe mit Ausnahme der Heime in der Tat auf die Stadt- und Landkreise übertragen werden. Eine solche Stärkung der kommunalen Ebene könnte zu noch schnelleren und noch stärker an den örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnissen orien
tierten, bürgernahen Entscheidungen führen. Dabei ist uns durchaus bewusst, dass hier noch verschiedene Fragen zu klären sind. Ich denke dabei an eine mögliche Interessenkollision bei Städten, die selbst Träger von Einrichtungen sind,
oder auch an die Gefahr der Verwässerung landesweit anerkannter Rahmenbedingungen. Die Gespräche sind hier am Laufen. Ich bin überzeugt davon, dass es uns im Dialog mit allen Beteiligten und Betroffenen gelingen wird, sachdienliche Regelungen zu finden, die dem Wohl der Kinder und der Jugendlichen gerecht werden. Dass uns dies gelingen kann, haben wir schon mehrfach bewiesen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist unsere Absicht, den neu eröffneten Gestaltungsspielraum im Rahmen der Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturreform im Land zu nutzen. Dafür sollten wir uns – ich denke, auch da sind wir uns einig – einen engen Zeitplan vornehmen, um die positiven Auswirkungen für das Land zeitnah spürbar zu machen. Ich darf Sie einladen, im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens konstruktiv mitzuwirken, damit wir dieses Ziel im Interesse unserer Kinder und Jugendlichen erreichen können.
Weil Sie jetzt von mir wahrscheinlich noch eine Anmerkung zu dem eigentlich nicht direkt zum Thema gehörenden Stichwort Mindeststandard erwarten, möchte ich an dieser Stelle so viel sagen: Wir haben nicht vor, neue Standards aufzubauen. Ich sage aber auch: Wir bauen auch keine Standards ab.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Das, was wir jetzt gehört haben, war ja sehr erhellend. Trotz aller Worte, die ich jetzt gehört habe, muss ich Ihnen jedoch sagen: Die Skepsis, die wir hatten, als wir den Antrag erstellt haben, ist in allen Punkten geblieben. Sie sagen, die Beteiligung der freien Träger der Wohlfahrtspflege in den Jugendhilfeausschüssen sei überhaupt nicht infrage gestellt. Das mögen Sie ja so wollen, aber Sie tun nichts dafür, dass dies verbindlich so bleibt. Das muss man doch einfach einmal festhalten.
Herr Noll, ich kenne auch Landräte, die sich in dem Spannungsfeld zwischen der Kreisumlagenhöhe und der guten Ausgestaltung einer präventiven Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe bewegen. Ich kenne auch entsprechende Schreiben. Viele Bürgermeister in den Kreistagen befinden sich auch in diesem Spannungsfeld.
Sie müssen immer die Entscheidung treffen: Wie weit gehen wir in der Prävention? Was leisten wir uns als Landkreis? Ich selbst sitze – zusammen mit Herrn Hoffmann – auch in einem Kreistag. Nach meiner Erfahrung ist gerade dieser Ausschuss
Die Vertreter in diesem Ausschuss haben auch ein gewichtiges Wort mitzureden, weil sie nicht nur aus Wohlgefallen dort sind. Ich denke, es ist ein qualitativer Unterschied, wenn das Land sagt: Wir stellen es in das Belieben der Landkreise. Ich bitte Sie wirklich, diese Frage noch einmal zu überdenken. Ich halte es für einen falschen Schritt, wenn das Land aus seiner neu gewonnenen Verantwortung heraus sagt: Wir delegieren das nach unten. Man sollte wirklich noch einmal überlegen, ob dies richtig ist.
Zumindest was die Aufsicht angeht, haben Sie ja gesagt: Da gibt es Problemfelder. Es wäre schon ein Anachronismus der Geschichte, wenn wir hier dazu kommen würden, dass derjenige, der eine eigene Einrichtung betreibt, sich schließlich selbst beaufsichtigt und das Land hilfsweise über irgendwelche Rechtsregelungen versucht, dies zu kontrollieren. Das funktioniert nicht. Denn dann müssen Sie jemanden beauftragen, der kontrolliert, ob die Betreffenden dem auch wirklich nachkommen.
Ja, das ist nicht weniger Bürokratie, sondern mehr Bürokratie. Deswegen sollte man meines Erachtens auch in diesem Bereich keine Veränderung vornehmen.
Ich habe vorhin nicht darauf hingewiesen: Ich bin dankbar, dass Sie auf Landesebene die Strukturen, diese Zweigliedrigkeit, erhalten wollen. Wir freuen uns, dass auch Sie dies so sehen. Ich weiß, dass viele Landräte dies anders sehen. Da wird offensichtlich je nach Sein auch das Bewusstsein bestimmt. Ich bin gespannt, ob der Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in dem Geschacher im Zuge der Evaluation der Verwaltungsreform nicht irgendwo geopfert wird, weil der eine dem anderen etwas nimmt und dafür etwas geben muss. Das wäre die schlechteste Lösung, die wir in diesem Bereich bekommen könnten. Vielmehr sollte in diesem Bereich wirklich nach sachlichen Entscheidungen und zum Wohle einer guten präventiven Arbeit gehandelt werden. Das Land trägt auch Verantwortung dafür, was in den Landkreisen passiert.
Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Ich gehe davon aus, dass Abschnitt I des Antrags Drucksache 14/1425 als Berichtsteil für erledigt erklärt werden kann. – Es ist so beschlossen.
Über Abschnitt II müssen wir abstimmen. Wer diesem Abschnitt II zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Gegenstimmen waren weitaus die Mehrheit. Damit ist Abschnitt II des Antrags abgelehnt.