Protokoll der Sitzung vom 29.07.2010

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen jetzt zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung der verschiedenen Anträge.

Der Gesetzentwurf Drucksache 14/6694 und die Anträge der SPD, Drucksachen 14/3933 und 14/5457, sollen an die Aus schüsse überwiesen werden, und zwar vorberatend an den Schulausschuss und den Finanzausschuss und federführend an den Innenausschuss. Damit sind Sie einverstanden? – Dies ist der Fall. Es ist so beschlossen.

Abschnitt I des Antrags der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/5885, wurde für erledigt erklärt, wenn ich das vorhin rich tig verstanden habe.

Abschnitt II dieses Antrags wird durch den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/6755, verändert. Über diesen stimmen wir zuerst ab, weil er gegenüber dem Ände

rungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/ DVP, Drucksache 14/6766, weiter gehend ist.

Wer diesen Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksa che 14/6755, unterstützt, der möge bitte die Hand heben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Än derungsantrag abgelehnt.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Ganz knapp! – Ge genruf des Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Aber es reicht!)

Wir kommen jetzt zum Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 14/6766. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, der möge bitte die Hand heben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag mehrheitlich angenommen.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Ganz knapp! – Ge genruf des Abg. Dr. Dietrich Birk CDU: Ganz deut lich!)

Damit ist Tagesordnungspunkt 4 erledigt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Architektengesetzes – Druck sache 14/6567

Für die Begründung durch die Regierung darf ich Herrn Wirt schaftsminister Pfister das Wort erteilen.

(Abg. Rudolf Hausmann SPD: Ohne Aussprache!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es gibt auch für unsere Architekten ver änderte europäische rechtliche und wirtschaftliche Rahmen bedingungen. Das ist der Grund dafür, dass wir Ihnen heute ein neues Architektengesetz

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

mit der Bitte um Zustimmung auf den Tisch legen. Aus den Anhörungen haben sich keine wesentlichen Änderungen er geben. Die Details können wir in der zweiten Lesung und im Ausschuss besprechen.

Nur zwei Sätze. Erstens: Worum geht es? Es geht z. B. dar um, dass wir durch die Einführung einer vierjährigen Gesamt regelstudienzeit für unsere Architektinnen und Architekten er reichen wollen, dass die Abschlüsse, die in Baden-Württem berg gemacht werden, auch europaweit anerkannt werden.

Zweitens: Wir sehen vor, sämtliche Rechtsformen einer Ka pitalgesellschaft in der Zukunft auch für Architekturbüros zu öffnen. Das war bisher nicht der Fall, wird aber die Wettbe werbsfähigkeit unserer Architekten erhöhen.

Es geht des Weiteren darum, dass in dem Gesetzentwurf die Berufsbezeichnungen der Architekten und Stadtplaner präzi siert werden und der Schutz der Berufsbezeichnungen ausge dehnt wird.

Wie gesagt: Wir sind der Meinung, dass der in enger Abstim mung mit den Architektenverbänden und mit anderen Betrof

fenen vorgelegte Gesetzentwurf den veränderten Rahmenbe dingungen Rechnung trägt. Wir bitten um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Es ist keine Ausspra che vorgesehen. Vorgeschlagen ist, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Wirtschaftsausschuss zu überwei sen. – Sie folgen diesem Vorschlag.

Tagesordnungspunkt 5 ist damit erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Unbarmherziger Präsident!)

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landespersonalausweisgeset zes – Drucksache 14/6695

Zur Begründung durch die Landesregierung darf ich Herrn In nenminister Rech das Wort erteilen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Wir wissen, dass im Zuge der Födera lismusreform das Ausweiswesen in die ausschließliche Zu ständigkeit des Bundes übergegangen ist. Der Bundesgesetz geber hat von seiner Befugnis Gebrauch gemacht. Das Bun desgesetz tritt am 1. November 2010 in Kraft.

Einzelheiten werden wir besprechen. Wir müssen die ausweis rechtlichen Regelungen im Landespersonalausweisgesetz weitgehend abschaffen; sie sind durch das Bundesgesetz ob solet geworden. Lediglich die Zuständigkeitsregelungen blei ben erhalten. Diese werden an das neue Personalausweisge setz des Bundes angepasst.

Der Gesetzentwurf hebt personalausweisrechtliche Regelun gen auf, die der Bundesgesetzgeber in seinem Gesetz jetzt ab schließend getroffen hat.

Ich verzichte auf weitere Ausführungen. Wir werden dies im Ausschuss noch ausführlich erörtern.

(Abg. Gundolf Fleischer CDU: Sehr gut!)

Viel gibt es aber nicht zu erörtern. Es ist ein Ausführungsge setz, mehr nicht.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Karl- Wilhelm Röhm CDU: Vielen Dank, Herr Minister! – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Brillante Rede!)

Auch hierzu ist keine Aussprache vorgesehen. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzent wurf zur weiteren Beratung an den Innenausschuss zu über weisen. – Sie stimmen diesem Vorschlag zu.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Jetzt haben wir Hunger!)

Wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Um 14:00 Uhr setzen wir die Sitzung des Landtags fort.

(Unterbrechung der Sitzung: 12:56 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 14:00 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Tagesordnungspunkt 7 – Fragestunde – entfällt.

Deshalb rufe ich Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgeset zes – Drucksache 14/6696

Das Präsidium hat für die Aussprache nach der Begründung des Gesetzentwurfs durch die Regierung eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Wa cker das Wort.

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Das wird ein brillan ter Genuss für alle!)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Orientierungsplan für unsere Kindergärten ist das Fundament der frühkindlichen Bildung. Dabei steht das Kind bei der individuellen Betreuung, Beglei tung und Förderung im Mittelpunkt. Der Orientierungsplan ist somit der rote Faden und gleichzeitig der Bildungskom pass für die Akteure in den Kindergärten.

Auf diesem Orientierungsplan werden zukunftweisende Ent wicklungen aufbauen. Ich erwähne das Konzept „Schulreifes Kind“. Ich erwähne auch die Sprachförderung, über die wir später noch sprechen werden. Vor allem erwähne ich das Bil dungshaus für drei- bis zehnjährige Kinder. Diese zukunftwei senden Entwicklungen werden uns in der frühkindlichen Bil dung in den nächsten Jahren maßgeblich begleiten. Der Ori entierungsplan ist die wichtigste Ausgangslage und das feste Fundament dieser Entwicklung.