Protokoll der Sitzung vom 13.07.2010

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Reinhold Gall SPD: Elemente des Ak tienrechts!)

Für die Landesregie rung erteile ich Herrn Finanzminister Stächele das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist vieles und Richtiges ge sagt worden. Ich will das nicht wiederholen. Herr Gall, bei der Bankenpolitik – zumindest dann, wenn es um die LBBW geht – geht hier immer auch so ein bisschen ein Hauch von einer Großen Koalition durch.

(Heiterkeit der Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP und Eugen Schlachter GRÜNE)

Aber keine Angst, liebe Freunde von der FDP/DVP: Eine Schwalbe macht noch keinen Frühling.

(Abg. Peter Hofelich SPD: Keinen Sommer!)

Trotzdem will ich anerkennen: Das, was Sie zu dem Weg, den wir jetzt mit der LBBW gehen müssen, gesagt haben, war kon struktiv. Da gibt es einen Ausgangspunkt, den Sie alle kennen – ich will es nicht wiederholen –: Wir mussten in Gottes Na men eine Risikoabschirmung vornehmen und eine Kapitalzu fuhr durchführen. Diese Maßnahmen hatten ihren Ausgangs punkt in der Banken- und Finanzkrise.

Gott sei Dank ist es uns gelungen, in Gesprächen mit der EU sicherzustellen, dass sie auch dann, wenn sie diese Maßnah men als Beihilfe ansieht, kein Verfahren gegen uns einleitet. Das heißt, der Umstrukturierungsplan ist im Grunde ein wei terer Schritt in einer Abfolge, die wir alle kennen. Wir kön nen nichts anderes tun, als diesen Weg weiterzugehen. Wenn auch einmal der eine oder andere saure Apfel dabei sein mag, bringt es nichts, sich darüber zu beklagen. Wir müssen jetzt einfach Ja zu dieser Umstrukturierung sagen, und zwar im In teresse der Landesbank Baden-Württemberg und im Interes se der Kreditversorgung unserer mittelständischen Wirtschaft.

Der Ausgangspunkt ist also klar. Wir haben uns den Anforde rungen gestellt. Wir haben insbesondere heute mit der Ände rung des Landesbankgesetzes die Aufgabe, im Bereich der Gremienstrukturen die Veränderungen vorzunehmen, die die EU fordert. Wir müssen zunächst einmal im Übergang die Aufsichtsgremien an das Aktienrecht anpassen, und ab 2014 müssen wir – ganz klar – das Aktienrecht zur Anwendung bringen.

Ich will nicht wiederholen, was das bedeutet. Sie wissen: Aus der Trägerversammlung wird eine Hauptversammlung und, und, und. Es wird auch ein Aufsichtsrat gebildet. Ich denke, wir werden bemüht sein – ich glaube, Herr Gall, Sie haben das angesprochen –, zu versuchen, in den Gremien breit ver treten zu sein. Bisher galt für die Landesregierung, dass sie sich bemüht, dort, wo wir mit einem hohen Eigentumsanteil in großer Verantwortung sind – bei der LBBW –, tatsächlich

zu versuchen, die Politik widerzuspiegeln. Aber nun sind es kleinere Gremien. Das heißt, das Ganze wird schwieriger. Auch in diesem neuen Aufsichtsrat gilt natürlich die Drittel parität.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte nur auf diejenigen Punkte eingehen, die jetzt noch einmal eingebracht worden sind.

Herr Gall, zunächst die Sache mit dem Betriebsverfassungs gesetz. Das geht nicht so ohne Weiteres. § 130 des Betriebs verfassungsgesetzes lautet – ich habe den Text extra mitge nommen –:

Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Verwaltungen und Betriebe des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Das heißt, solange die LBBW eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist, kann keine Anwendung stattfinden. Man könnte möglicherweise – das ist aber nicht zu Ende geprüft – Ele mente aus dem Betriebsverfassungsrecht unter Änderung des Landespersonalvertretungsrechts aufnehmen und überführen. Ich sage Ihnen: Ich halte das nicht für notwendig. Es gibt ei ne Übergangszeit, und danach gilt das Aktienrecht. Dann wis sen wir, was gilt.

Jetzt möchte ich Ihnen etwas zum Trost sagen; vielleicht ist das gar nicht so bekannt. Wir haben die Satzung beschlossen und in ihr ausgeführt, was im Hinblick auf die Aufsichtsgre mien Sache wird. Wir haben in dieser Satzung festgelegt, dass auch in den Ausschüssen – egal, ob im Risikoausschuss, im Präsidialausschuss oder im Prüfungsausschuss, die jetzt ent stehen und maßgeblich operativ mitwirken werden – die Ar beitnehmervertretung gesichert ist. Ich meine, das ist ein deut liches Zeichen dafür, dass es uns darum geht, im Sinne der Drittelparität tatsächlich dort zu wirken, wo konkretes Ge schäft entsteht.

Herr Kretschmann hat öffentlich angeprangert, wir würden den öffentlichen Auftrag verlassen. Der Kollege hat es ange sprochen. Lieber Herr Kretschmann, ich weiß, in unserem Al ter vergisst man einmal etwas; das gestehe ich zu.

(Heiterkeit)

Ich habe das schon zweimal erläutert. Es kann sein, dass wir nach dem dritten Mal sagen: Das geht uns allen so. Man ver gisst einmal etwas. Aber es ist tatsächlich so: In § 2 bleibt der öffentliche Auftrag bestehen. Zu § 7 habe ich das letzte Mal Stellung genommen. Das heißt, wir haben eine Modalität ge funden.

Interessant wird es natürlich – das ist der entscheidende Punkt –, wenn wir zum Aktienrecht übergehen. Dann bedarf es un serer Handschrift. Denn einerseits müssen wir Recht anwen den und andererseits bei dem, was wir untergesetzlich nor mieren, dafür Sorge tragen, dass das, was wir wollen, näm lich die Versorgung des Mittelstands, der Kommunen, auf rechterhalten bleibt. Ab 2014 werden wir – das ist unser po litischer Wille als Eigentümer; das gilt genauso für den Spar kassenverband und für die Stadt – dafür Sorge tragen, dass das so umgesetzt wird. Bis dahin brauchen Sie überhaupt kei ne Sorge zu haben, und danach auch nicht. Das garantiere ich

Ihnen mit der Mehrheit dieses Hauses, die dafür eine Garan tie abgibt.

In diesem Sinn bitte ich um Zustimmung zu dem Gesetzent wurf.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Allgemeinen Aussprache liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zwei ten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzent wurf Drucksache 14/6390.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Fi nanzausschusses, Drucksache 14/6504. Der Finanzausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Die hier zu vorliegenden Änderungsanträge werde ich dann an den ent sprechenden Stellen zur Abstimmung stellen.

Ich rufe auf

Artikel 1

mit der laufenden Nummer 1. Dazu liegt die Ziffer 1 des Än derungsantrags der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/6643-1, vor. Wer der Ziffer 1 dieses Änderungsantrags zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer ent hält sich? – Damit ist Ziffer 1 dieses Änderungsantrags der Fraktion GRÜNE mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 1 Nr. 1 des Ge setzentwurfs. Wer dieser Nummer 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 1 Nr. 1 mehrheitlich zugestimmt.

Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 1 Nr. 2. Dazu gibt es keinen Änderungsantrag. Wer Artikel 1 Nr. 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer ent hält sich? – Damit ist Artikel 1 Nr. 2 einstimmig zugestimmt.

Ich rufe Artikel 1 Nr. 3 und hierzu die Ziffer 2 des Änderungs antrags der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/6643-1, auf. Wer der Ziffer 2 dieses Änderungsantrags zustimmt, den bit te ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Ziffer 2 des Änderungsantrags der Fraktion GRÜNE mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 1 Nr. 3 des Ge setzentwurfs. Wer Artikel 1 Nr. 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 1 Nr. 3 mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe Artikel 1 Nr. 4 und hierzu Ziffer 3 des Änderungsan trags der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/6643-1, auf. Wer der Ziffer 3 dieses Änderungsantrags zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Ziffer 3 des Änderungsantrags der Fraktion GRÜ NE mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 1 Nr. 4 in der Fas sung des Gesetzentwurfs. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 1 Nr. 4 mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe die laufenden Nummern 5 und 6 von Artikel 1 auf. Dazu liegen keine Änderungsanträge vor. Wer Artikel 1 Nr. 5 und 6 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist Artikel 1 Nr. 5 und 6 einstimmig zugestimmt.

Ich rufe Artikel 1 Nr. 7 auf. Dazu liegt mit Ziffer 4 des Ände rungsantrags der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/6643-1, ein Änderungsbegehren vor. Wer der Ziffer 4 dieses Ände rungsantrags zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Ziffer 4 des Änderungsantrags der Fraktion GRÜNE mehrheitlich abge lehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 1 Nr. 7 in der Fas sung des Gesetzentwurfs. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 1 Nr. 7 mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe Artikel 1 Nr. 8 und dazu Ziffer 1 des Änderungsan trags der Fraktion der SPD, Drucksache 14/6643-2, auf. Wer der Ziffer 1 dieses Änderungsantrags zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Ziffer 1 dieses Änderungsantrags der Fraktion der SPD mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 1 Nr. 8 in der Fas sung des Gesetzentwurfs. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 1 Nr. 8 mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe Ziffer 2 des Änderungsantrags der Fraktion der SPD, Drucksache 14/6643-2, auf. Diese Ziffer sieht die Einfügung einer neuen laufenden Nummer 9 in Artikel 1 vor.

Wer der Ziffer 2 dieses Änderungsantrags zustimmt, den bit te ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Ziffer 2 des Änderungsantrags der Fraktion der SPD mehrheitlich abgelehnt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Neubekanntmachung

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe

Artikel 3

Inkrafttreten

und dazu Ziffer 5 des Änderungsantrags der Fraktion GRÜ NE, Drucksache 14/6643-1, auf.

Wer der Ziffer 5 dieses Änderungsantrags zustimmt, den bit te ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Ziffer 5 des Änderungsantrags der Fraktion GRÜNE abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 3 in der Fassung des Gesetzentwurfs. Wer zustimmt, den bitte ich um das Hand