Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (INSPIRE) sowie zur Änderung bodenschutzrechtlicher, wasserrechtlicher und abfallrechtlicher Vorschriften – Drucksache 14/5421
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses Ländlicher Raum und Landwirtschaft – Drucksache 14/5603
Auch hierzu wurde im Präsidium festgelegt, dass in der Zweiten Beratung keine Aussprache stattfindet.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses Ländlicher Raum und Landwirtschaft, Drucksache 14/5603.
mit den §§ 1 bis 14. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig angenommen.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Dieser Artikel ist ebenfalls einstimmig angenommen.
Der Ausschuss Ländlicher Raum und Landwirtschaft empfiehlt Ihnen in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/5603 die Einfügung dieses neuen Artikels 5 nach Artikel 4.
Wer diesem neuen Artikel 5 zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Einstimmig angenommen.
Wer diesem Artikel zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Auch dem neuen Artikel 6 ist einstimmig zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (INSPIRE) sowie zur Änderung bodenschutzrechtlicher, wasserrechtlicher und abfallrechtlicher Vorschriften“. – Sie stimmen dieser Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Das Gesetz ist damit einstimmig angenommen.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt in BadenWürttemberg (DLR-Gesetz BW) – Drucksache 14/5516
Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Steinschen Reformen brachten die Selbstverwaltung. Seither ist sehr viel passiert. Obrigkeitsstaatliches Denken haben wir in unseren Amtsstuben aber noch immer. Der Mief ist nicht ganz verschwunden. Mit dem neuen Artikelgesetz wollen wir eine neue Qualität im Verwaltungsleben schaffen. Das Verhältnis zwischen Bürger und Staat wird neu gebildet; es wird horizontal auf zwei Ebenen geordnet.