Protokoll der Sitzung vom 26.06.2014

Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob die Schülerin oder der Schüler auf eine konkrete Schule – deswegen habe ich vorhin „Schulart“ so deutlich betont – ihrer oder seiner Wahl wechseln kann. Da besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Schule, solange der Besuch ei ner anderen Schule desselben Schultyps möglich und der Schülerin oder dem Schüler auch zumutbar ist. Deshalb ist es möglich, dass die Aufnahme an einer gewünschten Schule ins besondere dann nicht erfolgen kann, wenn z. B. die Aufnah mekapazitäten bereits erschöpft sind.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abg. Wacker.

Herr Minister, vielen Dank. – Die Frage ist keinesfalls hypothetisch, sondern sie hat einen ganz konkreten Bezug. Deswegen möchte ich zunächst fragen, ob es generell möglich ist, wenn die pädagogischen Notwendig keiten gegeben sind, beispielsweise von der Realschule auf eine Gemeinschaftsschule zu wechseln.

Ich darf aus der Sitzung des Städtetags vom 16. Mai 2014 – Ausschuss für Schule, Kultur und Sport – zitieren. Nach den Informationen, die uns vorliegen, hat der Ministerialdirektor Ihres Hauses diese Frage verneint. Das heißt, eine Rückschu lung von einem Gymnasium oder einer Realschule auf eine Gemeinschaftsschule sei nicht möglich.

Ich frage Sie konkret, ob dies einer generellen Regelung des Kultusministeriums entspricht und, wenn ja, warum eine sol che Rückschulung nicht möglich ist – es sei denn, Sie korri gieren die Aussage Ihres MDs.

Nach der von Ihnen angesprochenen Sitzung des Städtetags kamen in der Tat Rückfragen, weil dort offensichtlich eine Formulierung missverstanden wurde. Deswegen wurde sie mittlerweile schriftlich vom Ministerialdirektor im Kultusmi nisterium richtiggestellt. Ich kann die entsprechende Passage mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren:

Die Multilaterale Versetzungsordnung regelt bisher den Wechsel zwischen dem Gymnasium, der Realschule sowie der Werkrealschule/Hauptschule und bezieht in ihrer ak tuellen Fassung die Gemeinschaftsschule noch nicht ein.

Wir sind im Moment dabei, eine entsprechende Regelung zu formulieren und eine Anpassung vorzunehmen.

Ebenso wie aber der Wechsel von der Gemeinschaftsschu le auf andere Schularten möglich sein muss, kann auch der umgekehrte Weg von der Haupt-/Werkrealschule, Re alschule sowie vom Gymnasium in die Gemeinschafts

schule grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Des halb wird auch

ich habe es gerade angedeutet –

die Multilaterale Versetzungsordnung im Moment geän dert und entsprechend ergänzt, um einen solchen Wech sel auch hinsichtlich seiner Voraussetzungen festzulegen. Der Umstand, dass im Moment eine formale Grundlage für den Wechsel an die bzw. von der Gemeinschaftsschu le an andere Schularten noch fehlt, besagt jedoch nicht, dass damit ein solcher Wechsel ausgeschlossen ist.

Daran können Sie erkennen: Das war das Nein. Es ist also nicht so, dass es keinen Wechsel auf die Gemeinschaftsschu le gibt.

Eine Zusatzfrage der Frau Abg. Gurr-Hirsch.

Ich habe auch einen sol chen Fall in meinem Wahlkreis. Mich würde interessieren, ab wann mit einer solchen Regelung zu rechnen ist, dass die Ge meinschaftsschule Schüler nicht wie bisher auf die Realschu le abweisen kann. Denn es entsteht eine öffentliche Diskussi on: „Das ist eine Privilegierung der Gemeinschaftsschule; die sucht sich ihre Schüler aus.“ Eigentlich hat die Gemeinschafts schule den Anspruch, nach dem Lehrplan der Realschule zu unterrichten. Daher ist es einfach nur logisch, dass sie die Multilaterale Versetzungsordnung mitmacht.

Ich kann Ihnen keinen konkreten Zeitpunkt nennen; aber wir sind im Moment in der Endphase der Erarbeitung der neuen Fas sung der Multilateralen Versetzungsordnung. Ich werde Sie umgehend informieren. Wir werden das Thema sicherlich auch im Ausschuss beraten. Wir sind im Augenblick dabei, diese Lücke zu schließen. Aber mit dem Zitat aus dem Schrei ben des Ministerialdirektors, das ich Ihnen eben vorgelesen habe, ist das Ergebnis eindeutig und klar.

Es gibt keine weiteren Zusatzfragen. Damit ist die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 beantwortet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P – E n t w i c k l u n g u n d M a ß n a h m e n b e z ü g l i c h d e r P l ü n d e r u n g v o n L a s t k r a f t w a g e n a u f P a r k p l ä t z e n e n t l a n g d e r A 6

Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregie rung:

a) Wie entwickelte sich in den letzten fünf Jahren zahlenmä

ßig die Plünderung von Ladungen aus Lastkraftwagen durch „Planenschlitzerei“ an parkenden Lastkraftwagen entlang der A 6?

b) Welche Maßnahmen unternahm bzw. unternimmt die Po

lizei, um diesen kriminellen Straftaten entgegenzutreten?

Für die Landesregie rung erteile ich Herrn Innenminister Gall das Wort.

Herr Präsident, werte Kolle ginnen, werte Kollegen! Ich beantworte die Anfrage des Kol legen Bullinger im Namen der Landesregierung wie folgt:

Herr Kollege Bullinger, ich möchte Sie um Verständnis bit ten: Zur Darstellung der zahlenmäßigen Entwicklung der Plün derung – so haben Sie es formuliert – von Lastkraftwagen in den letzten fünf Jahren wäre eine aufwendige Sonderauswer tung der Polizeilichen Kriminalstatistik notwendig gewesen. Das war innerhalb der letzten zwei Tage mit den bisherigen technischen Möglichkeiten, was die PKS-Programmierung angeht, nicht zu leisten.

(Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Aber wir haben in den letzten zwei Tagen die für die A 6 zu ständigen Polizeipräsidien Mannheim, Heilbronn und Aalen um Mitteilung gebeten, wie sich die Situation im laufenden Jahr entwickelt hat, was die bekannt gewordenen Fälle des Ladungsdiebstahls an Autohöfen, Tank- und Rastanlagen oder Autobahnparkplätzen entlang der von Ihnen angesprochenen Autobahn angeht. Deshalb kann ich Ihnen nur Anhaltspunk te nennen. Wir sind aber gern bereit, im Zusammenhang mit einer Anfrage oder einem Antrag die Antwort auf die heutige Frage nachzuholen.

Von den 21 gemeldeten Delikten waren die Tatorte in vier Fäl len ein Autohof im Bereich Sinsheim im Rhein-Neckar-Kreis und in drei Fällen der in Ihrem Landkreis Schwäbisch Hall befindliche Autohof in Kirchberg. Die Täter haben dort unter schiedlichste Waren entwendet, beispielsweise Kartons mit Kaugummi, Paletten mit Sportartikeln, Neureifen, aber auch hochwertiges Werkzeug in einem Umfang von teilweise meh reren Tausend Euro. Aber wir hatten auch Fälle, bei denen „nur“ die Planen beschädigt wurden, ohne dass es zu einem Diebstahl kam.

Zu Ihrer Frage b: Was unternimmt die Polizei, um solchen Straftaten entgegenzutreten? Das Phänomen des Ladungsdieb stahls ist nicht neu – es gibt zwar immer wieder neue Phäno mene, aber dies ist ein altes, und es ist bereits seit einiger Zeit im Fokus der Arbeit der baden-württembergischen Polizei. Deshalb haben wir bereits seit 2012 gerade entlang der A 6 Ein satzkonzeptionen bzw. Handlungsanleitungen zur Bekämp fung des Ladungsdiebstahls umgesetzt. Dazu gehört beispiels weise die Kontrolle einschlägiger Kraftfahrzeuge und deren Insassen oder die Durchführung gezielter Nachteinsätze durch zusätzliche Fahndungsstreifen bei Tank- und Rastanlagen so wie an Autobahnparkplätzen.

Dabei ist uns wichtig – wie auch bei den Wohnungseinbrü chen –, grundsätzlich überregionale Ansätze zu praktizieren. Deshalb werden seit Beginn des Jahres 2014 – Start der Poli zeistrukturreform – alle in den jeweiligen Zuständigkeitsbe reichen der Polizeipräsidien, die ich genannt hatte, bekannt gewordenen Fälle zentral von den dortigen Kriminalinspekti onen bearbeitet. Dadurch erwarten wir eine entsprechende Qualitätsverbesserung, was beispielsweise das Thema „Tat ortspuren und deren Auswertung“ betrifft.

Um es an Einzelbeispielen deutlich zu machen: Die Verkehrs polizeidirektion Schwäbisch Hall unter dem Dach des neuen

Präsidiums Aalen hat mehrfach länderübergreifend – in die sem Fall mit Bayern – polizeiliche Fahndungs- und Kont rollaktionen in Zusammenarbeit mit den bayerischen Kolle ginnen und Kollegen durchgeführt. Wir haben mehrmals er folgreich Großfahndungen durchgeführt.

Wir haben – auch das will ich ganz offen sagen – auch mit Maßnahmen der verdeckten Überwachung von Parkplätzen und der Bestreifung in Zivilfahrzeugen weitere Aktivitäten in Gang gesetzt.

Herr Kollege Bullinger, wie Sie meinen Ausführungen hof fentlich entnehmen können, treffen die Polizeipräsidien auf grund des regionalen Zuschnitts lageabhängige, gezielte Maß nahmen zur Bekämpfung des Ladungsdiebstahls, wobei we gen der Schnittstellen an den Bundesautobahnen eine präsi dienübergreifende Ergänzung besteht.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abg. Dr. Bullinger.

Herr Minister, vie len Dank für die Antwort. – Mir ist bekannt, dass die Arbeit der Polizei auch grenzübergreifend hervorragend ist. Trotz dem ist die Polizei überfordert. Man kann die vielen Parkplät ze nicht die ganze Nacht ununterbrochen kontrollieren. Des halb stellen sich durchaus Fragen, vor allem aufgrund der Häufigkeit und der Zunahme der Zahl der Fälle.

Deshalb die Nachfrage: Hielten Sie vonseiten der Landesre gierung möglicherweise die Anregung an die Adresse der Parkplatzbetreiber – an den Verband oder die jeweilige Ge sellschaft – für dienlich, mehr überwachte Parkplätze – die damit natürlich gebührenpflichtig wären – einzurichten? Sol che Parkplätze gibt es ja bereits. Das wäre sicherlich eine Möglichkeit.

Eine andere Möglichkeit wäre, beispielsweise dann, wenn hierfür kurzfristig kein Personal zur Verfügung steht, private Sicherheitsdienste zur Unterstützung heranzuziehen. Dabei würden eine bis zwei Personen wohl ausreichen. Denn häufig geht es ja nur darum, die Parkplätze abzufahren, um zu beob achten, was sich dort nachts so alles tummelt.

Bei den Schäden durch die Diebstähle geht es um erhebliche Beträge. Daraus entstehen für Kraftfahrer, die sich ausruhen wollen und die ja auch Ruhezeiten einhalten müssen, die hin terher, nach dem Aufwachen, jedoch Schäden in der Größen ordnung von 100 000, 200 000 oder gar 300 000 € durch Dieb stahl feststellen müssen, große Probleme.

Herr Kollege Bullinger, ich denke, Sie kennen meine grundsätzliche Auffassung, die lau tet: Die Sicherheit im Land zu gewährleisten ist eine Kernauf gabe des Staates.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Richtig!)

Allerdings gehört dazu, dass jeder seinen Teil hierzu beitra gen kann, um Sicherheit zu gewährleisten. Dies gilt insbeson dere für diejenigen, die private Rastanlagen oder Autohöfe be treiben und damit Geld verdienen. Ich bin der Auffassung, dass diese Betreiber einen Teil des Investments dafür verwen den können, die Sicherheit derer zu gewährleisten, die dort Rast machen oder übernachten. Dies kann durch entsprechen

de technische Installationen geschehen – überhaupt keine Fra ge.

Hierzu gehört aber nicht die Überwachung von Parkplätzen und Raststätten im öffentlichen Raum. Das ist unsere Aufga be. Es ist ja nicht so, dass wir dabei erfolglos wären. Gerade die Autobahnfahndungsdienste der Polizei haben nach mei nem Dafürhalten gute Erfolgsquoten und können bei dem von Ihnen angesprochenen Thema der Ladungsdiebstähle, aber beispielsweise auch im Bereich der Betäubungsmittelkrimi nalität wirklich gute Erfolge vorweisen.

Danke. – Damit ist die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 beantwortet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P – H ä u f u n g s c h w e r e r L k w - U n f ä l l e a u f d e r A 6

Bitte, Herr Abgeordneter.