Protokoll der Sitzung vom 26.07.2006

Entschuldigung: zum Haus der Wirtschaft; es ist schon spät. Ich bitte um Entschuldigung. – Was das Haus der Wirtschaft angeht, kann ich nur wiederholen, was im Grunde auch alle gesagt haben. Natürlich werden wir zu einem Personalabbau kommen. Wir müssen in allen Bereichen zu einem Personalabbau kommen, also werden wir auch beim Haus der Wirtschaft zu diesem Personalabbau kommen. Das ist festgelegt. Ursprünglich waren zum 1. Januar 2005 35 Personen beschäftigt. Wir haben uns vorgenommen, in den nächsten Jahren bis Ende 2011 auf 23 Personen zu kommen. Das heißt, wir können hier zwölf Vollzeitäquivalente für diese Personalstellen abbauen. Das werden wir auch tatsächlich tun.

Ich will nur bitten, meine Damen und Herren, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir das nicht in beliebigem Umfang machen können. Wenn wir weitere Stellen abbauen, dann müssen Sie eben wissen, dass wir dafür nicht – gewissermaßen als Kompensation – entsprechendes Bargeld in die Hand bekommen, mit dem wir dann diese Aufgaben von Dritten außerhalb einkaufen könnten; das wird uns nicht gewährt. Insofern wird der Stellenabbau auf der einen Seite, aber auch eine betriebswirtschaftliche Führung eines Hauses wie des Hauses der Geschichte

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Wirtschaft! – Heiter- keit)

des Hauses der Wirtschaft – an natürliche Grenzen stoßen. Das Haus der Wirtschaft ist kein kommerzielles Unternehmen. Das Haus der Wirtschaft ist ein Unternehmen, in dem sich die baden-württembergische Wirtschaft zu präsentieren hat.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP)

Es ist ein Schaufenster der baden-württembergischen Wirtschaft. Für die Wirtschaftsverbände, für die Wirtschaft selbst, für die Unternehmen, für die Landesverwaltung insgesamt und auch für das Wirtschaftsministerium ist es das zentrale Schaufenster.

(Beifall des Abg. Michael Theurer FDP/DVP – Zu- ruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP)

Deshalb werden wir Ihnen zusagen können, dass wir alle Möglichkeiten der Einsparung im Haus der Wirtschaft tatsächlich auch umsetzen. Wir haben damit begonnen. Aber bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir so ausgestattet sein

müssen, dass wir auf der einen Seite diese Einsparung, diese Umstrukturierung vornehmen können, auf der anderen Seite aber immer wieder auch die wirtschaftspolitische, die mittelstandspolitische Funktion dieses Hauses der Wirtschaft tatsächlich in den Vordergrund stellen können.

Ich möchte zusammenfassend sagen: Wenn uns der Rechnungshof attestiert, dass wir in all den Fragen, die wir heute diskutiert haben, ein beträchtliches Stück weitergekommen sind, dann nehme ich dies auch als ein Lob dafür,

(Zuruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP)

dass der Wirtschaftsausschuss, der Finanzausschuss, der Landtag von Baden-Württemberg insgesamt und auch – bei aller Bescheidenheit – das Wirtschaftsministerium die richtigen Maßnahmen ergriffen haben. Ich sage Ihnen zu, dass wir genau auf der Grundlage dieser Beschlussempfehlung diese Maßnahmen auch in der Zukunft sehr tatkräftig angehen werden.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Gute Rede!)

Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen nun zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung.

Ich lasse zunächst über Abschnitt I der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 14/149, abstimmen. – Sie stimmen diesem Abschnitt zu. Es ist so beschlossen.

Ich rufe Abschnitt II der Beschlussempfehlung auf und lasse hierzu im Zusammenhang mit dem jeweiligen Änderungsbegehren des Antrags der Fraktion der SPD, Drucksache 14/181, ziffernweise abstimmen.

Ich lasse zunächst über Abschnitt II Ziffer 1 in der Fassung des Änderungsantrags Drucksache 14/181 abstimmen. Wer dieser Ziffer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Das Zweite war die Mehrheit. Ziffer 1 in der Fassung des Änderungsantrags ist abgelehnt.

Ich lasse nun über Abschnitt II Ziffer 1 der Beschlussempfehlung Drucksache 14/149 abstimmen. Wer dieser Ziffer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Ziffer 1 ist mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe nun Abschnitt II Ziffer 2 der Beschlussempfehlung auf. Sie ist mit der Formulierung des Änderungsantrags identisch.

Ich lasse über Abschnitt II Ziffer 2 abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Abschnitt II ist einstimmig angenommen.

Ich rufe Abschnitt II Ziffer 3 der Beschlussempfehlung Drucksache 14/149 auf. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Abschnitt II Ziffer 3 ist einstimmig zugestimmt.

Abschnitt II Ziffern 3 und 4 in der Fassung des Änderungsantrags Drucksache 14/181 sind identisch mit Abschnitt II Ziffern 4 und 5 der Beschlussempfehlung Drucksache 14/149.

(Stellv. Präsidentin Christa Vossschulte)

Ich lasse deshalb über Abschnitt II Ziffern 4 und 5 der Beschlussempfehlung abstimmen. Wer diesen Ziffern zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Diesen beiden Ziffern ist einstimmig zugestimmt.

Ich stelle fest, dass durch die Beschlussfassung der Änderungsantrag Drucksache 14/181 bezüglich der begehrten Fassung für Abschnitt II Ziffern 2 bis 4 erledigt ist.

Damit ist Punkt 10 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:

Wahl der parlamentarischen Mitglieder Baden-Württembergs in den Oberrheinrat

Aufgrund der Neukonstituierung des Landtags sind die vom Parlament in den Oberrheinrat entsandten Mitglieder neu zu bestellen. Hierfür sind vom Landtag 16 Abgeordnete zu wählen. Sie verteilen sich nach d’Hondt auf die Fraktionen wie folgt: CDU neun, SPD vier und Grüne zwei Mitglieder sowie FDP/DVP ein Mitglied. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag liegt Ihnen hierzu vor (Anlage 3).

Ich stelle ohne förmliche Abstimmung fest, dass das Haus die in der Vorschlagsliste aufgeführten Abgeordneten zu Mitgliedern des Oberrheinrats gewählt hat.

Damit ist Punkt 11 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:

a) Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrats des Badischen Staatstheaters

b) Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrats der Württembergischen Staatstheater

c) Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrats des Landestheaters Württemberg-Hohenzollern

Meine Damen und Herren, nach den Theaterverträgen zwischen dem Land Baden-Württemberg und den Städten Karlsruhe und Stuttgart gehören dem Verwaltungsrat des Badischen Staatstheaters und dem Verwaltungsrat der Württembergischen Staatstheater jeweils sechs Abgeordnete an, die vom Landtag namentlich bestimmt werden.

Außerdem sind gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung des Landestheaters Württemberg-Hohenzollern in Tübingen zwei Abgeordnete Mitglied des dortigen Verwaltungsrats.

Mit Ablauf der 13. Wahlperiode ist die Mitgliedschaft der bisherigen Vertreter des Landtags in diesen drei Gremien erloschen. Nach § 17 a Abs. 2 unserer Geschäftsordnung stehen im Verwaltungsrat des Badischen Staatstheaters und der Württembergischen Staatstheater der CDU-Fraktion jeweils vier Sitze und der SPD-Fraktion jeweils zwei Sitze zu.

Im Verwaltungsrat des Landestheaters Württemberg-Hohenzollern steht der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion jeweils ein Sitz zu.

Für alle Verwaltungsräte sind jeweils auch Stellvertreter zu benennen.

Auf Ihren Tischen liegt Ihnen ein gemeinsamer Wahlvorschlag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD vor, der auf der Grundlage des Stärkeverhältnisses der Fraktionen beruht (Anlage 4). Sie stimmen diesem Wahlvorschlag zu. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.

Damit ist Punkt 12 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 13 der Tagesordnung auf:

Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats der Landesstiftung Baden-Württemberg gGmbH

Meine Damen und Herren, die fünfjährige Amtszeit der Frau Abg. Kipfer und des ehemaligen Herrn Abg. Fischer im Aufsichtsrat der Landesstiftung läuft Ende August 2006 aus.

Außerdem hat das Finanzministerium angekündigt, den früheren Abgeordneten Alfred Haas wegen der Aufgabe seines Landtagsmandats und den Abgeordneten Gundolf Fleischer wegen seiner Ernennung zum Staatssekretär aus dem Aufsichtsrat abzuberufen. Grundlage hierfür ist § 6 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags der Landesstiftung Baden-Württemberg gGmbH. Danach soll ein Mitglied des Aufsichtsrats durch den Gesellschafter aus wichtigem Grund abberufen werden, wenn es im Hinblick auf eine bestimmte Tätigkeit entsandt wurde und diese fortfällt.

Das Vorschlagsrecht zur Nachbesetzung dieser vier Aufsichtsratsmandate steht nach § 17 a Abs. 2 der Geschäftsordnung der CDU-Fraktion für drei Mitglieder und der SPD-Fraktion für ein Mitglied zu.

(Abg. Ute Vogt SPD: Ja!)

Ein gemeinsamer Wahlvorschlag der beiden Fraktionen liegt Ihnen vor (Anlage 5).

Wenn sich kein Widerspruch erhebt, stelle ich fest, dass das Haus die in dem Vorschlag genannten Abgeordneten gewählt hat und dem Gesellschafter der Landesstiftung zur Entsendung in den Aufsichtsrat benennt. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.

Damit ist Punkt 13 der Tagesordnung erledigt.