Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Ersten Beratung haben wir seitens der Koalitionsfraktionen bereits deutlich gemacht, dass dieses Gesetz weniger Bürokratie und mehr Freiheit bedeutet. Was können sich die Menschen in unserem Land mehr von einem Gesetzesvorhaben erhoffen?
Die Ausschussberatungen haben uns in dieser Einschätzung bestätigt. Wir haben lediglich eine einzige Änderung vorgenommen; das wurde bereits erwähnt. Unser Kernziel bleibt es, den Hochschulen mehr Freiheit bei der Ausgestaltung der Graduiertenförderung zu geben.
Beispiel 1: Die Grünen beantragten landesweit einheitliche Quoten für die Frauenförderung. Die Frauenförderung ist wichtig. Aber man muss sich mit der Wirklichkeit auseinandersetzen. In manchen Studiengängen sind Frauen ganz überdurchschnittlich vertreten, in anderen hingegen sind sie völlig unterrepräsentiert. Wo viele Frauen sind, muss man auch viele Frauen fördern. Aber wo keine sind, kann man auch keine fördern.
Deutlich sinnvoller war der Antrag der SPD, der die Förderung der Frauen am Anteil der Frauen im jeweiligen Fach festmachen wollte. Aber auch eine solche landesweit einheitliche Vorgabe macht aus unserer Sicht keinen Sinn. Dies kann man viel besser vor Ort in der jeweiligen Hochschule regeln. Wir von FDP/DVP und CDU geben den Hochschulen in unserem Land einen Vertrauensvorschuss. Wir glauben, dass sie mit dem Thema Frauenförderung vernünftig umgehen können und werden.
Mindestsätze für die Förderhöhe sind das zweite Beispiel – Kollege Stober hat es erwähnt. Auch dies dokumentiert eine gewisse Liebe zum Staatsdirigismus, wie auch bei Mindestlöhnen, und ein mangelndes Vertrauen in die Akteure vor Ort. Liebe Genossinnen und Genossen, fragen Sie doch einmal Ihren früheren Kollegen Gaßmann nach den aktuellen Mietspiegeln in Baden-Württemberg. Sie werden nach der Lektüre feststellen, dass die Mieten an unterschiedlichen Hochschulstandorten ganz unterschiedlich sind, und auch die Lebenshaltungskosten sind dies.
Wie kann man vor diesem Hintergrund landesweit einheitliche Mindestfördersätze fordern? Wir von FDP/DVP und CDU gehen davon aus, dass man auch dies vor Ort in Anbetracht der dortigen Verhältnisse vernünftig regeln kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen anhand dieser Beispiele, dass für uns Freiheit und Autonomie der Hochschulen keine leeren Floskeln sind. Sie sehen, dass wir ganz im Sinne gelebter Subsidiarität an die Kompetenz und an das Verantwortungsbewusstsein vor Ort glauben.
In einem Punkt haben wir den Gesetzentwurf nachgebessert: Wir haben in einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen eine Berichtspflicht an den Landtag eingefügt. Diese Berichte werden zum einen dazu dienen, die Erfolge bei der Graduiertenförderung zu dokumentieren. Sie werden zum anderen eine Orientierung darüber geben, wie die Gelder an den einzelnen Hochschulen verwendet wurden.
Sie sehen an diesem Beispiel, dass wir auf der parlamentarischen Ebene mit den Kolleginnen und Kollegen von CDU, SPD und den Grünen hervorragend zusammenarbeiten. Ich möchte mich herzlich bei der Kollegin Bauer bedanken, die die Anregung für diese Änderung gegeben hat. Wären deine Kolleginnen und Kollegen in Berlin bloß ebenso vernünftig
wie du, liebe Theresia, dann stünde Jamaika nicht nur für guten Rum und ausgeprägte Lebensfreude, sondern könnte ein Synonym für eine hervorragende Zusammenarbeit auch im Bund sein.
Im Ländle dagegen beweisen wir mit dem Landesgraduiertenförderungsgesetz einmal mehr, dass unsere Koalition in den Landesfarben Schwarz-Gelb diesem Land einen soliden Weg in die Zukunft sichert.
Frau Präsidentin, meine Damen und Her ren! Der wissenschaftliche Nachwuchs in weiblicher wie in männlicher Form ist für die Zukunft der Universitäten, gerade der Forschung und Lehre, von essenzieller Bedeutung. Denn, Frau Bauer, um einmal den Begriff „entwicklungsbiologisch“ richtig zu nehmen und nicht wie vielleicht der Kollege von der Fachhochschule falsch zu verstehen: Entwicklungsbiologisch ist es so, dass das alternde Gehirn an wissenschaftlicher Kreativität verliert und dass es ein Optimum an Kreativität im Alter zwischen 20 und 30 Jahren gibt.
Ich will jetzt nicht ins Detail gehen. Deshalb ist der wissenschaftliche Nachwuchs nicht nur für die zukünftigen Professorinnen und Professoren, sondern auch für die Forschung an unseren Hochschulen so essenziell. Es verschieben sich auch die Fähigkeiten. Insofern gibt es durchaus neue Fähigkeiten, Herr Noll, wenn man älter wird.
Andere entschwinden, aber in bestimmten Bereichen wie Mathematik und Naturwissenschaften ist sozusagen das Optimum an innovativer Kreativität in jüngeren Jahren etwas größer. Aber das ist individuell verschieden. Deshalb sollten die Fördermöglichkeiten unterschiedlich sein.
Ich glaube auch, dass wir hier einen weitgehenden Konsens über das Grundanliegen des Gesetzes haben, nämlich wegen dieser Bedeutung zu sagen: Die Einzelheiten der Förderung sollen die Hochschulen selbst festlegen. Vor Ort weiß man sehr viel besser Bescheid, in welcher Weise gefördert werden soll, wer wie gefördert werden soll, als wir das könnten. Frau Kollegin Schütz hat das Wesentliche ausgeführt. Ich habe auch nur in Einzelheiten Kritik der Opposition gehört.
Auf zwei Punkte möchte ich eingehen. Das ist zum einen die Frage einer Frauenquote. Die Quote der durch die Landesgraduiertenförderung Geförderten liegt bei ca. 48 %. Das heißt, wir haben dort bislang fast Gleichstand. Die Quote der weiblichen Studierenden liegt bei über 50 %. Dieses Schicksal wird uns Männer auf Dauer begleiten.
Das kann nach der Aussage dieses Fachhochschulprofessors wieder entwicklungsbiologisch bedingt sein.
Probleme haben wir nicht im Mittel, sondern Probleme haben wir in Einzelfällen, wie in den Ingenieurwissenschaften und in bestimmten Naturwissenschaften. Dort ist es in der Tat wichtig, dass wir Vorbildfunktionen haben. Dafür haben wir etwa das Margarethe-von-Wrangell-Programm, nach dem Frauen bei Habilitationen und als Nachwuchskräfte für die Wissenschaft gefördert werden. Wir müssen auch mehr junge Frauen und Mädchen für das Studium der Naturwissenschaften begeistern.
Wir haben in anderen Ländern, etwa an der Deutschen Universität in Kairo, in den Ingenieurwissenschaften einen Frauenanteil von 50 %, sodass es entwicklungsbiologisch dort entweder anders läuft oder das angeführte Argument nicht stimmt. Nehmen wir einmal Letzteres an. Denn wir haben Fächer wie Biologie – also Naturwissenschaft – mit einem sehr hohen Frauenanteil. Insofern kann es vielleicht auch sein, dass ein Mann gar nicht so viel von Entwicklungsbiologie versteht, um das beurteilen zu können.
(Abg. Elke Brunnemer CDU: So wird es sein! – Abg. Theresia Bauer GRÜNE: Interesse muss man schon auch haben!)
Ein zweiter Punkt ist die Frage nach der Höhe der Stipendien. Ich denke, wenn man Freiheit gibt, Verantwortung überträgt und Verantwortlichkeit hat, dann kann man auch sehr wohl vor Ort entscheiden, in welcher Höhe jemand gefördert werden muss, um sein Promotionsvorhaben durchführen zu können, ohne nebenher arbeiten zu müssen. Es gibt z. B. Fälle, bei denen jemand durchaus ein gewisses Einkommen hat, aber für Sachkosten einen Zuschlag aus dem Promotionsprogramm braucht.
All dies muss möglich sein. Das können wir aber nicht im Gesetz regeln. Deshalb ist es auch richtig, hier weder Bandbreiten einzuführen noch Ober- oder Untergrenzen festzulegen. Vielmehr kann man auf den verantwortlichen Umgang mit diesem Instrumentarium an den Universitäten vertrauen.
Ich glaube aus meiner Erfahrung auch nicht, dass die Strategie sein wird, möglichst viele Stipendien zu vergeben. Ich war selbst in Stipendienvergabekommissionen. Die Universitäten achten schon sehr streng auf die Qualität und werden nicht die Quantität gegenüber der Qualität bevorzugen, und zwar nicht einmal, Herr Stober, in den Sozialwissenschaften und in den Geisteswissenschaften. Die Vergabekommissionen gehen eigentlich sehr sorgfältig mit dem Instrumentarium um, und sie wissen auch, welche Höhe – sie haben meistens Budgets pro Fach – sinnvoll ist, um jemanden zu fördern.
Insofern habe ich keine Sorge, dass es durch den Mangel an Ober- oder Untergrenzen zu Fehlentwicklungen kommen wird. Wir haben aber die Berichtspflicht. Wir haben die Möglichkeit zur Korrektur und zu Eingriffen. Das wissen die Hochschulen. Deshalb werden sie sehr sorgfältig und verantwortungs
voll mit dieser Freiheit, an die sie im Übrigen durch unsere liberale Hochschulpolitik schon gewöhnt sind,
Ich bitte Sie deshalb, den Hochschulen diese Freiheit zu geben, ihnen zu vertrauen, dass sie mit diesem Instrumentarium verantwortlich umgehen können, und dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/2840.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Drucksache 14/2957. Dazu liegen zwei Änderungsanträge vor, die ich an der entsprechenden Stelle zur Abstimmung stellen werde.
Wer § 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Wer enthält sich? – § 1 ist einstimmig zugestimmt.
(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP unterhält sich an der Regierungsbank mit Minister Ernst Pfis ter.)