Protokoll der Sitzung vom 22.04.2009

Deshalb wurde in der Tat zu Beginn der Diskussion immer wieder darauf hingewiesen, dass sich die Kreise das über eine erhöhte Kreisumlage holen.

(Abg. Michael Theurer FDP/DVP: Quatsch! – Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Sie erzählen Mär- chen!)

Das haben Sie jetzt quasi abgestritten. Könnten Sie uns hier definitiv fürs Protokoll mitteilen, wo Ihrer Ansicht nach die Kreise die Mittel zur Deckung dieses Mehrbedarfs herholen.

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Nicht von der SPD! – Abg. Michael Theurer FDP/DVP: Der Ressourcen- verbrauch findet doch sowieso statt! – Gegenruf des Abg. Walter Heiler SPD: Aber bislang muss man die Abschreibungen nicht erwirtschaften! – Gegenruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Ja, gut! Aber dann knallt es in 20 Jahren! – Glocke der Präsiden- tin)

Meine Damen und Herren, das Wort hat der Herr Minister.

Herr Kollege Heiler, wenn ich auf die zentralen Punkte Transparenz, Ehrlichkeit, Ressourcenverbrauch hingewiesen habe, dann gilt das für die kommunale Ebene insgesamt, und da sind die Landkreise eben mit dabei.

(Abg. Walter Heiler SPD: Richtig! Absolut richtig!)

Die Zwischenfrage des Kollegen Kluck vorhin habe ich sehr wohl verstanden. Die darin zum Ausdruck kommende Einschätzung teile ich zu 100 %.

Deswegen noch einmal: Auch in dieser Frage sage ich: Ob die Kreisumlagen steigen oder nicht, hängt letztlich nicht von der Anwendung der Doppik oder der Kameralistik ab, sondern davon, wie die Finanzwirtschaft der Kreise aussieht und wie deren finanzwirtschaftliche Situation aussieht.

(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Walter Heiler SPD: Grottenfalsch! – Abg. Reinhold Gall SPD: Das ist falsch!)

Ich darf die Kollegen von der CDU darauf aufmerksam machen, dass jetzt nur die Kollegen von der FDP/DVP applaudiert haben; aber auch deren Applaus freut mich.

(Heiterkeit – Abg. Reinhold Gall SPD: Die verste- hen, was wirklich dahintersteckt! Die CDU-Kollegen wissen, warum! – Abg. Walter Heiler SPD: Da sind viele Kommunale dabei! Die wissen, worum es geht! – Unruhe)

Ja, also. Aber, Herr Kollege Heiler, auch die kreisangehörigen Kommunen wissen, worum es geht.

(Abg. Walter Heiler SPD: Fragen Sie doch einmal die Bürgermeister in Ihrem Wahlkreis!)

Deswegen vertraue ich darauf – ich sage es noch einmal –, dass die Kreistage als Kontrollorgane bei der Entscheidung, ob eine Kreisumlage erhöht wird oder nicht, ihrer Verantwortung gegenüber den kreisangehörigen Gemeinden wie bisher auch gerecht werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Bei der Aufstellung des Haushalts!)

Meine Damen und Herren, einen Gedanken möchte ich noch aufgreifen, weil er vorhin zumindest schon einmal angedeutet wurde: Mehr als die Hälfte der kommunalen Verschuldung in Baden-Württemberg befindet sich außerhalb der Kernhaushalte. Mehr als die Hälfte ist außerhalb! So viel zum Thema Transparenz, Vollständigkeit, Wahrheit und Ehrlichkeit.

(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Im Land ja auch!)

Diese Tatsache ist ein klarer Beleg dafür, dass der Gesamtabschluss nicht nur eine Angelegenheit von Kommunen mit mehr als 20 000 Einwohnern sein darf, sondern für alle gelten muss. Ich habe es noch einmal gesagt: Der Gesetzentwurf lässt ja bei den vorgesehenen Regelungen zudem systemgerechte Ausnahmen zu.

(Abg. Walter Heiler SPD: Da sind Ihre Kollegen Scheuermann und Jägel völlig anderer Auffassung! – Abg. Hans Georg Junginger SPD: Kronzeuge Jä- gel!)

Lassen Sie mich zum Abschluss noch auf einen Punkt eingehen, der bei den Beratungen immer wieder angesprochen wurde, nämlich die Kosten der Reform. Dazu will ich vorweg eines sagen: Mit den kommunalen Landesverbänden besteht Konsens darüber, dass die Kosten, die bei den Kommunen aus Anlass der Doppik-Einführung anfallen, kein Anwendungsfall für das Konnexitätsprinzip sind.

Herr Kollege Heiler, hier wurde die bayerische Lösung angesprochen. Die Bayern haben hier in der Tat etwas abweichende Regelungen, die aber bei der Frage, ob sie systemgerecht und ob sie sinnvoll sind, durchaus unterschiedliche Betrachtungsweisen zulassen. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass in Bay ern meines Wissens die Konnexitätsregelung im Wege eines Volksentscheids in das Gesetz gekommen ist. Ich will das nicht kommentieren. Aber da gibt es schon gewaltige Unterschiede zu unseren Auffassungen und zu unserem Konnexitätsprinzip.

Unterschiedliche Ansichten bestehen hinsichtlich der Höhe der anfallenden Reformkosten. Sie haben einige Zahlen genannt, Herr Kollege Heiler. Mir liegen auch einige vor, sogar ganz erstaunliche bis hin zu den Zahlen von München mit 64 € pro Kopf.

(Abg. Walter Heiler SPD: Das toppt ja alles, was ich vorgetragen habe!)

Das würde ich gern einmal sehen wollen. Aber das alles basiert nicht auf fundierten Erhebungen, sondern auf bloßen An

nahmen. Da will ich deutlich sagen: Repräsentative Erhebungen oder wissenschaftliche Untersuchungen sind nicht bekannt und mit vertretbarem Aufwand auch nicht leistbar.

Deswegen haben wir – im Übrigen wie die meisten anderen Bundesländer auch – in der Gesetzesbegründung auf die einmaligen und fortlaufenden Kosten hingewiesen, deren Höhe allerdings nicht beziffert. Die Abgrenzung zwischen reformbedingtem und nicht reformbedingtem Aufwand ist landesweit nicht mit der erforderlichen Genauigkeit zu ermitteln. Außerdem sind die personellen und sachlichen Voraussetzungen bei den Kommunen so unterschiedlich, dass verallgemeinerungsfähige Berechnungen oder Schätzungen in der Gesamtheit nicht zutreffen. Ich will nicht verschweigen, dass die Reformumsetzung für die Kommunen mit Kosten verbunden ist. Ich bin aber überzeugt davon, dass der langfristige Nutzen der Reform diese Kosten überwiegt und sie deswegen auch im Interesse der Generationengerechtigkeit gerechtfertigt sind.

Abschließend will ich sagen: Unsere Gemeinden – das ist meine tiefe Überzeugung – werden mit dem neuen Haushalts- und Rechnungswesen noch besser für die Herausforderungen gerüstet sein, die in der Zukunft auf uns zukommen. Ich wünsche der praktischen Reformumsetzung in den kommenden Jahren viel Erfolg. Allen, die zu diesem Reformgesetz beigetragen haben – ich sage es nochmals: es hat schon eine gehörige Portion Weitblick und auch Mut dazugehört, das so umzusetzen –, spreche ich meinen Dank und meine Anerkennung aus. Ich richte diesen Dank an alle Beteiligten in den Ministerien, in der Wissenschaft – das wurde vorhin schon gesagt –, in den Fachverbänden, insbesondere in den kommunalen Landesverbänden, oder in der kommunalen Praxis. Da gab es Vorreiter, die in der Tat gezeigt haben, wie es geht. Sie alle haben durch großen Einsatz und unerschütterlichen Willen zu diesem bedeutenden Reformwerk beigetragen.

Der vorliegende Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, verdient daher unser aller Zustimmung, und darum bitte ich Sie sehr herzlich.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Karl- Wilhelm Röhm CDU: Das machen wir gern, Herr Mi- nister!)

Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/4002.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 14/4289. Der Innenausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Ich rufe

Artikel 1

Änderung der Gemeindeordnung

auf. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 1 ist mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe

Artikel 2

Änderung der Landkreisordnung

auf. Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 ist mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe

Artikel 3

Änderung des Eigenbetriebsgesetzes

auf. Wer diesem Artikel zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 3 ist einstimmig zugestimmt.

Ich rufe

Artikel 4

Änderung des Gemeindeprüfungsanstaltsgesetzes

auf. Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 4 ist einstimmig zugestimmt.

Ich rufe

Artikel 5