Jörg Döpper
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Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die 14. Legislaturperiode neigt sich dem Ende zu. Es ist Zeit für den Bericht des Petitions ausschusses nach § 69 der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg.
Der Petitionsausschuss nimmt für die Bürgerinnen und Bür ger mit der Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen eine wichtige Aufgabe wahr. Die 23 Mitglieder des Petitionsaus schusses setzten sich sehr engagiert für die Anliegen der Pe tenten ein. Auch wenn nicht immer geholfen werden konnte, wurde in vielen Fällen trotz eines negativen Ausgangs des Pe titionsverfahrens zumindest Aufklärungs- und Überzeugungs arbeit geleistet.
In immerhin 21 % der Fälle hatten die Petitionen ganz oder teilweise Erfolg. Die Erfahrung des Bürgers, dass seine Ein gabe vom Petitionsausschuss und vom Landtag ernst genom men und sachgerecht behandelt wird, nimmt ihm das Gefühl der hoffnungslosen Unterlegenheit. Gegenüber dem auf ihn mächtig wirkenden Behördenapparat braucht der Betroffene einen „Anwalt des Bürgers“.
Der Petitionsausschuss hat nach heutigem Stand 45 Sitzun gen abgehalten. Er hat 98 Ortstermine durchgeführt – es wer den insgesamt über 100 werden, denn wir haben noch einige Termine –, und er hat 470 Anhörungen von Regierungsvertre tern vorgenommen.
Gegenüber der ersten Hälfte der 14. Wahlperiode hat die An zahl der Neueingaben weiter abgenommen. Nach dem Stand vom 1. Januar 2011 waren es 5 216 Petitionen. Das entspricht etwa 1 159 Petitionen pro Jahr.
Ein Grund dafür ist der starke Rückgang der Zahl der Auslän derpetitionen. Das Asylrecht und die damit verbundenen Rückführungen ins Heimatland spielen momentan keine gro ße Rolle. Das kann sich und wird sich durch den Wegfall der Visumpflicht innerhalb der EU schnell ändern. An einem man gelnden Bekanntheitsgrad des Petitionsausschusses oder zu hohen Hürden, um das Petitionsrecht wahrzunehmen, kann es sicherlich nicht liegen.
Mit der Einführung von Onlinepetitionen ab der nächsten Le gislaturperiode tun wir einen weiteren Schritt, um den Bür gern den Zugang zum Petitionsrecht zu erleichtern.
Schwerpunkte der Petitionen bildeten wie schon in den ver gangenen Jahren die Bausachen mit 440 Eingaben. Den Straf vollzug betreffen 354 und das Ausländerrecht 327 Eingaben. Dem folgen der Bereich Sozialhilfe mit 237 Eingaben und Steuersachen mit 231 Eingaben. Die Gnadensachen haben mit 202 Eingaben ebenfalls großes Gewicht.
Erst jetzt hat sich wieder eine Studentin, die derzeit an der Universität Tübingen eine Dissertation über Begnadigungen schreibt, bei mir ausführlich über die Praxis und die Erfahrun gen des Petitionsausschusses in Gnadensachen informiert.
Aus der Vielzahl der positiv entschiedenen Petitionen darf ich Ihnen ein Praxisbeispiel aufzeigen. Es handelt sich um das Beispiel einer im öffentlichen Dienst beschäftigten türkischen Reinigungskraft. Diese konnte nicht verstehen, dass sie we gen einer fehlenden Unterschrift finanzielle Einbußen bei der Betriebsrente hinnehmen musste. Sie wehrte sich beim Peti tionsausschuss gegen die Kürzung ihrer Betriebsrente und brachte einen Stein ins Rollen. Weil die Petentin aus Unkennt nis versäumt hatte, im Jahr 2003 eine spezielle Rentenaus kunft beizubringen, wurden ihr von der Zusatzversorgungs kasse statt 653 € nur 200 € Betriebsrente zugestanden. Ähn lich erging es 1 100 anderen ehemaligen Beschäftigten des öf fentlichen Dienstes.
Der Petitionsausschuss forderte den Kommunalen Versor gungsverband auf, zusammen mit den Tarifpartnern nach ei ner befriedigenden Lösung zu suchen. Mit Erfolg: Dem An liegen der Petentin auf Neuberechnung der Betriebsrente wur de entsprochen. Ihr wird künftig die volle Betriebsrente be
zahlt, und die vorenthaltenen Beträge von etwa 20 000 € wer den nachgezahlt. Die Zusatzversorgungskasse des Kommu nalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg wird bei al len Fällen prüfen, ob im Einzelfall ebenfalls die Vorausset zungen für eine Neuberechnung vorliegen. Die Tarifvertrags parteien haben sich entsprechend geeinigt und kommen so ih rer Fürsorgepflicht nach.
In unserer Ausschusssitzung im Dezember 2010, also vor nicht allzu langer Zeit, haben wir einstimmig einen Vorschlag für eine Entschließung des Landtags zur Unterbringung ehe maliger Heimkinder verabschiedet. Ich bin froh, dass wir die Betroffenen öffentlich angehört haben. Wir haben festgestellt, dass Kindern und Jugendlichen großes Leid zugefügt worden ist. Dieses manchmal unvorstellbare Unrecht wird von uns ausdrücklich verurteilt. Wir wären dem Landtag dankbar, wenn er unserem Vorschlag folgen würde.
Ich könnte über eine Fülle von Fällen aus dem vielfältigen Wirken des Petitionsausschusses berichten. Nicht vorenthal ten möchte ich Ihnen zwei von vielen Schreiben.
Eine junge Frau, die durch ihre Petition eine Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin erfolgreich abschließen konn te, schreibt:
Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre verständnisvolle Un terstützung. Mein Kolloquium habe ich am 30. April 2010 erfolgreich abgelegt. Gleichzeitig wurde ich bei der Stadt verwaltung S. im Kindergarten als staatlich anerkannte Erzieherin wieder eingestellt. Durch Ihre persönliche Ent scheidung wurde mir hiermit mein Berufsziel ermöglicht. Nochmals ein herzliches Dankeschön.
Im zweiten Beispiel – es kommt aus einer ganz anderen Rich tung – geht es um die Beseitigung von Forellenteichen. Das Ehepaar, das die Teiche laut Landratsamt entfernen musste, schrieb nach erfolgreichem Zustandekommen eines öffent lich-rechtlichen Vertrags Folgendes:
Die Teiche bleiben erhalten, und die Natur erhält noch mehr Raum als bisher. Dies jetzt auch in gesichertem Rah men, auch für uns. Dass dies so ist, verdanken wir letzt endlich der Vermittlung des Petitionsausschusses, seiner Arbeit und seinem Engagement. Dafür möchten wir Ih nen und den Ausschussmitgliedern herzlich danken. Soll ten Sie oder andere Ausschussmitglieder irgendwann mal Lust verspüren, ein positives Ergebnis der Petitionsarbeit zu besichtigen, besuchen Sie uns. Sie sind jederzeit herz lich willkommen.
In diesem Fall geht unser Dank auch an die flexible Landkreis verwaltung und an den Ersten Landesbeamten.
Leider konnten wir nicht immer helfen. Auch wir sind an Ge setz und Recht gebunden. Manchmal helfen aber auch der ge sunde Menschenverstand und etwas Zivilcourage auf allen Seiten weiter.
Meine Damen und Herren, dies ist heute mein letzter Rechen schaftsbericht. Ich verabschiede mich zum Ende dieser Legis laturperiode aus dem Landtag. Die Arbeit im Petitionsaus schuss und der kollegiale Zusammenhalt in diesem Gremium haben mir viel Freude gemacht. Allen Abgeordnetenkollegin nen und -kollegen des künftigen 15. Landtags kann ich die
parlamentarische Arbeit im Petitionsausschuss nur empfeh len. Sie werden sehen, es lohnt sich.
Meine Damen und Herren, ich möchte zum Schluss allen, mit denen ich während meiner Tätigkeit als Vorsitzender des Pe titionsausschusses zu tun hatte, recht herzlich für die gute Zu sammenarbeit danken.
Dank sagen möchte ich auch allen, die unsere Arbeit unter stützten: den Ministerien und den nachgeordneten Behörden für ihre umfassenden Stellungnahmen, den Regierungsvertre tern für die kompetenten Auskünfte, ihre Mithilfe vor Ort und bei den Beratungen im Petitionsausschuss, den Medien für ih re meist objektive Berichterstattung. Einen ganz besonderen Dank sage ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Petitionsbüro mit Helmut Gerstner an der Spitze.
Wichtig war für mich auch Christoph Drißner vom Juristi schen Dienst. Ohne diese Hilfen ließen sich die Aufgaben des Petitionsausschusses im Dienst der Bürger unseres Landes nicht bewältigen.
Ein ganz besonderer Dank gilt meinem Stellvertreter Nik Sa kellariou und allen lieben Kolleginnen und Kollegen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Bericht nach § 69 der Geschäftsordnung unseres Landtags möchte ich Ihnen heute eine Zwischenbilanz über die Arbeit des Petitionsausschusses in der ersten Hälfte der 14. Wahlperiode vorlegen.
Wie sich an der Statistik ablesen lässt, hat sich die Quote der eingereichten Petitionen, bei denen geholfen oder weitergeholfen werden konnte, gegenüber der 13. Wahlperiode von 18 auf 21 % erhöht. Je nach Interpretation und Blickwinkel lässt dies auf eine effektivere Parlamentskontrolle oder aber eine
nachlassende Qualität behördlichen Handelns schließen. Der Petitionsausschuss versteht sich ja nicht nur als parlamentarisches Kontrollorgan gegenüber der Regierung, sondern auch als Mittler zwischen Bürger und Staat.
Die Petition stellt für den Bürger ein wirksames Mittel dar, außerhalb förmlicher Verwaltungs- und Rechtsmittelverfahren die Nachprüfung eines Anliegens zu erreichen. Dabei gelingt es nicht nur dann, Rechtsfrieden zwischen den streitenden Parteien herzustellen, wenn die Eingabe für den Petenten ganz oder teilweise erfolgreich ist. Auch in Fällen, in denen sich eine Petition als unbegründet erweist und der Behörde korrektes Verhalten bescheinigt wird, entsteht beim Bürger oftmals mehr Vertrauen in die Richtigkeit behördlichen Handelns. Die Mitglieder des Petitionsausschusses erfahren aus erster Hand, wo den Bürgern im Umgang mit den Behörden der Schuh drückt.
Oft bewirkt schon eine Nachfrage oder Bitte um Stellungnahme im Rahmen eines eingeleiteten Petitionsverfahrens, dass ein Vorgang bei einer Behörde nochmals kritisch geprüft und nach einer Lösung für den Petenten gesucht wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass schon während eines Petitionsverfahrens zahlreiche Petitionen Erfolg haben, weil die Regierung aufgrund der vom Petitionsausschuss veranlassten Überprüfung von sich aus Abhilfe schafft. In diesen Fällen kann die Petition zurückgenommen werden.
Ein Vergleich mit den Vorjahren zeigt, dass die Anzahl der Neueingaben mit 1 250 Petitionen im Jahr relativ konstant ist. Dabei ist eine Verlagerung der Eingabeform festzustellen – weg vom herkömmlichen, per Post übermittelten Brief, hin zur Petition per E-Mail. Auf diese Form der schnellen, problemlosen und kostengünstigen Kommunikation muss sich auch der Petitionsausschuss verstärkt einstellen. Andererseits hat die Nutzung dieses Mediums auch ihre Schattenseiten. Nicht selten wird es von Bürgern auch dazu missbraucht, auf die Schnelle in teils unsachlicher Weise Kritik und Unmut loszuwerden.
Vor diesem Hintergrund sollte aus meiner Sicht an den minimalen Vorgaben im Sinne von Artikel 17 des Grundgesetzes festgehalten werden. Wichtig ist, dass die Petenten ihr Anliegen klar verständlich und sachlich schriftlich schildern und auch die Behörde oder Stelle nennen, deren Entscheidung vom Petitionsausschuss überprüft werden soll.
Die Schwerpunkte der Eingaben haben sich etwas verschoben. Bisher lagen ausländerrechtliche Petitionen an der Spitze. Ihre Zahl ist von über 200 auf unter 100 Petitionen im Jahr zurückgegangen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass viele Bürgerkriegsflüchtlinge in ihre Heimat zurückgekehrt sind. Asylbewerber haben Bleiberechte bekommen, und die Härtefallkommission trägt zur Klärung von vielen Fällen bei. Für die gute Zusammenarbeit zwischen Kommission und Petitionsausschuss bin ich vor allem ihrem Vorsitzenden Dr. Edgar Wais, dem ehemaligen Landrat des Landkreises Reutlingen, dankbar.
Petitionen über Bausachen liegen jetzt an erster Stelle der Statistik. Dazu gehören auch Windkraftanlagen.
Jetzt wird es interessant.
Die kommt. – Wie Sie wissen, habe ich in meinem letzten Bericht dargestellt, dass das Thema „Errichtung von Windkraftanlagen“ ein Schwerpunkt unserer Ausschussarbeit war.
Schon damals hat sich die Auffassung des Petitionsausschus ses bestätigt, dass Windkraftanlagen nur dort errichtet werden sollen, wo sie menschen- und landschaftsverträglich hinpassen und wo auch der Wind bläst.
Jede Anlage bedarf einer sorgfältigen Prüfung. Der Petitionsausschuss ist nie als Windkraftverhinderer aufgetreten.
Alles abgearbeitet, Herr Kollege Haas, alles abgearbeitet! – Während der Petitionsausschuss in der 13. Legislaturperiode noch 54 Petitionen zur Windkraft zu behandeln hatte, sind seit Beginn der 14. Legislaturperiode bis heute lediglich fünf solche Petitionen eingegangen.
Bemerkenswert ist:
Das Verhältnis der Entscheidungen, ob Windkraftanlagen gebaut oder nicht gebaut werden, Herr Knapp, beträgt 50 : 50, ist also gut ausgewogen.
Interessant für die Beurteilung ist aber auch, dass wir es früher mit 40 bis 80 m hohen Anlagen zu tun hatten. Heute sollen Anlagen mit über 200 m Höhe gebaut werden
Moment! –, so hoch wie der Stuttgarter Fernsehturm.
Der Fernsehturm ist 217 m hoch.
Ein anderes Beispiel – vielen Dank für den Hinweis, Herr Zimmermann –
ist das Ulmer Münster. Das ist ein sehr gutes Beispiel, weil in Ulm ja auch der Kollege Oelmayer wohnt.
Stellen Sie sich einmal das Ulmer Münster vor, den höchsten Kirchturm der Welt.
An der Spitze ist in Zukunft die Nabe einer Windkraftanlage,
und dazu kommen Rotorblätter mit 100 m Durchmesser. Das müssen Sie sich einmal vorstellen! Eine Horrorvorstellung!
Meine Kollegen, ich führe das nur an, damit man, wenn man etwa über Repowering redet, einmal sieht, welche Dimensionen das annehmen kann.
Baden-Württemberg ist ein landschaftlich reizvolles und schönes Land.
Naturgemäß gibt es da sensible Bereiche, die keine solchen gigantischen Anlagen vertragen.
Dazu gehören auf jeden Fall weite Bereiche des Schwarzwalds und der Schwäbischen Alb.
Da kann ich viele meiner Kolleginnen und Kollegen nicht verstehen, die zu den bedingungslosen Befürwortern von Windkraftanlagen gehören.
Die einfachsten Grundsätze des Natur-, Landschafts- und Artenschutzes werden über Bord geworfen – offshore. Die Abholzung ganzer Wälder und das Verschreddern von Vögeln und Fledermäusen werden in Kauf genommen.
Die ganze Artenvielfalt wird „vom Winde verweht“, und die Landschaft wird verschandelt.
Deswegen bin ich froh, dass die Ausweisung weiterer Vorrang- und Ausschlussgebiete sehr verantwortlich erfolgt. Es gibt ja auch Stellen in Baden-Württemberg, die sich als Standort für Windkraftanlagen eignen.
Herr Gall, wenn ich durch unser Land fahre – wir sind früher im Rahmen der Tätigkeit des Petitionsausschusses ja oft miteinander durch das Land gefahren –, fallen mir Landstriche auf, in denen sich alle 5 oder 10 km ein einzelnes, einsames Windrad dreht – oder auch nicht.
Meines Erachtens sollten alle Standorte in Baden-Württemberg daraufhin geprüft werden, ob nicht die Errichtung einer zweiten, dritten oder weiteren zusätzlichen Windkraftanlage sinnvoller wäre, als laufend neue Standorte zu suchen und die Menschen und die Landschaft zu belasten.
Auf jeden Fall müssen die Anlagen gebündelt werden.
Meine Damen und Herren, wir brauchen die geplanten zusätzlichen 17 Millionen € für die Tourismusförderung nicht mit Gewalt kaputt zu machen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, über die begriffliche Definition der Petition mit der Unterteilung in Bitten und Beschwerden hinaus lassen sich grob zwei Arten von Eingaben unterscheiden: solche Petitionen, die Beschwerden über das Verwaltungshandeln beinhalten, und solche, die das Nichtgefallen politischer Entscheidungen zum Gegenstand haben. Aus meiner Sicht entwickelt sich ein negativer Trend: Demokratische Entscheidungen aller politischen Gremien werden vielfach nicht mehr hingenommen. Es wird in unserer Gesellschaft immer schwieriger, im Interesse des Gemeinwohls etwas zeitnah durchzusetzen.
Nicht nur, wenn irgendwo eine neue Umgehungsstraße gebaut, ein Verbrauchermarkt angesiedelt, ein Mobilfunkmast errichtet oder ein Gewerbebetrieb erweitert werden soll, regt sich bei den Anwohnern Widerstand. Beschlossene Krankenhausstandorte werden infrage gestellt, schon bei Pflegeheimen in der Nähe von Wohngebieten gibt es Schwierigkeiten.
Ganz schlimm finde ich es, wenn Bürgerinitiativen oder einzelne Bürger gegen Kinderspielplätze und Kindergärten vorgehen, selbst dann, wenn der Bebauungsplan die Rechtmäßigkeit bestätigt. Hier sollten die Einspruchsmöglichkeiten so weit wie möglich begrenzt werden.
Eine weitere bedenkliche Entwicklung: Das Petitionsrecht wird benutzt, um bestimmte Planungen zu verzögern, zu behindern oder zu verhindern. Die Petenten wollen das sogenannte Stillhalteabkommen ausnutzen. Was ist das Stillhalteabkommen? Um dem Petitionsgrundrecht die größtmögliche Wirkung zu verleihen, haben Landtag und Landesregierung eine Absprache getroffen. Maßnahmen, gegen die sich eine Petition richtet, werden während eines Petitionsverfahrens von der Verwaltung nicht vollzogen
in der Regel –, bis über die Petition entschieden ist. Diese seit Jahrzehnten bestehende Stillhalteregelung hat sich in der Praxis sehr bewährt und stellt eine wesentliche Säule des Petitionswesens in Baden-Württemberg dar. Daran muss festgehalten werden.
Es gäbe vieles, was über die Arbeit des Petitionsausschusses in der ersten Hälfte der 14. Legislaturperiode berichtet werden könnte. Einen Querschnitt daraus können Sie der Anlage zum Bericht entnehmen. Dort sind Petitionen beschrieben, die die Arbeit des Petitionsausschusses in besonderer Weise veranschaulichen. Zahlen und Statistiken geben Auskunft über die Vielseitigkeit der Arbeit. (Siehe Anlage am Schluss des Plenarprotokolls.)
„Endlich ist er tot“ –
das ist der Titel eines Schwäbischer-Wald-Krimis, in dem der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg an zwei Stellen eine tragende – keine tragische – Rolle spielt.
Die Lektüre dieses Romans kann ich Ihnen nur empfehlen.
Dazu gab es schon einmal einen „Tatort“.
Wir haben ja auch schon eine Entscheidung zum Kormoran getroffen. Zurzeit wird sie vor Gericht verhandelt. Warten wir einmal ab, wie es ausgeht und ob wir wieder zu solchen Aktionen greifen müssen.
Meine Damen und Herren, ich kann feststellen: Die Tätigkeit des Petitionsausschusses und seine Mittlerrolle zwischen Bürger und Behörde sind und bleiben nach wie vor ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Demokratie. Petitionen ge- ben dem Parlament u. a. Auskunft darüber, wo Mängel und Schwierigkeiten im Gesetzesvollzug liegen, wie Verwaltungen das ihnen eingeräumte Ermessen ausüben und ob sie sich bürgerfreundlich verhalten.
Zum Schluss möchte ich mich bei allen recht herzlich bedanken, die zur erfolgreichen Arbeit des Petitionsausschusses beigetragen haben. Besonders erwähnen darf ich unser Petitionsbüro, das den Leitungswechsel reibungslos vollzogen hat.
Helmut Gerstner kommt seine jahrelange Erfahrung zugute, und der Ausschuss profitiert davon.
Auch unsere neuen Mitarbeiter – sie sitzen oben auf der Zuhörertribüne – haben sich sehr gut eingearbeitet.
Mit schmalster Personalausstattung werden die Aufgaben bewältigt. Ohne diesen engagierten Einsatz wäre unsere Arbeit gar nicht möglich. Vielen Dank!
Auch ohne die Mitarbeit der Ministerien ginge es nicht. Oft sind umfangreiche und zeitraubende Ermittlungen notwendig – und dann kommen auch noch die kritischen Nachfragen aus den Reihen des Petitionsausschusses. Ich bedanke mich ausdrücklich bei den Beamten der Ministerien für die konstruktive Mitarbeit und die Akzeptanz unserer Entscheidungen.
Bedanken darf ich mich natürlich bei allen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, allen voran meinem Stellvertreter Gustav-Adolf Haas.
Es macht Freude, mit Ihnen allen zusammenzuarbeiten.
Ich kann feststellen, dass wir unser Selbstverständnis ge- stärkt haben. Der Stellenwert des Ausschusses ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Wir arbeiten gern im größten Ausschuss des Landtags
zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger.