Protokoll der Sitzung vom 13.02.2009

(Beifall bei der CDU)

Ich führe aus, warum das so ist. Es gibt Punkte, bei denen man nicht immer glücklich ist, wenn man vom politischen Gegner gelobt wird. Das Loblied, das der Kollege Gabriel beim Umweltgesetzbuch auf mich zu singen begonnen hat,

(Zuruf der Abg. Katrin Altpeter SPD)

bezog sich auf einen Punkt, an dem ich schon fast wieder Sorge bekommen habe. Aber – das nehme ich für diese Landesregierung und für das Umweltministerium Baden-Württemberg schon in Anspruch – Sie werden kaum jemanden finden, der sich so intensiv, im Übrigen gemeinsam mit dem Kollegen Gabriel, für das Umweltgesetzbuch eingesetzt hat wie Baden-Württemberg.

(Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Bei der Koordi- nierung der A-Länder waren Sie nicht so erfolg- reich!)

Wir haben das im Übrigen auch aus einer Situation der Stärke heraus getan, aus dem einen Grund – Winfried Scheuermann hat zu Recht darauf hingewiesen –, weil wir die formale Zusammenlegung durch die Verwaltungsreform bereits geschafft haben und es deswegen in unserem Interesse war, das auch materiell-rechtlich hinzubekommen. Gerade deswegen wissen wir aber auch, was dadurch möglich ist, dass man Verfahren zusammenlegt. Deswegen haben wir uns so intensiv dafür eingesetzt.

Ich habe mich auch in Interviews entsprechend geäußert, auch was die CSU angeht. Ich kann Ihnen sagen, dass wir auch sehr viel Arbeit in der eigenen Fraktion geleistet haben.

Der zweite Grund, weshalb wir uns dort nicht verstecken mussten, war im Übrigen ganz bewusst – –

(Zuruf von den Grünen)

Ich würde bei den Grünen immer vorsichtig sein, weil sie in ihrer ganzen Regierungszeit auf Bundesebene noch nicht einmal den Versuch gestartet haben, ein Umweltgesetzbuch hinzubekommen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Widerspruch bei den Grünen)

Also immer Vorsicht bei der Frage, ob man einen Zwischenruf macht!

Es gibt aber einen zweiten Grund, warum wir uns nicht verstecken mussten: Gerade beim Wasser- und beim Naturschutz

recht haben wir in Baden-Württemberg hohe Standards, immer entlang einer 1:1-Umsetzung. Diese sind – das will ich auch sagen – so ausgestaltet, dass sie immer wirtschaftsfreundlich und eben keine Behinderung sind. Wir haben also mit dem, was in Baden-Württemberg gilt, einfach nachgewiesen, dass es funktioniert, dass es geht und dass es viele Vorteile bringen kann. Deswegen stehen wir zu diesem UGB-Entwurf, wie er vorliegt. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass dies so kommt. An diesem Punkt muss sich die Landesregierung von Baden-Württemberg keinen Vorwurf gefallen lassen, auch nicht bei der Frage, wie wir die Unterstützung auf Bundesebene vorgenommen haben. Wir stehen dazu und werden dies auch weiterhin so machen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt zum Klima schutz und zu den erneuerbaren Energien in all ihrer Breite. Wir freuen uns zunächst, dass es uns gelingt, das gut eingeführte „Klimaschutz-Plus“-Programm – im Übrigen finden Sie bundesweit kein Programm, das so an der Effizienz ausgerichtet ist wie unser „Klimaschutz-Plus“-Programm – fortzusetzen, und dass jetzt auch über die Konjunkturprogramme noch einmal die Möglichkeit besteht, hier nachzulegen, weil es eine Erfolgsgeschichte ist. Das zeigt, dass die Umweltpolitik im Mittelpunkt angekommen ist.

(Ein Handy klingelt. – Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Telefon!)

Gehen wir einmal davon aus, dass das ein Anruf und kein Wecker war.

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten aller Frak- tionen)

Dass die Umweltpolitik im Mittelpunkt angekommen ist, zeigt sich auch an den Schwerpunkten, die im Konjunkturprogramm gesetzt wurden. Das ist zum einen die energetische Sanierung. Wir werden, Herr Untersteller, von unserer Seite den Kommunen die Kenntnisse des Landes und der Einrichtungen des Landes hinsichtlich der Standards für Maßnahmen gern anbieten und sie ihnen gern zur Verfügung stellen.

(Abg. Edith Sitzmann GRÜNE: Es geht darum, Stan- dards festzuschreiben!)

Ich bin der festen Überzeugung, dass sich dort auszahlt, dass wir hier seit mehreren Jahren ganz bewusst Energieagenturen auf regionaler Ebene eingeführt haben, dass wir sie eingerichtet und unterstützt haben. Denn diese werden jetzt in den Kreisen und für die Kommunen erste Ansprechpartner sein. Darüber werden auch entsprechende Standards umgesetzt werden. Wir werben dafür, und wir werden den Kommunen auch die ses Angebot machen, damit es hier tatsächlich zu sinnvollen Maßnahmen kommt.

Ein zweiter Punkt ist das Erneuerbare-Wärme-Gesetz. Ich war Ihnen, Herr Untersteller, ausgesprochen dankbar, dass Sie schon das Notwendige zum Kollegen Knapp gesagt haben. Ich will aber eines doch noch einmal festhalten: Die Aussage, Landesgebäude seien hiervon ausgenommen, wird durch Wiederholungen nicht richtiger.

(Zuruf des Abg. Johannes Stober SPD)

Sie finden im Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes nirgends einen Paragrafen, in dem steht: „Dieses Gesetz gilt nicht

für Landesgebäude.“ Deswegen wäre ich Ihnen ausgesprochen dankbar, wenn Sie aufhörten, dies zu verbreiten. Denn das Entscheidende ist, dass das Gesetz bei uns für Wohngebäude gilt. Soweit das Land Eigentümer von Wohngebäuden ist,

(Abg. Johannes Stober SPD: Das ist aber halt fast nichts! – Abg. Thomas Knapp SPD: Tausend Woh- nungen! Nicht mehr!)

gilt dieses Gesetz entsprechend. – Auch bei diesem Punkt haben wir schon mehrfach nachgewiesen, dass Ihr Vorwurf unzutreffend ist; wir sind tatsächlich an einigen Gesellschaften beteiligt, die in nicht unerheblichem Maße Eigentümer von Wohnungen sind. Das gilt etwa für Studentenwohnheime etc. Hier trifft das, was Sie sagen, einfach nicht zu. Deswegen wäre ich dankbar, wenn Sie damit aufhören würden.

(Beifall der Abg. Jörg Döpper und Winfried Scheu- ermann CDU)

Zweite Bemerkung: Auch hier gilt: Wir mussten kämpfen, und da hätte ich mir die eine oder andere Unterstützung durchaus gewünscht, auch vonseiten der SPD-Bundestagsfraktion. Ich spreche von der Frage, wie man mit dem baden-württembergischen Gesetz umgehen soll, die sich stellte, als auf Bundesebene über das Erneuerbare-Wärme-Gesetz diskutiert wurde. Das mussten wir alles alleine machen. Wie gesagt: Ich finde es „schön“, wenn man hier immer so tut, als hätte man Einfluss, wir zum Schluss aber doch alles alleine machen müssen.

Wir haben es jedoch geschafft. Darüber bin ich froh und dankbar, und ich bin auch glücklich, dass das gelungen ist. Denn natürlich wäre es ausgesprochen schwierig gewesen, wenn wir zwar bereit gewesen wären, mit gutem Beispiel – gerade, was den Altbau angeht – voranzugehen, dies dann jedoch auf Bundesebene nicht gelungen wäre. Es war die Leistung der Landesregierung, dass es dazu gekommen ist. Denn die Landesregierung hat dafür geworben, dass es vorangeht, und nicht irgendein anderer. Selbst den Kollegen Gabriel hatte ich nicht unbedingt als Kämpfer an meiner Seite; das hat er fein erst uns regeln lassen, bevor er selbst dazu bereit war.

Da Sie gerade Ihren Bundesfinanzminister so herausragend gelobt haben, möchte ich jetzt auch noch etwas zum Ministerkollegen Steinbrück sagen: Er war derjenige, der nach der Verabschiedung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes auf Bundes ebene kurz einmal die Mittel für das Marktanreizprogramm deutlich reduzieren wollte –

(Abg. Ulrich Lusche CDU: Aha!)

nicht im Hinblick auf das Volumen, sondern im Hinblick auf die Frage, was gefördert werden soll. Auch da muss ich sagen: Herzlichen Glückwunsch! Auch da war der Kollege auf Bundesebene wieder dankbar, die Unterstützung aus BadenWürttemberg zu erhalten.

Was schließen wir also daraus? Baden-Württemberg treibt in vielen Punkten den Kollegen an – er gehört keiner der Parteien an, die hier die Landesregierung bilden –, und das zeigt, dass Umweltpolitik auf Bundesebene eben auch deshalb funktioniert, weil wir hier in Baden-Württemberg konsequent vorangehen und zeigen, dass es funktioniert, und weil wir es

pragmatisch machen, und zwar so, dass es Erfolg hat. Wir werden dies auch in Zukunft tun.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Zum Thema Wasserkraft. Erste Bemerkung: 94 % der Anträge, die in diesem Bereich gestellt werden, werden positiv beschieden, und zwar mit einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von unter sechs Monaten. Ich bin immer erstaunt, wenn man hin und wieder plötzlich gern den Präsidenten der Arbeitsgemeinschaft der Wasserkraftwerke zitiert, über dessen Glaubwürdigkeit man sich jetzt, nach den Geschichten der vergangenen Monate, sein eigenes Urteil bilden kann,

(Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

dessen Aussagen aber nicht richtiger werden. Sämtliche Einzelfälle, die bei uns moniert wurden, haben sich zwischenzeitlich in Luft aufgelöst, weil wir uns dieser Angelegenheiten angenommen haben.

Darüber hinaus machen wir eine Potenzialstudie dazu, wie groß die Potenziale der Kleinen Wasserkraft sind – übrigens entlang der Grundvoraussetzungen der Wasserrahmenrichtlinie und entlang der ökologischen Notwendigkeiten, die hier gegeben sind.

Davon zu sprechen, dass Wasserkraft in Baden-Württemberg in irgendeiner Weise behindert würde, entbehrt jeglicher Grundlage und wird auch durch Wiederholen nicht richtiger, sondern höchstens noch falscher. Das zeigt, dass der, der es zitiert, sich entweder zu sehr von dem einen oder anderen Lobbyvertreter beeinflussen lässt oder aber möglicherweise die Antworten auf die Anfragen, die wir jederzeit und immer wieder beantwortet haben – alle Jahre wieder –, nicht genau liest.

(Beifall der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will noch einen Punkt aus meinem Haushalt ansprechen, der bisher noch von keinem angesprochen wurde, der mir aber wichtig ist, weil das eben auch ein wichtiger Teil der Umweltpolitik ist. Es geht um das Thema Marktüberwachung. Man möchte auf Anhieb wohl kaum meinen, dass das ein umweltpolitisches Thema ist, aber Marktüberwachung findet im Bereich des Umweltminis teriums statt. Marktüberwachung ist im Übrigen Grundvoraussetzung dafür, dass einerseits für die Bürgerinnen und Bürger Produktsicherheit gegeben ist und dass zugleich andererseits auch die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und vor allem der baden-württembergischen Wirtschaft gewährleistet wird, indem dafür Sorge getragen wird, dass mangelhafte Produkte vom Markt genommen werden.

Hinzu kommt – auch das ist wichtig – das Chemikalienrecht, das ebenfalls über die Marktüberwachung läuft. Wir haben dort die Hausaufgabe, die REACH-Verordnung umzusetzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wenn dies nicht im Haushalt des Umweltministeriums ausgewiesen ist, ist es doch für uns wichtig, weil es die nachgeordneten Behörden betrifft: Im Bereich Marktüberwachung werden für das Haushaltsjahr 2009 insgesamt 36 neue Stellen ausgewiesen. Das geschieht ganz bewusst, um sicherzustellen, dass die Wettbe

werbsfähigkeit der baden-württembergischen Wirtschaft gesichert werden kann.

Baden-Württemberg ist im Übrigen das erste Bundesland, das die Aufgaben der Marktüberwachung an einer Stelle bündelt. Wir werden bei den Regierungspräsidien neue Referate mit dem Titel „Chemikalien- und Produktsicherheit“ einrichten, um die Marktüberwachung zusammenzuführen und ganz bewusst auch zu zeigen: Das ist uns wichtig; hier kommt die ganze Kompetenz zusammen. Damit ermöglichen wir ein effizientes Handeln der Vollzugsbehörden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Ihren Redebeiträgen spielte auch der Hochwasserschutz eine große Rolle. Ich möchte ebenfalls darauf eingehen, wobei ich jetzt ganz bewusst eine Erweiterung auf die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie vornehme.

Zunächst einmal freue ich mich, dass uns das Konjunkturprogramm hilft, beim Hochwasserschutz deutlich nachzulegen, und bedanke mich ausdrücklich dafür, dass uns das gemeinsam gelungen ist. Dabei lege ich Wert auf die Feststellung, dass auch aus dem Konjunkturpaket des Landes, aus dem landeseigenen Programm, ein nicht unerheblicher Teil noch zusätzlich in den Hochwasserschutz geht. Wir werden alles daransetzen, diese Mittel jetzt entsprechend zu verteilen. Das gilt für Dammsanierungen. Es wird die Frage sein, inwiefern das Geld an einzelnen Punkten für eine Ökologisierung der Gewässer eingesetzt wird. Das Geld wird aber natürlich auch zur Aufgabenerledigung beim Integrierten Rheinprogramm und beim Integrierten Donauprogramm eingesetzt. Die Dammsanierungen entlang des Rheins habe ich schon angesprochen; die sind auch dringend notwendig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren – auch darauf legen wir in Baden-Württemberg Wert –: Wir haben eine Hochwasserschutzstrategie, die aus drei Teilen besteht: technischer Hochwasserschutz, Hochwasservorsorge, Hochwasserflächenmanagement. Das geschieht ganz bewusst unter Einbeziehung all der Faktoren, die vor Ort notwendig sind.

Wir erstellen derzeit gemeinsam mit den Kommunen die Hoch wassergefahrenkarten quer über Baden-Württemberg hinweg. Wir haben sie in vielen Bereichen schon vorgestellt, der Rest wird folgen. Wir bauen auf diesen Karten auf, um dann anschließend auch die Hochwasserrichtlinie der EU dort umsetzen zu können, wo es noch einer Risikoabschätzung bedarf, und wir bauen zudem die Hochwasserpartnerschaften aus. Im Zollernalbkreis wurde gerade eine solche Partnerschaft gegründet, und zwar nach einem außerordentlich schwierigen Hochwasservorkommnis im vergangenen Jahr, das uns alle bestürzt hat. Die Hochwasserpartnerschaften sind wichtig, damit diejenigen vor Ort, die im Falle des Hochwassers zusammenwirken müssen, erfolgreich zusammenarbeiten können.