hat der Landesfinanzminister gesagt: Grundsätzlich – da kennen Sie meine Auffassung – teile ich das, was am Vortag von der Bundesregierung in Richtung Düsseldorf beschieden wurde. Wenn rechtsstaatlich alles einwandfrei ist, wenn man garantieren kann, dass es keine Strafbarkeit für handelnde Personen unserer Verwaltung gibt, wenn gleichzeitig der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachtet ist, wenn die Gleichmäßigkeit der Besteuerung beachtet wird, wenn also all dies am Einzelfall sauber geprüft ist, dann kann ich mir vorstellen – das habe ich als meine persönliche Meinung gesagt –, einen Ankauf vorzunehmen.
müssen Sie erkennen, dass Sie ohne eine schlüssige, saubere Einzelfallprüfung in dieser Frage sofort jenseits des Rechtsstaats stehen.
(Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Das ist doch selbstver- ständlich! – Abg. Reinhold Gall SPD: Das geht doch gerade so weiter! – Weitere Zurufe von der SPD – Gegenruf des Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Hören Sie doch zu! – Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Diese Aufregung ist verständlich, vor allem, wenn man so glatt danebenlag wie Sie am letzten Freitag.
(Lachen bei der SPD – Beifall des Abg. Dr. Hans-Pe- ter Wetzel FDP/DVP – Oh-Rufe von der SPD – Abg. Reinhold Gall SPD: Jetzt wird es aber peinlich! – Abg. Ursula Haußmann SPD: Sind wir denn auf der Prunksitzung?)
Jetzt hören Sie doch einmal zu. Dieses Verfahren hat deswegen seinen Abschluss noch nicht gefunden, weil – sauber abgesprochen zwischen Bund und Ländern – das Verfahren zum Zeitpunkt des Abschlusses im Land dann den Weg zum Bundesfinanzministerium findet. Genau darum ist es gegangen.
um dort auch im Lichte dessen, was in Richtung Düsseldorf entschieden wurde, auf diesen konkreten Fall hin, eine gründliche Prüfung, eine Bewertung und einen Rücklauf zum Land anzuwenden. Das war der Punkt. Das Verfahren war und ist nicht abgeschlossen. Im Moment liegt es beim Bund, eine Absprache zwischen Bund und Ländern zu treffen.
Das ist ganz verständlich, wenn man weiß, dass wir in der Steuerpolitik eine Bundesauftragsverwaltung ausüben. Es gibt in Einzelfällen sogar die Möglichkeit des Weisungsrechts. Sie können sich vorstellen, dass diese Dinge nur im Einvernehmen mit dem Bund und den anderen Ländern geschehen können – ungeachtet dessen, dass die Finanzverwaltungen der Länder im Anschluss daran, wenn dieser umfangreiche Prüfungsvorgang beendet ist, dann auch entscheiden können.
Meine Damen und Herren, kurzum: Ich bitte doch alle, die sich hier zu Wort melden, einfach der Besonderheit von Steuerprüfverfahren gerecht zu werden. Da gibt es auch etwas, das Datenschutz heißt.
Der wird sehr hochgehalten. Darüber wird immer viel geredet. All dem müssen wir gerecht werden, um dann nach gründlicher Abwägung, gründlicher Prüfung zu überlegen, ob im Einzelfall ein Ankauf von Daten notwendig wird.
Für uns ist sicher wichtig, was am vergangenen Donnerstag in einem Brief an den Düsseldorfer Kollegen geschrieben wurde. Ich meine die Feststellung des Bundes in diesem Einzelfall, aufgrund der wir nun all das, was jetzt rechtlich aneinandergereiht ist, unter einen konkreten Einzelfall, der uns vorliegt, subsumieren können. Aber es muss mit dem Bund abgestimmt werden. Diese Abstimmung wird derzeit vorgenommen. Danach werden Sie sehen, dass die Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg – sie ist die Exekutivverwaltung und dafür zuständig – auch einen entsprechenden richtigen Abschluss finden wird.
In einem stimme ich Ihnen voll und ganz zu, Herr Rust: Das ist mit dem Beschluss heute nicht erledigt. Im Gegenteil: Wer jetzt konjunkturbedingt und bedingt durch die Notwendigkeit der Sicherung von Arbeitsplätzen dieser Verschuldung zustimmen muss, der wird heute in die Pflicht genommen für die Kehrtwende, die nach einem entsprechenden Konjunkturverlauf durchgeführt werden muss.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unter den Gästen auf der Zuhörertribüne gilt mein besonderer Gruß Frau Barbara Traub, Frau Susanne Jakubowski und Herrn Rabbiner Shneur Trebnik vom Vorstand der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württembergs sowie Herrn Landesrabbiner Benjamin Soussan und dem Geschäftsführer der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden, Herrn Michael Dörr. Recht herzlich willkommen im Landtag von Baden-Württemberg!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst zum Haushaltskonzept der SPD-Fraktion. Der von uns begehrte Verkauf von Forderungen aus Wohnungsbaudarlehen dient dazu, zusätzliche Einnahmen zu erzielen, um jetzt mehr für Altbausanierung und Wohnungsbauförderung tun zu können, weil wir in den Städten jetzt Wohnungsnot haben. Deshalb ist es wichtig, entsprechende Maßnahmen vorzuziehen.
und gleichzeitig wie Sie, Herr Herrmann, einen Schutzzaun um den Agrarhaushalt errichtet, der will selbst nicht sparen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
FDP/DVP und CDU in diesem Haus sagen, sie hätten eine großartige Verwaltungsreform durchgeführt, und wollen durch diese Reform 100 oder 150 Millionen € pro Jahr sparen.
Wer sich so äußert, muss dann auch den nächsten Schritt gehen und eine richtige Verwaltungsreform vornehmen, bei der endlich auch einmal eine Verwaltungsebene in diesem Land eingespart wird.
(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Reform der Regi- onalkreise! – Zurufe der Abg. Klaus Herrmann und Thomas Blenke CDU)
Wer, lieber Herr Herrmann und lieber Herr Stächele, den Haushalt sanieren will, der muss auch darauf achten, dass Einnahmen hereinkommen. Der muss auch darauf achten, dass bestehende Steuergesetze durchgesetzt werden. Deshalb sage ich noch einmal: Ihre Ausführungen, Herr Stächele, zu dem
Ankauf von Steuerdaten sind ein großes, großes Blendwerk. Sie gehen nicht auf die entscheidende Frage ein. Sie erläutern lange, wie die Prüfungsvorgänge ablaufen
und dass an den Ankauf von Steuerdaten, die aus der Schweiz angeboten werden, natürlich rechtsstaatliche Maßstäbe angelegt werden müssen.
CDU und FDP/DVP formulieren jetzt in ihrem Entschließungsantrag, dass das alles geprüft werden müsse. Das ist doch eine bare Selbstverständlichkeit.
(Beifall bei der SPD und den Grünen – Abg. Heide- rose Berroth FDP/DVP: Sie wollten einen Blanko- scheck ausstellen! – Zuruf des Abg. Hagen Kluck FDP/DVP)
Die entscheidende Frage, Herr Stächele, bleibt offen: Warum haben Sie am Freitag in der Debatte nicht dargelegt, dass auch Baden-Württemberg ein Ankauf von Steuerdaten angeboten wurde?
Warum hat Ihr Haus ein Jahr lang geprüft und geht erst jetzt in dieser Angelegenheit in Richtung Bund, Herr Stächele?
Warum haben Sie in diesem Parlament geschwiegen, als es darum ging, zwischen den Grundrechten der betroffenen Steuerzahler und dem Einnahmeinteresse des Staates abzuwägen? Sie haben null Komma null dazu gesagt. Jetzt versuchen Sie, über einen Entschließungsantrag der entscheidenden Debatte auszuweichen.