und dazu kommen Rotorblätter mit 100 m Durchmesser. Das müssen Sie sich einmal vorstellen! Eine Horrorvorstellung!
Meine Kollegen, ich führe das nur an, damit man, wenn man etwa über Repowering redet, einmal sieht, welche Dimensionen das annehmen kann.
(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: So ist es! – Abg. Ursula Haußmann SPD: Machen wir jetzt Energie- politik, oder sprechen wir über Petitionen?)
Da kann ich viele meiner Kolleginnen und Kollegen nicht verstehen, die zu den bedingungslosen Befürwortern von Windkraftanlagen gehören.
Die einfachsten Grundsätze des Natur-, Landschafts- und Artenschutzes werden über Bord geworfen – offshore. Die Abholzung ganzer Wälder und das Verschreddern von Vögeln und Fledermäusen werden in Kauf genommen.
Deswegen bin ich froh, dass die Ausweisung weiterer Vorrang- und Ausschlussgebiete sehr verantwortlich erfolgt. Es gibt ja auch Stellen in Baden-Württemberg, die sich als Standort für Windkraftanlagen eignen.
(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: So ist es! – Abg. Ursula Haußmann SPD: Machen wir jetzt Energie- politik, oder beschäftigen wir uns mit dem Petitions- bericht? – Zurufe, u. a. des Abg. Reinhold Gall SPD – Unruhe)
Herr Gall, wenn ich durch unser Land fahre – wir sind früher im Rahmen der Tätigkeit des Petitionsausschusses ja oft miteinander durch das Land gefahren –, fallen mir Landstriche auf, in denen sich alle 5 oder 10 km ein einzelnes, einsames Windrad dreht – oder auch nicht.
Meines Erachtens sollten alle Standorte in Baden-Württemberg daraufhin geprüft werden, ob nicht die Errichtung einer zweiten, dritten oder weiteren zusätzlichen Windkraftanlage sinnvoller wäre, als laufend neue Standorte zu suchen und die Menschen und die Landschaft zu belasten.
Meine Damen und Herren, wir brauchen die geplanten zusätzlichen 17 Millionen € für die Tourismusförderung nicht mit Gewalt kaputt zu machen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, über die begriffliche Definition der Petition mit der Unterteilung in Bitten und Beschwerden hinaus lassen sich grob zwei Arten von Eingaben unterscheiden: solche Petitionen, die Beschwerden über das Verwaltungshandeln beinhalten, und solche, die das Nichtgefallen politischer Entscheidungen zum Gegenstand haben. Aus meiner Sicht entwickelt sich ein negativer Trend: Demokratische Entscheidungen aller politischen Gremien werden vielfach nicht mehr hingenommen. Es wird in unserer Gesellschaft immer schwieriger, im Interesse des Gemeinwohls etwas zeitnah durchzusetzen.
Nicht nur, wenn irgendwo eine neue Umgehungsstraße gebaut, ein Verbrauchermarkt angesiedelt, ein Mobilfunkmast errichtet oder ein Gewerbebetrieb erweitert werden soll, regt sich bei den Anwohnern Widerstand. Beschlossene Krankenhausstandorte werden infrage gestellt, schon bei Pflegeheimen in der Nähe von Wohngebieten gibt es Schwierigkeiten.
Ganz schlimm finde ich es, wenn Bürgerinitiativen oder einzelne Bürger gegen Kinderspielplätze und Kindergärten vorgehen, selbst dann, wenn der Bebauungsplan die Rechtmäßigkeit bestätigt. Hier sollten die Einspruchsmöglichkeiten so weit wie möglich begrenzt werden.
Eine weitere bedenkliche Entwicklung: Das Petitionsrecht wird benutzt, um bestimmte Planungen zu verzögern, zu behindern oder zu verhindern. Die Petenten wollen das sogenannte Stillhalteabkommen ausnutzen. Was ist das Stillhalteabkommen? Um dem Petitionsgrundrecht die größtmögliche Wirkung zu verleihen, haben Landtag und Landesregierung eine Absprache getroffen. Maßnahmen, gegen die sich eine Petition richtet, werden während eines Petitionsverfahrens von der Verwaltung nicht vollzogen
in der Regel –, bis über die Petition entschieden ist. Diese seit Jahrzehnten bestehende Stillhalteregelung hat sich in der Praxis sehr bewährt und stellt eine wesentliche Säule des Petitionswesens in Baden-Württemberg dar. Daran muss festgehalten werden.
Es gäbe vieles, was über die Arbeit des Petitionsausschusses in der ersten Hälfte der 14. Legislaturperiode berichtet werden könnte. Einen Querschnitt daraus können Sie der Anlage zum Bericht entnehmen. Dort sind Petitionen beschrieben, die die Arbeit des Petitionsausschusses in besonderer Weise veranschaulichen. Zahlen und Statistiken geben Auskunft über die Vielseitigkeit der Arbeit. (Siehe Anlage am Schluss des Plenarprotokolls.)
das ist der Titel eines Schwäbischer-Wald-Krimis, in dem der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg an zwei Stellen eine tragende – keine tragische – Rolle spielt.
Wir haben ja auch schon eine Entscheidung zum Kormoran getroffen. Zurzeit wird sie vor Gericht verhandelt. Warten wir einmal ab, wie es ausgeht und ob wir wieder zu solchen Aktionen greifen müssen.
Meine Damen und Herren, ich kann feststellen: Die Tätigkeit des Petitionsausschusses und seine Mittlerrolle zwischen Bürger und Behörde sind und bleiben nach wie vor ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Demokratie. Petitionen ge- ben dem Parlament u. a. Auskunft darüber, wo Mängel und Schwierigkeiten im Gesetzesvollzug liegen, wie Verwaltungen das ihnen eingeräumte Ermessen ausüben und ob sie sich bürgerfreundlich verhalten.
Zum Schluss möchte ich mich bei allen recht herzlich bedanken, die zur erfolgreichen Arbeit des Petitionsausschusses beigetragen haben. Besonders erwähnen darf ich unser Petitionsbüro, das den Leitungswechsel reibungslos vollzogen hat.
Auch unsere neuen Mitarbeiter – sie sitzen oben auf der Zuhörertribüne – haben sich sehr gut eingearbeitet.
(Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der SPD und der FDP/DVP – Abg. Karl Zimmermann CDU: Jawohl!)
Mit schmalster Personalausstattung werden die Aufgaben bewältigt. Ohne diesen engagierten Einsatz wäre unsere Arbeit gar nicht möglich. Vielen Dank!