Protokoll der Sitzung vom 30.07.2009

Außerdem sorgen Ausnahmeregelungen dafür, dass Stadtfeste, Vereinsfeiern und Ähnliches nicht tangiert sind. Alkoholgenuss bei gesellschaftlichen Ereignissen und in Gaststätten sorgt in der Regel eher für Verbrüderung

(Abg. Jörg Döpper CDU: Aber nur am Anfang!)

als für Gewaltausbrüche. Fröhliches Zechen unter gewisser sozialer Kontrolle ist also weiterhin möglich. Deshalb wollen wir auch möglichst wenig Sperrzeiten für die Gastronomie, weil man dort anders mit dem Alkohol umgeht

(Zuruf der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE)

als auf irgendeinem Parkplatz, Frau Kollegin Lösch.

Dieses nächtliche Alkoholverkaufsverbot – das hat der Innenminister auch schon gesagt – ist ein Versuch. Nach drei Jahren werden wir überprüfen, ob diese viel gepriesene Maßnahme etwas bringt. Sie ist nur eine von vielen Möglichkeiten, um das Problem des steigenden Alkoholmissbrauchs und der zunehmenden Gewaltbereitschaft anzugehen.

(Zuruf von der CDU)

Wir sind von der Wirksamkeit des Gesetzes nicht ganz überzeugt.

(Abg. Hans Heinz CDU: Na, na, na! Das war jetzt nicht notwendig!)

Aber wir lassen es auf diesen Versuch ankommen. Ein Allheilmittel ist es bestimmt nicht. Verbote allein haben noch nie etwas bewirkt. Nur in einer guten Mischung mit Aufklärungsaktionen und Hilfsangeboten führen sie zum Erfolg. Hier sind die Elternhäuser und Schulsozialarbeiter, Jugendämter und offene Jugendarbeit, Polizei und kommunale Ordnungsbehörden gemeinsam gefragt.

Meine Damen und Herren, die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zum Freiburger Alkoholverbot zeigt, dass es mit dem Schwingen der großen Keule allein nicht getan ist. Man kann Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen nicht pauschal verbieten. Nicht jeder Mondscheintrinker wird schließlich gewalttätig. Den richterlichen Hinweis, den Kommunen für das Erlassen von Alkoholverboten eine gesetzliche Grundlage zu geben, müssen wir sorgfältig prüfen.

Sollte jemand von der Prohibition träumen – bei Frau Lösch habe ich solche Ansätze herausgehört –,

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Dann haben Sie mir nicht richtig zugehört, Herr Kollege!)

dann muss er oder sie mit unserem entschiedenen Widerstand rechnen. Wir beteiligen uns nicht an der Verteufelung des Alkohols. Wir leben im zweitgrößten deutschen Weinland, in dem es auch eine Vielzahl berühmter Brauereien und Brennereien gibt.

(Zuruf der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE)

Nicht der Alkohol ist das Problem, meine Damen und Herren, sondern der Mensch, der mit ihm nicht umzugehen versteht.

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der FDP/ DVP und der CDU – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Da hat er recht!)

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung, Drucksache 14/4850, angelangt. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf zur weiteren Be

ratung an den Innenausschuss zu überweisen. – Sie stimmen der Überweisung zu. Es ist so beschlossen.

Damit ist Punkt 6 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

a) Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregie

rung – Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg und anderer Gesetze – Drucksache 14/4680

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule, Jugend und Sport – Drucksache 14/4831

Berichterstatter: Abg. Dr. Frank Mentrup

b) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des

Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Schulstandorte im Land – Drucksache 14/2953

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat eine Allgemeine Aussprache mit einer Redezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt.

In der Allgemeinen Aussprache erteile ich Herrn Abg. Schebesta für die Fraktion der CDU das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Vorgeplänkel von heute Morgen jetzt zur eigentlichen Aussprache über den Gesetzentwurf zur Konzeption einer neuen Werk realschule. Uns liegt heute in diesem Hohen Haus eine sehr gute Konzeption …

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren, ich darf um Ruhe bitten.

… für die Weiterentwicklung der Hauptschulen zu Werkrealschulen der neuen Konzeption zur Verabschiedung vor. Diese Werkrealschulen werden für ihre Arbeit Rahmenbedingungen haben, um den Kindern und Jugendlichen, den Schülerinnen und Schülern gute Entwicklungsmöglichkeiten bieten zu können.

Dieses Konzept ist so gut, dass andere Bundesländer sehr daran interessiert sind und sich darüber informiert haben. Bay ern hat dieses Konzept praktisch übernommen und verfolgt mit der neuen Mittelschule genau diese Konzeption.

Die berufliche Orientierung ist gerade für Hauptschülerinnen und Hauptschüler sehr wichtig. Das gilt insbesondere in der gegenwärtigen Situation auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt und angesichts der Herausforderung, vor der wir in diesem Bereich in den nächsten Jahren durch die zurückgehenden Kinderzahlen stehen.

In vielen Schulen – gerade in vielen Hauptschulen – wird schon bisher sehr viel für die berufliche Orientierung getan. Mit den neuen Elementen werden wir weitere Impulse dafür setzen, dass die berufliche Orientierung in den Schulen gut vorbereitet wird. Wir nehmen mit den Wahlpflichtfächern in den Klassen 8 und 9 und der Kooperation der Werkrealschu

len mit den Berufsfachschulen in der zehnten Klasse die berufliche Grundausrichtung von beruflichen Schulen vorweg.

Wir bieten in den Werkrealschulen einen Weg zum mittleren Bildungsabschluss am eigenen Schulstandort an. Wir eröffnen in der Werkrealschule durch individuelle Förderung die Möglichkeit, sowohl den Hauptschul- als auch den Werkrealschulabschluss zu machen. Damit ist von Anfang an, ab der fünften Klasse, der Weg zu beiden Abschlüssen hin vorbereitet.

Die Eltern brauchen deshalb auch kein Fernglas mehr, um nach Klasse 4 die Möglichkeiten in den Klassen 8 und 9 zur Vorbereitung auf den Werkrealschulabschluss oder in den beruflichen Schulen zum mittleren Bildungsabschluss zu sehen. Vielmehr spielt in der Werkrealschule ab Klasse 5 die Vorbereitung auch auf einen mittleren Bildungsabschluss eine Rolle.

Wir tragen damit auch der Schülerzahlenentwicklung ausreichend Rechnung. Ich habe schon heute Morgen gesagt, dass wir einen Anlass dafür geschaffen haben, dass viele Städte und Gemeinden in der Standortentwicklung eine Bewegung in die pädagogisch richtige Richtung aufgenommen haben und damit zu Standortentscheidungen kommen, die vorher nicht angegangen wurden, aber mit Blick auf die Schülerzahlenentwicklung notwendig sind.

In der Debatte im Rahmen der Ersten Beratung und in den politischen Diskussionen wollten uns SPD und Grüne immer wieder weismachen, dass wir diese Bewegung mit Blick auf die Standortentwicklung nicht bräuchten. SPD und Grüne spielen sich zum Retter von Schulen auf, deren Schulart sie vorher kaputtgeredet haben.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Negiert haben! Die Schule wollten sie nicht mehr! – Gegenruf von der SPD: Das ist doch Blödsinn!)

Das ist kein Quatsch. Sie sind doch wie der Bestatter bei Lucky Luke um die Hauptschule herumgerannt.

(Abg. Norbert Zeller SPD: Sie haben nichts ka- piert!)

Der Bestatter bei Lucky Luke rennt um die Duellanten herum; Sie sind um die Hauptschule herumgerannt und haben sie gar nicht schnell genug vermessen können, um ja den richtigen Sarg zur Hand zu haben,

(Heiterkeit der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE)

wenn die Hauptschule Ihrer Meinung nach den falschen Weg gegangen ist.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Karl-Wil- helm Röhm CDU: Jawohl! Richtig!)

Ihre Antwort, die Sie darauf in Entwürfen zu einem neuen Schulgesetz gegeben haben, hieß Einheitsschule; bei Ihnen in der SPD war es die Gemeinschaftsschule, bei den Grünen die Basisschule.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: „Regionalschule“ war zunächst einmal das große Motto!)

Dieser Weg führt zu großen Schuleinheiten. Das haben wir mehrfach angesprochen. Ich will Ihnen dafür einen neuen Beleg geben: In Bayern ist selbst für die Mittelschule als Richtgröße die Schülerzahl von 300 und mehr Schülern angegeben worden.