Protokoll der Sitzung vom 26.11.2009

Allerdings bleibt die Verpflichtung bestehen, die Feuerungsanlagen in den vom Bund festgelegten Abständen kehren bzw. überprüfen zu lassen. Das geschieht im Interesse der Feuersicherheit. Im Gegensatz zu früher ist es seit November 2008 die Pflicht des Eigentümers einer Heizungsanlage, die ihn im Feuerstättenbescheid mitgeteilten Fristen auch einzuhalten.

Damit dies auch regelmäßig geschieht, muss die termingerechte Durchführung der Arbeiten dem für den jeweiligen Bezirk bestellten Schornsteinfeger nachgewiesen werden. Erfolgt das nicht, muss die zuständige Behörde den säumigen Eigentümer auf seine Pflichten hinweisen und im äußersten Fall auch die zwangsweise Kehrung durchführen und darüber verfügen. Ebenso muss die zuständige Behörde die Aufsicht über die für den jeweiligen Bezirk bestellten Schornsteinfeger führen, aber auch beispielsweise über Widersprüche von Bürgern in Schornsteinfegersachen entscheiden.

In der Vergangenheit war das Regierungspräsidium Stuttgart die zuständige Behörde für die Besetzung der Kehrbezirke,

(Zuruf des Abg. Wolfgang Stehmer SPD)

für die Aufsicht über die unteren Verwaltungsbehörden im Schornsteinfegerrecht und für die Bearbeitung von Widersprüchen.

Die unteren Verwaltungsbehörden waren die zuständigen Behörden für alle anderen Aufgaben im Schornsteinfegerwesen.

Aufgrund einer Ermächtigung im bisherigen Schornsteinfegergesetz konnten diese Zuständigkeiten durch eine Rechtsverordnung des Wirtschaftsministeriums geregelt werden. Im neuen Schornsteinfeger-Handwerksgesetz hat der Bundesgesetzgeber auf eine solche Ermächtigung

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Verzichtet!)

verzichtet. Das heißt nicht, dass keine entsprechende Regelung getroffen werden muss. Schließlich muss genau festgelegt werden, was bei den einzelnen Aufgaben unter dem Begriff der zuständigen Behörde zu verstehen ist.

Allerdings muss diese Regelung für das neue Recht in Form eines Gesetzes erfolgen. Die Landesregierung hat deshalb das Ihnen zur Beratung vorliegende Schornsteinfeger-Zuständigkeitsgesetz erarbeitet und mit allen davon berührten Einrichtungen und Organisationen abgestimmt und im Ministerrat beschlossen.

Das Schornsteinfeger-Zuständigkeitsgesetz regelt die Zuständigkeiten so, wie sie sich in der Vergangenheit bereits über Jahre hinweg bewährt haben. Das Regierungspräsidium Stuttgart soll auch künftig landesweit für die Auswahl der Bewerber, die Fachaufsicht über die unteren Verwaltungsbehörden und die Entscheidung über Widersprüche zuständig sein. Das neue Schornsteinfeger-Zuständigkeitsgesetz führt also die vor der Reform des Schornsteinfegerwesens geltenden Zuständigkeiten fort. Damit werden die bewährten Strukturen erhalten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Insbesondere die Aufsicht über die Schornsteinfeger, aber auch die Überwachung und Durchsetzung der Kehrpflicht sind Aufgaben, die von den unteren Verwaltungsbehörden aufgrund ihrer Präsenz vor Ort und ihrer jahrelangen Erfahrung besonders effizient wahrgenommen werden können.

Durch das Gesetz ergeben sich weder für die Verwaltung noch für den Bürger zusätzliche Kosten oder Belastungen.

(Heiterkeit – Beifall des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Ich bitte Sie deshalb, dem Gesetzentwurf der Landesregierung zuzustimmen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Mack.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Ganz in Schwarz! – Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Schornsteinfeger sind uns sympathisch: Sie sind schwarz und bringen Glück.

(Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Karl Zimmermann CDU: Die Schwarzen brin- gen immer Glück! – Zuruf des Abg. Walter Heiler SPD)

Wir stimmen nach dieser Rede des Staatssekretärs dem Schornsteinfeger-Zuständigkeitsgesetz zu, zumal es keine Kos ten für Private verursacht.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Stehmer.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Mack, so einfach ist es natürlich nicht.

(Widerspruch bei der CDU – Abg. Karl Zimmermann CDU: Machen Sie doch nicht alles so kompliziert!)

Erwarten Sie nicht, dass ich Ihnen das Schornsteinfegerrecht erkläre – obwohl ich dazu in der Lage wäre; das wissen Sie.

(Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: Warten wir ab!)

Dazu reichen die fünf Minuten nicht aus. Aber nehmen Sie eines mit: Wir hatten bisher ein gut funktionierendes und ein sehr effektives Überwachungssystem für häusliche Feuerungsanlagen. Das hat sich 38 Jahre lang sehr gut bewährt. Das ist richtig. Unzufrieden waren aber die, die generell keine Überwachung wollen oder denen die Gebühr zu hoch ist. Um es gleich zu sagen: Für die hat sich durch das neue Schornsteinfegerrecht nichts geändert. Es bleibt so teuer, wie es war. Wahrscheinlich wird es aber teurer. Ich werde später noch etwas dazu sagen.

Die Gebäudeeigentümer können ab dem Jahr 2013 zwar ihren Schornsteinfeger selbst aussuchen – das ist richtig –, aber gekehrt, gemessen und überprüft wird weiterhin, sogar mehr als bisher.

(Zuruf der Abg. Beate Fauser FDP/DVP)

Die FDP, Frau Fauser, konnte sich bundesweit nicht mit dem Ansinnen durchsetzen, das Schornsteinfegerhandwerk abzuschaffen, wie es noch im Herbst 2006 von Herrn Brüderle und Frau Homburger im Bundestag verlangt wurde. Das gehört auch zur Wahrheit. Das ist auch gut so, weil für uns die Feuersicherheit im Haushalt ein hohes Gut ist und weil nur wirksame Überprüfungen die Feuersicherheit gewährleisten können. Auch bei der Umweltüberwachung bedarf es Kontrollen.

(Zuruf des Abg. Winfried Mack CDU)

Ich komme noch dazu. Ich habe auch noch einen anderen Antrag mit „abzuvespern“, Herr Mack, das wissen Sie; Sie haben nichts dazu gesagt.

Die Versicherungslösung entsprechend dem FDP-Parteitagsbeschluss hätte Ihnen wirklich nichts genützt.

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens wurde einiges gemacht, auch verbessert.

(Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Auch die Chancen der jungen Leute, Herr Zimmermann, verbessern sich. Ich möchte das betonen, weil ich es weiß. Aber mit dem, was geschaffen wurde, wurde ein bürokratisches Ungetüm geboren.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Nein!)

Doch. Wir haben jetzt alle dreieinhalb Jahre eine Feuerstättenschau; bisher war das alle fünf Jahre. Wir haben neu einen Feuerstättenbescheid. Mit dem müssen Sie erst umgehen. Wir brauchen neuerdings Nachweise mit einem fest vorgeschriebenen Formblatt über alle getätigten Arbeiten von dem, der arbeitet, an den Eigentümer, und dieser muss das Formular wiederum demjenigen zuleiten, der dies überwacht.

Wir haben auch einen Wirrwarr von unterschiedlichen Terminen beim Kehren und Überprüfen einerseits und bei der Emissionsmessung andererseits. Das ist Bürokratieabbau à la FDP.

(Zuruf der Abg. Beate Fauser FDP/DVP)

Über den Bundesrat haben Sie, Herr Staatssekretär, direkten Einfluss auf dieses Gesetz; es ist zustimmungspflichtig. Ihren Einfluss hätten Sie seinerzeit auch über den Bund-LänderAusschuss bezüglich der schlampigen Formulierung von § 5 des Schornsteinfegergesetzes neuer Fassung geltend machen können. Auch dem Wirtschaftsministerium in Baden-Würt temberg war bekannt, dass der Bund eine „A-Bewerber-Bestellung“ – das ist etwas für Fachleute; der Herr Staatssekretär weiß das – für das Jahr 2009 noch zulassen will. Das Bundeswirtschaftsministerium hat das dem Bundesinnungsverband in einer entsprechenden Erklärung schriftlich gegeben. Sie wissen davon. Wenn Sie Bedenken hatten, dass der Ge

setzeswortlaut nicht ausreicht, warum haben Sie dies dann nicht früher, nämlich bei der Behandlung im Bundesrat, angeprangert und zu ändern versucht?

(Beifall bei der SPD)

Mit unserem Fraktionsantrag Drucksache 14/4225, der ebenfalls zur Beratung aufgerufen ist, haben wir versucht, Ihnen eine juristische Bewertung des Sachverhalts zu geben, damit Sie trotz dieser schlampigen Formulierung noch erreichen, dass A-Bewerbungen auch im Jahr 2009 noch zulässig sind, wie das in einzelnen anderen Bundesländern auch der Fall ist.

Aber Sie wollten das nicht, weil Ihnen die Einzelschicksale – es geht um 14 Schornsteinfeger – egal sind. Dieser Antrag vom 19. März dieses Jahres hat sich leider durch Zeitablauf erledigt, Herr Präsident. Auch das zeigt, dass Sie von der Regierungsseite keinen Respekt vor den betroffenen Handwerkern haben. Sie kümmern sich auch nicht darum, wie die 926 Bezirksschornsteinfegermeister im Land, für die als beliehene Unternehmer bislang ein Nebentätigkeitsverbot und Werbeverbot gegolten hat, mit der geplanten Umstellung auf den vollen Wettbewerb fertig werden. Dass für eine hohe Zahl der bisherigen Bezirksschornsteinfegermeister nach der Einführung des Wettbewerbs der Weg direkt in den Konkurs führt, dürfte auch Ihnen klar sein.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Nein!)

Von einem „Freund des Handwerks“, als den Sie sich gern bezeichnen, Herr Staatssekretär, hätte ich erwartet, dass er Umstellungshilfen anbietet. Da ist bei Ihnen aber Fehlanzeige.

(Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: Welcher Art denn? – Abg. Winfried Mack CDU: Welcher Art? Die müssen ja rechtmäßig sein!)