Protokoll der Sitzung vom 05.11.2008

Ich rufe auf

Artikel 2

Übergangsbestimmung

Wer dem Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 3

Neubekanntmachung

Wer dem Artikel 3 zustimmt, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist auch diesem Artikel einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 4

Inkrafttreten

Wer dem Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist dem Artikel 4 einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 5. November 2008 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist diesem Gesetz einstimmig zugestimmt.

Vielen Dank.

Damit ist Tagesordnungspunkt 3 erledigt.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes – Drucksache 14/3194

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses – Drucksache 14/3440

Berichterstatter: Abg. Jürgen Walter

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

In der Allgemeinen Aussprache erteile ich für die CDU-Fraktion Herrn Abg. Bopp das Wort.

(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Guter Mann!)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU räumt dem Datenschutz einen sehr hohen Stellenwert ein. Gerade deshalb halten wir die vorgesehene Änderung des Landesdatenschutzgesetzes für richtig. Denn wir entlasten mit dieser Änderung die Datenschützer von zu viel Berichtstätigkeit. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Verlängerung des Berichtszeitraums für den Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz von einem Jahr auf zwei Jahre ist sinnvoll und ein Beitrag zum Bürokratieabbau.

(Zuruf des Abg. Jürgen Walter GRÜNE)

Der Datenschutzbericht umfasst regelmäßig 120 bis 140 Seiten, wodurch eine Vielzahl der Beschäftigten einzig mit der Erstellung dieses Berichts beschäftigt sind und für die eigentliche Kernaufgabe, den Datenschutz, zu wenig Zeit haben.

(Abg. Ute Vogt SPD: Da muss man eben mehr Per- sonal einstellen!)

Die vom Innenministerium zusätzlich zu erstellende Synopse ist mehr als 200 Seiten stark und bindet ebenfalls erhebliche Arbeitszeit.

Ein Bedeutungsverlust des Datenschutzbeauftragten ist durch die vorgesehene Änderung in keiner Weise zu befürchten. Er ist per Gesetz berechtigt, sich jederzeit mit einem Anliegen an den Landtag zu wenden, und kann auch bei aktuellen Problemen weiterhin Zwischenberichte abgeben.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Zimmermann hat der Verlängerung des Berichtszeitraums auf zwei Jahre folgerichtig zugestimmt,

(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Ihm bleibt gar nichts anderes übrig!)

mit der wir uns im Übrigen der Regelung im Bund und in den meisten anderen Bundesländern anpassen. Denn auch der Datenschutzbericht des Bundes und der von zehn anderen Bundesländern wird nur noch alle zwei Jahre vorgelegt.

Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse mit der Weitergabe von persönlichen Daten sollten wir den Umgang mit und die Weitergabe von persönlichen Daten neu regeln. Wir sind der Landesregierung dankbar dafür, dass sie als erste Regierung eines Bundeslands sofort nach Bekanntwerden der jüngsten Skandale ein umfangreiches Maß nahmenpaket zum Schutz personenbezogener Daten angekündigt hat und damit bezüglich des Datenschutzes eine Vorreiterrolle unter den Bundesländern eingenommen hat. Wir kündigen auch hierfür unsere Unterstützung an.

Aber dies ist heute nicht das Thema. Heute beschließen wir eine Änderung, die lediglich die Verlängerung des Berichtszeitraums für den Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vorsieht. Diese Änderung ist vernünftig, und wie meistens, wenn etwas vernünftig ist, stimmt die CDU dem zu. So ist es auch hier.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Jürgen Wal- ter GRÜNE)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Abg. Vogt das Wort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Bopp, es ist ja durchaus richtig, wenn die Politik nicht immer dem Zeitgeist folgt. Aber zuweilen muss man sich, finde ich, auch danach umsehen, was sich aktuell um einen herum entwickelt. Zumindest könnte man erwarten, dass politische Entscheidungen auf der Höhe unserer Zeit sind.

„Skandale bringen den Datenschutz voran“ – so haben schon im letzten Monat die „Stuttgarter Nachrichten“ getitelt. In vielen anderen Zeitungen finden Sie beinahe täglich neue Berichte über Probleme und Schwierigkeiten mit dem Datenschutz. Es vergeht keine Woche ohne neue Schlagzeilen. Von Lidl bis Telekom liegt vieles im Argen.

Das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger und die Sensibilität gegenüber dem Umgang mit persönlichen Daten sind gerade in den letzten Wochen und Monaten deutlich gestiegen. Just in diesem Moment kommt die Landesregierung auf den Gedanken, dass man einen Bericht, der hier im Grunde seit Jahrzehnten Jahr für Jahr zu Recht ausführlich diskutiert wird, nur noch alle zwei Jahre vorlegen muss. Ich finde, das wird dem Problem und dem Problembewusstsein nicht gerecht.

Wenn wir diesen Bericht jedes Jahr haben, ist er zum einen kürzer. Denn, Herr Kollege Bopp, es stimmt ja nicht ganz, dass sich die Arbeit bei einem zweijährigen Berichtszeitraum verringere. Denn was berichtet werden muss, sind die Verstöße und die Vorkommnisse im Bereich des öffentlichen Datenschutzes. Wenn Sie dann alle zwei Jahre einen Bericht machen, werden die Berichte halt dicker. Das heißt, die Arbeit ist die gleiche, weil man ja schlichtweg keine einzelnen Vorkommnisse weglassen kann. Das Einzige, was Sie sich sparen, ist vielleicht das Vorwort, das bei zwei Berichten doppelt geschrieben werden muss. Aber das kann es ja nicht ausmachen.

In diesem Sinne sind wir der Meinung, dass es falsch ist, die Berichtsfristen zu verlängern, zumal zum jetzigen Zeitpunkt. Wir sind der Meinung, dass der Datenschutzbericht zumindest einmal im Jahr gegeben werden muss und dass es uns gut ansteht, wenn wir den Datenschutz mindestens einmal im Jahr dadurch auch hier im Plenarsaal zu einem größeren Thema machen.

(Beifall bei der SPD)

Wir vonseiten der SPD-Fraktion möchten aber die Gelegenheit wahrnehmen, Sie – wenn Sie schon am Berichtszeitraum etwas ändern wollen – zu bitten, auch an einer anderen Stelle veränderungsbereit zu sein. Denn wenn Sie sich umschauen und umhören, erleben Sie, dass im Moment gerade nicht der öffentliche Bereich im Hauptfokus steht, sondern dass uns die größten Schwierigkeiten derzeit aus dem Bereich des nicht öffentlichen Datenschutzes entgegentreten. Es geht um Firmen, Adresshandel, aber auch das Verhalten Einzelner, den sorglosen Umgang von Bürgerinnen und Bürgern mit ihren

Daten, um große Unwissenheit z. B. bei der Frage, was passiert, wenn man sich mit einer Kundenkarte bei allen möglichen Geschäften registrieren und die damit getätigten Einkäufe speichern lässt.

Deshalb sind wir der Meinung, dass der nicht öffentliche Datenschutz weit mehr Aufmerksamkeit verdient hat und dass es nicht ausreicht, wenn er nur über einen Teilbereich des Innenministeriums kontrolliert wird. Wir wünschen uns einen nicht öffentlichen Datenschutz, wie er in anderen Bundesländern zum Teil ja schon verwirklicht worden ist, der dem öffentlichen gleichkommt, und einen unabhängigen Datenschutzbeauftragten für den öffentlichen und den nicht öffentlichen Bereich.