Protokoll der Sitzung vom 02.10.2008

Wer Teil 1 – Gerichtsverfassung – und hier Abschnitt 1 – Allgemeine Vorschriften – mit den

§§ 1 bis 6

zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Teil 1 Abschnitt 1 ist mehrheitlich zugestimmt.

Wer Teil 1 Abschnitt 2 – Angelegenheiten nach dem Landesdisziplinargesetz – mit den

§§ 7 bis 14

zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? –Teil 1 Abschnitt 2 ist mehrheitlich zugestimmt.

Wer Teil 2 – Verfahren, Rechtsmittel, Kosten – und hier Abschnitt 1 – Vorverfahren – mit den

§§ 15 bis 18

zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? –Teil 2 Abschnitt 1 ist mehrheitlich zugestimmt.

Wer Teil 2 Abschnitt 2 – Gerichtliches Verfahren, Rechtsmittel und Kosten in Angelegenheiten nach dem Landesdisziplinargesetz – mit den

§§ 19 bis 22

einschließlich der Anlage mit dem Gebührenverzeichnis zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Diesem Teil ist mehrheitlich zugestimmt.

Artikel 15 ist damit mehrheitlich angenommen.

Artikel 16 bis 20

rufe ich gemeinsam auf. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Den Artikeln 16 bis 20 ist mehrheitlich zugestimmt.

Artikel 21

Änderung der Juristenausbildungs- und Prüfungsord

empfiehlt Ihnen der Innenausschuss auf Drucksache 14/3218 eine redaktionelle Anpassung des Einleitungssatzes.

Wer Artikel 21 in der Fassung der Drucksache 14/3218 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Artikel 21 in der geänderten Fassung ist zugestimmt.

Artikel 22 bis 26

rufe ich wieder gemeinsam auf. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Den Artikeln 22 bis 26 ist mehrheitlich zugestimmt.

Artikel 27

Inkrafttreten und Außerkrafttreten von Rechtsvor

schriften

liegt der Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/3295-1, vor, mit dem die Geltungsdauer dieses Gesetzes zunächst auf zwei Jahre befristet werden soll. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Artikel 27 des Gesetzentwurfs. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 27 ist mehrheitlich zugestimmt.

Damit ist die Einzelberatung abgeschlossen.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 2. Oktober 2008 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Neuordnung des Landesdisziplinarrechts (LDNOG) “. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde mehrheitlich zugestimmt.

Damit ist Punkt 4 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe nun Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und anderer Gesetze – Drucksache 14/2997

Beschlussempfehlung und Bericht des Umweltausschusses – Drucksache 14/3283

Berichterstatter: Abg. Franz Untersteller

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat festgelegt, in der Zweiten Beratung keine Aussprache zu führen.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/2997. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses, Drucksache 14/3283. Der Umweltausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Bedingt durch das gestern unter Tagesordnungspunkt 4 verabschiedete Verwaltungsstrukturreform-Weiterentwicklungsgesetz und das heute unter Tagesordnungspunkt 3 verabschiedete Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes und anderer Gesetze sind im Gesetzentwurf zur Änderung des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und anderer Gesetze, Drucksache 14/2997, bei den Einleitungssätzen der Artikel 2 und 3 bei der Anführung der letzten Gesetzesänderung und der Fundstellenangabe noch redaktionelle Anpassungen erforderlich. Sie sind damit einverstanden, dass diese Änderungen vom Landtagspräsidenten im Einvernehmen mit dem Ausfertigungs- und Verkündungsorgan vor der Verkündung des Gesetzes noch vorgenommen werden. – Das ist der Fall.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 1 ist mehrheitlich angenommen.