In dem Gesetzentwurf ist zum Zweiten eine Ermächtigungsgrundlage enthalten, nach der der Betrieb einer nicht genehmigten Ersatzschule untersagt werden kann. Für die Ergänzungsschulen gibt es bereits eine solche Regelung. Ich denke, es ist wichtig, dass in den Erläuterungen noch einmal deutlich wird: Wenn nachträglich Genehmigungsvoraussetzungen wegfallen, ist bei Vorliegen der hierfür erforderlichen Voraussetzungen nach dem Landesverwaltungsverfahrensgesetz die erteilte Genehmigung zunächst zu widerrufen. Der Rechtsweg ist gesichert. Deswegen sind inzwischen auch die im Verband organisierten Schulen in freier Trägerschaft mit dieser Regelung einig, weil sie merken: Das ist keine Willkür, sondern es soll einfach Ausuferungen vorbeugen – die wir glücklicherweise noch nicht hatten; wenn es sie aber gäbe und wir kein Gesetz dazu hätten, wäre es schwierig.
Etwas kritisch sehe ich schon die Position von Grünen und SPD zu den Schulen in freier Trägerschaft.
Einerseits werden sie über den grünen Klee gelobt, vor allem dann, wenn man vor Ort bei den Schulen zu Besuch ist. Dann heißt es: Das ist ganz toll, die Vielfalt bedeutet Reichtum, Wettbewerb belebt. Das alles sagen wir auch; aber wir meinen dann nicht, dass es nicht noch mehr Schulen in freier Trägerschaft geben sollte. Nein, wenn die Schulen gut sind, dann soll der Markt durchaus funktionieren.
Ich finde es nicht schlimm und es wird die Bildung in unserem Land nicht gefährden, wenn es weitere Schulen in freier Trägerschaft gibt.
(Beifall des Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP – Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: Wettbe- werb!)
(Zurufe von der SPD und den Grünen – Abg. There- sia Bauer GRÜNE: Die werden auch richtig finan- ziert!)
Übrigens finde ich das unter finanzpolitischen Aspekten hervorragend. Für den Steuerzahler ist es wesentlich besser, wenn er für die gleiche Leistung bloß 80 % bezahlen muss.
(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Genau! – Abg. Reinhold Gall SPD: Den Rest bezahlen die Eltern!)
Nun an die SPD gewandt, die da jetzt tolle Forderungen stellt: Sie haben schon mitbekommen, dass Ihr Herr Steinbrück die Abzugsfähigkeit dieser Gebühren für die Eltern komplett abschaffen wollte?
Das ist nun wirklich ein Skandal. Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, ihn einzufangen, und dass wir jetzt eine vernünftige Lösung gefunden haben.
Zum Gesetzentwurf möchte ich noch eines anmerken: Dort kommt verdächtig oft der Begriff „Existenzminimum der Schulen“ vor. Das hat mich etwas verwundert. Frau Kollegin Rastätter hat es richtig gesagt: Es geht um das Sonderungsverbot und nicht um die Sicherung eines Existenzminimums.
Der Begriff Existenzminimum entspricht weder dem Geist unserer interfraktionellen Arbeitsgruppe – Frau Kollegin Lazarus, Sie werden das bestätigen können – noch dem Inhalt von § 18 a des Privatschulgesetzes. Das soll hier doch deutlich gesagt werden.
Ich verstehe zwar das Anliegen des VDP, der Waldorfschulen und anderer, die eine Fortführung der Arbeitsgruppe verlangen und die sagen, man müsse sich über die Inhalte noch einmal auseinandersetzen. Ich habe aber noch einmal nachgeschaut: Die Formulierung des § 18 a ist glasklar. Dort ist alles enthalten, was an Weiterentwicklung in unseren Schulen passiert.
Aber natürlich steht das drin. Gucken Sie es sich doch einmal genau an. Darin ist wirklich – darauf haben wir geachtet – alles sauber enthalten, was sich an unseren Schulen tut. Es spiegelt sich im Bruttokostenprinzip wider und ist damit auch die Basis.
2009 werden wir die nächste Berechnung erhalten und genau darauf achten, was dort alles einberechnet ist. Ich bin mir aber sicher: Wer es richtig macht, bezieht die Weiterentwicklung unseres Schulwesens, die wir glücklicherweise haben, mit ein.
Kurz noch zum Antrag der SPD: Einerseits ist er nachvollziehbar; wenn ich in der Opposition wäre, würde ich ihn auch stellen, ganz klar.
würde ich von Ihnen erwarten, dass Sie – da Sie heute genauso wenig wie ich wissen, welche Steuereinnahmen wir 2011 haben und welche Aufgaben der Staat dann zu erledigen hat –
sagen: Wir haben zwar das klare Ziel und die feste Absicht, dort hinzukommen, können das aber heute noch nicht zusagen. Ich bin jemand, der darauf setzt, dass auch eingehalten wird, was man zusagt.
Deswegen überlege ich mir genau, was ich verspreche. Mir ist es wichtig, dass man Aussagen vertrauen kann. Deswegen geht mein ganzes Streben dahin: Insbesondere im Haushalt 2009 muss ein deutlich erkennbarer Posten für eine weitere Anhebung drin sein; das ist gar keine Frage.
Im Moment können wir aber kein Konzept bis 2011 festlegen. Das ist ganz klar. Klares Ziel ist aber, dass die Schulen in freier Trägerschaft 80 % der dann in den Schulen in staatlicher Hand aufgelaufenen Kos ten erstattet bekommen sollen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich hätte ich nicht erwartet, dass diese Änderung des Privatschulgesetzes heute zu so weitreichenden Diskussionen führen würde, weil es einfach eine angenehme Tatsache ist, dass wir jetzt allen Schulen in freier Trägerschaft einen Zuschuss nach dem Bruttokostenmodell in Höhe von über 70 % garantieren können.
Da dies an einem Prozentsatz festgemacht ist, tritt hier auch ein zusätzlicher Automatismus ein, weil die Schülerzahl im öffentlichen Schulwesen sinkt, die Aufwendungen von uns aber ständig erhöht werden. Deshalb tritt automatisch ein ständig höherer Anspruch der Schulen in freier Trägerschaft ein. Das wissen wir, das ist auch in Ordnung.
Das führt zu erheblichen Steigerungsbeträgen im Haushalt. Wir geben im Haushalt 2008 – das muss auch einmal gesagt werden – 558 Millionen € für die Schulen in freier Trägerschaft in diesem Land aus. Das zeigt ganz genau, wie sehr wir ihre Arbeit schätzen. Und wir schätzen sie ohne Wenn und Aber.
Ich bin noch einmal herausgegangen, weil das, was hier in den Beiträgen der Opposition wieder produziert worden ist, schon sehr seltsam ist.
Auf der einen Seite will man ein bisschen Klientelpflege betreiben, indem man sagt: „Ja, ja, die müssen natürlich das Geld kriegen und mehr kriegen“, auf der anderen Seite aber sagt man: „Es ist aber eigentlich gar nicht gut, wenn die steigende Schülerzahlen haben. Das ist doch eine Negativaussage, das ist ein Misstrauen gegenüber der öffentlichen Schule.“
Das Ganze gipfelt in unsäglichen Aussagen über die Grundschulen in diesem Land. Frau Rastätter, zu dem, was Sie hier gesagt haben:
Für dessen Verteilung an den Grundschulen des Landes werde ich sorgen, weil Sie den Grundschulen damit ein wirkliches Misstrauenszertifikat ausgestellt haben.
(Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Sie dürfen Ihr Amt nicht für parteipolitische Zwecke missbrauchen! – Zuruf des Abg. Reinhold Gall SPD)