Das heißt, meine Damen und Herren: Wenn man Tierversuchsgegner ist und den Verdacht hat, dass man in dieser Datei steht, bekommt man noch nicht einmal Auskunft darüber, ob und, wenn ja, welche Daten über einen gespeichert sind. Das ist schon ein seltsames Gebaren für einen Rechtsstaat. Dies gilt es zu ändern.
Meine Damen und Herren, in den letzten Wochen sind mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts ergangen – Onlinedurchsuchung, Vorratsdatenspeicherung, Kfz-Kennzeichenspeicherung. All dies hat gezeigt, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und auf Datenschutz für jede einzelne Person von unserem höchsten Gericht höher bewertet wird als manche Maßnahmen, die Sie eben als – –
Die Kollegin Vogt hat schon darauf hingewiesen, was speziell auch im privaten Bereich an mangelndem Datenschutz festzustellen ist. Erst in der letzten Woche ist das Thema Lidl durch die Medien gegangen. Wir fragen uns – dazu gibt es
auch einen Antrag; da warten wir auch auf die Antworten, Herr Minister –: Was wird eigentlich getan? In welchen Zeitabständen werden solche Discounter oder andere Ketten untersucht, um zu vermeiden, dass es solche Missstände gibt? Auch hier haben wir den Verdacht, dass der Abstand zwischen den Prüfungen aufgrund der personellen Besetzungen in Ihrem Ministerium viel zu lang ist und dass deswegen zu wenig dafür getan wird.
Es gibt noch viel im Datenschutz zu tun, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich. Wir müssen jetzt wohl leider abwarten, dass uns hier die EU auf die Sprünge hilft. Wir hätten gern einen anderen Weg beschritten, und Sie gehen jetzt diesen. Immerhin konnten wir aber zur Kenntnis nehmen, dass Sie langsam einsehen, dass Sie sich beim Datenschutz bisher auf dem Holzweg befunden haben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zu Beginn sage auch ich danke, erstens dem Datenschutzbeauftragten und zweitens den Verfassungsrichtern. Die Karlsruher Entscheidung zur Onlinedurchsuchung und Kennzeichenerfassung sowie die einstweilige Anordnung zur Vorratsdatenspeicherung haben das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gestärkt, indem sie Angriffe auf die Privatsphäre stoppten. Wir nehmen das neue Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme – das hört sich ein bisschen kompliziert an –, also das Computergrundrecht, sehr ernst. Die FDP/ DVP tat gut daran, Onlinedurchsuchungen aus dem Polizeigesetz herauszuhalten. Wir werden dafür sorgen, dass auch die richterlichen Vorgaben zur Kennzeichenerfassung und zur Vorratsdatenspeicherung strikt eingehalten werden.
Das Kennzeichenurteil hat schließlich auch mit unserem Landeskriminalamt zu tun. Und das handelte sich eine Rüge des Datenschutzbeauftragten ein, weil es auch legales Verhalten wie Demonstrieren und Verteilen von Flugblättern als politisch motivierte Kriminalität speicherte. Die aus früheren Versäumnissen heraus erstellte Orientierungshilfe für Speicherung und Verarbeitung ist in der bestehenden Form offenbar nicht wirkungsvoll; denn schon die Zuordnung der Delikte ist sehr fragwürdig.
Dass die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert wird – da teile ich Ihre Auffassung, Herr Walter –, ist irgendwie komisch. Man verweigert die Auskunft mit der Begründung, die Betroffenen könnten dann ihr Verhalten ändern. Es wäre doch schön, wenn sie gesetzestreuer würden.
Uns freut, dass auf Vorrat gespeicherte Daten nur bei sehr schweren Straftaten verwendet werden dürfen. Wir erwarten einen Bericht, wie das Landeskriminalamt seine Praxis geändert hat.
Probleme bereitet uns auch die DNA-Analysedatei. Da hätten 40 von 100 Datensätzen gelöscht werden müssen. Offenbar werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Speicherung nicht ausreichend geprüft.
Mit Recht rügt der Datenschutzbeauftragte die Protokollierung der Zugriffe auf die Internetangebote der Ministerien. Da hatte ich schon einmal nachgefragt. Von den Liberalen lernen heißt ja bekanntlich siegen lernen.
Wir haben als einzige Fraktion das Gütesiegel vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erhalten. Wir speichern nicht. Es tut sich auch etwas in der Landesregierung. Es gibt da einen interministeriellen Arbeitskreis, der versucht, eine datenschutzverträgliche Lösung zu entwickeln.
Was mich freut, sind die Datenschutzbekenntnisse aller meiner Vorredner. Aber leider ist die Wirklichkeit anders, ganz besonders in Berlin. CDU-Innenminister Wolfgang Schäuble betrachtet Datenschutz eher als Täterschutz. Sein SPD-Vorgänger Otto Schily – Frau Vogt, Sie waren ja damals seine rechte Hand –
Für seinen „Otto-Katalog“, Herr Walter, hat Herr Schily einen allumfassenden grünen Persilschein bekommen. Wehe euch, ihr Pharisäer und Heuchler!
Ich will mir jetzt nicht selbstgerecht auf die Schultern klopfen, aber wir stehen zum Datenschutz, und wir haben das immer getan.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Lachen bei Abgeordneten der CDU – Oh-Rufe von der CDU – Abg. Claus Schmiedel SPD: Rech macht, was er will! – Abg. Reinhold Gall SPD: Karneval ist doch schon vorbei! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Wie sieht es in Liechtenstein aus? – Unruhe)
Doch, das ist so. Die Mängelliste wurde überschaubar. In dem zur Debatte stehenden Datenschutzbericht wird sogar ein Lob über die Landesregierung geäußert. Der Datenschutzbeauftragte beurteilt beispielsweise das Jugendstrafvollzugsgesetz positiv.
Herr Zimmermann, wir Liberalen sind und bleiben Ihre Verbündeten im Kampf gegen die Datensammelwut. Damit dieser Kampf nicht durch eine alljährliche Berichtspflicht er lahmt, sind wir für einen zweijährigen Turnus.
Wir würden dem Datenschutzbeauftragten gern auch die Zuständigkeit für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich zuweisen. Dagegen gibt es noch Bedenken im Innenministerium, die hoffentlich bald ausgeräumt sein werden.
Die Anträge der Fraktion der SPD und der Fraktion GRÜNE zu diesem Thema werden wir heute allerdings ablehnen. Was Sie da fordern, klingt ja vernünftig. Es fällt aber auf, meine Damen und Herren, dass Sozialdemokraten wie Grüne den Datenschutz immer nur dann entdecken, wenn sie in der Opposition sind.
Erinnern Sie sich: Ihr Terrorismusbekämpfungsgesetz erlaubt Zugriffe auf Bank-, Telekom-, Post- und Reisedaten – alles ohne richterliche Überprüfung.
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Datenschutz ist ein so- zialliberales Projekt! Es war ein sozialliberales Pro- jekt! – Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/ DVP)
Sie führten die Erhebung biometrischer Daten und deren Speicherung ein. Sie stimmten der Fluggastdatenübermittlung an die USA zu.
Selbst wenn Sie hundertmal „mea culpa“ beten, nehmen wir von Ihnen in Sachen Datenschutz keine Ratschläge entgegen.
(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der FDP/ DVP – Lachen bei Abgeordneten der SPD und der Grünen – Zuruf von der SPD: Gut gebrüllt, aber lei- der falsch! – Gegenruf des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Unterhaltungswert hat es auf jeden Fall ge habt!)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Herr Zimmermann, hat mit diesem Achtundzwanzigsten Tätigkeitsbericht erneut eine engagierte und kompe