SWR 4 wird Tag für Tag von 1,5 Millionen Baden-Württembergern eingeschaltet. Dann kommt eine Weile gar nichts, und dann kommen solche Sender wie Hit-Radio ANTENNE 1, Radio Regenbogen, Radio Ton, Radio 7 und wie sie alle heißen. Da gibt es also noch immer kein gleichgewichtiges Rundfunksystem. Das muss auch nicht so sein; aber die ÖffentlichRechtlichen haben überhaupt keine Probleme.
Das Radio hat auch weiterhin eine Zukunft. Hier wird immer wieder einmal geunkt, es würde irgendwann durch das Internet abgelöst werden. Das ist jedoch nicht so. Vielmehr nutzen auch viele junge Leute das Internet, um Radio und Rundfunk zu hören. Das ist wichtig. Wenn wir nun alle – was ich hoffe – dieser Änderung des Landesmediengesetzes zustimmen, dann stärken wir damit unsere bunte und vielfältige Medienlandschaft in Baden-Württemberg. Diese zu erhalten muss unser gemeinsames Ziel sein.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einem Dank beginnen. Denn es ist nicht selbstverständlich, dass alle vier Fraktionen fraktions übergreifend Akzeptanz zeigen und den von mir eingebrachten Gesetzentwurf übereinstimmend befürworten. Deshalb kann ich meine Replik auch kurz halten.
Bedanken möchte ich mich auch für die ausführlichen Ausschussberatungen, in deren Rahmen wir viele Fragen miteinander besprochen haben.
Wenn der Kollege Walter fragt: „Wie sieht die Zukunft genau aus?“, dann muss ich sagen: Der Kollege Kluck hat ebenso wie die Kollegen Pauli und Stickelberger zu Recht darauf hingewiesen: Wann genau UKW abgeschaltet wird, wissen wir hier alle nicht. Deshalb gebe ich Ihnen heute auch keine Antwort auf diese Frage; denn wir sind nun einmal keine Hellseher, Herr Kollege Walter. Das ist die Realität, und das haben wir auch oft genug – –
Insoweit, will ich Ihnen sagen, sind wir eben auch diejenigen, die diesen Prozess innovativ begleiten. Deshalb haben wir auch klar gesagt, dass wir die Digitalisierung positiv begleiten.
Hauptanliegen des Gesetzentwurfs, der uns heute vorliegt, ist die einmalige Verlängerung der UKW-Frequenzzuweisungen bis Ende 2015. Ich habe die Gründe dargelegt. Vor allem eröffnen wir damit die Möglichkeit – unter Berücksichtigung der erwähnten Entwicklung des digitalen Rundfunks und der Diskussion über den Abschaltzeitpunkt für UKW –, die Hör funklandschaft ab 2016 neu auszurichten.
Das bedeutet für die 13 lokalen und die drei regionalen Hörfunkanbieter auch, dass sie bis 2015 Planungssicherheit haben. Das war ein Hauptanliegen, das ich auch in den Gesprächen mit den 13 Hörfunkanbietern festgestellt habe. Ihnen kommt es gerade hierauf an. Das ist jetzt gegeben. Mir ist es sehr wichtig, dass wir erkennen, dass die Digitalisierung des Hörfunks für die einzelnen Anbieter nicht nur Risiken beinhaltet. Vielmehr bietet sie auch Chancen im Hinblick auf Vermarktung, neuartige Angebote und vieles mehr. Ich meine, die Medien müssen, um weiterhin wirtschaftlich erfolgreich zu sein, mit der Zeit gehen. Im Bereich des Hörfunks wird das Digitalradio den Weg in die digitale Zukunft eröffnen. Deshalb geht es auch darum, im Interesse der Zukunftsfähigkeit unserer Hörfunklandschaft hinsichtlich dieser Frage alle Beteiligten einzubeziehen. Heute geschieht dies mit den vier Fraktionen. Dazu gehört aber auch, dass die Politik, die Landesmedienanstalten, die Hörfunkanbieter sowie die Verbände – ich spreche auch bewusst die Verbände an – gemeinsam an einem Strang ziehen.
Ich möchte deshalb abschließend nur noch kurz zwei Punkte ansprechen. Zum einen setzen wir natürlich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts – dies wurde zu Recht gesagt – hinsichtlich der Frage der Beteiligung politischer Parteien um. Wir haben die Grenze, bis zu der widerlegbar vermutet wird, dass ein bestimmender Einfluss nicht vorliegt, auf 2,5 % gesetzt. Im Übrigen muss die LFK eine solche Beteiligung immer, auf jeden Fall, unabhängig von der Vermutungswirkung auf ihre Zulässigkeit prüfen.
Zum anderen – das ist mein letzter Punkt – wird mit der Übertragung der Zuständigkeit für die Aufsicht über die Anbieter
von Telemedien vom Innenministerium auf die sachnähere LFK die zunehmend an Relevanz gewinnende Kontrolle von Angeboten im Internet gestärkt und, wie ich meine, auch eine effiziente und vor allem zeitnahe Entscheidung bei festgestellten Verstößen gewährleistet.
Kollege Pauli hat noch den Landesjugendring angesprochen. Hierfür ist zwar das Kultusministerium zuständig; ich sage aber zu, dass die Landesregierung dies im Auge behält.
Im Übrigen sind Fragen angesprochen worden, die, wie gesagt, heute nicht für alle Zukunft beantwortet werden können. Zum angesprochenen Thema Bayern kann ich nur sagen: Wir wollen zunächst einmal tragfähige Strukturen haben, bevor wir die nächsten Schritte unternehmen. Ich glaube, das entspricht der Vernunft und der Logik und damit auch der Zukunftsfähigkeit.
Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/4556. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 14/4900, der Ihnen eine Ergänzung der Artikel 1 und 3 des Gesetzentwurfs vorschlägt.
Wer dem Artikel 1 mit der vom Ständigen Ausschuss in Ziffer 1 der Beschlussempfehlung Drucksache 14/4900 empfohlenen Ergänzung von Nummer 9 Buchst. d zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit einstimmig beschlossen.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 3 mit der vom Ständigen Ausschuss in Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/4900 empfohle
nen Einfügung einer Überschrift zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit einstimmig zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesmediengesetzes und des Gesetzes zur Ergänzung rundfunkrechtlicher Staatsverträge“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dem Gesetz einstimmig zugestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die elektronische Aufsicht im Vollzug der Freiheitsstrafe (EAStVollzG) – Drucksache 14/4670