Protokoll der Sitzung vom 13.05.2009

Geduld, Herr Schmiedel, Geduld.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, verehrte Frau Kollegin Lösch! Die CSU war so geschockt von dem Verlust von 16 % bei der letzten Landtagswahl, auf den Kollege Zimmermann angespielt hat

(Abg. Alfred Winkler SPD: 17 %!)

sogar 17 % –, dass man sie in einem Überraschungsakt zur Vernunft bringen konnte.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Das heißt, die CDU muss hier auch erst 17 % verlieren, bevor sie vernünf- tig wird!)

Wenn Sie jetzt einmal eine vernünftige Oppositionspolitik machen könnten, dann könnten Sie wenigstens verhindern, dass Sie 17 % verlieren. Das sollte Ihre erste Aufgabe sein.

(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Die haben ja gar keine 17 % mehr!)

Meine Damen und Herren, ich brauche ja keinen Hehl daraus zu machen, dass die Liberalen in dieser Sache anderer Ansicht sind als unser Koalitionspartner.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Ah!)

Aber Sie wissen ja, wie das in einer guten Partnerschaft ist, und zwar unabhängig von der sexuellen Orientierung: Ob Ehe oder Lebenspartnerschaft, da muss man immer Kompromisse schließen. Da kann man gegenteilige Ansichten haben, aber man muss sich dann irgendwann zusammenraufen.

Es ist schon gesagt worden, dass außer Baden-Württemberg nur noch Thüringen von dieser Öffnungsklausel Gebrauch macht. Ich kann nur sagen: Ich hoffe, dass auch zu meiner Rechten Einsicht einkehren wird.

(Heiterkeit und Beifall des Abg. Rainer Stickelberger SPD)

Denn es gibt unserer Meinung nach sachliche Gründe, die für eine Regelzuständigkeit des Standesamts sprechen; es gibt eigentlich nur Gründe dafür. Zum einen ist es eine Verwaltungs

vereinfachung. Durch die unterschiedlichen Ämter entstehen ja unnötige Doppelstrukturen. Auf den Landratsämtern müssen also extra solche Strukturen eingerichtet werden. Bei der Lösung mit Standesämtern – das funktioniert ja in den Stadtkreisen bereits – können diese mitbenutzt werden.

Insofern ist auch die Beurteilung der Kosten für die öffentlichen Haushalte durch die Landesregierung zwar derzeit richtig, da ja nur bestehende Strukturen weitergenutzt werden; allerdings vergibt sie sich eine große Chance, überflüssige Strukturen abzubauen.

(Abg. Rainer Stickelberger SPD: Bravo! – Beifall der Abg. Rainer Stickelberger SPD und Brigitte Lösch GRÜNE)

Das Personal bei den Landratsämtern muss auch extra geschult werden, während die Standesbeamtinnen und Standesbeamten das ohne größeren Aufwand mit machen könnten.

Es wurde hier schon angesprochen, dass das elektronische Personenstandsregister kommt. Es würde erheblich zur Verwaltungsvereinfachung beitragen, wenn wir das hier beim Standesamt machen würden; denn die Landratsämter können dies ja nicht nutzen, sodass durch die Übertragung nochmals unnötige Kosten verursacht werden.

Nicht zuletzt erwähne ich noch den Aspekt der Gleichbehandlung. Wir können keine Gründe dafür erkennen, das Eingehen gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften anders zu behandeln als die Heirat von heterosexuellen Paaren.

(Unruhe – Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Nein. Sollten wir, Kollege Zimmermann, von den Bürgerinnen und Bürgern auch in der nächsten Legislaturperiode wieder mit der verantwortungsvollen Aufgabe der Bildung einer Landesregierung betraut werden, werden wir uns nach Kräften bemühen, dieses Thema in unserem Sinn zu regeln.

Aber damit sich die Opposition nicht zu früh freut,

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Ah, jetzt!)

will ich gleich klarstellen, dass wir bei den weiteren Beratungen nicht mit den Sozialdemokraten und den Grünen stimmen werden.

(Zuruf der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE)

Wir werden also nicht gegen diesen Gesetzentwurf stimmen.

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Typisch FDP!)

Wir stehen zu den Kompromissen, auf die wir uns mit der CDU geeinigt haben.

(Zuruf von der SPD: Was?)

Außerdem wollen wir den Kollegen Günther-Martin Pauli und Guido Wolf nicht die Freude nehmen, die sie offenbar an den besonderen Partnerschaftsbesiegelungen in Landratsämtern haben.

(Beifall des Abg. Dietmar Bachmann FDP/DVP – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Das machen die doch gar nicht selbst!)

In Tuttlingen ist dafür übrigens das gleiche Amt zuständig, das auch Einbürgerungen vornimmt. Im Zollernalbkreis ist immerhin schon die Standesamtsaufsicht damit betraut. Wir sehen also: Auch die CDU ist auf einem guten Weg.

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP/DVP)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. – Sie stimmen der Überweisung zu.

Damit ist Tagesordnungspunkt 6 erledigt.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB) – Drucksache 14/4352

Das Präsidium hat Folgendes festgelegt: Nach der Begründung durch die Regierung erfolgt eine Aussprache mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion.

Wer begründet den Gesetzentwurf seitens der Landesregierung? – Herr Innenminister? –

(Vereinzelt Heiterkeit)

Macht das das Wirtschaftsministerium? – Dann, bitte schön, Herr Staatssekretär.

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Das gleiche Tem- po wie vorhin!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch ist kurz und klar.

Das Baugesetzbuch des Bundes ermöglicht es, ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude im Außenbereich unter erleichterten Bedingungen umzunutzen. Als mögliche neue Nutzungen sind z. B. Wohnnutzungen oder gewerbliche Nutzungen wie etwa ein kleiner Handwerksbetrieb denkbar. Bisher aber wird eine Übergangsfrist von höchstens sieben Jahren verlangt. Diese enge zeitliche Vorgabe wird der Praxis natürlich nicht gerecht. Die Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs zieht sich nämlich häufig über mehrere Jahre hin. Für den Eigentümer einer Hofstelle ist aber nicht nachvollziehbar, warum gut erhaltene Gebäude nur deshalb nicht mehr umgenutzt werden dürfen, weil sie seit mehr als sieben Jahren nicht mehr der Landwirtschaft dienen.

Wir wollen deshalb mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bestimmen, dass die Siebenjahresfrist in Baden-Württemberg keine Anwendung finden soll. Eine entsprechende, allerdings zeitlich befristete Regelung hatte das Land bereits in den Jahren 1999 und 2005 getroffen.

Meine Damen und Herren, wir wollen den anhaltenden Strukturwandel in der Landwirtschaft positiv begleiten. Das heißt, wir ermöglichen die zweckmäßige Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz.

(Beifall der Abg. Helmut Walter Rüeck CDU und Dr. Ulrich Noll FDP/DVP)

Einem jungen Handwerker oder einem Unternehmer, der selbst aus der Landwirtschaft stammt, muss es möglich sein, auf der elterlichen Hofstelle unterzukommen. Das Gleiche gilt für einen Landwirt, der seinen Betrieb zwar aufrechterhält, sich aber ein zusätzliches Standbein in nicht mehr benötigten Gebäuden oder Gebäudeteilen schaffen möchte.

Der Schutz des Außenbereichs bleibt jedoch weiterhin sichergestellt. Zum einen geht es ausschließlich um die Umnutzung vorhandener Gebäude. Neubauten und Erweiterungsbauten sind somit ausgeschlossen. Zum anderen ist die Umnutzung nur zulässig, wenn die äußere Gestalt des Gebäudes gewahrt bleibt.

Die leichtere Umnutzung wirkt letztendlich auch dem Flächenverbrauch entgegen. Durch die sinnvolle Verwendung vorhandener Bausubstanz kann die Errichtung neuer Gebäude vermieden werden.

Kurzum, meine Damen und Herren: Ich bitte Sie um Unterstützung für unseren Gesetzentwurf.