Protokoll der Sitzung vom 26.07.2006

(Glocke der Präsidentin)

Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Zeller?

Ich habe doch noch gar nicht richtig mit meiner Rede begonnen.

(Abg. Hans Georg Junginger SPD: Was für eine Drohung!)

Herr Kollege, Sie dürfen aber trotzdem fragen.

Herr Staatssekretär, darf ich Sie fragen: Wie begründen Sie dann vor allem den steigenden Bedarf im Nachhilfebereich an den Gymnasien und insbesondere in den Eingangsstufen? Dies ist inzwischen Tatsache. Ich denke, Sie werden dies in Ihrem Hause auch schon vernommen haben.

Es gibt keine authentischen Belege dafür, dass der Nachhilfebedarf in diesem Bereich tatsächlich zugenommen hat.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: So ist es!)

Das, was ich im Moment, in diesen Tagen wahrnehme, sind verschiedene Pressemitteilungen, in denen Nachhilfeinstitute punktuell darüber berichten, dass die Nachfrage zugenommen hat,

(Zuruf der Abg. Renate Rastätter GRÜNE)

sonderbarerweise, Frau Kollegin Rastätter, gerade aktuell auch von einem Bundesverband der Nachhilfeinstitute. Da muss ich sagen: Ob der Bundesverband in der Lage ist, authentische Daten über den Bedarf in Baden-Württemberg vorzulegen, wage ich sehr zu bezweifeln. Außerdem glaube ich: Wenn ein Kind aufgrund des Anratens der Eltern Nachhilfemaßnahmen in Anspruch nimmt, können die Gründe hierfür durchaus vielschichtig sein und müssen nicht unbedingt auf das achtjährige Gymnasium zurückzuführen sein.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Elke Brunnemer CDU: Genau! – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Guter Konter!)

Meine Damen und Herren, um es noch einmal konkret zu sagen: Wir haben darum gebeten, mit Beginn des Schuljahrs 2007/2008 die Zahl der frei verfügbaren Poolstunden

von zwölf auf zehn zu senken. Zugleich entfällt die bisherige Beschränkung auf die Klassen 5 bis 10. Die Schulen können die Poolstunden nach eigener Entscheidung von Klasse 5 bis Klasse 12 einsetzen, also auch im Kurssystem der gymnasialen Oberstufe.

(Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: So ist es!)

Für die Klassen 5 und 6 wird empfohlen – und das ist in diesem Schuljahr ja schon in Angriff genommen –, nur noch höchstens 32 Wochenstunden einschließlich der Poolstunden einzusetzen. In der Oberstufe werden für die Jahrgangsstufen 11 und 12 jeweils 33 Jahreswochenstunden zur Anrechnung gebracht. Damit erfüllen wir ohne Wenn und Aber die KMK-Vereinbarung, an die wir wie alle anderen Bundesländer, die das achtjährige Gymnasium eingeführt haben, gebunden sind. Immerhin haben sich 14 von 16 Bundesländern auf diesen guten Weg gemacht.

Meine Damen und Herren, wir haben nur die Möglichkeit gesehen, im Bereich der Poolstunden zu kürzen; das ist richtig. Das kann man kritisieren. Aber man kann im Grunde ja nur eines wollen: Entweder man sagt: „Wir halten die Auflage aufrecht, entsprechend Unterricht in den Jahrgangsstufen 5 und 6 zu erteilen“, mit der Folge, dass zusätzlicher Nachmittagsunterricht entsteht. Oder man will – das ist die Alternative – die Belastung reduzieren; dann muss man nun einmal an einer Stelle kürzen. An dieser Stelle halten wir es deswegen für vertretbar, weil wir damit nicht in den Fachbereich und nicht in das jeweilige Schulprofil eingreifen. Somit müssen sich die Schulen nicht noch einmal an die Arbeit machen, ein Curriculum zu erarbeiten, meine Damen und Herren. Das ist die beruhigende Botschaft.

Meine Damen und Herren, wir haben das Problem, dass die Poolstunden vor dieser Entscheidung unseres Hauses für die Verlängerung des Fachunterrichts eingesetzt wurden. Das war nicht unbedingt im Sinne des Erfinders. Für die Kursstufe ergibt sich zunächst als neues Element die Möglichkeit einer Binnendifferenzierung in den Kernkompetenzfächern, was vor allem einem dringenden Bedürfnis nach Mathematik nachkommt.

Diese Lösung wahrt die Gestaltungsspielräume der einzelnen Schule, vermeidet eine Kürzung von Fachstunden und gewährleistet somit die Erfüllung der Bildungsstandards. Zudem orientiert sich die Lösung bei den veranschlagten Stundenanteilen für das Kurssystem der gymnasialen Oberstufe an der tatsächlichen durchschnittlichen Belegung. Die Entlastung der Sekundarstufe I wird durch eine Kürzung der Poolstunden sowie die neu geschaffene Möglichkeit, Poolstunden, wie eben erwähnt, auch in der Kursstufe einzusetzen, erreicht.

(Beifall des Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP)

Um es ausdrücklich noch einmal zu betonen: Poolstunden auch für pädagogische Differenzierungs- und Fördermaßnahmen in Teilgruppen einsetzen zu können ist unser Ziel. Durch die mögliche Verwendung von Poolstunden, auch in der Oberstufe, ist die einzelne Schule somit in der Lage, ein durchgängiges pädagogisches Konzept von Klasse 5 bis Klasse 12 umzusetzen. Damit halten wir die Vereinbarung der KMK in vollem Umfang ein.

(Staatssekretär Georg Wacker)

Es wurden nicht nur verschiedene Dienstbesprechungen durchgeführt, sondern auch ganz bewusst die Elternvertretungen eingebunden. Deswegen hat zu diesem Thema auch eine Veranstaltung unseres Hauses mit den Gesamtelternbeiräten an der Pädagogischen Hochschule in Ludwigsburg unter Teilnahme von etwa 200 engagierten Eltern stattgefunden. Bewusst haben wir gerade diese Klientel in den Informationsprozess mit einbezogen. Wir werden – gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe unseres Hauses – bewusst positive Beispiele für die Umsetzung des achtjährigen Gymnasiums im Internet veröffentlichen, damit die Schulen die Möglichkeit haben, auch über den eigenen Tellerrand zu schauen und sich darüber zu informieren, welche hervorragenden Umsetzungsbeispiele es gibt.

Es zeigt sich – und dies muss auch der Kern dieser Debatte sein –, dass an vielen Gymnasien des Landes im Rahmen des achtjährigen Gymnasiums vorbildliche Arbeit geleistet wird.

(Beifall des Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP)

Viele Schulen haben bereits beispielhafte pädagogische Konzepte entwickelt. Deswegen muss es auch in dieser Debatte erlaubt sein, den Lehrkräften, den Eltern und allen am Schulleben Beteiligten Dank und Respekt zum Ausdruck zu bringen; denn sie haben sich in hervorragendem Maße auf den richtigen Weg gemacht.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Dieter Klein- mann FDP/DVP – Abg. Dr. Dietrich Birk CDU: Es reicht! Es ist alles gesagt! – Gegenruf der Abg. Ur- sula Haußmann SPD: Eigentlich hat er gar nichts gesagt!)

Meine Damen und Herren, die Debatte wiederholt sich ja alle Jahre wieder. Wir erleben verschiedene Variationen der Argumentation. Neue Argumente habe ich wenige gehört; deswegen darf ich nur noch in Stichworten auf das eingehen, was die Redner der Opposition hier zum Ausdruck gebracht haben.

Ich nenne das Stichwort Ganztagsschulen. Wenn Sie sich das Konzept der Ganztagsschulen der Landesregierung anschauen, sehen Sie, dass wir alle Schulen in der Sekundarstufe I einbeziehen. Damit kann im Grunde jede Schule der Sekundarstufe I nach dem offenen Konzept Ganztagsschule werden. Gymnasien sind selbstverständlich mit einbezogen und sind genauso in der Förderung der Ganztagsschulen durch das Land berücksichtigt wie auch die anderen Schularten. Auf den Schulhausbau möchte ich in diesem Zusammenhang nicht eingehen.

Darüber hinaus, meine Damen und Herren, haben wir ausdrücklich gesagt, dass wir die Entscheidung, ob flächendeckend die zweite Fremdsprache ab dem Schuljahr 2007/ 2008 ab Klasse 6 oder ab Klasse 5 oder ab dem zweiten Halbjahr in Klasse 5 beginnt oder ob es den Schulen überlassen bleibt, zu entscheiden, wann die zweite Fremdsprache eingeführt wird, bewusst nach einer Erhebung nach der Sommerpause fällen werden.

Um das auch ganz klar zu sagen: Es gibt sehr wohl Argumente, die dafür sprechen, mit der zweiten Fremdsprache ab Klasse 5 zu beginnen. Ich erwähne hier das Biberacher

Modell, nach dem wir bereits an einem Drittel der Gymnasien in Baden-Württemberg mit Englisch und Latein gleichzeitig beginnen. Diese Gymnasien haben großen Zulauf. Damit gibt es viele gute Beispiele, die natürlich für dieses Konzept sprechen. Auf der anderen Seite muss man wissen, dass der Belastungsfaktor gerade in der Jahrgangsstufe 5 für uns auch ein wichtiges Argument ist, in der Abwägung zu entscheiden, ob wir mit der zweiten Fremdsprache erst ab Klasse 6 beginnen.

Diese Entscheidung werden wir nach der Erhebung der Fragebögen bei den Modellschulen, bei den Pilotschulen vornehmen. Wir werden in aller Ruhe und rechtzeitig vor Beginn des Schuljahrs 2007/2008 eine verantwortungsvolle Entscheidung fällen und sie den Schulen rechtzeitig zukommen lassen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP)

Nun zum Stichwort Vergleichsarbeiten. In den letzten Debatten dazu haben wir immer wieder gehört, die Vergleichsarbeiten würden ein Horrorszenario an unseren Gymnasien hervorrufen.

(Abg. Renate Rastätter GRÜNE: Das ist doch über- haupt nicht wahr!)

Das Gegenteil ist eingetroffen.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: So ist es!)

Trotz der Benotung der Vergleichsarbeiten bekommen Sie und wir Rückmeldungen, dass es bei den Aussagen von Lehrkräften eher die Tendenz gibt, die Aufgaben sogar als „zu leicht“ zu bezeichnen.

Ich kann noch keine abschließende Bewertung vornehmen. Nur sage ich: Dass wir die Benotung dieser Vergleichsarbeiten eingeführt haben, war richtig. Das war mit einer gewissen Ernsthaftigkeit verbunden.

(Beifall des Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP)

Das, was Sie, Frau Kollegin Rastätter, einfordern, war von Anfang an Bestandteil unseres Konzepts mit der Einführung der Bildungsplanreform

(Abg. Renate Rastätter GRÜNE unterhält sich mit Abg. Walter Heiler SPD.)

sie kann es ja im Protokoll nachlesen – im Jahr 2004, als wir gesagt haben: Wenn wir die Vergleichsarbeiten einführen, sollen die Ergebnisse der Vergleichsarbeiten ausschließlich den Schulen als Instrument für die Selbstevaluation zur Verfügung gestellt werden. Das Kultusministerium hat damit dieses Instrumentarium nicht zur Verfügung. Vielmehr müssen die Schulen allein

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: So ist es!)

die Bewertungen daraus ziehen und bekommen lediglich die Vergleichsdaten des Landes zur Verfügung. Das ist ein wichtiges Instrument zur Selbstevaluation.

(Beifall des Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP)

(Staatssekretär Georg Wacker)

Gestatten Sie mir einen Hinweis: Wir haben erst jetzt erste Erfahrungen mit den Vergleichsarbeiten gemacht. Bayern hat sie früher eingeführt. Bayern hat die Vergleichsarbeiten zunächst einmal ohne verbindliche Benotung eingeführt mit dem Ergebnis, dass die Ernsthaftigkeit dieser Vergleichsarbeiten vor Ort infrage gestellt wurde. Jetzt hat man sich einvernehmlich für Vergleichsarbeiten mit Benotung entschieden.

(Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: Ohne Beno- tung hat das keinen Wert!)

Das ist im Grunde auch ein wichtiges Signal, woraus ich schließe, dass diese Benotung durchaus sinnvoll ist. Wir denken nicht daran, in dieser Frage dem Wunsch der Grünen zu entsprechen. Denn ich meine, wir haben die richtige Entscheidung gefällt.