Das ist im Grunde auch ein wichtiges Signal, woraus ich schließe, dass diese Benotung durchaus sinnvoll ist. Wir denken nicht daran, in dieser Frage dem Wunsch der Grünen zu entsprechen. Denn ich meine, wir haben die richtige Entscheidung gefällt.
Meine Damen und Herren, wir gehen davon aus, dass das achtjährige Gymnasium – das haben die letzten Monate seit der Einführung des achtjährigen Gymnasiums belegt – immer von einer kritischen Diskussion begleitet wird. Wir sagen zu, dass wir konstruktive kritische Argumente immer beachten werden. Deswegen freuen wir uns auf lebendige Debatten, auch hier im Haus. Wir sind aber zuversichtlich, dass das achtjährige Gymnasium einen hohen Stellenwert besitzt – nicht nur, was die Attraktivität für die Schülerinnen und Schüler, sondern auch was die Bedeutung für die Bildungspolitik im Land angeht.
Das Wort erhält Herr Abg. Bayer. Dieses Mal haben Sie noch eine Redezeit von drei Minuten, Herr Abgeordneter.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte in erster Linie auf eines eingehen: den Auftritt von Herrn Röhm an dieser Stelle. Herr Röhm, man könnte auch sagen: Ihr Auftritt hier spottet jeder Beschreibung.
Ich drücke es einmal ein bisschen sachlicher aus: Mit dem, was Sie an Argumenten vorgebracht haben, und so, wie Sie argumentiert haben, haben Sie ein Niveau an Ideologisierung erreicht, das wir im Bildungsbereich hinter uns lassen müssen.
(Beifall bei der SPD – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Sie argumentieren ideologisch! – Zuruf des Abg. Reinhold Gall SPD)
(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: In die Familie, habe ich gesagt! – Gegenruf des Abg. Reinhold Gall SPD: Da wird es nicht besser!)
Ausdrücke wie „Störfeuer“, wenn wir hier berechtigte Anliegen von Eltern thematisieren, Stichworte wie „Hetzkampagnen“ in diesem Zusammenhang
(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Das war es im Wahlkampf! Übelste Hetzkampagnen! Dazu stehe ich! – Gegenruf der Abg. Christine Rudolf SPD)
sind genau das Gegenteil dessen, was wir in der Bildungspolitik in Baden-Württemberg brauchen können, nämlich eine nicht ideologische Übereinkunft in den Grundzügen. Diesem gemeinsamen Ziel haben Sie hier einen Bärendienst erwiesen.
(Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: Das ist überhaupt keine Tatsache, das ist Ihre Bewertung! Das ist überhaupt keine Tatsache!)
Nichts anderes hat der Herr Staatssekretär ja hier auch gesagt, als er von „Irritationen“ gesprochen hat. Es ist eine Tatsache, dass die Verdichtung und die Verkürzung des gymnasialen Bildungsgangs in der Unterstufe gerade bei den Kindern der fünften und sechsten Klasse zu erheblichem Zeit- und Lerndruck führt.
(Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: Das ist überhaupt keine Tatsache, das ist Ihre Bewertung! Das ist doch Ihre subjektive Bewertung! – Abg. Karl-Wil- helm Röhm CDU: Das hängt von der Schule ab!)
Es ist eine Tatsache, die offensichtlich auch der Herr Staatssekretär nicht leugnet. Dem können Sie nicht entgegnen, indem Sie sagen: „Lehrplan richtig umsetzen“, „Lehrer, haltet Doppelstunden ab und sprecht euch mit den Hausaufgaben ein bisschen ab!“, oder indem Sie die eine oder andere Schule als Vorzeigeschule ins Netz stellen. Sicherlich ist es möglich, Belastungen durch schulorganisatorische oder pädagogische Maßnahmen etwas zu reduzieren.
Aber das geht an der Sache vorbei, Herr Röhm. Die Architektur von G 8 in der jetzigen Form stimmt nicht.
Die Probleme sind gravierend und müssen sofort angegangen werden. Ich nehme Ihren Ausdruck auf: Es müssen nicht erst Kinder zerbrechen, bis politisch reagiert wird.
(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Bei den Ver- gleichsarbeiten der Reden schneidet der Röhm deutlich besser ab! – Gegenruf des Abg. Reinhold Gall SPD: Das sagt schon alles über die Ver- gleichsarbeiten!)
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung der Anträge.
Wir kommen zunächst zum Antrag Drucksache 14/11. Abschnitt I dieses Antrags kann für erledigt erklärt werden. – Sie sind einverstanden.
Abstimmung wird gewünscht. Dann darf ich den Abschnitt II des Antrags Drucksache 14/11 zur Abstimmung stellen. Wer Abschnitt II dieses Antrags zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Das Zweite war die Mehrheit. Abschnitt II des Antrags Drucksache 14/11 ist abgelehnt.
Ich lasse nun über den Antrag Drucksache 14/184 abstimmen. Wünschen Sie Abstimmung oder Überweisung an den Schulausschuss? – Abstimmung.
Wer dem Antrag Drucksache 14/184 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dieser Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Innenministeriums – Zukunft des öffentlichen Nahverkehrs in Baden-Württemberg nach der Kürzung der Regionalisierungsmittel – Drucksache 14/36
Im Zusammenhang damit rufe ich den Änderungsantrag der Fraktion der SPD – Zukunft des öffentlichen Nahverkehrs in Baden-Württemberg nach der Kürzung der Regionalisierungsmittel –, Drucksache 14/182, auf.
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich erinnere mich gern zurück an die Zeit des Interregio-Beauftragten der CDU-Fraktion, Stefan Mappus.
In jener Zeit – er wurde wenig später Verkehrsstaatssekretär – hat er vehement dafür geworben und gefordert,
dass die Bundesregierung mehr Geld für den öffentlichen Nahverkehr auch in Baden-Württemberg zur Verfügung stellt. Er hat sich darüber beschwert, dass die mangelnde Ausstattung des Landes mit diesen Bundesmitteln bei uns im Land schwerwiegende Probleme verursache.
Leider hat diese Offensive für den öffentlichen Nahverkehr in dem Moment ein Ende gefunden, in dem Sie selbst im Bund die Mehrheit und damit die Gestaltung übernommen haben. Nun ist es so, dass der Koalitionsvertrag drastische Kürzungen genau dieser Mittel, die Herr Mappus damals noch als unzureichend, als zu geringfügig bezeichnet hat, vorsieht. Das ist im Haushaltsbegleitgesetz so beschlossen und im Bundesrat so abgesegnet worden.
Die Grünen regieren nicht mehr mit. Ein halbes Jahr später sind die Mittel für den öffentlichen Nahverkehr um insgesamt 2,3 Milliarden € – so steht es noch im Gesetz – über einen Zeitraum von drei Jahren gekürzt.