Protokoll der Sitzung vom 26.07.2006

(Abg. Winfried Kretschmann GRÜNE: Der Ge- setzgeber ist immer der erste Interpret der Verfas- sung!)

Denn, Herr Kretschmann, es ging und geht natürlich heute noch um die hochkomplexe Abwägung zwischen der staatlichen Neutralitätspflicht auf der einen Seite – das haben wir

ja eben schon gehört – und dem Grundrecht auf Religionsfreiheit auf der anderen Seite.

Wir wollten damals mit der großen Mehrheit hier im Haus keine laizistische Lösung dieses Problems. Wir wollen der Religion ihren Platz in unserer Gesellschaft bewahren. Wir von der FDP/DVP-Fraktion stehen zu dem Erziehungsauftrag, der in unserer Landesverfassung verankert ist. Wir wollen auch weiterhin christliche und abendländische Bildungs- und Kulturwerte mit ihren Traditionen an unseren Schulen pflegen. Da machen wir keine Abstriche, meine Damen und Herren.

Auch das wurde schon in den früheren Beratungen deutlich: Die Schulen haben sehr klar um eine gesetzliche Regelung gebeten. Sie wollten mit dieser Grundsatzdiskussion nicht allein gelassen werden, und wir haben sie nicht allein gelassen. Wir haben es damals schon abgelehnt und lehnen es heute wieder ab, Herr Kretschmann, dieses komplexe Problem der Abwägung – ich sagte es schon – zwischen der staatlichen Neutralitätspflicht und dem Grundrecht der Religionsfreiheit in die Schulen zu verlagern.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD)

Wenn schon der Landesgesetzgeber mit dieser Frage fast überfordert ist, meine Damen und Herren, dann sind es die Schulen erst recht. Das ist doch klar.

(Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/ DVP: Sehr gut!)

Wir haben die erbetene gesetzliche Regelung des Kopftuchverbots geschaffen; denn die Politik war hier in der Pflicht. Der Staat, meine Damen und Herren, muss sich auch zu den Werten bekennen, die für ihn verbindlich sind,

(Beifall des Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP – Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: So ist es!)

und er muss im Konfliktfall auch bereit sein, die Werte gesetzlich durchzusetzen.

Die Frage, die heute wieder eine große Rolle spielt, ist die Frage, ob man ein Ordenshabit und ein Kopftuch juristisch gleichsetzen kann. Das wurde auch in den vergangenen Lesungen schon sehr intensiv und genauso kontrovers diskutiert wie heute. Möglicherweise – da stimme ich meinem Vorredner zu – ist hier die Schwachstelle des § 38. Denn es wird auch – zumindest nach meiner persönlichen Meinung – zu Recht in der öffentlichen Diskussion auf eines hingewiesen: Das Grundgesetz kennt nur eine Religionsfreiheit als Menschenrecht. Es fordert die strikte Gleichbehandlung aller Glaubensgemeinschaften. Es unterscheidet nicht zwischen privilegierten und weniger privilegierten Religionen.

Unser Landesgesetz hat versucht, diese Klippe zu umschiffen, indem wir auf den christlichen Erziehungsauftrag in unserer Landesverfassung verweisen. Möglicherweise – auch das klang ja eben in der Debatte schon an – wird das Bundesverfassungsgericht jetzt entscheiden müssen, ob die Berufung auf unsere Landesverfassung mit dem Prä für die christliche Erziehung mit dem Recht auf Religionsfreiheit zu vereinbaren ist. Die Landesregierung will ja den Rechts

weg weiter beschreiten. Sie hat unsere Unterstützung bei diesem Vorhaben. Aber ich denke, man darf am Ende doch gespannt sein, wie es ausgehen wird.

Einen letzten Punkt möchte ich noch einmal ausdrücklich betonen. Auch wir sagen noch einmal mit aller Deutlichkeit: Wir lehnen das Kopftuch an öffentlichen Schulen ab. Die umfangreichen Anhörungen, auch bei muslimischen Experten, haben ergeben, dass das Kopftuch eben mehr ist als nur ein Stück Stoff. Es kann in einem religiösen Kontext getragen werden. Aber in der Wahrnehmung der Mehrzahl der Muslime steht es ganz klar – das haben uns die Experten gesagt – für die Ungleichbehandlung von Mann und Frau. Oder wie es die Berliner Muslima und Rechtsanwältin Frau Ates damals ausgedrückt hat – ich zitiere –:

Das Kopftuch dient der Unterordnung der Frau unter die Männer und nicht der Unterordnung unter Gott.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP)

Wir wollen und wir werden, meine Damen und Herren, alles aus den Schulen heraushalten, was als Ausdruck von Intoleranz und letztendlich auch als Frauenfeindlichkeit gewertet werden kann.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP)

Hier fühle ich mich – natürlich auch besonders als frauenpolitische Sprecherin meiner Fraktion – in die Pflicht genommen.

Ich darf Sie daran erinnern, meine Damen und Herren: Seit mehr als 200 Jahren kämpfen Frauen in Mitteleuropa um die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen Bereichen: im sozialen, im wirtschaftlichen, im kulturellen Kontext.

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Im politi- schen!)

Auch wir, meine Damen, die wir hier in diesem Parlament sitzen, haben diesen Kampf mitgekämpft. Und ich bin sicher, jede von uns hat auf ihre Art erlebt, wie hart und schwer dieser Kampf sein kann. Wir wollen diesen Weg weitergehen. Wir wollen nicht umkehren. Wir wollen und wir werden für eine Gesellschaft weiterkämpfen, in der Männer und Frauen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesamten gesellschaftlichen Leben haben.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Zuruf der Abg. Andrea Krueger CDU)

Auch aus diesem Blickwinkel betrachtet, meine Damen und Herren, hat das Kopftuch an der Schule nichts verloren.

(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Wie viele Frauen sit- zen für die FDP/DVP im Kabinett?)

Wir lehnen deshalb den erneut vorgelegten Gesetzentwurf der Grünen – inhaltlich bringt er ja nichts wesentlich Neues – nach dem, was ich eben gesagt habe, ab.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP/DVP, der CDU und des Abg. Peter Hofelich SPD)

Das Wort erteile ich Herrn Minister Rau.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns hier schon wiederholt und sehr intensiv mit der Problematik beschäftigt, die auch heute Gegenstand der Debatte ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Landesgesetzgeber mit seiner Entscheidung aus dem Jahr 2003 den Auftrag erteilt, die religiösen Bezüge in der Schule, die Grenzen weltanschaulicher Bekundungen und damit die Abwägung verschiedener Grundrechte zu regeln. Diesem Auftrag sind wir durch die Novelle des Schulgesetzes im Jahr 2004 nachgekommen.

Sie haben damals, Herr Kollege Kretschmann, in der Debatte Ihre Position nicht durchsetzen können. Jetzt nehmen Sie das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zum Anlass, um Ihren damaligen Gesetzentwurf praktisch wortgleich wieder vorzulegen – sicher mit dem Ziel, die ganze Debatte noch einmal zu führen. Das ist, glaube ich, nicht erforderlich.

Sie haben Ihre neuerliche Vorlage des Gesetzentwurfs damit begründet, dass das Verwaltungsgericht das Gesetz in Zweifel gezogen habe. Das hat es nicht getan. Wenn das Verwaltungsgericht Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes hätte, müsste es das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Es gibt keinen anderen Weg für das Verwaltungsgericht. Es kann nicht sagen: Wir haben Zweifel an dem Gesetz, aber wir lassen das nicht feststellen.

(Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: So ist es!)

Damit entfällt schon einmal ein Teil der Geschäftsgrundlage dafür, dass wir Ihren Gesetzentwurf hier gerade noch einmal beraten.

(Abg. Winfried Kretschmann GRÜNE: Wenn Sie es aber verfassungskonform auslegen, sind Sie im Laizismus! – Zuruf des Abg. Boris Palmer GRÜ- NE)

Ich bin mit meiner Rede noch nicht ganz fertig, Herr Kollege Kretschmann.

(Abg. Winfried Kretschmann GRÜNE: Das war ja auch nur ein Zwischenruf! – Heiterkeit)

Es war ein Zwischenruf, der wirklich nichts Neues gebracht hat. Denn diesen Zwischenruf haben Sie hier schon in vielen Variationen vorgetragen.

(Abg. Winfried Kretschmann GRÜNE: Aber jetzt bringe ich ihn nach einem Urteil eines Gerichts!)

Das ist genau der Weg, den wir nicht gehen werden, auch wenn Sie ihn heraufbeschwören und andere von uns verlangen, ihn zu gehen.

(Beifall bei der CDU)

Über den Inhalt des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE zur Änderung des Schulgesetzes, Druck

sache 14/122, haben wir schon im Frühjahr 2004 diskutiert. Sie haben am 27. Januar 2004 einen entsprechenden Entwurf vorgelegt und haben jetzt nur einen Satz hinzugefügt. Er lautet: „Dies gilt entsprechend für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis.“ Etwas Neues wollen Sie der damaligen Debatte also wirklich nicht hinzufügen.

Der 2004 vorgelegte Entwurf wurde im Kern nicht verändert. Er ist auch nicht besser geworden. Deswegen hat die Kritik, die am damaligen Entwurf geäußert wurde, nach wie vor Bestand.

(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Ihr Gesetz ist un- wirksam! Die unterrichtet weiter! Der tut so, als wäre nichts gewesen!)

Ich werde mich deswegen in angemessener Weise kurz fassen.

Sie wollen mit Ihrem Gesetzentwurf das christliche Privileg, das Sie in § 38 des Schulgesetzes vermuten, streichen. Ein solches Privileg stand noch nie im Schulgesetz. Das Schulgesetz sagt, dass die Wahrnehmung des Erziehungsund Bildungsauftrags – so, wie ihn die Verfassung vorsieht – und die entsprechende Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen zulässig sind. Was, bitte, soll daran falsch sein? Daran hat im Übrigen auch das Verwaltungsgericht Stuttgart keine Zweifel angemeldet.

Die Gleichberechtigung der Religionen kann nicht bedeuten, dass wir uns von unserer christlichen Werte- und Kulturtradition verabschieden oder verabschieden müssen. Deshalb haben sowohl das Verwaltungsgericht Stuttgart als auch das Bundesverwaltungsgericht klar gesagt, dass sie das Gesetz für verfassungsgemäß halten. Deshalb ziehen Sie aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart falsche Konsequenzen.

Niemand bezweifelt, dass die Ordenstracht Ausdruck christlich-abendländischer Traditionen ist, dass die Orden kulturschöpferisch in Mitteleuropa gewirkt haben.