(Zuruf des Abg. Franz Untersteller GRÜNE – Abg. Winfried Kretschmann GRÜNE: Da hat es die SDS- Zeit schon gar nicht mehr gegeben!)
1 € ist natürlich jenseits dessen, was man in einer rechtsstaatlichen Ordnung, die auch das Eigentum noch schützt, konkret begreifen kann.
Herr Finanzminis- ter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Kurzintervention des Herrn Abg. Dr. Schmid?
Aber vielleicht haben Sie ja noch einschlägige Erinnerungen an jene Zeit. Das kann ich mir lebhaft vorstellen. Daher kommt sicher auch noch dieser Affekt gegen diese Begrifflichkeit.
Ich will im Rahmen einer Kurzintervention auf folgenden Sachverhalt hinweisen, der mit Karneval wenig zu tun hat: Das Haus Baden selbst definiert die Anlage als ein wirtschaftliches Unternehmen, bei dem Erträge und Aufwendungen einander gegenüberstehen: Erträge aus Mieten und aus Wirtschaftsbetrieben auf dem Areal und Aufwendungen für den Erhalt der Anlage. Wenn man dies als Immobilienkaufmann miteinander vergleicht, dann kann man daraus ersehen, dass der Betrieb der Anlage strukturell defizitär ist.
Deshalb war mein Vorschlag – zufällig in der Faschingswoche, aber durchaus sehr ernst gemeint –, dass man einen solchen Betrieb mit den entsprechenden Anlagen zu dem symbolischen Preis von 1 € übernehmen sollte, weil man ja dann auf viele Jahre ein Defizit z. B. für Sanierungsaufwendungen tragen muss.
Das sind normale wirtschaftliche Überlegungen, die bei Vertragsverhandlungen durchaus Platz greifen, wenn man ein Unternehmen mit entsprechenden Anlagen übernimmt.
Eines ist sicher, Herr Kollege Schmid – ganz ernsthaft –: Wären wir mit diesem Angebot in die Verhandlungen gegangen, wären wir nicht nur Gefahr gelaufen, sondern wäre die Befürchtung wahr geworden, dass die Öffentlichkeit überhaupt nichts mehr von Salem gehabt hätte. Das „Ding“ wäre weggegangen.
Nun gestehe ich Ihnen aber zu, Herr Kollege Schmid und meine Damen und Herren, dass die Frage schon war: Was kann es denn wert sein? Da gibt es einen Sachwert. Jenes ominöse Gutachten sprach von bis zu 40 Millionen €. Als Sachwert ist diese Summe gar nicht abwegig.
Aber welcher Betrag steht dann als Marktwert dagegen? Wie hoch wäre dann ein Liebhaberwert oder wie hoch ein echter Kaufwert? Hier die richtige Mitte zu finden, war gar nicht einfach.
Deswegen meine ich, dass am Schluss dieser Betrag in der Größenordnung von 25 Millionen € durchaus in der Nähe dessen liegt, was man verantworten kann. Letztlich geht es doch um die Frage: Was kann ich verantworten, wenn ich nicht konkret weiß, was ein anderer Käufer wirklich abschließend dafür geboten hätte und was dafür auch ausreichend gewesen wäre? Das Angebot stand zwar in dem Memorandum of Understanding, aber was ein Käufer abschließend gezahlt hätte, werden wir nie wirklich wissen.
Insofern war es wirklich ein Ringen um die Frage: Was soll es und was kann es denn wert sein? Wenn Sie vom laufenden Betrieb ausgehen, dann haben Sie schon recht: Das wäre das erste Schloss, das Gewinn abwerfen würde. Hier sieht es so aus: Die Kosten des laufenden Betriebs nach Abzug der Einnahmen betragen 0,7 Millionen €. Sie haben völlig recht. Aber das kann es auch nicht gewesen sein. Denn es hätte viele gegeben – vielleicht sogar hier in diesem Hohen Haus –, die die Anlage dann für 2 oder 3 € gekauft hätten. Auch das wäre
Teileigentum, Wohnrecht; sicher. – Ich sage Ihnen ganz offen: In der ersten Verhandlungsrunde zu diesem Thema hätte ich lieber ein Wohnrecht gesichert. Es liegt nahe, dass man sagt: ein Wohnrecht. Aber irgendwann – und das kann man nur spüren, wenn man an den Verhandlungen teilnimmt – merkt man schon, dass das ein Essential ist, um das es hier geht und an dem die gesamten Verhandlungen auch hätten scheitern können.
Auch da wissen Sie nicht, ob sie letztendlich gescheitert wären. Aber die Situation war, dass wir ein Memorandum of Understanding hatten. Es war ein Kaufinteressent da, es kam zu diesem Punkt. Da, muss ich sagen, bin ich froh, dass wir durchsetzen konnten, dass, wenn denn ein Verkaufsfall eintritt, das Vorkaufsrecht für das Land in jedem Fall offen ist und dann kein Liebhaberpreis gilt, sondern der Preis objektiv durch einen gemeinsam bestellten Sachverständigen ermittelt wird. Das ist ganz wichtig.
Jetzt sind wir beim nächsten Punkt, nämlich bei dem, was Sie im Finanzausschuss zu Recht angemahnt haben.
Genau das meine ich. Dazu darf ich Ihnen Folgendes sagen: Diese Abklärung ist Gott sei Dank schnell erfolgt. Es wird nicht bis zur dritten Generation gehen.
Da ist ein offener Dissens zwischen beiden Verhandlungspartnern gewesen. Was unser Verhandlungspartner wollte, ist nicht die Geltung bis in die dritte Generation. Denn das hätte bedeutet – das war für uns alle Neuland –, dass das bis in den europäischen Hochadel hineingegangen wäre.
(Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Dr. Nils Schmid: Die Queen in Salem! Das wäre doch nicht schlecht! – Un- ruhe)
Die Abklärung ist ganz einfach. Es geht auf der einen Seite um das, was man will, und auf der anderen Seite darum, was man auch als Verhandlungspartner richtig verstanden hat. Insofern war das, meine ich, ein offener Dissens. Man wollte nichts anderes, als dass die Abkömmlinge – es sind derzeit 13 an der Zahl – in der Lage sein sollen, im Vorkaufsfall Zugriff zu nehmen bzw. das Vorkaufsrecht des Landes außer Kraft treten zu lassen. Das heißt, all die Ängste, die formuliert worden sind, bis hin zur Gültigkeit bis zur dritten Generation,
Herr Finanzminister, gestatten Sie eine Frage oder eine Kurzintervention – was ist es, Herr Kollege? –
Herr Minister, ich war bei den Verhandlungen nicht dabei, und mir fehlt natürlich die Kenntnis, an welcher Stelle es prekär geworden wäre. Aber ich frage: Warum war denn die Familie Baden überhaupt an einem Wohnrecht interessiert? Wir haben doch von der Kollegin Berroth gerade erfahren, dass es eigentlich gar nicht schön sei, in Schlössern zu wohnen, weil es da immer zieht.
(Lebhafte Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Die woh- nen da schon lange! Die sind den Zug längst ge- wohnt! – Zuruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/ DVP)
Letztendlich bleibt auch ei nem Finanzminister die letzte Motivation einer Adelsfamilie unerschlossen. Der Wunsch kam aus Teilen der Familie. Nun können Sie Mutmaßungen darüber anstellen, wer es nun war, der darauf bestanden hat, Wohneigentum behalten zu dürfen. Für unsereinen wäre ein Wohnrecht im Grunde ausreichend. Aber zum Schluss hin wurde es zu einer existenziellen Frage, von deren Antwort es abhing, ob die Verhandlungen überhaupt noch weitergeführt werden konnten oder nicht. Deswegen kam es dann zur Gewährung dieses Rechts.
Dies zum Vorkaufsrecht. Die Situation ist eben die – darüber muss man offen sprechen –, dass ein Teileigentum geschaffen wird; aber das Vorkaufsrecht des Landes ist gesichert.