Die Konzeption der Werkrealschule ist ein – ich zitiere die IHK Region Stuttgart – „erfolgversprechender Ansatz zur Weiterentwicklung der Hauptschule“. Denn ein – ich zitiere aus der Stellungnahme der Kirchen – „neues pädagogisches Konzept ermöglicht einen attraktiven neuen Bildungsgang“.
Dadurch eröffnen sich – ich zitiere den Gemeindetag – „Chancen für eine Qualitäts- und Akzeptanzsteigerung“. Insgesamt schafft das Land durch dieses – ich zitiere die Arbeitsgemeinschaft der Direktorenvereinigungen der Beruflichen Schulen – „erfolgversprechende Modell“ eine – ich zitiere den Städtetag – „wichtige Grundlage für die zukunftweisende Neuordnung der Schulstruktur“.
Einen ganz wesentlichen Beitrag für die Beratungen hat der Landesschulbeirat geliefert. Er hat eine ausführliche Stellungnahme abgegeben, die an verschiedenen Punkten in das endgültige Konzept eingegangen ist. Ich freue mich, dass die Vorsitzende des Landesschulbeirats, Frau Schöffel-Tschinke, auch bei der heutigen Beratung im Landtag anwesend ist, und danke ausdrücklich für diese Beteiligung.
Ich muss an dieser Stelle deutlich machen, mit welcher intellektuellen Unredlichkeit die Opposition mit solchen Stellungnahmen umgeht.
Der Kollege Zeller hat heute Morgen und heute Mittag hier an diesem Pult behauptet, Arbeitgeberpräsident Hundt habe die Werkrealschule als „Mogelpackung“ bezeichnet. Ich will Ihnen einmal sagen, wie er sich wirklich ausgedrückt hat. Herr Hundt hat in einer Pressemitteilung vom 25. Mai 2009 Folgendes geschrieben: „Die Werkrealschule darf keine Mogelpackung werden.“ Damit bin ich sehr einverstanden.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: So ist es! – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Typisch Zeller!)
Er hat vielmehr in der gleichen Pressemitteilung geschrieben, die Werkrealschule sei ein grundsätzlich richtiger Schritt zur Weiterentwicklung der Schulstruktur. Herr Zeller, wissen Sie, was Sie hier machen? Sie verbreiten bewusst die Unwahrheit. Sie sind kein seriöser Debattenpartner in diesen Fragen.
Worüber entscheidet der Landtag heute? Wir entscheiden über die Einrichtung eines sechsjährigen Bildungsgangs mit zwei Abschlüssen:
Wir entscheiden über eine grundsätzliche Einführung dieser Schule als Wahlschule. Wir entscheiden über eine Schulart, die eine starke berufliche Orientierung ermöglicht und vorbereitet. Denn wir wissen: Es ist für die Schülerinnen und Schüler ganz wichtig, dass der Übergang nach dem Besuch dieser Schule – egal, mit welchem der beiden Abschlüsse – auch wirklich gelingt. Wir sehen uns in der Verantwortung nicht nur für die Schule selbst, sondern auch für das, was man mit den dort erzielten Ergebnissen anfangen kann.
(Beifall des Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP – Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: Das ist etwas ganz Wichtiges!)
Wir bieten den Schulen dazu viele Entwicklungsmöglichkeiten. Das reicht bis hin zu einem Stundenpool von zehn Stunden pro Schulzug, den sie einsetzen können, um eigene Konzepte zu untermauern. Dazu gehört natürlich die individuelle Förderung, aber auch vieles andere mehr.
Wir entscheiden über die institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen einer allgemeinbildenden Schule und beruflichen
Schulen. Das gibt es bisher noch nirgendwo. Diese enge Verknüpfung führt dazu, dass zusätzliche Chancen für die Jugendlichen entstehen.
Wir entscheiden über die Einführung von drei Profilfächern an dieser Schule, die ebenfalls die berufliche Orientierung verstärken, und über die erstmalige Möglichkeit für diese Schülerinnen und Schüler, zwischen solchen Profilen zu wählen.
Natürlich werden in die Werkrealschule Maßnahmen mit übernommen, die wir in den letzten Jahren für die Hauptschulen auf den Weg gebracht haben: die zusätzliche Förderung in den Klassen 5 und 6 und auch die Pädagogischen Assistenten.
Wir entscheiden auch über die Möglichkeit, dass grundsätzlich alle Werkrealschulen Ganztagsschulen werden können.
Ich glaube, dass das ein sehr attraktives Gesamtkonzept ist, ein Gesamtkonzept, das die vor Ort notwendigen Debatten in Gang bringen wird. Wir haben gerade bei den Beratungen viele mögliche örtliche Situationen berücksichtigt, und das war auch wichtig. Wir haben kritische Argumente einer angemessenen Würdigung unterzogen und sie entsprechend in das Konzept mit eingebracht.
Meine Damen und Herren, nach der Beschlussfassung in diesem Haus wird als Nächstes eine umfangreiche Information der Schulträger, der Gemeinden, aber auch der Schulleitungen und der Kollegien erfolgen. Wir setzen darauf, dass in der Folge an vielen Orten eine konstruktive Debatte über dieses neue Bildungsangebot der Werkrealschule beginnen wird.
Wir haben für das erste Jahr als Termin zur Beantragung den 15. Dezember gesetzt. Das ist kein Ausschlusstermin. Ich gehe davon aus, dass manche Standorte, viele Standorte vielleicht erst nachkommen – in weiteren Jahren, je nachdem, wie umfangreich die Beratungen sein müssen.
Aber ich will den Termin 15. Dezember kurz erklären. Wir müssen über die Zulassungen für das nächste Jahr entscheiden, bevor Anfang des nächsten Jahres die Grundschulinformationen herausgehen. Die Eltern müssen wissen, auf welche Schullandschaft sie sich einstellen können. Das ist der Grund für diese Terminsetzung.
Meine Damen und Herren, ich bin optimistisch, was die weitere Entwicklung der Schulen vor Ort angeht. Ich glaube, dass wir schon in relativ kurzer Zeit eine Zwischenbilanz ziehen können, die deutlich macht: Dieses Angebot ist attraktiv, es ist zukunftweisend, und es bringt notwendige Entwicklungen vor Ort in Gang.
Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Be
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule, Jugend und Sport, Drucksache 14/4831, der Ihnen eine Ergänzung des Einleitungssatzes von Artikel 4 und eine Neufassung von Artikel 7 vorschlägt. Die zu dem Gesetzentwurf eingebrachten beiden Entschließungsanträge werde ich nach der Schlussabstimmung zur Entscheidung stellen.
Ich stelle zunächst die Nummern 1 bis 8 zur Abstimmung. Wer diesen Nummern zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Den Nummern 1 bis 8 ist mehrheitlich zugestimmt.
Ich rufe Nummer 9 auf. Wer Nummer 9 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Nummer 9 ist einstimmig zugestimmt.
Ich rufe die Nummern 10 bis 16 auf. Wer diesen Nummern zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Den Nummern 10 bis 16 ist mehrheitlich zugestimmt.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 ist mehrheitlich zugestimmt.