Protokoll der Sitzung vom 04.11.2009

Die Sorge der Sozialdemokraten und der Grünen wegen der Werkfeuerwehren teilen wir nicht. Die FDP/DVP-Fraktion ist der Meinung, dass ganz klar geregelt ist, dass das Erfordernis der Werksangehörigkeit nur in wirklichen Ausnahmefällen nicht gilt. Dies ist auch der Riegel, der einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung durch die Regierungspräsidien vorgeschoben wird. Da wird sich also nichts Unangenehmes ereignen.

Die Irritationen, von denen Kollege Sckerl gesprochen hat, sind sicherlich wegen der ausgedehnten Kostenpflicht vorhanden. Aber ich will noch einmal sagen, dass sich dies, wenn ich das Gesetz richtig interpretiere, auf Verkehrsunfälle bezieht, bei denen wir das Problem haben, dass die örtliche Feuerwehr zu Autobahnabschnitten gerufen wird, …

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren, ich darf um Ruhe bitten.

… die zufällig auf ihrer Markung sind, für die die Leute in der Gemeinde aber keine Steuern zahlen. Das ist klar. In allen anderen Fällen ist keine Ausdehnung der Kostenpflicht durch die Umstellung von der Kann- auf die Sollvorschrift vorgesehen. Die FDP/DVP-Fraktion interpretiert die neue Formulierung so, dass Feuerwehr einsätze im Zusammenhang mit Naturereignissen auch zukünftig für die Bürgerschaft kostenfrei sind,

(Beifall bei der FDP/DVP)

und zwar auch dann, wenn nicht alle Merkmale eines Notstands erfüllt sind.

Wir werden sorgfältig darauf achten, wie die Praxis in den nächsten Jahren ist, und ich gehe einmal davon aus, dass auch der Innenminister uns heute noch sagen wird, dass er meine Aussagen bestätigen kann.

Alles in allem ist dieses runderneuerte Feuerwehrgesetz eine gelungene und gute Sache. Es wäre schön, wenn wir einstimmig einen Knopf daranmachen könnten.

(Zuruf von der SPD)

Denn unsere Feuerwehren haben es verdient, dass man ihre wertvolle Arbeit auf eine neue gesetzliche Grundlage stellt. Das gilt für Berufs- und Werkfeuerwehren genauso wie für die vielen freiwilligen Feuerwehren im Land.

Unsere Wehren retten, löschen, bergen

(Abg. Reinhold Gall SPD: „Schützen“ fehlt!)

und beraten auch in zunehmendem Maß. Sie sind beratend aktiv, um das Bewusstsein der Bevölkerung für vorbeugenden Brandschutz zu schärfen.

Langer Rede kurzer Sinn: Bei unseren Wehren ist der Brandschutz in guten Händen, und dieses Gesetz ist bei uns allen auch in guten Händen und wird den Wehren helfen, ihre gute und wichtige Arbeit für die Allgemeinheit zu leisten.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Das Wort erhält Herr Minister Rech.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Unser Feuerwehrwesen und auch seine Strukturen haben sich in den letzten 50 Jahren außerordentlich bewährt. Deswegen möchte ich heute nochmals all denen danken, die sich in den Wehren, in den Gemeinden und in den Verbänden Tag und Nacht dafür einsetzen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Walter Heiler SPD)

Wie schon bei der Einbringung des Gesetzentwurfs will ich auch hier noch einmal feststellen, dass alle Fraktionen diesem Entwurf positiv und anerkennend gegenüberstehen.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Auch einmal wie- der schön!)

Ich sehe darin auch eine Anerkennung der Arbeit unserer rund 150 000 Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner in unseren Wehren. Ich beziehe die positiven Stellungnahmen der Fraktionen ausdrücklich auch auf den Anhörungsentwurf.

Nachdem Sie, Herr Kollege Gall, bei der ersten Lesung mit Blick auf den Entwurf noch von „praxisfremd“ und „nicht den Erwartungen der Feuerwehren gerecht werdend“ gesprochen haben,

(Abg. Reinhold Gall SPD: Ich hatte da vom Refe- rentenentwurf gesprochen!)

kann ich Ihnen versichern: Bei mir kamen schon damals gegenteilige Reaktionen zum Entwurf an, nämlich überwiegend großes Lob. Und wer die Handelnden in meinem Haus und in den Verbänden kennt – Sie haben es heute auch zu Recht gesagt und unterstrichen; dafür danke ich Ihnen –, der wird mir darin zustimmen, dass sie weder für Praxisfremdheit noch für mangelndes Einfühlungsvermögen gegenüber den Feuerwehren stehen.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Von denen habe ich auch nicht gesprochen!)

Also gut; dann ist das klargestellt, Herr Gall.

Es bleibt festzustellen, meine Damen und Herren: Wir verabschieden heute ein gutes Gesetz. Ein Gesetzentwurf mit über 90 Änderungen steht zur Beschlussfassung an. Von der Wahl des Kommandanten über die Festlegungen zur Einsatzleitung, datenschutzrechtliche Regelungen, Aufgaben von Kommunen und Kreisen bis hin zu betriebswirtschaftlichen Fragen und komplexen Kostenregelungen beleuchtet dieses Feuerwehrgesetz nahezu alle Facetten rechtlicher und organisatorischer Art. Ich freue mich, dass alle Fraktionen Zustimmung signalisiert haben, und ich danke Ihnen dafür.

Jetzt gibt es einen Punkt, der heute von Ihnen, Herr Kollege Gall, noch einmal kritisch angesprochen wurde: die Frage nach den Werkfeuerwehren. Weil mir gerade Ihr Änderungsantrag dazu auf den Tisch gekommen ist, will ich dazu einfach Folgendes sagen. Ich stimme Ihnen zu: Das Erfordernis der Werksangehörigkeit ist auch in unseren Augen grundsätzlich gegeben. Auch wir denken so.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Das glaube ich Ihnen so- gar!)

Aber Sie müssen auch sehen, dass wir das einzige Bundesland sind, das an diesem Erfordernis in der Weise festhält, wie wir es bisher hatten – das einzige Bundesland. Das brauchte uns nicht davon abzuhalten, dies weiterhin so zu handhaben. Aber man muss eben sehen, dass die bisherigen strikten Beschränkungen hinsichtlich der Werksangehörigkeit gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit verstoßen. Wir bekämen da eine Menge von Klagen, denen wir nicht standhalten könnten.

Deswegen haben wir eine Möglichkeit gesucht, auf der einen Seite die Qualität der Wehren beizubehalten und auf der anderen Seite dem Grundrecht auf Berufsfreiheit Genüge zu tun. Jetzt enthält der Gesetzentwurf eine Ausnahmeregelung auf der Ebene der Regierungspräsidien, und zwar deswegen, damit die Regierungspräsidien die entsprechenden Anforderungen landeseinheitlich in gleicher Weise erheben und dann auch die gleichen Auflagen – es sind sehr hohe Auflagen – erlassen. Ich sage nur eines: Entscheidendes Kriterium wird sein, dass die privaten Feuerwehrleute, wenn ein solcher Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt wird, die gleichen Anforderungen erfüllen müssen wie die Werksangehörigen. Das Innenministerium wird – das sichere ich Ihnen zu – sehr sorgfältig auf die Umsetzung in der Praxis achten. Wie gesagt: Im Grundsatz habe ich volles Verständnis, aber auf der anderen Seite müssen wir natürlich der Gesetzeslage – hier handelt es sich um den Grundgesetzartikel zur Berufsfreiheit – Genüge tun.

Lassen Sie mich ein Thema ansprechen, das zwar eine Banalität darstellt, das aber schon bei der Einbringung des Entwurfs thematisiert wurde und auch heute angesprochen wurde: der Name der Landesfeuerwehrschule. Ich freue mich darüber, dass wir alle miteinander der Meinung sind, dass zunächst einmal die Qualität der Ausbildung, das Ausbildungskonzept, der freundliche Umgangston – wenn Sie so wollen – und eine zeitgemäße Unterbringungs- und Ausbildungssituation wichtig sind. Entscheidend im Gesetzgebungsverfahren ist für mich, dass sich das Land zum Betrieb einer Ausbildungseinrichtung verpflichtet. Im Feuerwehrgesetz wird diese schon seit über 50 Jahren als „Landesfeuerwehrschule“ bezeichnet.

(Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: Ja!)

Entscheidend ist für mich ferner, dass wir die dringend notwendige Modernisierung dieser Ausbildungseinrichtung beschlossen haben und jetzt auch zügig umsetzen werden.

(Beifall des Abg. Thomas Blenke CDU – Abg. Tho- mas Blenke CDU: Genau!)

Wie die Landesfeuerwehrschule auf dem Briefbogen oder auf dem Türschild letztlich benannt wird, das brauchen wir nicht im Gesetz zu regeln und sollten das auch nicht tun.

(Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: Ja! – Zuruf des Abg. Reinhold Gall SPD)

Das, meine Damen und Herren, können wir gemeinsam mit den Feuerwehren entscheiden, und zwar dann, wenn wir rechtzeitig vor Fertigstellung des Neubaus das neue Türschild in Auftrag geben.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Ich lege Wert darauf, dass es nicht nur um Türschilder geht!)

Ja, ja. Ich sage ja: Lassen Sie uns darüber reden. Aber mir geht es zunächst einmal darum, dass wir diese Einrichtung haben, dass wir sie stärken, dass wir die Ausbildung auf diesem hohen Niveau weiterbetreiben. Dann können wir darüber reden, wie wir diese Einrichtung benennen. Heute wäre eine Namensänderung verfrüht, würde ich meinen.

Meine Damen und Herren, die Feuerwehr lebt vom Sein und nicht vom Schein. Sie überzeugt durch professionelle Qualität und hohes Engagement. Wir, die Politik, schulden den Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmännern, dass wir ihre Arbeit auf soliden und festen gesetzlichen Boden stellen. Dies sollten wir heute gemeinsam tun.

In diesem Sinn bitte ich um die Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf und danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/5103.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 14/5254. Der Innenausschuss empfiehlt Ihnen in Abschnitt I der Beschlussempfehlung, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

und dazu die Änderungsanträge der Fraktion der SPD, Drucksachen 14/5366-1 und 14/5366-2.

Ich lasse zuerst über den Änderungsantrag Drucksache 14/5366-1 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dieser Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse nun über den Änderungsantrag Drucksache 14/5366-2 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dieser Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt.