Über die Aufsicht könnten wir viel reden. Das ist aber nicht Gegenstand der jetzigen Debatte. Deswegen ist das ein Unterschied.
Aber ich will schon eines sagen: Rot-Grün hat es sich einfach gemacht. Rot-Grün hat den Ausstieg entschieden, aber auf Bundesebene nie gesagt, wie die Energieversorgung der Zukunft aussehen soll.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Thomas Knapp SPD: Das war ein Ge- ben und Nehmen!)
Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat das mit verantwortungsvoller Politik nichts zu tun. Sie müssen schon sagen, wie die Energieversorgung für 2020 aussieht. Dies haben Sie während Ihrer Regierungszeit in Berlin nie gemacht.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Thomas Knapp SPD: Wenn man ein Viertel der Wegstrecke nichts tut, dann ist klar, dass nichts geht!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, derjenige, der Entscheidungen vornimmt, muss überlegen, welche Auswirkungen sie haben, und diese Entscheidungen auch sinnvoll durchdeklinieren. Deswegen: Machen Sie bitte nicht den Vorwurf an die Landesregierung, die in diesem Land sagt: Wir wollen ein klares Signal geben. Die politische Positionierung der Landesregierung zum Thema Kernenergie ist hinlänglich bekannt. Dann gilt dies auch.
(Lebhafte Zurufe von den Grünen, u. a. Abg. Jürgen Walter: Sie haben doch dem EEG damals gar nicht zugestimmt! – Zuruf von der CDU: Herr Präsident! – Zuruf: Tumult!)
Aufregung, die vorhanden ist. Nachdem ich aber versuche, die Redezeitvorgabe einzuhalten, und mir die Zeit davonläuft, rede ich jetzt einfach weiter, auch wenn die Opposition ungern zuhören möchte, weil es hin und wieder auch wehtut, wenn man zuhören muss.
(Abg. Thomas Knapp SPD: Ich bin gespannt, wenn die Endlagerdebatte nach Baden-Württemberg kommt, wie Sie dann agieren! Das, was in der Schweiz gut sein soll, kann auch bei uns kommen! – Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wurde angesprochen: Wir haben mit unserem Klimaschutzkonzept 2010, das wir im Übrigen im Moment evaluieren – –
Herr Untersteller, Sie müssen schon sehen: Wenn man betrachtet, was in den vergangenen zwei Jahren an gesetzlichen Regelungen, an Zielsetzungen vorgenommen wurde, dann wäre das Jahr 2007 der falsche Zeitpunkt gewesen, um bereits eine Evaluierung vorzunehmen, weil erst in diesem Jahr tatsächlich die kompletten Grundlagen gelegt wurden – auf europäischer Ebene, auf nationaler Ebene – und die Umsetzung in Gesetzen erfolgte. Ich glaube, wenn wir ein sinnvolles Klimaschutzkonzept entwickeln wollen, das bis ins Jahr 2020 reicht, dann müssen wir genau diese Dinge mit hineinnehmen, im Übrigen auch erste Auswertungen aus unserem Erneuerbare-Wärme-Gesetz.
Uns geht es darum, dass unsere Arbeit ganz bewusst auf dem bestehenden Klimaschutzkonzept 2010 basieren kann, in dem bereits strategische Ansätze über das Jahr 2010 hinaus beinhaltet sind – wie die Energieforschung, der Einsatz marktwirtschaftlicher Instrumente und Vorschläge zur Weiterentwicklung des internationalen Klimaschutzes –, dass wir das Konzept jetzt aber evaluieren und fortschreiben.
Der Dreiklang aus Umsetzungsmaßnahmen, Informationskampagnen und Landesförderung ermöglichte, dass wir im Land gut aufgestellt sind. Wir konnten diejenigen erreichen, deren Beitrag zum Klimaschutz unverzichtbar ist, nämlich vor allem die Kommunen, die Verbraucher und die Hauseigentümer.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gerade hinsichtlich der Hauseigentümer hat dieses Land eine Vorbildwirkung übernommen.
Im Übrigen hat dieses Haus bei der Diskussion über das Erneuerbare-Wärme-Gesetz nicht nur gesagt: „Wir nehmen auch den Bereich Altbau mit hinein“, sondern auch ganz bewusst gesagt: „Wir wollen auch, dass die Landesliegenschaften überprüft werden.“
Das Konzept der Landesregierung liegt seit Ende vergangenen Jahres vor. Bitte nennen Sie mir irgendein Land, das beim Thema „Erneuerbare Wärme“ so weit ist wie wir – auch bei der Bundesregierung ist dies nicht der Fall –, sowohl bei den Landesliegenschaften als auch darüber hinaus. So weit wie wir ist niemand.
Zum Thema Wasserkraft: Zum einen: An den derzeit 13 % Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Baden-Würt temberg entfällt auf die Wasserkraft mit 8 Prozentpunkten der Löwenanteil. Es wurden Rheinfelden und Iffezheim angesprochen. Das sind namhafte Projekte, die noch einmal zu einer deutlichen Steigerung des Anteils der Wasserkraft führen. Es
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch bei der Kleinen und Mittleren Wasserkraft sind wir dabei. Wir unterschätzen die Potenziale nicht. In diesem Bereich werden in Baden-Württemberg ca. 1 200 Anlagen zur Stromerzeugung betrieben. Wir unterstützen den Ausbau der Kleinen Wasserkraft nach Kräften.
Herr Knapp, eines möchte ich schon erwähnen: Es gibt in diesem Land mit dem Wasserkrafterlass eine durchgängige Regelung für die Verwaltungspraxis, und genau diese wird auch angewandt. Nur geht es darum, dass nicht nur die Verwaltung entsprechend handeln muss, sondern auch derjenige, der Anträge stellt. Das ist notwendig, um Genehmigungen zu erhalten.
Seit 1993 wurden 45 Neuanlagen mit einer Ausbauleistung von ca. 6 800 kW genehmigt. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 292 Verfahren nach dem sogenannten Wasserkraft erlass positiv beschieden. Dies entspricht einer Quote von etwa 94 %.
Jetzt gibt es interessierte Kreise – ich nenne keine Namen, weil wir schon öfter hier diskutiert haben –,
Dazu kann ich Ihnen Zahlen nennen, wobei mir auch wichtig ist, dass seit 2005 in 34 Verfahren auch Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands ergriffen wurden. Wir sind gerade dabei, die Potenziale entsprechend zu erhöhen. Wir haben von den Voranfragen lediglich zwei negativ beschieden, nicht mehr.
Ich will nur sagen, dass es doch deutliche Zahlen sind, weil es hier um nichts anderes geht als um den Versuch, anhand von Einzelfällen allgemein Stimmung zu machen. Im Übrigen werden die Voranfragen eingereicht, um zu verhindern, dass ein langes Verfahren eingeleitet wird, wenn von vornherein klar ist, dass es nicht geht. Wir haben die Wasserrahmenrichtlinie einzuhalten und die Ökologisierung der Gewässer zu betrachten.
Wir wollen in der Zusammenarbeit mit der EnBW AG die Potenziale der Wasserkraft in Baden-Württemberg erheben. Wir sind dabei, wir sind mitten in der Erhebung. Deshalb haben wir eine Untersuchung in Auftrag gegeben, die das Potenzial im Einzugsgebiet des Neckars unter Nennung konkreter Standorte darstellen soll, auch unter Beachtung der ökologischen Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie. Dies eröffnet Chancen für Private, die sich im Segment kleiner Anlagen en
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung nimmt den Klimaschutz sehr ernst. Natürlich können Sie sagen, dass immer und überall noch mehr getan werden kann. Das können immer die sagen, die nicht handeln müssen, weil sie dann auch nicht im Feuer der Diskussionen stehen. Aber mit bloßen Forderungen wird kein Gramm CO2 eingespart. Es geht darum, die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen und Kommunen, die gesamte Gesellschaft auf diesem Weg mitzunehmen. Wer glaubt, gegen Bürgerinnen und Bürger regieren zu können, darf sich nicht wundern, wenn er sich anschließend in der Opposition wiederfindet.
Wir brauchen eine realistische Politik, realistische Konzepte, aber keine Wunschliste und Traumtänze.