Protokoll der Sitzung vom 22.04.2009

(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Genau!)

Insoweit wird überhaupt nicht in Abrede gestellt – dass will ich bewusst sagen –, dass alle Auffassungen, die hier eingebracht wurden, vertretbar seien. Mir ist klar, dass jede Auffassung vertretbar ist. Über diese Auffassungen muss entschieden werden. Auf diesem Weg befinden wir uns.

Ich will vorab das Geheimnis lüften, Herr Kollege Walter: Wir sind ergebnisoffen. Mehr will ich Ihnen heute nicht dazu sagen. Das habe ich ja im Ständigen Ausschuss gesagt.

(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Das Orakel von Del- phi war klarer!)

Dies setzt eine gewisse Self-Restraint voraus. Weise Zurückhaltung und salomonische Weisheit in diesen Fragen haben manchmal etwas für sich. Wir wollen nichts überhasten, sondern Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit, meine Damen und Herren.

(Abg. Norbert Zeller SPD: Etwas ganz Neues!)

Das alles setzt voraus, auch ein alternatives Finanzierungssys tem zu entwickeln, das einerseits geeignet ist, den Finanzierungsbedarf der Rundfunkanstalten zu decken, und andererseits auch den rechtlichen Vorgaben in der erwähnten verfassungsrechtlichen, aber auch europarechtlichen Hinsicht entspricht.

Das Beihilfeverfahren gegen Deutschland wegen der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Ist eingestellt!)

und auch die jüngste Überarbeitung der Rundfunkmitteilung durch die EU-Kommission haben gezeigt, dass Brüssel in diesem Bereich sehr aktiv ist und die Entwicklung in den Mitgliedsstaaten sehr aufmerksam beobachtet.

Was wollen jetzt die Länder? Die Länder haben sich Ende 2007 – das wurde zu Recht angeführt – darauf verständigt, zwei alternative Modelle näher zu prüfen, und zwar erstens die erwähnte sogenannte Haushalts- und Unternehmensabgabe und zweitens das Modell einer vereinfachten, aber nach wie vor geräteabhängigen Rundfunkgebühr.

Allgemeine Zielsetzung der Länder ist es, nicht nur den Anknüpfungspunkt für die Rundfunkgebühr zu überprüfen, sondern insbesondere auch eine einfachere und für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbarere Gebührensystematik zu entwickeln, die im Idealfall zugleich natürlich auch einen geringeren Kontrollaufwand mit sich bringen sollte.

Ich möchte allerdings betonen, dass die Länder bei der Ausgestaltung eines neuen Gebührensystems keinen unbegrenzten Freiraum haben, sondern dass der Gebührenbedarf der Anstalten den Ländern einen engen Korridor vorgibt. Denn jede Änderung, die wir jetzt am geltenden Gebührenmodell vornehmen, hat logischerweise Auswirkungen – das wurde bei allen Beiträgen eingebracht – auf das Gesamtgebührenaufkommen – das ist die Folge, die damit verbunden ist – und damit auch auf die für den einzelnen Rundfunkteilnehmer maßgebliche Höhe einer zukünftigen Rundfunkabgabe. Das ist schlichtweg die Folge, wenn wir wissen, wie wir die Gebühren erheben wollen.

(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Jawohl!)

Jede Änderung am System erfordert daher eine komplexe Berechnung im Hinblick auf ihre finanziellen Auswirkungen, die wir – das füge ich hinzu – übrigens auch in enger Zusammenarbeit mit den Rundfunkanstalten vornehmen. Das bedeutet auch, dass Sonderregelungen oder Privilegierungen einzelner Personengruppen oder Wirtschaftsbranchen, die ich beispielsweise im Bereich der Hotellerie für sehr diskussionswürdig erachte, ausschließlich anhand des Gesamtsystems geprüft und dann auch abschließend entschieden werden können.

Dabei sind zunächst grundlegende Fragestellungen zu klären, bei denen erst einmal die Länder Einigung erzielen müssen. Eines ist nämlich klar: Nur dann, wenn alle 16 Regierungschefs unterzeichnen, wird es ein neues Gebührenmodell geben können. Das ist die Ausgangslage, wenn man einen Staatsvertrag mit 16 Regierungschefs benötigt.

(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Was ist jetzt die Hal- tung der Landesregierung? – Gegenruf des Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: Zuhören!)

Das habe ich vorhin klargemacht. Ich wiederhole es nachher für Sie noch einmal.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Aber nur in Stichwor- ten!)

Ich habe den Eindruck, die Kolleginnen und Kollegen haben es verstanden. Ich wollte, nachdem der SWR – öffentlichrechtlicher Rundfunk – heute zum Parlamentarischen Abend einlädt, die Situation nur einmal darstellen.

(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Das sehen wir natür- lich ein!)

Für Sie gibt es aber ansonsten noch einmal die Wiederholung oder das Redemanuskript; dann verstehen Sie es auch, Herr Kollege Walter. Da bin ich zuversichtlich.

(Heiterkeit des Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU)

Die Länder haben im letzten Jahr, ausgehend von den ersten Prüfungsergebnissen der Rundfunkkommission, auch diese wesentlichen Fragestellungen erörtert. Bei einem geräteunabhängigen Modell würden wir den bisherigen finanzverfassungsrechtlichen Ansatz einer Gebühr verlassen und dann natürlich neue Wege beschreiten. Hier gibt es aufgrund einer gutachterlichen Stellungnahme erste Ansätze, die Zulässigkeit eines solchen Modells als Abgabe eigener Art aus dem Grundrecht der Rundfunkfreiheit abzuleiten. Das ist das Zwischenergebnis der rechtlichen Prüfung, die von unseren Leuten vorgenommen worden ist. Das wird so gesehen.

Darüber hinaus muss aber noch vieles geklärt werden. Frau Kollegin Kipfer hat am Anfang ihrer Rede viele Fragen gestellt. Die sind alle berechtigt. Natürlich muss Verschiedenes geklärt werden, nämlich die Fragen, in welchem Verhältnis die Rundfunkanstalten von den Privathaushalten und der Wirtschaft finanziert werden sollen, ob die Unterscheidung zwischen Grund- und Fernsehgebühr noch aufrechterhalten werden kann und vor allem, wie mit den Mehrfachgebühren sowohl im privaten als auch im nicht ausschließlich privaten Bereich zukünftig umgegangen werden soll.

(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Ja!)

All das sind Fragen, die im Gesamtkontext eines Gebührenmodells nicht nur geklärt, sondern dann vor allem entschieden werden müssen.

(Abg. Birgit Kipfer SPD: Und natürlich für den Fall von Werbeeinnahmen! – Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Wie stehen Sie zu den Werbeeinnahmen? Das wissen wir noch immer nicht!)

Wissen Sie: Die Frage der Diskussion um die Werbung ist genauso abzukoppeln und separat zu betrachten. Denn sie hat zunächst einmal mit dem Anspruch, dass der Bedarf besteht, überhaupt nichts zu tun. Ich habe es vorhin beantwortet: Wenn wir politisch entscheiden, dass beispielsweise Werbeeinnahmen abgeschmolzen werden sollten, dann hat das natürlich Auswirkungen auf die Höhe der zukünftigen Rundfunkabgaben.

(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Genau! Welche Hal- tung hat denn jetzt die Landesregierung? – Abg. Bir- git Kipfer SPD: Das müssen Sie Herrn Kluck erklä- ren!)

Herr Kluck ist doch ein Schnelldenker.

(Abg. Birgit Kipfer SPD: Das hat er nicht verstan- den! – Zuruf des Abg. Hagen Kluck FDP/DVP – Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Wie stehen Sie dazu?)

Der hat das verstanden.

(Abg. Birgit Kipfer SPD: Das sagt die FDP/DVP nie! – Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Wie steht die Landes- regierung jetzt dazu?)

Das hat er hier vielleicht nicht ausgeführt. Aber er weiß das schon.

(Zuruf des Abg. Hagen Kluck FDP/DVP)

Das ist wie bei kommunizierenden Röhren, Herr Kluck, nämlich zusammenhängend: Wenn der eine Stand runter geht, geht der andere hoch.

(Zurufe)

Ich bin sicher, die Kolleginnen und Kollegen werden das dem Kollegen im Ausschuss vertieft erklären. Insoweit bin ich zuversichtlich. Deshalb möchte ich das jetzt nicht wiederholen. Ich möchte nur auf die Wirkung hinweisen, die sicherlich vorhanden ist.

Meine Damen und Herren, den Ländern ist bewusst, dass die Umsetzung eines neuen Gebührensystems insbesondere auch für die Rundfunkanstalten von enormer Tragweite ist. Deswegen müssen etwaige Änderungen sorgfältig geprüft werden, und deshalb wollen wir auch Schnellschüsse vermeiden. Baden-Württemberg wird sich dafür einsetzen, dass wir in der Frage eines neuen Systems vorankommen und vor allem auch eine Einigung im Länderkreis erzielen können. Wir werden insbesondere darauf achten, dass ein neues Rundfunkgebührensystem für den Rundfunkteilnehmer verständlicher wird – das ist unser Ziel – und möglichst auch einen geringeren Kontrollaufwand erfordert.

(Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: Die GEZ brauchen wir nicht mehr!)

Das ist der Zwischenstand unserer Beratung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen nun zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung der Anträge.

Abschnitt I des Antrags der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/2075, ist als Berichtsteil durch die Aussprache erledigt. Wir haben noch über Abschnitt II abzustimmen.

(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: An den Ausschuss überweisen! – Abg. Reinhold Gall SPD: Die beiden Anträge!)

Dann können wir das Verfahren verkürzen. Sie wollen sowohl den Antrag Drucksache 14/2075 als auch den Antrag Drucksache 14/2157 zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss überweisen lassen. Dem stimmen Sie zu. – Es ist so beschlossen.

Damit ist Punkt 8 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

a) Große Anfrage der Fraktion der SPD und Antwort der