Protokoll der Sitzung vom 26.07.2006

Niemand bezweifelt, dass die Ordenstracht Ausdruck christlich-abendländischer Traditionen ist, dass die Orden kulturschöpferisch in Mitteleuropa gewirkt haben.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart sagt nun, die Ordenstracht sei in völlig gleicher Weise wie das Kopftuch eine Glaubensbekundung. Wir teilen diese Auffassung nicht. Weil wir diese Auffassung nicht teilen, wollen wir unsere Rechtsauffassung auf dem weiteren Rechtsweg durchsetzen.

(Zuruf des Abg. Winfried Kretschmann GRÜNE)

Wir werden deshalb den Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Die Ordenstracht ist zunächst Ausdruck der Zugehörigkeit zu einem Stand, zu einem Orden. Es gibt keine dem Kopftuch entsprechende religiöse Bekleidungsvorschrift für christliche Frauen. Ihren Glauben bringen die Nonnen auf andere Weise zum Ausdruck. Die Gleichsetzung von Kopftuch und Ordenstracht halte ich deshalb für verfehlt.

Abgesehen von diesen grundsätzlichen Erwägungen sage ich Ihnen auch ganz deutlich: Die Regelung, die Sie hier

(Minister Helmut Rau)

zur Abstimmung stellen wollen, würde in der Praxis nicht funktionieren, und das wissen Sie. Normalerweise sind Sie es, die uns gern vorwerfen, wir hätten von der Schule keine Ahnung. Hier zeigen Sie einmal, dass Sie selbst nicht wissen, was Sie mit Ihrer Regelung den Schulen zumuten würden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Winfried Kretschmann GRÜNE: Viel!)

Sie wollen das Tragen religiös oder weltanschaulich motivierter Kleidung erlauben, solange dies in angemessener, nicht provokativer Form geschieht. Damit ist eigentlich gar nichts geregelt. Was ist denn angemessen? Was ist nicht provokativ, was ist provokativ? Macht die Farbe ein Kopftuch provokativ oder die Form, in der es um den Kopf geschlungen ist? Oder ist es erst provokativ, wenn es zur Burka geworden ist?

Letztlich wollen Sie die ganze Verantwortung bei der Schule abladen. Dort soll entschieden und geschlichtet werden. Genau das wollte das Bundesverfassungsgericht nicht. Es wollte, dass sich der Gesetzgeber der Verantwortung stellt, dass er selbst zwischen den betroffenen Grundrechten abwägt und zu einer Regelung kommt. Mit Ihrem Gesetzentwurf ignorieren Sie die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

Auch den Schlichtungsprozess, den Sie in Ihrem Gesetzentwurf vorsehen, halte ich für unrealistisch. Kommt es zu Problemen, soll sich die Schulkonferenz im Benehmen mit der Gesamtlehrerkonferenz um einen Ausgleich bemühen. Wie soll das denn in der Praxis funktionieren? Wer steht hier in der Verantwortung für die Schlichtung?

Erst auf Empfehlung der Schulkonferenz soll dann der Schulleiter die Aufforderung aussprechen, die Bekundungen zu unterlassen. Erst dann würde ein Bericht an die Schulaufsicht erfolgen. Bis dahin, meine Damen und Herren, wäre die Schule unter Umständen in einem nicht kontrollierbaren Chaos versunken. Denken Sie einmal daran, was bei dem Kopftuchfall im Remstal in den Medien, in Elternversammlungen in kurzer Zeit alles stattgefunden hat. Und unter diesem Eindruck soll dann eine Schulkonferenz noch eine vernünftige Beratung durchführen.

Der Streit um die religiöse Symbolik wäre tief in die Schule, in alle Gremien hineingetragen. Er würde Schülerschaft, Elternschaft und Lehrerkollegium entzweien. Das ist genau das, was wir mit unserer Regelung im Schulgesetz vermeiden wollten und auch vermieden haben. Deshalb knüpfen wir mit unserer Regelung bereits an eine abstrakte Gefahr an und warten nicht, bis die Schule brennt, um dann eine Regelung vorzusehen, welche Gremien über den Einsatz der Löschfahrzeuge bestimmen dürfen.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Da gibt es kein Gremi- um! Da ist der Fall klar geregelt!)

Wo bleiben bei Ihrem Gesetzentwurf die Grundrechte der Schülerinnen und Schüler und der Eltern? Wo bleibt deren negative Religionsfreiheit? Die Logik Ihres Gesetzentwurfs ist doch: Wenn ich als Eltern oder Schüler keine Konflikte schaffe, werden meine Rechte nicht gewahrt. Nur wenn das

gedeihliche Zusammenwirken gefährdet oder gestört ist, sehen Sie Handlungsbedarf. Nur dann werden die Grundrechte der Eltern und der Schüler wahrgenommen. Hier wäre es doch die Aufgabe des Staates, eine solche Beeinträchtigung der Grundrechte von vornherein zu verhindern.

Lieber Kollege Kretschmann, ich schätze Ihre grundsätzlichen Beiträge hier wirklich, und ich weiß, wie Sie um diese Themen ringen. Aber bei diesem Gesetzentwurf würden Sie sich selbst einen Gefallen tun, wenn Sie ihn jetzt einfach zurückzögen.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP sowie Ab- geordneten der SPD)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Kretschmann.

(Zuruf des Abg. Reinhold Pix GRÜNE)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben diesen Gesetzentwurf noch einmal eingebracht, weil durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart eine neue Situation entstanden ist. Man kann sie so zusammenfassen: Wenn Sie Ihr eigenes Gesetz verfassungskonform anwenden, dann ist es ein durch und durch laizistisches Gesetz; denn Sie müssen Glaubensbekundungen auch christlicher Religionen genauso behandeln wie die anderer Religionen.

(Abg. Volker Schebesta CDU: Nur wenn es beim Verwaltungsgerichtsurteil bleibt!)

Schon Frau Schavan hat versucht, das Ordenshabit als Berufskleidung herabzustufen. Nonne zu sein ist aber eine Berufung und kein Beruf.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Das stimmt! Wie bei Lehrern auch! – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/ DVP: Das ist ein Stand!)

Die Nonnen, um die es hier geht, üben zusätzlich einen Beruf aus: Sie sind nämlich Lehrerinnen. Das ist ihr Beruf. Für den Beruf des Lehrers gibt es in Deutschland aber keine Berufskleidung. Das ist eine völlig absurde Argumentation, die Sie hier auffahren.

Man muss das Kopftuch nicht mit dem Ordenshabit gleichsetzen. Aber darüber, dass ein Ordenshabit eine religiöse Bekundung darstellt, gibt es keinen Zweifel.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Nein, nein!)

Das ist der Grund, weshalb Sie Ihr Gesetz nicht verfassungskonform anwenden können. Sie können es erst dann konform anwenden, wenn die Nonnen in Baden-BadenLichtenthal nicht mehr unterrichten.

(Zuruf der Abg. Renate Rastätter GRÜNE)

Wir verdanken also den Nonnen von Baden-Baden-Lichtenthal viel. Sie werden dazu führen, dass auch Sie sich in dieser Frage liberalisieren müssen, es sei denn, Sie genießen Ihren Pyrrhussieg, nämlich die Fahrt in den Laizismus.

(Abg. Volker Schebesta CDU: Gibt es jetzt einen Unterschied in der politischen Bekundung durch die beiden Bekleidungen oder nicht?)

Sie schreiben in Ihren Gesetzentwurf hinein: „politische, religiöse, weltanschauliche Bekundungen“.

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Das ist kein Gesetzentwurf, sondern ein Gesetz!)

Die Klägerin hat vor dem Verwaltungsgericht – wie das Gericht dargelegt hat – glaubhaft darlegen können, dass es sich bei ihr ausschließlich um eine religiöse Bekundung handelt. Die Frau hat nämlich versucht, das Kopftuch so zu designen, dass man es gar nicht als muslimisches Kopftuch, wie wir es gewohnt sind, erkennen kann. Trotzdem – so hat das Gericht gesagt – wissen alle an der Schule: Es ist eine religiöse Bekundung.

Da Sie aber religiöse Bekundungen in Ihrem Gesetz verbieten, kann sie es nicht tragen. Das ist klipp und klar so. Deswegen müssen Sie darauf eingehen. Jetzt hoffen Sie alle, dass Sie mit dem Berufungsverfahren Erfolg haben. Frau Kollegin Arnold ist gespannt, wie das Urteil ausgeht.

Der erste Interpret der Verfassung ist aber der Gesetzgeber. Wir sollten hier Politik machen und die Politik nicht an Gerichte abgeben.

(Beifall bei den Grünen)

Deshalb lautet unser Auftrag, ein Gesetz zu schaffen, das Integration ermöglicht –

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Das haben wir doch! – Abg. Volker Schebesta CDU: Wir haben doch ein Gesetz!)

unter dem Diktum von offener Pluralität. Ich sage es noch einmal: Der Grundsatz ist ganz einfach, und dem folgt unser Gesetzentwurf: „Im Grundrechtsteil der Verfassung zählt das Individuum“ – so Professor Mahrenholz. Es kommt darauf an, ob die konkrete Person Mayer oder Müller oder Özcan auf dem Boden unserer Verfassung steht und ob sie das Kopftuch aus rein religiösen Gründen trägt, ob sie damit missionieren will usw. Es ist Kernbestand jeder bürgerlich-demokratischen Verfassung, dass sie keine Kollektivurteile fällt und keine einzelne Person unter Kollektivhaftung für das nimmt, was andere tun – etwa sonstige Kopftuchträgerinnen in anderen Ländern. Das ist ganz klar.

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Springerstiefel!)

Zu den Frauen, Kollegin Arnold: Auch die Bibel enthält außerordentlich frauenfeindliche Äußerungen. Ich erinnere Sie nur an 1. Korinther 14: Mulier taceat in ecclesia – die Frau schweige in der Gemeinde. So etwas werden wir aber nicht zum Bestandteil einer bürgerlichen Ordnung machen. Selbst wer glaubt, dass dies so sein müsse, darf bei uns unterrichten, wenn er die Gewähr dafür bietet, dass er dies nicht zum Bestandteil seines Unterrichts macht, indem er sagt: Das gilt für euch alle.

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: So ein Herumge- eiere!)

Ich meine, es ist einfach barer Unsinn, religiöse Inhalte, die irgendjemand vertritt, auf sein Verhalten umzulenken, das er als bürgerliche Person in einem Amt zu gewährleisten hat. Das liege uns bitte fern und ist uns nicht erlaubt.

(Glocke der Präsidentin)

Ich darf Sie bitten, zum Ende zu kommen.

Ich fasse zusammen und komme zum Ende. Wenn wir Integration wollen, müssen wir ein eindeutiges Signal an die Migrantinnen und Migranten aussenden, das heißen muss: „Es kommt auf dich ganz persönlich an. Wie du ganz persönlich dich verhältst, darauf kommt es an. Das bewerten wir. Wir nehmen dich nicht für irgendetwas in Kollektivhaft, was irgendwelche Islamisten oder Fundamentalisten irgendwo auf der Welt machen.“ Das muss die Botschaft sein. Auf Basis dieser Botschaft können wir integrieren, aber auf der Grundlage anderer Botschaften, die ausgrenzen, diskriminieren und den Gleichheitsgrundsatz verletzen, Herr Minister Rau, können wir nicht integrieren.

(Beifall bei den Grünen)