Aber gleichzeitig ist es uns ein ganz großes Anliegen, die Jugendlichen beim Übergang von Schule zum Beruf zu begleiten; denn eine gute Berufsausbildung ist ein wichtiges Fundament, um in der Mitte der Gesellschaft ein selbstverantwort
In diesem Zusammenhang muss es auch einmal erlaubt sein, genau hinzuschauen, ob es Hemmnisse gibt, die Ausbildungsplätze blockieren.
Wenn der Hotel- und Gaststättenverband behauptet, er könne eine große Zahl zusätzlicher Ausbildungsplätze gerade für Haupt- und Realschüler zur Verfügung stellen, wenn diese Jugendlichen, die dann zumeist unter 18 Jahre alt sind, auch sinnvoll in den betrieblichen Ablauf integriert werden können, dann ist es unsere Pflicht, da einmal genau hinzuschauen.
Dann müssen wir auch das Jugendarbeitsschutzgesetz in den Blick nehmen. Dort ist geregelt, dass Jugendliche in der Regel nur bis 20:00 Uhr arbeiten dürfen, im Hotel- und Gaststättenbereich bis 22:00 Uhr. An Samstagen dürfen sie überhaupt nicht arbeiten.
In den 30 Jahren, seitdem das Jugendarbeitsschutzgesetz verabschiedet wurde, hat sich aber einiges geändert. Nicht nur die Ladenöffnungszeiten wurden flexibilisiert und erweitert, sondern der Lebensrhythmus insgesamt in Deutschland hat sich doch sehr in den Abend hinein verschoben. In vielen Restaurants, Gaststätten und Hotels kommen die Gäste überhaupt erst später, und sie bleiben dann auch länger. Der Lehrling muss dann nach Hause geschickt werden,
wenn die Küche noch nicht aufgeräumt ist, wenn das Lokal noch voller Gäste ist. Die haben noch nicht gezahlt, ihr Trinkgeld noch nicht verteilt, und der Jugendliche sieht eigentlich gar nicht ein, warum er jetzt gehen muss. Er soll ja nicht insgesamt länger arbeiten, er soll nur eine Stunde später arbeiten dürfen.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und des Abg. Dr. Klaus Schüle CDU – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Das ist der Punkt!)
Auch die Arbeitsschichtzeiten, die da vorgegeben sind, sollte man noch einmal daraufhin überprüfen, ob sie dem betrieblichen Ablauf besser angepasst werden können. Herr Lehmann, mit „Schleifen“ des Jugendarbeitsschutzes hat das überhaupt nichts zu tun.
Ich denke, Jugendliche wollen gefordert werden. Sie möchten und sollen auch echte Betriebsabläufe kennenlernen. Es ist doch gerade die Stärke der dualen Ausbildung, dass sie nicht in einer Lehrküche oder einer Lehrwerkstatt stattfindet, sondern im echten Leben.
Das ist natürlich nicht immer angenehm. Ich weiß es aus der eigenen Familie: Das Hotel- und Gaststättengewerbe ist eines der härtesten. Das muss man zugeben.
Aber wer dort eine Ausbildung genießt, der hat danach wirklich etwas fürs Leben gelernt. Sie zitieren den 16-Jährigen aus einem Chatroom, Herr Lehmann. Aber Sie kennen auch den 16-Jährigen, der, wie er selbst sagen würde, „keinen Bock mehr“ auf Schule hat, der gern in die Praxis hinauswill und der jetzt noch zwei Jahre Warteschleife drehen soll, bis er volljährig ist und der Betrieb glaubt, dass er mit ihm etwas anfangen kann.
Die Abbrecherzahlen – das haben Sie der Stellungnahme der Landesregierung entnommen – haben vielfältige Ursachen.
Das dürfen Sie nicht so plakativ darstellen. Wenn man mit 16 Jahren einen Beruf wählt und es nicht der Traumberuf ist, dann kommt es sicherlich durchaus zu Wechseln und Abbrüchen. Aber ich glaube nicht, dass wir diese Zahlen, die Sie hier in den Raum stellen, zu hoch bewerten sollten. Dem Programm, das Sie vorschlagen, können wir daher nicht zustimmen.
Wir sind froh über die vielen Ausbildungsplätze, die im Hotel- und Gaststättenbereich zur Verfügung gestellt werden.
Wir wären wirklich froh, es gäbe noch mehr davon. Denn die se brauchen wir gerade für die Haupt- und Realschüler so dringend, damit diese jungen Menschen nicht auf der Straße stehen.
Ich denke, wir sollten auch bei anderen Berufsfeldern noch einmal genauer hinhören. Ich höre z. B. aus dem Einzelhandels- und Großhandelskaufmannbereich, dass man einen Auszubildenden nicht auf einen Gabelstapler lassen darf. Da ist nicht der Gesetzgeber gefragt, sondern die zuständige Berufsgenossenschaft. Ich will die Bedenken nicht vom Tisch wischen. Es gibt immer wieder ernsthafte Unfälle, die zum Teil auch Todesfälle nach sich ziehen. Trotzdem muss man einmal prüfen, ob manches nicht zu bürokratisch ist. Ich meine, die Gewerbeaufsicht muss genau hinschauen.
Ich fordere auch den Hotel- und Gaststättenverband auf, genau nachzusehen, ob es bei den eigenen Verbandsmitgliedern schwarze Schafe gibt, und darauf zu achten, dass die eigenen Verbandsmitglieder die Gesetze einhalten und dass der Jugendarbeitsschutz beachtet wird.
Ihrem Antrag für eine Bundesratsinitiative können wir nicht zustimmen. Wir halten eine Bundesratsinitiative zum jetzigen Zeitpunkt für unsinnig. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene steht,
dass „Ausbildungshemmnisse im Gastgewerbe … durch ein flexibleres Jugendarbeitsschutzgesetz abgebaut“ werden.
Aber die Arbeitsgruppe, von der Sie gesprochen haben, tagt noch bis weit ins nächste Jahr hinein. Sie muss noch Forschungsaufträge abarbeiten. Deswegen gibt es zum momentanen Zeitpunkt keine Bundesratsinitiative, egal, mit welcher Stoßrichtung. Wir stimmen Ihrem Antrag nicht zu.
Die inhaltlichen Ausbildungsziele können im Hotel- und Gaststättengewerbe im Rahmen der üblichen Arbeitszeit erreicht werden. Die Vermittlung der Ausbildungsinhalte ist innerhalb der vom Arbeitgeber mit dem Auszubildenden vereinbarten Arbeitszeit möglich. Die Begrenzung der höchstzulässigen Arbeitszeit nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz hat darauf keinen Einfluss.
So steht es in der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Antrag der Grünen. Man fragt sich, wie es zu den Weiterungen kommt, die dort drinstehen.
Im Antrag wird durch die Antragsteller bestätigt, dass es im Hotel- und Gaststättengewerbe 45 000 Ausbildungsplätze gibt, also 15 % aller Arbeitnehmer in diesem Bereich. Das sind überdurchschnittlich viele. Es wird bestätigt, dass weit über 30 % der Azubis die Ausbildungsverträge auflösen. Es wird bestätigt, dass, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist, zwei Drittel der ehemaligen Auszubildenden die Branche verlassen. Trotzdem kommen die Antragsteller zu dem im Antrag enthaltenen Beschlussvorschlag.
Glauben Sie ernsthaft, dass Sie mit einer Aufweichung des Jugendarbeitsschutzgesetzes, indem Sie die abendliche Beschäftigungszeit von 22:00 Uhr auf 23:00 Uhr verlängern wollen, etwas Attraktiveres schaffen, um die Abbrecherquote zu vermindern?
Glauben Sie denn ernsthaft, dass Sie mit einer Verschlechterung der Arbeitssituation die Quote derjenigen vermindern, die nach dem Ende ihrer Ausbildung in einer anderen Branche tätig sein wollen?
Glauben Sie tatsächlich – das steht in der Stellungnahme zum Antrag drin –, dass eine Erweiterung der Schichtzeiten auf zwölf Stunden, weil elf ja zu wenig seien – inklusive der Pausen, versteht sich –, angesagt sei? Ich sage Ihnen: Das glauben Sie selbst nicht.
(Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: Doch! Wo- her wollen Sie wissen, dass ich das nicht glaube? – Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Ursula Haußmann SPD: Die von der FDP glauben alles!)
Weil es offensichtlich falsch ist, Herr Wetzel. Darum kritisieren wir in aller Deutlichkeit, was Sie da gerade produzieren. Es ist offensichtlich falsch, und zwar ist es im wohlverstandenen Interesse der Branche falsch, vor allem jedoch im wohlverstandenen Interesse der Auszubildenden. Die Frage ist, ob es denn nicht viel sinnvoller wäre, sich einen Kopf darüber zu machen, ob die Ausbildungsbedingungen verbessert werden könnten, um die Abbrecherquote zu reduzieren.
Die Frage lautet, ob sich Politik, DEHOGA und Gewerkschaften eventuell an einen Tisch setzen und überlegen, wie man es schaffen kann, die tatsächliche Arbeitssituation auch der späteren Beschäftigten so zu verbessern, dass nicht zwei Drittel der Ausgebildeten die Branche verlassen. Die Frage lautet, ob es nicht angeraten wäre, sich, statt Verschlechterungen vorzunehmen, Gedanken darüber zu machen, wie die Rahmenbedingungen insgesamt verbessert werden könnten, um mittel- und langfristig genügend Arbeitskräfte zu haben.
Azubis haben wir genügend. Wir haben sogar deutlich mehr als in anderen Branchen. Es ist eher kritisch, dass Vollerwerbstätige in dieser Branche im Vergleich zu Azubis nur unterdurchschnittlich vertreten sind.