Protokoll der Sitzung vom 13.07.2010

Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 3 in der Fassung des Gesetzentwurfs. Wer zustimmt, den bitte ich um das Hand

zeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 3 mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 13. Juli 2010 das folgende Ge setz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesbankgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dem Ge setz wurde damit mehrheitlich zugestimmt.

Damit ist Tagesordnungspunkt 4 erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Meldegesetzes – Drucksache 14/6379

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 14/6522

Berichterstatter: Abg. Rainer Stickelberger

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

In der Allgemeinen Aussprache erteile ich Frau Abg. Bormann für die CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine sehr ge ehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter Le sung das Gesetz zur Änderung des Meldegesetzes, das zukünf tig das Meldewesen des Landes regeln soll.

Seit die Föderalismusreform im September 2006 in Kraft ge treten ist, hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebungs kompetenz für das Meldewesen. Laut Bundesinnenministeri um kann das neue Bundesmeldegesetz frühestens zum 1. Ja nuar 2011 in Kraft treten. Solange der Bund von seiner Ge setzgebungskompetenz absieht, bleibt die Ausgestaltung des Melderechts Ländersache. Die Länder müssen sich dabei an die Regelungen des Melderechtsrahmengesetzes des Bundes halten.

Zudem wird das Meldegesetz den Änderungen im Steuerrecht und im Personenstandsrecht angepasst. Durch diese Anpas sung wird erreicht, dass all diese Rechtsvorschriften wieder konsistent sind.

Das Meldegesetz muss hauptsächlich aus drei Gründen geän dert werden:

Erstens soll die Meldepflicht bei Kurzaufenthalten erheblich erleichtert werden. Es werden dazu verschiedene Ausnahmen zugelassen. Diese Ausnahmen betreffen beispielsweise Per

sonen, die bereits für eine Wohnung im Inland gemeldet sind und aus bestimmten Gründen eine weitere Wohnung in einer anderen Stadt beziehen. Solange sie nicht länger als sechs Mo nate in dieser anderen Stadt leben, entfällt hierfür die Melde pflicht. Auf diese Weise wird ein wichtiger Beitrag zur beruf lichen Mobilität geleistet. Kein Bundesland hat sich bisher ge gen die geplante Übernahme der Sechsmonatsfrist aus dem Melderechtsrahmengesetz in das Bundesmeldegesetz ausge sprochen. Deswegen können wir davon ausgehen, dass diese Frist so übernommen wird.

Außerdem müssen sich ausländische Staatsbürger nicht mehr in Deutschland anmelden, solange sie nicht länger als zwei Monate in Deutschland leben. Auch diese Regelung ist im Melderechtsrahmengesetz des Bundes vorgesehen. Das Mel degesetz des Landes hat diesen Zeitrahmen bislang nicht aus geschöpft.

Indem wir die Fristen für die Meldepflicht verlängern, kön nen wir mit deutlich weniger Meldevorgängen rechnen. Da mit werden die Behörden entlastet, und es wird ein wichtiger Schritt zum Abbau der Bürokratie geleistet.

Der zweite Grund, warum das Meldegesetz geändert wird, be trifft die Einwohner. Durch die Gesetzesänderung wird er reicht, das die zuständigen Behörden weitere Identifikations merkmale der Einwohner für Besteuerungsverfahren spei chern können. Dazu gehören die Identifikationsnummer nach der Abgabenordnung, das Vorläufige Bearbeitungsmerkmal und die Identifikationsnummer des Ehegatten sowie der min derjährigen Kinder. All diese Daten werden im Melderegister gespeichert. Sobald die Steueridentifikationsnummer abge speichert ist, müssen alle Daten des Vorläufigen Bearbeitungs merkmals gelöscht werden. Dieses Vorgehen ist schon seit län gerer Zeit durch eine Übergangsregelung im Melderechtsrah mengesetz üblich, weswegen diese Gesetzesänderung keine signifikanten Auswirkungen auf die Praxis haben wird.

Für die Gemeinden fallen durch das neue Gesetz keine wei teren Kosten an. Allerdings muss mit Verschiebungen im Fi nanzausgleich gerechnet werden, denn durch den neuen Zeitrahmen werden unter Umständen weniger Zuzüge, aber auch weniger Wegzüge verzeichnet.

Drittens und letztens wird das zu verabschiedende Meldege setz geändert, um es an die neue Paragrafennummerierung und die Terminologie des Personenstandsgesetzes anzupas sen.

Meine Damen und Herren, bei einer Anhörung wurden Ge meindetag, Städtetag, Landkreistag und der Landesbeauftrag te für den Datenschutz eingeladen, eine Stellungnahme zum neuen Meldegesetz abzugeben. Es wurden von keiner Seite Bedenken gegen den Gesetzentwurf geäußert.

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: So ist es!)

Es kann zusammengefasst werden: Durch die neuen Regelun gen wird die Meldepflicht bei Kurzaufenthalten im Inland er heblich erleichtert. Die neuen Regelungen ermöglichen es uns, flexibel auf die Herausforderungen einer globalisierten Welt zu reagieren und die Mobilität in Zeiten einer zunehmenden wirtschaftlichen Öffnung des Arbeitsmarkts zu erhöhen.

Deswegen fordere ich Sie auf: Stimmen Sie dem Entwurf des neuen Landesmeldegesetzes zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut!)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Heiler das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin natürlich sehr froh darüber, dass ich zu diesem spannenden und emotionsgeladenen Thema heute Nachmittag reden darf.

(Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Jörg Döpper CDU: Aber sachlich bleiben!)

Frau Kollegin Bormann hat freundlicherweise den Inhalt des Gesetzentwurfs erläutert und die Begründung im Wesentli chen wiedergegeben. Wir haben in der ersten Lesung auf ei ne Aussprache verzichtet und im Innenausschuss etwa zwei einhalb bis drei Minuten heiß diskutiert, ehe dann einstimmig die Beschlussempfehlung an das Plenum erging, diesem Ge setzentwurf zuzustimmen.

(Abg. Klaus Herrmann CDU: Das ist halt ein gutes Gesetz!)

Daran werden wir uns auch halten.

(Abg. Hagen Kluck und Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Sehr gut!)

So weit, so gut, könnte man sagen. – Lieber Kollege Hagen Kluck, ich habe noch nicht gesagt, dass ich zum Ende kom me.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Deshalb war Ihre Reaktion etwas verfrüht.

Ich will noch zwei, drei Punkte ansprechen, weil ich diesen Gesetzentwurf natürlich mit einem Praktiker besprochen ha be. Es kann sein, dass das Gesetz, wie es der Innenminister in der Sitzung des Innenausschusses gesagt hat, zu einem Büro kratieabbau führt. Das ist auch gut so. Andererseits kann es natürlich sein, dass dieses Gesetz von Personen ausgenutzt wird, die nicht unbedingt ein großes Interesse daran haben, in einem Melderegister zu erscheinen. Deshalb muss man sich darüber im Klaren sein, dass dadurch die Zahl der Personen zunehmen wird, die sich nicht dort aufhalten, wo sie gemel det sind, bzw. die sich irgendwo aufhalten, wo sie nicht ge meldet sind. Herr Kollege Kluck, wenn Sie diesen Satz nach her aus dem Stegreif wiederholen, spendiere ich Ihnen etwas.

(Heiterkeit)

Ich sage das, weil er so ungläubig schaut. Er war von die sem Satz völlig fasziniert. Das habe ich ihm angesehen.

(Zurufe der Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU und Rai ner Stickelberger SPD)

Die Fristen beziehen sich – übrigens nach dem Wortlaut des Gesetzes – auf den Aufenthalt in ein und derselben Wohnung.

Diese Fristen werden ausgeweitet. Das bedeutet natürlich auch, dass mehrere nicht meldepflichtige Kurzaufenthalte an einandergereiht einen sehr großen Zeitraum ergeben, wenn der Betroffene kurz vor Ablauf dieser Frist, die jetzt verlän gert wurde, den Wohnort wechselt. Darüber müssen wir uns im Klaren sein. Ich sage das nur deshalb, Herr Innenminister, damit wir die Situation und die Praxis dann auch beobachten.

Der Bürokratieabbau ist mein letzter Punkt. Um es noch ein mal klarzumachen: Seit Längerem ist die Rechtslage so, dass man sich nicht mehr abmelden muss, wenn man wegzieht. Das hat in der Praxis allerdings zu einem höheren Arbeitsaufwand in den Meldebehörden geführt. Denn wir stellen fest, dass die Auswertung von Daten aus den Rückmeldungen oftmals Da tendifferenzen offenbart.

Herr Kluck, Sie schauen mich schon wieder an. Ich erkläre es Ihnen: