Das war in der 12. Legislaturperiode. Ich kann Ihnen auch sagen, was damals der Streitpunkt war: Es ging ganz massiv um den Einbau von Aufzügen. Es ging um den Streit, ob alle Kindergärten – wie wir es damals eingeführt hatten – wirklich Aufzüge brauchen.
In einem Kindergarten bei uns – das ist immer ganz geschickt – fahren die Kinder mit dem Aufzug hoch, um oben dann zu turnen.
Ich wollte Ihnen nur sagen, wie die Debatten zum Thema Landesbauordnung erfahrungsgemäß sind. Sie sind immer sehr kontrovers und heftig. Aber im Gegensatz zu Frau Sitzmann darf ich Ihnen sagen: Das Kenntnisgabeverfahren ist bei uns inzwischen sehr gut angenommen worden.
Das Thema Kfz-Stellplatz, meine Damen und Herren, ist natürlich schon ganz wichtig. Ich könnte mir vorstellen, dass es – nachdem Stuttgart auf Vorschlag der Grünen Tempo 30 einführen möchte, wir jedoch schon heute in der morgendlichen Rushhour im Stau stecken und allenfalls Tempo 20 fahren und doppelt so viel Benzin verbrauchen wie sonst – in Zukunft noch öfter zu Streitigkeiten kommen wird, wenn es darum geht, einen Parkplatz zu finden. So ist das, wenn wir in einer grünen Stadt leben.
Darüber hinaus halte ich folgenden Gedanken für ganz witzig: Wenn ich mir eine Windkraftanlage vors Haus stelle, die über 10 m hoch ist, stößt sich niemand daran. Es ist natürlich so: „Leicht beieinander wohnen die Gedanken, doch hart im Raume stoßen sich die Sachen.“
Meine Damen und Herren, es sollen nicht überall große Werbeplakate aufgestellt werden dürfen. Das wollen wir alle nicht, obwohl ich gern vor der nächsten Landtagswahl ein 10 m hohes Plakat von Frau Sitzmann sehen würde, wenn ich an ihrem Wahlkreis vorbeifahre.
Diese Werbetafeln sollen nur in Gewerbegebieten eingesetzt werden. Ich darf Ihnen sagen: Es war für eine Firma früher mühsam, überhaupt eine Werbetafel aufstellen zu dürfen; das kann ich Ihnen ganz genau dokumentieren.
Wir müssen bei der Novelle der Landesbauordnung wichtige Entscheidungen treffen. Unser Wirtschaftsminister hat schon sehr breit und sehr eloquent ausgeführt, was alles in dieser Landesbauordnung verändert wird. Wir dürfen sicher sein, dass für den Mittelstand, die freien Berufe und das Handwerk wichtige Weichen gestellt werden. Der Grundsatz des Bürokratieabbaus wurde, etwa durch geringere Kosten bei Genehmigungsverfahren, ebenfalls beachtet.
Allerdings möchte ich, auch im Hinblick auf unsere Gemeinden, noch eines zum Ausdruck bringen. Wie Sie wissen, ist es heute so: Wenn eine Gemeinde das Einvernehmen nach § 36 des Baugesetzbuchs rechtswidrig verweigert, dann kann die nach Landesrecht zuständige Behörde dieses bisher nicht ersetzen.
Dem Bauherrn bleibt dann nur die Möglichkeit, verwaltungsgerichtlich gegen die Baurechtsbehörde bzw. die Widerspruchsbehörde vorzugehen.
Die ebenfalls mögliche Ersetzung des Einvernehmens im Wege der kommunalen Rechtsaufsicht ist sehr aufwendig.
Durch eine Einfügung in § 54 Abs. 4 der Landesbauordnung wird nun festgestellt, dass man dieses Einvernehmen nicht mehr braucht
(Abg. Reinhold Gall SPD: Aber nur bei Rechtswid- rigkeit! Das ist ganz wichtig bei dieser Geschichte! – Gegenruf des Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: Sehr richtig!)
Die Gemeinden sollten deshalb dringend qualifizierte Bebauungspläne erstellen; wenn sie in ihren Verwaltungen Bebauungspläne älterer Fassung vorliegen haben, sollten diese überarbeitet werden.
Ich möchte jetzt noch auf die Einführung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens zu sprechen kommen.
Für Gemeinden bzw. Bauherren oder Architekten, die sich mit dem bisherigen Kenntnisgabeverfahren oder eben auch mit dem umfangreichen umfassenden Baugenehmigungsverfahren nicht zurechtfanden, wird es mit Sicherheit günstiger, wenn wir dieses vereinfachte Verfahren haben und man in Zukunft problemlos seine Baugenehmigung erhalten kann. Ich denke, man wird rasch merken, wie gut dies angenommen wird.
Ich hoffe, dass wir deutliche Verfahrensverkürzungen haben werden. Es wird tatsächlich für uns alle interessant, was in Zukunft Priorität hat und ob möglicherweise das Kenntnisgabeverfahren abgeschafft werden kann oder nicht.
Meine Damen und Herren, die Möglichkeit, die geforderten Abstandsflächen zu unterschreiten, erlaubt es – das ist auch dringend erforderlich –, den Klimaschutz in Zukunft mit der gebotenen Fürsorge umsetzen zu können. Es kann nicht sein, dass die Einhaltung der Abstandsflächen es nicht zulässt, Wärmedämmungen anzubringen. Deshalb ist es wichtig, Genehmigungsverfahren entsprechend auszugestalten.
freut es mich besonders, dass wir auch vorschreiben, dass Abstellflächen für Kinderwagen möglichst ebenerdig erreichbar sein müssen.
Herr Hofelich, Sie haben kleine Kinder. Sie wissen also, zumindest in Ihrer Fürsorge leben sie im „Kinderland“ BadenWürttemberg.
Nicht nur überdachte und möglichst ebenerdige Plätze für Fahrräder sind wichtig, sondern erst recht für Kinderwagen. – So weit dies in gebotener Kürze.
Meine Damen und Herren, es ist für jeden möglich, gut und preiswert für seine Sicherheit zu sorgen und Rauchmelder in der Wohnung zu installieren. Wir haben in Baden-Württemberg lauter erwachsene Menschen, die sogar in der Lage sind,
(Abg. Reinhold Gall SPD: Was? Wir haben doch auch Kinder! – Abg. Walter Heiler SPD: Wir sind doch „Kinderland“! Was ist mit unseren Kindern?)
(Abg. Walter Heiler SPD: Was ist jetzt mit dem „Kin- derland“? Sie haben gesagt, wir hätten in Baden- Württemberg nur erwachsene Menschen!)