Das heißt nun nicht, dass wir als Land Baden-Württemberg gänzlich auf Windkraftstandorte verzichten sollten. Deshalb ist auch die Zielsetzung der Landesregierung im Energiekonzept 2020 richtig, darauf zu setzen, dass die Windenergie maßvoll ausgebaut werden soll, und zwar als Teil eines Energiemixes. Aber das vermisse ich bei der Opposition. Da wird nicht über Energiemix geredet,
sondern da werden immer bestimmte Einzelthemen herausgegriffen, und es wird so getan, als ob man die Förderung dieser einzelnen Maßnahmen so vorantreiben könnte, dass wir gleichzeitig auf die Kernkraft und die fossilen Energieträger verzichten könnten. Das können wir eben nicht, schon gar nicht allein durch die Windenergie.
Es ist eine Unterstellung, zu sagen, das Energiekonzept 2020 mit dem Ziel, mindestens 20 % – – Es sagt ja niemand, es dürfe nicht mehr werden.
Wenn Sie sich die Umwelt- und auch die Energiepolitik der Landesregierung anschauen, dann kann niemand dieser Regierungskoalition vorwerfen, dass sie irgendwo bremse, auch nicht im Bereich der Windenergie.
Sie tun bei dieser Debatte immer so – sowohl der Kollege Untersteller als auch der Kollege Knapp haben so getan –, als ob es die Aufgabe des Wirtschaftsministeriums wäre, die windhöffigen Standorte zu suchen, zu finden
und dann auch quasi per Dekret durchzusetzen, dass dort Windkraftanlagen entstehen. Das ist nicht der Ansatz. Der Ansatz ist vielmehr, dass diese Frage vor Ort entschieden wird.
Sie werfen einigen dieser Regionalverbände vor – ich setze hinzu: durchaus zu Recht –, dass dort andere Prioritäten gesetzt werden. Ich füge hinzu: Diese Regionalverbände sind demokratisch legitimiert. Sie spiegeln durch Wahlen zustan
de gekommene Mehrheitsverhältnisse in Gebietskörperschaf ten wider. Das muss man dabei berücksichtigen.
Denn es gibt durchaus auch Einwände gegen die Windenergie, beispielsweise wenn wir an das Tourismusland BadenWürttemberg denken.
(Abg. Thomas Knapp SPD: Was ist mit Vorgaben für Windkraft? – Gegenruf des Abg. Hagen Kluck FDP/ DVP: Naturschutz!)
Dann wird man aber nicht zu dem Ergebnis kommen, dass der Wirtschaftsminister schuld ist, dass es die nicht gibt,
sondern es sind die Regionalverbände, die – das gebe ich durchaus zu – Standorte ausweisen, die nicht windhöffig genug sind.
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Wie macht das der Wirt- schaftsminister in Rheinland-Pfalz? Der kriegt es doch hin! – Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Die Frage ist, ob wir das Landesplanungsgesetz nun so verändern müssen, dass wir die Regionalverbände zwingen,
windhöffige Standorte auszuweisen. Das ist die Frage: Wollen wir politisch von der Landesebene aus die Regionalverbände zu so etwas zwingen? Das ist eine Frage, die wir – das biete ich Ihnen an – durchaus diskutieren können, wenn wir im Bereich der Windenergie nicht schneller vorankommen, als das im Moment der Fall ist.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat am letzten Montag das Energiekonzept 2020 auf den Weg gebracht. Ein wesentliches Ergebnis in diesem Energiekonzept ist, dass sich die Landesregierung verpflichtet, den Anteil der Windenergie an der Bruttostromerzeugung zu erhöhen.
Dass dieser Anteil im Augenblick gering ist, ist bekannt. Das hat auch seine Gründe. Ziel der Landesregierung ist – Sie haben das gehört –, dass ein Anteil von mindestens 20 % regenerativer Energien an der Bruttostromerzeugung erreicht werden soll. Wenn wir dieses Ziel erreichen wollen, müssen wir die Anteile der regenerativen Energien an allen Fronten, auf allen Ebenen erhöhen.
Das gilt für die Wasserkraft, die in Baden-Württemberg eine besonders große Rolle spielt. Das gilt ebenso für die Biomasse, deren Einsatz verdreifacht oder vervierfacht werden muss. Das gilt ausdrücklich auch für die Windenergie, die bei uns im Augenblick einen Anteil von 0,7 % hat. Das ist wahr. Mein Ziel ist es, diese 0,7 % in den nächsten Jahren an einen Anteil von 2 % an der Bruttostromproduktion heranzuführen.
Die große Frage lautet: Wie kann man das tun, ohne das Prinzip der naturräumlichen Gegebenheiten zu stark zu verletzen? Das muss immer im Hintergrund stehen. Das kann wie folgt geschehen, meine Damen und Herren: Heute haben wir in Baden-Württemberg 350 Windkraftanlagen. Außerdem ist in den zukünftigen Regionalplänen bereits genehmigt, dass weitere 230 Windkraftanlagen kommen könnten. Diese Anlagen wären für sich genommen theoretisch schon in der Lage, diese 2 %, von denen ich gesprochen habe, zu erreichen. Ich sage aber ganz bewusst: Das ist nur theoretisch so. Denn das hängt von der Windhöffigkeit dieser Anlagen ab.
Das muss für uns der entscheidende Ansatzpunkt für die Zukunft sein. Dort müssen die entscheidenden Veränderungen stattfinden. Wir müssen einfach zur Kenntnis nehmen, dass die bislang ausgewiesenen Vorranggebiete zum Teil nicht mehr ganz aktuell sind; teilweise reichen sie weit in die Vergangenheit zurück. Deshalb schlage ich vor – das werde ich auch verwirklichen –, Vorranggebiete, die heute ausgewiesen sind, bei denen sich aber gezeigt hat, dass eine schlechte Windhöffigkeit dort nicht zu Investitionen geführt hat, zu überarbeiten. Zusammen mit den Regionalverbänden will ich erreichen, dass alte Vorranggebiete, die zu wenig windhöffig sind, möglicherweise abgeschafft werden und dafür neue Vorranggebiete mit einem höheren Maß an Windhöffigkeit ausgewiesen werden.
(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Sie haben doch die Regionalpläne bisher akzeptiert!)
Wenn wir das schaffen, meine Damen und Herren, haben wir eine gute planerische Konzeption für mehr Windenergie geschaffen.