Protokoll der Sitzung vom 09.12.2009

Inkrafttreten

Wer § 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – § 3 ist ebenfalls einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 9. Dezember 2009 das folgende Gesetz beschlossen:“.

(Abg. Klaus Herrmann CDU: Das goldene Gesetz?)

Was habe ich gesagt?

(Abg. Klaus Herrmann CDU: Sie haben gerade „gol- denes Gesetz“ gesagt! – Gegenruf des Abg. Norbert Zeller SPD: Nicht irritieren lassen! – Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Wer im Landtag kein Schwäbisch versteht, der soll das sagen, Herr Zimmermann.

(Heiterkeit)

Die Überschrift

lautet: „Gesetz über die Zuständigkeiten nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (Schornsteinfeger-Zuständig- keitsgesetz – SchfZuG)“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Das Gesetz ist einstimmig verabschiedet.

Tagesordnungspunkt 3 ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Aufnahme der Stiftung Orthopädische Universitätsklinik Heidelberg durch das Universitätsklinikum Heidelberg – Drucksache 14/5446

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Drucksache 14/5496

Berichterstatterin: Abg. Rita Haller-Haid

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Für die CDU-Fraktion darf ich Herrn Abg. Pfisterer das Wort erteilen.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP zur Aufnahme der Stiftung Orthopädische Universitätsklinik Heidel

berg durch das Universitätsklinikum Heidelberg geht nun in die zweite Runde. Als Heidelberger Abgeordneter und Vorsitzender des Arbeitskreises „Wissenschaft, Forschung und Kunst“ meiner Fraktion liegt mir dieses Thema besonders am Herzen. Aus diesem Grund freue ich mich, heute zum zweiten Mal hierzu Stellung nehmen zu können.

Im Rahmen der ersten Lesung habe ich die Historie der Stiftung Orthopädische Universitätsklinik ausführlich dargelegt und bin vor allem auch auf die wirtschaftlichen Probleme eingegangen. Ich fasse es heute nochmals kurz zusammen:

Mit Wirkung vom 1. Januar 2008 hat das Universitätsklinikum Heidelberg die Geschäftsführung der Stiftung Orthopädische Universitätsklinik übernommen. Dies war von beiden Seiten so gewollt und führt unbestritten auch zu Synergieeffekten. Ich war und bin nach wie vor davon überzeugt, dass die Vollintegration die beste Lösung ist.

(Zurufe von der CDU: Ja!)

Auf diese Art und Weise sollen eine einheitliche Unternehmensstruktur mit all ihren organisatorischen Vorteilen sowie effiziente und betriebswirtschaftlich optimale Bedingungen geschaffen werden.

Eigentlich dachte ich, dass in diesem Haus Einigkeit hinsichtlich dieses wichtigen Gesetzentwurfs bestünde. Dem ist allerdings nicht so, denn überraschenderweise hat die SPD-Fraktion gemeinsam mit den Grünen einen Änderungsantrag gestellt. Eines der damit angestrebten Ziele ist, dass die zum 31. Dezember 2008 festgestellten Gesamtverbindlichkeiten der Stiftung Orthopädische Universitätsklinik vom Land übernommen werden sollen.

Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs waren sich alle Fraktionen im Haus noch einig, und jetzt kommt der Sinneswandel.

Meine Heimatzeitung, die „Rhein-Neckar-Zeitung“, hat dieses Thema vor einigen Tagen aufgegriffen. Am 3. Dezember 2009 gab es darin einen umfangreichen Bericht mit der Überschrift: „Und wer trägt die Schulden?“ Ich darf auszugsweise einige Passagen zitieren:

Der Gesetzentwurf von CDU und FDP/DVP, der heute in zweiter Lesung im Wissenschaftsausschuss beraten wird, sieht vor, dass die Uniklinik die Schulden übernimmt und vom Land 15 Jahre lang jährlich 1 Million € bekommt.

Diese 15 Millionen € sind allerdings nur ein Ersatz für die pauschale Förderung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz, auf die zwar die Orthopädische Klinik einen Anspruch hat, nicht aber das Uniklinikum.

Ich zitiere weiter – jetzt wird es spannend –:

„Ein geradezu sittenwidriges Geschäft, zu dem die Universitätsklinik da per Gesetz gezwungen werden soll“, kritisiert die Grüne Landtagsabgeordnete Theresia Bauer. „Die Fehler der Vergangenheit sind... von dem vorherigen Betreiber der Orthopädie zu verantworten und können jetzt nicht dem Uniklinikum untergeschoben werden.... das Universitätsklinikum ist eine wirtschaftlich tätige Einrichtung, die unter schwierigen Wettbewerbsbedingungen... erfolgreich sein muss.“

Es ist schon erstaunlich, dass sich der Landtag von BadenWürttemberg sagen lassen muss, dass er gerade ein sittenwidriges Gesetz durchsetzen möchte. Man staunt.

Ich habe dies einmal zum Anlass genommen und nachgesehen, was die Juristen unter dem Wort „sittenwidrig“ verstehen. Sicherlich können alle Juristen im Haus den folgenden Satz auswendig:

Sittenwidrig handelt, wer gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt.

Lassen Sie uns also einmal prüfen, ob der vorliegende Gesetzentwurf gegen die guten Sitten verstößt.

Ich halte Folgendes fest: Dem Klinikum Heidelberg werden durch die Aufnahme der Stiftung große Werte zufließen. In der Bilanz von 2008 werden die Grundstücke und Gebäude mit einem Buchwert von 103 Millionen € geführt. In einem Bodengutachten werden die Grundstücke der Stiftung mit 18,1 Millionen € bewertet. Der Gutachter hat nur 60 % vom Wert angesetzt. Hier sieht man also einen entsprechend klaren Wert.

Es wird davon ausgegangen, dass die Grundstückswerte noch erhebliche stille Reserven enthalten, und die Gebäude sind in einem enorm guten Zustand – woher auch die Schulden rühren,

(Abg. Theresia Bauer GRÜNE: Und die stillen Ri- siken?)

weil man relativ früh gut saniert hatte.

Nun, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen und der SPD, sagen Sie mir einmal, was an dem Vorgang sittenwidrig sein soll. Ich persönlich kenne niemanden, der ein solches Geschäft – wenn ich es einmal so salopp formulieren darf – privat nicht machen würde. Ein Geldbetrag in dieser Dimension ist enorm, wenn man ihn dazubekommt.

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Richtig! – Abg. Georg Wacker CDU: Sehr gut!)

Jetzt noch einige Sätze zu der Frage nach den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Orthopädie. Ich habe schon in der Ersten Beratung darauf hingewiesen, dass es keine betriebsbedingten Kündigungen geben wird und dass aus diesem Grund die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Regelung für die Betroffenen und auch für uns als Verantwortliche sinnvoll ist.

Noch einige Worte zu den arbeitsrechtlichen Bedingungen. In dem Gesetzentwurf wird auf die Gründe für die Weitergeltung der entsprechenden Vereinbarungen hingewiesen. Es geht ganz klar darum, dass hier im Einzelnen Arbeitsverträge vorhanden sind und wir mangels Detailkenntnis gar nicht sagen können, was darin steht. Es ist daher nicht Aufgabe des Gesetzgebers, auf die Ausgestaltung der Arbeitsverträge einzuwirken. Dies obliegt ganz klar den Tarifparteien vor Ort, und die werden dies auch entsprechend machen.

Es geht eben darum, dass die arbeitsrechtlichen Bedingungen vor Ort im Zuge eines Tarifvertrags zwischen der Gewerkschaft und dem Arbeitgeber gestaltet werden. Aus diesem Grund wird das vor Ort geregelt und nicht per Gesetz.

Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für die ganz gute Zusammenarbeit und die Ergebnisse, die hier heute vorliegen. Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Dr. Klaus Schüle und Abg. Georg Wacker CDU: Sehr gut!)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Abg. Haller-Haid das Wort.