Dies alles kann nur durch engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreicht werden. Dazu ein Satz von Goethe: „Wer sich einsetzt, setzt sich aus“ – einerseits der Kritik, andererseits aber auch dem Dank. In diesem Sinne danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Südwestrundfunks für ihre engagierte Arbeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war zu erwarten, dass dieser Bericht eine medienpolitische Diskussion auslöst – und das ist auch gut so. Ich glaube, das Bekenntnis zum dualen System ist einmütig, ebenso die Bestätigung, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten einen guten Job machen.
Aber, verehrte Frau Kipfer, gerade deswegen, weil wir um den öffentlich-rechtlichen Auftrag wissen und weil er mit
einer Zwangsgebühr finanziert wird, erscheint es geboten, dass das Parlament eine kritische Wegbegleitung findet – nicht in Bezug auf die Inhalte, aber in der Frage, wie das Geld, nach Prüfung durch den Rechnungshof, ausgegeben wurde.
Ausgang der Diskussion – wir haben es damals diskutiert – ist die Entscheidung, sich nicht streng an den KEF-Empfehlungen zu orientieren, sondern weniger zuzugestehen. Die Frage, die vom Verfassungsgericht jetzt entschieden wird, ist, ob diese Entscheidung verfassungsgemäß war.
Klar ist: Man kann vom Vorschlag der KEF abweichen. Aber klar ist auch, dass man eine Begründung liefern muss, die verfassungsrechtlich standhalten kann. Es darf keine Willkürentscheidung sein. Insofern glaube ich nicht, dass es Verlierer geben wird. Ich glaube vielmehr, dass diese Verfassungsgerichtsentscheidung, die demnächst ins Haus steht, einiges an Klarheit schaffen kann.
Wir sollten uns mit den öffentlich-rechtlichen Anstalten auch deswegen auseinander setzen, weil es, wenn wir es nicht tun, andere tun. Ich denke da an die Europäische Union.
Sie haben aufgezählt, welche wunderbaren Leistungen vom SWR erbracht werden. Die Europäische Union schreibt uns im Zuge des derzeitigen Prüfungsprozesses jetzt schon ins Stammbuch, dass alles, was geschieht, sauber zwischen kommerzieller Tätigkeit und öffentlich-rechtlichem Auftrag getrennt werden muss. Damit kontrolliert werden kann, muss der Grundsatz der Transparenz gelten. Das heißt, wer es gut meint mit den öffentlich-rechtlichen Anstalten, der muss die kritische Wegbegleitung wahrnehmen. Denn in der Tat kann das, was hier stattfindet und was durch die Gebühr letztlich auch an Zwang ausgeübt wird, im Lichte unseres Grundgesetzes nur gerechtfertigt werden, wenn über den verfassungsgemäßen Auftrag nicht hinausgegangen wird.
Die zweite Frage, die angesprochen wurde, ist die Sache mit den PC-Gebühren. Zunächst war es konsequent, zu handeln. Denn hätte man mit dem Rundfunkstaatsvertrag nicht reagiert, dann wäre jeder einzelne PC nach dem früheren System sofort gebührenpflichtig geworden. Denn sobald eine Radioleistung angeboten wird und objektiv ein Empfang möglich ist, entsteht der Gebührentatbestand. Es wäre schon eine tolle Geschichte gewesen, wenn innerhalb eines Firmengeländes, beispielsweise bei Daimler-Chrysler, auf einen Schlag 30 000 Mal diese Gebühr entstanden wäre. Das durfte so nicht sein. Andererseits sind wir jetzt in dem Dilemma – –
(Ein Handy klingelt. – Abg. Boris Palmer GRÜNE: Die Post ruft an! – Abg. Günther-Martin Pauli CDU: Handy-TV! Das kommt vonseiten der Oppo- sition! – Weitere Zurufe – Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Das kam vorhin schon einmal vor. Ich muss sagen: Handybenutzung ist in einem Parlament nicht gestattet.
wer schon ein Gerät benutzt, muss nicht für Folgegeräte erneut Gebühren bezahlen. Das Problem war nur, ob Privatbereich und gewerblicher Bereich als Einheit gesehen werden können. Richtig war es, zwischen Privatbereich und gewerblichem Bereich zu unterscheiden. Aber da in den allermeisten Fällen auch im gewerblichen Bereich ein Grundgerät vorhanden ist, muss insofern keine Folgegebühr entstehen. Es gibt in dieser Frage viele Missverständnisse.
Dass man aktuell noch nicht einschätzen kann, welche Gebührenvolumina entstehen, ist unerfreulich. In der Presseberichterstattung ist im Moment von Zahlen in einer Größenordnung zwischen 10 Millionen € und 30 Millionen € die Rede.
120 Millionen €? Nun gut, das scheint mir eine massive Übertreibung zu sein, vielleicht als Präventivmaßnahme.
Wir sind derzeit bemüht, zu erreichen, dass man auch dann, wenn mit einem Erstgerät in einem gewerblichen Betrieb Gebühren entstehen, nicht eine volle Folgegebühr bezahlen muss, sondern nur die Radiogebühr, also die Grundgebühr von etwa fünf Euro. Das wäre eine Lösung und würde Erleichterung bringen. Soweit ich weiß, haben wir von der ARD bereits das Einverständnis, das heißt, nur das ZDF müsste noch zustimmen. Das wäre eine tragfähige und verantwortbare Lösung. Ansonsten wird man bei der nächsten Rundfunkstaatsvertragsänderung das Ganze noch einmal auf den Prüfstand bringen müssen.
Apropos Rundfunkstaatsvertrag: Es ist klar, das ist Regierungshandeln. Regierungshandeln wird hier wie auch in allen anderen Themenbereichen durch das Parlament kontrolliert oder durch die regierungstragenden Fraktionen mitgetragen.
Das schließt ja nicht aus, Kollege Walter, dass wir uns hier damit auseinander setzen. Das machen wir ja regelmä
ßig. Beim nächsten Punkt, der EU-Fernsehrichtlinie, haben wir auch wieder die Möglichkeit, medienpolitische Aspekte zu diskutieren. Insofern ist es unsere Sache, das im Parlament immer wieder aufzugreifen, und das tun Sie mit der entsprechenden Fragestellung gegenüber der Regierung.
Ich will zum Schluss nur noch eines sagen: Klar ist, die Digitalisierung bringt natürlich ungeahnte neue Möglichkeiten. Die Gretchenfrage ist: Heißt Entwicklungsgarantie für die öffentlich-rechtlichen Anstalten, dass sie alles, aber auch alles mitmachen dürfen, oder gibt es da den Auftrag zur Selbstbeschränkung?
Ich bin der Meinung: Man kann nicht alles mitmachen wollen. Das wäre im Grunde eine Generalvollmacht für beliebige Gebührenerhöhungen. Das geht nicht; das können Sie nicht tun. Man muss dem Grundauftrag Rechnung tragen. Ich erhoffe mir jetzt, Frau Kipfer, einiges von dem anstehenden Urteil, nämlich die Beschreibung der Grundversorgung im Interesse der politischen Kultur, der Verfassungskultur.
Ich stehe auch zu zwei öffentlich-rechtlichen Sendern. Das heißt natürlich aber nicht, dass man alle möglichen Dienstleistungen, die künftig machbar sein werden, gleichermaßen den öffentlich-rechtlichen Anstalten überlassen muss. Ich bin auch dagegen, private Sender von vornherein zu verteufeln. Es ist nicht so, dass von dem privaten Teil der Medien nur Schund ausgeht, sondern es ist einfach eine unterschiedliche Zielrichtung. Digitalisierung bedeutet neue Möglichkeiten, aber es heißt nicht unbegrenzte Gebührenerhöhungen.
Herr Minister, können wir uns vielleicht darauf einigen, dass es dann auch öffentlichrechtliche Angebote in digitalisierter Form geben sollte, wenn es zur Meinungsvielfalt beiträgt, wenn es also auf Inhalte und nicht auf Dienste bezogen ist? Ich meine also nicht diesen technischen Krempel. Daran brauchen sie nicht teilzuhaben; das ist auch meine Meinung.
Frau Kipfer, das ist genau der Punkt: Wir müssen plurale Meinungsbildung sicherstellen; das ist gar keine Frage. Realität ist eben, dass nicht mehr alle mit allen Geräten und technischen Möglichkeiten erreicht werden können. Das heißt, ich muss unter Umständen Zielgruppen erreichen, die nur Nutzer ganz spezieller technischer Geräte sind. Wenn man diesen Auftrag richtig versteht, muss man sich auch den digitalisierten Möglichkeiten öffnen. Das ist keine Frage. Ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, dass wir das ausloten sollten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben jetzt gleich noch einmal Gelegenheit, in die Medienpolitik einzu
steigen. Es ist aber insgesamt erfreulich, dass der Finanzrahmen trotz Kürzungen eingehalten wurde. Ich sage aber ausdrücklich für die Regierung – das ist keine Bestätigung, das ist keine Genugtuung, und es heißt ja auch nicht, dass immer gekürzt wird –: Maßstab der Dinge wird auch künftig immer der KEF-Vorschlag sein.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung der Beschlussempfehlungen.
Zuerst zur Drucksache 14/132, der Beschlussempfehlung zum 15. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten. Die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses lautet, der Landtag wolle von verschiedenen Mitteilungen Kenntnis nehmen. Wer für diese Beschlussempfehlung ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Es ist so beschlossen.