Protokoll der Sitzung vom 25.11.2009

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Nachdem sich alle Fraktionen einig sind, jetzt noch ein Schlusswort des Herrn Minis ters für die Landesregierung.

Vielen Dank. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Präsident hat natürlich recht: Was kann einem Minister Besseres passieren, als einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die volle Zustimmung aller Fraktionen erhält? Ich bedanke mich sehr dafür. Ich halte es aber auch für notwendig, für wichtig und für richtig, dass die se Investition in dreistelliger Millionenhöhe jetzt auf den Weg gebracht werden kann. Eigentlich kann man sich keinen besseren Zeitpunkt vorstellen als den jetzigen, um diese Investition zu tätigen.

Die Regierung und zumindest drei der hier im Haus vertretenen Fraktionen haben es sich nicht leicht gemacht, indem sie auf einer Abwägung – es wurde darauf hingewiesen – zwischen der wirtschaftlichen Notwendigkeit und der wirtschaftlichen Chance, die diese Pipeline mit sich bringt, und der Wahrung des Privateigentums bestanden haben. Meine Damen und Herren, es gehört eben zur Rechtskultur dieses liberalen Landes Baden-Württemberg, dass man alle Anstrengungen unternimmt, um nicht über Enteignungen oder enteignungsähnliche Vorgänge,

(Zuruf des Abg. Reinhold Gall SPD)

sondern über freiwillige Lösungen zum Ziel zu kommen. Genau das haben wir in den letzten Monaten mit großem Erfolg gemacht.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Wenn wir heute sage und schreibe 93 % der Verträge unter Dach und Fach haben, 97 % der Bauerlaubnisse und fast 90 % der Gestattungsverträge haben, dann ist das ein Beweis dafür, dass wir hier richtig gehandelt haben. Übrigens zeigt sich dies auch daran, dass die Klagen, die zu Anfang zuhauf vorlagen – es gab allein fünf kommunale Klagen und 14 private Klagen –, jetzt Stück für Stück zurückgenommen worden sind oder ruhen oder über sie noch Verhandlungen geführt werden. Auch diese Rücknahme der verschiedenen Klagen ist ein klarer Beweis dafür, dass wir hier Rücksicht genommen haben, dass wir auch auf die Achtung der Interessen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger Wert gelegt haben. Es ist kein Widerspruch: Man kann erreichen, dass ein wirtschaftlich sinnvolles Vorhaben auf den Weg gebracht wird, ohne dass gleichzeitig der Bürger in Bezug auf seine Rechte überstrapaziert wird.

Eine kritische Bemerkung will ich machen: Irgendjemand hat gesagt, es sei zu spät. Ich glaube nicht, dass es zu spät ist. Aber wenn es zu spät ist, dann hängt das auch damit zusammen, dass die Politik in Bayern meines Erachtens nicht in Ordnung war. Wenn man weiß, dass eine Pipeline von Wackershausen in Bayern bis hoch nach Rheinland-Pfalz gebaut werden soll, dann genügt ein Blick auf die Landkarte, um festzustellen, dass dazwischen immerhin 186 km Baden-Württemberg liegen. Es wäre also nicht mehr als in Ordnung gewesen, wenn die Baden-Württemberger zumindest zum gleichen Zeitpunkt wie die Bayern darüber informiert worden wären, was man im Einzelnen vorhat. Das ist in Baden-Württemberg leider zu einem späteren Zeitpunkt geschehen. Das ist der einzige Grund dafür, dass es zu der einen oder anderen Verzögerung gekommen ist. Allerdings glaube ich, dass diese Verzögerungen nicht übermäßig schlimm sind.

Ich will noch einmal ausdrücklich sagen: Für die Wirtschaft des Landes ist das eine Chance. Es geht in der Tat nicht nur um das Petrochemiedreieck, das Energiedreieck Karlsruhe– Mannheim–Ludwigshafen, sondern darum, dass die Kunststoffversorgung in ganz Baden-Württemberg damit deutlich gesichert ist. Ich habe überhaupt keinen Zweifel daran, dass auch entlang der Pipeline durch Baden-Württemberg – nicht nur in diesem Energiedreieck im Norden – neue Arbeitsplätze entstehen können und sich aufgrund dieser Möglichkeiten auch neue Firmen ansiedeln können.

Unter dem Strich, meine Damen und Herren: Es gibt bei diesem Projekt eigentlich nur Gewinner. Deshalb bin ich Ihnen dankbar, wenn wir jetzt einen Schlussstrich darunter ziehen. Das Projekt kann auf den Weg gebracht werden und ist bereits auf den Weg gebracht.

Natürlich stehen noch immer, glaube ich, 357 Gestattungen und Grundstücksgeschäfte aus. Bei einer solchen Angelegenheit wird es immer Verweigerer geben. Da können Sie noch so gute Worte finden, da können Sie noch so viel Geld in die Hand nehmen, eine hundertprozentige Zustimmung werden Sie nicht bekommen. Das weiß man. Aber es ist wichtig, dass wir dieses Projekt mit einem Investitionsvolumen in dreistelliger Millionenhöhe jetzt auf den Weg gebracht haben und es auf diesem Weg voranbringen und abschließen können, und es ist auch wichtig, dass dieses Projekt mit einer Rechtskultur auf den Weg gebracht worden ist, die auf das Prinzip der Freiwilligkeit setzt. Das ist in diesem Land Baden-Würt temberg noch immer besser, als auf das Prinzip Zwang zu setzen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/5171.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Wirt schaftsausschusses, Drucksache 14/5401. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.

Ich rufe auf

§ 1

Enteignungszweck

Wer § 1 zustimmt, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Eine Gegenstimme?

(Zuruf: Ja!)

Wer enthält sich? – Gut. Bei einer Gegenstimme ist § 1 angenommen.

Ich rufe auf

§ 2

Enteignung

Wer § 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Eine Gegenstimme. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist § 2 bei einer Gegenstimme angenommen.

Ich rufe auf

§ 3

Enteignungsvoraussetzungen

Wer § 3 zustimmt, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Eine Gegenstimme. Wer enthält sich? – Bei einer Gegenstimme ist § 3 angenommen.

Ich rufe auf

§ 4

Entschädigung

Wer § 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – § 4 ist einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

§ 5

Rückenteignung

Wer § 5 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – § 5 ist bei einer Gegenstimme so beschlossen.

Ich rufe auf

§ 6

Anwendung des Landesenteignungsgesetzes

Wer § 6 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einer Gegenstimme ist § 6 beschlossen.

Ich rufe auf

§ 7

Inkrafttreten

Wer § 7 zustimmt, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einer Gegenstimme ist § 7 beschlossen.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 25. November 2009 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Errichtung und zum Betrieb einer EthylenRohrleitungsanlage in Baden-Württemberg (Baden-Württem- bergisches Ethylen-Rohrleitungsgesetz)“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur