Mittlerweile ist sich – ja, Frau Haußmann – Gott sei Dank z. B. nicht einmal mehr die LAG Selbsthilfe sicher, ob sie die se ihre ehemalige Forderung aufrechterhält.
(Abg. Katrin Altpeter SPD: Seit Hermann Seimetz der Vorsitzende ist! – Zuruf des Abg. Wolfgang Stai- ger SPD)
Ich habe die Stellungnahme gelesen, die Sie von der LAG Selbsthilfe erhalten haben, lieber Herr Staiger.
Nur eine feste Verankerung in den vorhandenen Entscheidungsstrukturen, also die Möglichkeit – wenn man, andersherum gesehen, nicht in die Regierung eingebunden und irgendwelchen Vorgaben unterworfen ist – einer konkreten Einflussnahme auf Verwaltungsentscheidungen, insbesondere auch auf Ermessensentscheidungen, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, trägt ganz wesentlich dazu bei, dass die berechtigten Belange der behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger auch zeitnah umgesetzt werden können und den Menschen im Ergebnis geholfen werden kann.
Es nützt gar nichts, medienwirksam Forderungen zu erheben, zu deren Umsetzung es dann in fast keinem einzigen Fall kommt.
Ich könnte viele Beispiele aufgreifen, die Sie angesprochen haben, beispielsweise das Thema „Barrierefreiheit in Bahnhöfen im Land“. Ich habe Herrn Mehdorn angeschrieben.
Er hat reagiert. Er hat sogar persönlich zurückgeschrieben. – Ich darf Ihnen auch sagen: Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut.
Aber ich konnte immerhin erreichen, dass die an den größeren Bahnhöfen vorgesehene Barrierefreiheit, die ja mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist – das muss man auch einmal sehen –, schneller umgesetzt wird, als die Bahn das ursprünglich angedacht hatte.
Oder das Thema Gebärdendolmetscher: Sie wissen, im Lan des-Behindertengleichstellungsgesetz ist verankert, dass im Verwaltungsverfahren Gebärdendolmetscher eingesetzt werden. Natürlich gibt es Situationen, beispielsweise Elternabende an Schulen – völlig d’accord, Herr Staiger –, in denen noch Bedarf für Gebärdendolmetscher besteht. Wir sind dabei – wir haben das so weit vorbereitet, dass es umgesetzt werden kann –, in Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Gehörlosen in Baden-Württemberg dafür zu sorgen, dass es nicht mehr so sein muss, dass die Kinder von Gehörlosen selbst ihren Eltern über die Gebärdensprache Gesprächsinhalte transportieren müssen. Wir stellen dem Landesverband der Gehörlosen Geld zur Verfügung, damit auch in solchen Fällen Gebärdendolmetscher eingeschaltet werden können. Das wollte ich an dieser Stelle einfach einmal erwähnen.
Ich möchte mich auch schon im Vorfeld für das Vorhaben bedanken, die Finanzierung entsprechender Maßnahmen langfristig haushaltsrechtlich abzusichern. Da zähle ich auf Ihre Unterstützung, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen.
Meine Damen und Herren, für mich als Landesbehindertenbeauftragten ist es besonders wichtig, die Betroffenen zu Beteiligten zu machen. Das war auch mein Ansatz bei der Gründung des Landesforums „Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg“. Hier habe ich alle relevanten Akteure – die Vertreter der Verbände behinderter Menschen, die Leistungserbringer, die Rehaträger, den KVJS, den Behinderten- und Rehasportverband, die Landesärztin für behinderte Menschen sowie die kommunalen Landesverbände – an einem Tisch versammelt. Auge in Auge können die Argumente ausgetauscht werden.
Ich habe vor, in diesem Gremium noch vor der Sommerpause sowohl über die Erfahrungen mit dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz als auch über die Ergebnisse und Anregungen aus den vielfältigen Veranstaltungen, die zu den Tagen der Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg durchgeführt werden, zu diskutieren.
Die Tage – nicht „der Tag“, wohlgemerkt – der Menschen mit Behinderungen werden auf meine Initiative erstmals im Zeitraum vom 2. bis 8. Mai dieses Jahres begangen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in über 200 Veranstaltungen – über 200! – werden im ganzen Land vielfältige Aktionen durchgeführt, die auf die Belange der Menschen mit Behinderungen aufmerksam machen sollen und Barrieren in den Köpfen überwinden helfen. Die eine oder andere Aktion werden die Frau Ministerin, der Herr Ministerialdirektor, aber auch ich persönlich besuchen, um mit den Menschen vor Ort ins Gespräch zu kommen. Ich freue mich bereits heute auf die vielen Begeg
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Oktober vergangenen Jahres habe ich die Oberbürgermeister und die Land räte der Stadt- und Landkreise schriftlich um die Bestellung von Behindertenbeauftragten gebeten, ohne dass es bis dato eine gesetzliche Grundlage dafür gibt. Ich setze auf Einsicht und auf Vernunft. Mein Ziel ist es, konkrete Ansprechpartner vor Ort zu haben – für die behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger unseres Landes und für mich als Landesbehindertenbeauftragten.
Inzwischen gibt es bereits in 33 von 44 Stadt- und Landkreisen Behindertenbeauftragte und teilweise zusätzlich noch Behindertenbeiräte. Ich bin mir sicher, dass wir es noch in diesem Jahr schaffen werden, nahezu alle Kreise abzudecken, und dies auch ohne gesetzliche Regelungen. Neue gesetzliche Regelungen, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sollten meines Erachtens nur dann getroffen werden, wenn es nicht anders geht. Wir sollten nicht immer sofort nach einem Gesetz rufen, wenn wir gleichzeitig Entbürokratisierung und Deregulierung einfordern.
Meine Damen und Herren, zurück zur vorgesehenen Zwischenbilanz des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes. Mit Schreiben vom 13. Februar 2008 habe ich die maßgeblichen Verbände behinderter Menschen, die Ministerien, die kommunalen Landesverbände und weitere wichtige Organisationen angeschrieben. Ein umfangreicher Fragenkatalog stellt sicher, dass ich strukturierte Beiträge erhalten werde. Ich habe darum gebeten, insbesondere auf Lücken und Klarstellungsbedürfnisse hinzuweisen sowie allgemeine Hinweise zu geben.
Nichts ist natürlich so gut, dass es nicht noch besser gemacht werden könnte. Sobald mir die Stellungnahmen vorliegen, werde ich diese umfassend auswerten. Dann wird zu entscheiden sein, ob Änderungen am Landes-Behindertengleichstellungsgesetz erforderlich sind. Ich kann Ihnen zusagen: Über die Ergebnisse werde ich mit den Betroffenen in geeigneter Weise in einen offenen Meinungsaustausch eintreten.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich weiß, dass Sie im Januar eine Anhörung zum Landes-Behindertengleichstellungsgesetz durchgeführt haben. Gern werde ich auch Ihre dort gewonnenen Erkenntnisse in den Auswertungsprozess einbeziehen.
So oder so darf ich Ihnen zusichern, dass ich in meiner Zwischenbilanz zum Landes-Behindertengleichstellungsgesetz auf alle in Ihrem Antrag Drucksache 14/1507 enthaltenen Punkte eingehen werde. Jetzt allerdings würde dies – ich meine das mit Blick auf die Zeit – den Rahmen sprengen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Staatssekretär Hillebrand, ich unterstelle Ihnen – Herr Dr. Noll hatte dies behauptet – natürlich nicht, dass Sie nicht engagiert für die Belange behinderter Menschen in diesem Land einträten. Ich wollte nur darstellen, dass es Zielkonflikte geben kann,
wenn man in einer Landesregierung sitzt und die Betroffenen und ihre Verbände sozusagen als unabhängige Partner hat. Da kann es schon einmal zu Interessenkonflikten kommen.
Ich denke, dass die Verbände dies richtig sehen. Sie wollen natürlich Transparenz und auch Öffentlichkeit, und da wäre ein unabhängiger Landesbehindertenbeauftragter vielleicht besser geeignet. Ich sage nicht, Sie seien nicht geeignet; Sie verstehen schon, wie ich das meine.
Lieber Herr Rüeck, wer den Antrag der SPD als „rückwärtsgewandt“ bezeichnet, nimmt die Betroffenen nicht ernst.
Das, was wir formuliert haben, kommt von den Betroffenen selbst. Wir wollen auch kein neues Gesetz, sondern wir wollen ein Gesetz, bei dem wir von Anfang an gesagt haben: „Das passt nicht, das stimmt nicht genau“, auf der Basis der Erfahrungen, die wir jetzt zwei oder sogar zweieinhalb Jahre lang gesammelt haben, ändern.
(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Jetzt warten Sie doch und lassen Sie neue Erkenntnisse mit einflie- ßen!)
Wir führen auch Anhörungen durch. Aber Sie schieben das. Sie schieben das genauso, wie Sie auch den ersten Entwurf schon geschoben haben. Ich denke jedoch, wir sollten hier etwas mehr Tempo machen; das sind wir auch den Betroffenen schuldig. Jeder hat auf den demografischen Wandel hingewiesen: Es sind mehr Menschen betroffen, als wir denken.
Es ist dringend und wichtig, hier etwas zu tun, und ich bitte Sie darum, dass das noch in diesem Jahr geschieht.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Redezeiten sind auch ausgeschöpft. Wir kommen daher zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 14/1507.
Bei Abschnitt I handelt es sich um einen Berichtsantrag, der durch die Aussprache erledigt ist. Abschnitt II beinhaltet ein Handlungsersuchen, und deshalb müssen wir über Abschnitt II abstimmen.
Wer Abschnitt II des Antrags Drucksache 14/1507 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Ent
Antrag der Fraktion der CDU und Stellungnahme des Mi nisteriums für Arbeit und Soziales – Entwicklung der ge setzlichen Krankenversicherung (GKV) – Drucksache 14/1974 (geänderte Fassung)