Es geht nicht um die Frage, ob etwas zielführend ist oder nicht, sondern es geht um die Frage, welche Gerichtsurteile uns vorliegen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat aufgrund einzelner Klagen Recht gesprochen, und er hat dabei eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass natürlich das Sonderungsverbot zu beachten ist. Aber die Antwort auf die Frage, wie dieses Sonderungsverbot zu bemessen ist, richtet sich danach, ob die Sicherung des Existenzminimums garantiert wird oder nicht. Das ist die entscheidende Frage, wie sie der Verwaltungsgerichtshof zum Ausdruck gebracht hat. Insofern befinden wir uns hier in einem rechtssicheren Rahmen.
Meine Damen und Herren, das Land Baden-Württemberg sieht im Haushalt im Moment 559 Millionen € für die Privatschulfinanzierung vor. Aufgrund der Steigerungsraten bei den Schülerzahlen werden wir von Haushaltsjahr zu Haushaltsjahr die Zuschüsse erhöhen. Sie entwickeln sich automatisch. Trotzdem nimmt der Haushaltsgesetzgeber zusätzliche Mittel in die Hand, um die seriöse Finanzierung zu gewährleisten.
Ich sage in diesem Zusammenhang auch in aller Deutlichkeit: Die Landesregierung von Baden-Württemberg ist stets an einem guten Miteinander mit den Privatschulen interessiert. Das kommt dadurch deutlich zum Ausdruck,
dass wir die Genehmigungsverfahren, Frau Haußmann, stets zügig abwickeln. Kein Privatschulträger kann sich darüber beklagen, dass Anträge verschleppt oder nicht zügig bearbeitet würden.
(Abg. Christine Rudolf SPD: Das ist ja wohl eine Selbstverständlichkeit! Ist das etwa Ihr einziger An- spruch?)
In dem Moment, in dem Anträge eingereicht werden, zeigt sich, dass es aufgrund des Privatschulgesetzes und der Finanzierungssystematik des Landes Baden-Württemberg um die Finanzierung der Privatschulen nicht so schlecht bestellt sein kann.
Ich sage zusammenfassend: Wir haben ein Interesse an einer vielgestaltigen Privatschullandschaft in Baden-Württemberg.
Schulen in freier Trägerschaft sind interessante Bildungseinrichtungen, die interessante pädagogische Profile entwickelt haben. Schulen in freier Trägerschaft entwickeln ein gutes Zusammengehörigkeitsgefühl mit allen am Schulleben Beteilig ten und sind dabei auch für andere Schulen modellhaft.
Schulen in freier Trägerschaft sind in gewisser Hinsicht auch Wettbewerbsfaktoren vor Ort – übrigens brauchen auch die öffentlichen Schulen den Wettbewerb nicht zu scheuen.
Deswegen freuen wir uns, dass wir sozusagen ein duales Sys tem haben und dass neben den öffentlichen Schulen auch Schulen in freier Trägerschaft einer guten und seriösen Finanzierung entgegensehen können.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/2801. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule, Jugend und Sport, Drucksache 14/2952. Der Ausschuss für Schule, Jugend und Sport empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.
Die beiden Entschließungsanträge, die zu diesem Gesetzentwurf vorliegen, werde ich nach der Schlussabstimmung zur Entscheidung stellen.
Wer dem Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Artikel 1 ist mehrheitlich zugestimmt.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Artikel 2 ist mehrheitlich zugestimmt.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Dem Gesetz wurde mehrheitlich zugestimmt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die beiden Entschließungsanträge Drucksachen 14/3059-1 und 14/3059-2. Von diesen beiden Anträgen ist der Antrag der Fraktion GRÜNE der weiter gehende, über den ich zuerst abstimmen lasse.
Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/3059-1, zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag der Fraktion GRÜNE ist mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/3059-2. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag der Fraktion der SPD ist mehrheitlich abgelehnt.
Wir haben jetzt noch über die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule, Jugend und Sport, Drucksache 14/2952, abzustimmen. – Sie stimmen der Ziffer 2 zu. Es ist so beschlossen.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (Landesgraduiertenförderungsge- setz – LGFG) – Drucksache 14/2840
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Drucksache 14/2957
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat eine Allgemeine Aussprache mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Wissenschafts- und Forschungspolitik ist eines der Aushängeschilder unseres Landes. Welche Vorteile der Gesetzentwurf, den wir heute in zweiter Lesung beraten, hat, haben wir bereits bei der Ersten Beratung aufgezeigt.
Dass hinsichtlich der Novellierung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes über alle Fraktionen hinweg größtenteils ein
breiter Konsens herrscht, haben die Beratungen im Ausschuss deutlich gemacht. Wir wollen die Selbstverwaltung und die Autonomie der Hochschulen stärken. Durch die Neufassung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes erreichen wir dies. Ferner können die Hochschulen nun verstärkt individuell auf die Bewerber eingehen und deren fachspezifische Besonderheiten berücksichtigen.
Den Änderungsanträgen der Opposition haben wir aus verschiedenen Gründen im Ausschuss nicht zugestimmt. Ein paar wenige Gründe möchte ich hier nennen.