zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Teil 1 Abschnitt 1 ist mehrheitlich zugestimmt.
zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? –Teil 1 Abschnitt 2 ist mehrheitlich zugestimmt.
zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? –Teil 2 Abschnitt 1 ist mehrheitlich zugestimmt.
Wer Teil 2 Abschnitt 2 – Gerichtliches Verfahren, Rechtsmittel und Kosten in Angelegenheiten nach dem Landesdisziplinargesetz – mit den
einschließlich der Anlage mit dem Gebührenverzeichnis zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Diesem Teil ist mehrheitlich zugestimmt.
rufe ich gemeinsam auf. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Den Artikeln 16 bis 20 ist mehrheitlich zugestimmt.
empfiehlt Ihnen der Innenausschuss auf Drucksache 14/3218 eine redaktionelle Anpassung des Einleitungssatzes.
Wer Artikel 21 in der Fassung der Drucksache 14/3218 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Artikel 21 in der geänderten Fassung ist zugestimmt.
rufe ich wieder gemeinsam auf. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Den Artikeln 22 bis 26 ist mehrheitlich zugestimmt.
liegt der Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/3295-1, vor, mit dem die Geltungsdauer dieses Gesetzes zunächst auf zwei Jahre befristet werden soll. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Artikel 27 des Gesetzentwurfs. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 27 ist mehrheitlich zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Neuordnung des Landesdisziplinarrechts (LDNOG) “. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde mehrheitlich zugestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und anderer Gesetze – Drucksache 14/2997
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat festgelegt, in der Zweiten Beratung keine Aussprache zu führen.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/2997. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses, Drucksache 14/3283. Der Umweltausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Bedingt durch das gestern unter Tagesordnungspunkt 4 verabschiedete Verwaltungsstrukturreform-Weiterentwicklungsgesetz und das heute unter Tagesordnungspunkt 3 verabschiedete Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes und anderer Gesetze sind im Gesetzentwurf zur Änderung des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und anderer Gesetze, Drucksache 14/2997, bei den Einleitungssätzen der Artikel 2 und 3 bei der Anführung der letzten Gesetzesänderung und der Fundstellenangabe noch redaktionelle Anpassungen erforderlich. Sie sind damit einverstanden, dass diese Änderungen vom Landtagspräsidenten im Einvernehmen mit dem Ausfertigungs- und Verkündungsorgan vor der Verkündung des Gesetzes noch vorgenommen werden. – Das ist der Fall.
Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 1 ist mehrheitlich angenommen.