dass sich der Prinz an dieser Stelle die Zähne ausbeißt, wenn er juristisch vorgehen will. Darauf können wir es leicht ankommen lassen, damit haben wir kein Problem. Wir können es auch auf das ankommen lassen, was als Mister X laufend in der Gegend schwebt, ohne dass ihn jemals jemand gesehen hat: ein ominöser Käufer, der dort eine Wellnessanlage der neuesten, modernsten Art bauen will, was man trotz Ensembleschutz angeblich nicht verhindern kann.
Wir sind der Meinung, dass man es darauf ankommen lassen kann, das Vorkaufsrecht auszunutzen, wenn man sich nicht auf einen anständigen Preis einigen kann. Dann sind wir am Ende immer noch besser gestellt, als wenn wir jetzt hoppla hopp im Schnellschuss auf über 60 Millionen € gehen. Das ist doch erst der Beginn der Aufwendungen. Sie haben darauf hingewiesen, dass das Schloss Ludwigsburg hohe Aufwendungen verursacht, und solche kommen auch irgendwann einmal in Salem auf uns zu.
Es geht ja schon mit dem Dach los. Deshalb ist es wichtig, dass man den Einstiegspreis nicht überzieht. Deshalb wollen wir all diese Dinge anständig beraten. Dazu gehören mehr Informationen, da gehören die Alternativen durchdiskutiert.
Man kann das nicht heute anhand weniger Merkziffern miteinander besprechen und Ihnen dann freie Hand geben. Von uns bekommen Sie die nicht!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir befassen uns heute mit einer Information des Ministerpräsidenten und einer Aussprache des Landtags dazu – nicht mit einer Abstimmung – über ein Thema von landesgeschichtlicher Bedeutung.
In diesen Tagen jährt sich zum 90. Mal das Ende des Ersten Weltkriegs und damit das Ende der Monarchie. Seit dieser Zeit gibt es in Salem ein Schloss, das wie jedes andere Schloss im laufenden Betrieb nur defizitär sein kann. Seit dieser Zeit gibt es Diskussionen und Streit über Kunstgegenstände. Daran haben sich Generationen von Gutachtern, Juristen und Regierungen die Zähne ausgebissen und haben 90 Jahre lang dieses Problem vor sich hergeschoben. Jetzt soll es gelöst werden.
Es war ein allgemeiner Konsens, meine Damen und Herren, dass der Streit beendet werden soll, dass die Kunstgegenstände möglichst weitgehend im Eigentum und in der Verfügung des Landes bleiben sollen, dass das Schloss gesichert wird, dass es als Einheit erhalten bleibt, dass es allgemein zugänglich und auf Dauer in seinem Unterhalt gesichert ist.
Die ursprüngliche Lösung – man muss sich schon noch einmal daran erinnern – ging dahin, dass ein Teil der Kunstgegenstände hätten verkauft werden sollen und mit dem Erlös einerseits ein Ablösebetrag für bisherige Erhaltungsaufwendungen in das Schloss Salem gesteckt worden wäre und zum anderen eine Stiftung hätte gegründet werden sollen, mit deren Hilfe der laufende Unterhalt des Schlosses bezahlt werden sollte – ohne Eigentumserwerb des Landes.
Allerdings: Der Charme dieser Lösung wäre gewesen, dass dies mit dem Landeshaushalt überhaupt nichts zu tun gehabt hätte. Deswegen war auch diese Lösung zunächst einmal diskussionswürdig.
Die jetzige Lösung ist eine andere – eine einfache und eine klare. Sie ist eine Kauflösung: Wir kaufen das Schloss, und wir erwerben Kunstgegenstände. Wir geben Geld und bekommen etwas dafür, und zwar etwas besonders Wertvolles, etwas landesgeschichtlich Unterstützenswertes und Einmaliges. Die Kauflösung ist ja grundsätzlich auch deswegen im Lauf der Debatte von allen Fraktionen als prinzipiell richtig angesehen worden.
Deswegen glaube ich schon, dass man in der Logik dieser Lösung bleiben sollte. Es geht halt nicht, nach dem Motto zu handeln: „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass. Ich will etwas kaufen, ich will im Prinzip möglichst nichts dafür bezahlen und später mit dem Unterhalt nichts zu tun haben.“
Der Kaufpreis des Schlosses, meine Damen und Herren – wenn wir uns schon einmal grundsätzlich auf diese Lösung einstellen; die hat ja, wie gesagt, den allgemeinen Konsens aller vier Fraktionen gefunden –,
kann natürlich nicht nur der Ertragswert sein. Es ist richtig, dass vor einiger Zeit die Zahl von 5,4 Millionen € in der Öffentlichkeit erschienen ist.
Aber das ist eben nur ein Teil des Wertes, den die Anlage insgesamt hat. Daneben ging es um den Substanzwert. Was ist der Ertragswert? Das ist das, was man aus einem Objekt, aus einer Immobilie erzielen kann, als Mieteinnahmen beispielsweise.
Was ist der Ertragswert einer Kirche? Was ist der Ertragswert des Kaisersaals im Schloss Salem? Die alleinige Betrachtung
des Ertragswerts ist nicht angemessen. Wir müssen auch über den Substanzwert sprechen, nämlich über das, was eigentlich der Wert dieses Objekts ist. Gerade wenn ich etwas kaufen will, spielt das eine Rolle. Es ist ja schon bemerkenswert, dass der Substanzwert der ganzen Anlage nach dem Gutachten des Landes, in dem auch vom Ertragswert die Rede ist, immerhin bei über 30 Millionen € liegt.
Im Übrigen darf ich eine Bemerkung machen, die sich vielleicht nicht jedem erschließt: Manchmal im Leben haben Dinge einen Wert, der höher ist als ihr Preis.
(Beifall bei der CDU und der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP – Abg. Claus Schmiedel SPD: Da klat- schen die! – Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Z. B. Hand- schriften!)
Bei den Kunstgegenständen erwerben wir Gegenstände, die unstreitig im Eigentum des Hauses Baden sind. Wir erwerben sie endgültig für das Land Baden-Württemberg. Daran besteht auch ein kulturgeschichtliches und ein kulturelles Interesse.
In der Tat ist natürlich die Frage des Ablösebetrags von ca. 15 Millionen € etwas, worüber man trefflich streiten kann. Es gibt keinen objektiven Maßstab dafür, ob das nun 15 Millionen €, 0 Millionen € oder 80 Millionen € wert ist. Aber es kann uns ja etwas wert sein, dass es erstens keinen Streit mehr gibt – das ist ja auch ein Wert – und dass wir zweitens ein Restrisiko beseitigen. Denn man muss immerhin einmal an einen Tatbestand erinnern: Das Gutachten, das uns zuerkannt hat, dass alle diese Kunstgegenstände dem Land gehören, vertritt eine These, die in der Rechtswissenschaft bislang so nicht aufgestellt worden ist.
das will ich jetzt nicht im Einzelnen darstellen. Da ist es nicht so völlig aus der Welt, anzunehmen, dass vielleicht nicht jedes Gericht dieser neuen Theorie folgt.
(Abg. Gundolf Fleischer CDU: Das kann für uns sehr impertinent werden! – Abg. Dr. Nils Schmid und Abg. Johannes Stober SPD: Halbe Theorie!)
5 % von der Summe aufzuwenden, um die es geht, um dieses Risiko zu vermeiden, ist vielleicht nicht überzogen. Wenn es zu einem Vergleich gekommen wäre, hätte ein Gericht vielleicht nicht akzeptiert oder angeregt, dass es einen Vergleich nur in diesem Umfang gibt. Insofern ist, glaube ich, dieser Betrag von 15 Millionen € diskussionswürdig, aber durchaus vertretbar.
Der Betrieb des Schlosses Salem soll in Zukunft unter Mitwirkung des markgräflichen Hauses geschehen.
(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Das ist ein großer Feh- ler! – Abg. Reinhold Gall SPD: Die Formulierung lautet aber genauso andersherum!)
Das markgräfliche Haus hat dieses Schloss bisher gut betrieben und gut gemanagt. Deswegen gibt es ein Interesse auch des Landes daran, dass der Betrieb weiter unter Mitwirkung
des markgräflichen Hauses geschieht. Wir haben es hier mit einem eigenen Markenwert zu tun – das weiß jeder, der sich mit Objekten dieser Art beschäftigt –, einem Markenwert, der durch die Mitwirkung des markgräflichen Hauses sichergestellt ist und andernfalls schwer zu erzielen wäre.
Es hat Kritik gegeben. Natürlich kann man zunächst einmal sagen: Die unterschiedlichen Lösungen und die unterschiedlichen Zahlen, die im Lauf der Zeit im Raum waren, haben das Bild nicht gerade klarer gemacht; keine Frage. Man sollte allerdings das, was es da an Verwirrung gegeben hat, jetzt nicht zum Gegenstand seiner eigenen politischen Linie machen, sondern man sollte zur Aufklärung beitragen.
Zum Zweiten: Es ist die Frage nach dem künftigen Unterhalt gestellt worden. Es ist gesagt worden, man könne einen solchen Kaufvertrag erst dann abschließen, wenn man sich über die Folgelasten im Klaren ist. Dazu kann man zunächst einmal nur sagen: Wer etwas kauft und Eigentümer ist, trägt die Unterhaltslast.
Wer dieses Argument bringt, wird im Kern die Kauflösung gar nicht haben wollen. Wenn man dann feststellt, dass sich die Unterhaltslast locker in dem Bereich bewegt, in dem sich die Unterhaltslasten für andere große Schlösser bewegen, dann ist dies kein Entscheidungskriterium mehr. U. a. ist die Unterhaltslast deswegen geringer, weil ein erheblicher Anteil an Unterhalt in den letzten Jahrzehnten bereits geleistet worden ist. Das ist ja auch ein wertbildender Faktor.
Zum Dritten: Es ist natürlich jetzt kritisiert worden, dass das Haus Baden beim Betrieb der ganzen Schlossanlage auch in Zukunft eine Mitwirkung hat. Ich glaube, dass dies sinnvoll ist;
ich habe es gerade vorhin ausgedrückt. Es ist kulturhistorisch sinnvoll, es ist regionalpolitisch sinnvoll, es ist touristisch sinnvoll, dass es zu dieser Mitwirkung kommt.
Was die Sicherung der Kunst anbelangt: Man kann darüber diskutieren, aber wir erwerben, wir sichern, und wir sichern ohne Streit. Das ist übrigens auch etwas, was einem anderen Teil des Landes, nämlich dem Raum Karlsruhe, wo sich ja viele Objekte und die Museen befinden, nur recht sein kann. Das hat dort auch, wie man der Presse entnehmen konnte, Zustimmung gefunden.
Meine Damen und Herren, ich komme abschließend von meiner Seite aus zu einer Bewertung. Ich habe gerade von der Presse gesprochen. Ich muss jetzt aus der Presse des heutigen Tages doch eine Überschrift zitieren, die nach meiner Einschätzung die Dinge sehr gut auf den Punkt bringt – ich nenne auch gern die Quelle: „Schwäbische Zeitung“ –: „Das Land erfüllt nobel seine Pflicht.“