Es gibt diese Eckpunkte, über die der Landtag oder die Re gierungsfraktionen offenbar beraten. Ich habe davon erst aus der Presse erfahren und diese erst mit Verzögerung gelesen.
In allen Ländern, in denen es solche Gesetze gibt, ist der Lan desbeauftragte für den Datenschutz zum Informationsfrei heitsbeauftragten ernannt worden.
Schließlich wurde im Koalitionsvertrag eine rasche Novellie rung des Landesdatenschutzgesetzes versprochen. Warten Sie nicht auf den europäischen Gesetzgeber. Es gibt noch zahlrei che Punkte, die der Landesgesetzgeber regeln kann und soll te.
Vor allem auch die Frage der Bußgeldzuständigkeit sollte ge klärt werden, zumal ja selbst der Entwurf der europäischen Datenschutz-Grundverordnung umfassende Sanktionsbefug nisse für die Aufsichtsbehörden vorsieht.
Schließlich schlage ich der Landesregierung eine Qualifizie rungsoffensive im Bereich des Datenschutzes vor, um nicht permanent den Einzelfällen hinterherlaufen zu müssen. Wir haben unsere Beratungsaufgaben verstärkt. Ich will das hier nicht im Einzelnen ausführen. Das haben wir im Tätigkeits bericht getan. Wir würden gern über den Polizei- und den Lehrerbereich hinaus den Austausch mit weiteren Bereichen der Landesverwaltung verstärken, um Datenschutz-Knowhow dort aufzubauen, aber auch, um bei uns reine Daten schutzkarrieren zu verhindern.
Schließlich ein letzter, aber nicht der unwichtigste Punkt, der heute auch schon angesprochen wurde: der Haushalt. Das könnte ein Prüfstein sein, wo aus dem Koalitionsvertrag Ernst gemacht werden kann, ob der unabhängige Datenschutz wirk
lich weiter gestärkt werden soll oder nicht. Ich bitte um Nach sicht, dass ich diese einmalige Gelegenheit hier heute nutze, um auch das anzusprechen. Denken Sie bitte dabei nicht, das geschehe aus Egoismus. Denken Sie auch an meinen Nach folger oder meine Nachfolgerin. Schaffen Sie nachhaltige, zu kunftsfähige Strukturen. Wir würden gern auf diesem Gebiet mehr tun, auch in technischer Hinsicht, können das mit dem vorhandenen Personal aber bisher nicht.
Jetzt weiß ich natürlich, welchen Zwängen die Landesregie rung unterliegt. Ich habe auch heute Morgen die Diskussion zum Verfassungsschutz verfolgt. Im Grunde handelt es sich beim Datenschutz um einen modernen, verbraucherorientier ten, zumeist digitalen Verfassungsschutz, nur in anderer Sicht weise. Auch wir schützen die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Deswegen, wenn es schon um die Frage geht, dem Verfassungsschutz etwas wegzunehmen oder nicht, schichten Sie einfach ein paar Stellen vom Verfassungsschutz zu uns um.
Das Thema NSA habe ich bisher nicht angesprochen. Aber ich denke, dass wir eine wirksame Regelung für einen europäi schen Datenschutz brauchen, ist spätestens seit den Enthül lungen von Edward Snowden deutlich geworden. Der natio nale Gesetzgeber stößt hier an Grenzen. Umso erfreulicher ist es, dass der Europäische Gerichtshof in den letzten Monaten wegweisende Entscheidungen zum europäischen Grundrechts schutz getroffen hat und dabei auch den außereuropäischen Anbietern ihre Grenzen aufgezeigt hat. Denen hat er gezeigt, dass sie sich an europäisches Datenschutzrecht zu halten ha ben, wenn sie hier ihre Produkte verkaufen wollen. Das ist viel wert, und ich hoffe, das wird auch in Zukunft weiter Schu le machen.
Allerdings – ich komme gleich zum Ende –: Die Einflussmög lichkeiten des Landes auf die von den USA nun angekündig te Vereinbarung in Datenschutzfragen sind sicher gering. Aber etwas weniger weit weg ist sicher die Europaführung der NSA, die nach dem „Spiegel“-Bericht aus der letzten Woche in Stuttgart-Vaihingen sitzen soll. Also, verstärken Sie deswe gen gern Ihre landespolitischen Bemühungen, um herauszu finden, was dort getrieben wird, damit wir wissen, was beim „Nachbar NSA“, wie er hier tituliert wird, vor sich geht.
So sollte der Datenschutz für den Erhalt der Privatsphä re so wichtig werden wie der Umweltschutz für den Er halt der Lebensgrundlagen. Wir wollen und sollten die Vorteile der digitalen Welt nutzen, uns gegen ihre Nach teile aber bestmöglich schützen.
Damit hat es sich im Grunde genommen schon gelohnt, dass wir die Geschäftsordnung verändert haben. Denn ein solcher Bericht ist doch etwas ganz anderes, wenn er direkt von je mandem gegeben wird, der mit der Sache zu tun hat.
In der Aussprache erhält jetzt der Vertreter der CDU das Wort. Ich bitte Herrn Abg. Hitzler ans Rednerpult.
Sehr geehrter Herr Präsident, mei ne Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich Ihnen, Herr Klingbeil, und all Ihren Mitarbeitern für Ihre exzellente Arbeit danken. Wir haben viele gute Anregungen von Ihnen gehört, und wir werden natürlich auch versuchen, diese, wo es uns politisch möglich ist, umzusetzen.
Die meisten unterschiedlichen Auffassungen zwischen Ihnen und dem Innenminister und auch der CDU-Fraktion gibt es naturgemäß in der Innen- und Sicherheitspolitik.
Das ist aber relativ normal, denn zwischen den persönlichen Freiheitsrechten des Einzelnen und den Sicherheitsinteressen des Landes ist meist nur ein extrem schmaler Grat, und manch mal haben vielleicht auch beide Seiten recht.
Die CDU-Fraktion stimmt dem Urteil des EuGH unter dem Schlagwort „Recht auf Vergessenwerden“ zu. Der Schutz der persönlichen Daten gilt uneingeschränkt auch im Internet.
Was nun die Vorratsdatenspeicherung anlangt, steht die CDUFraktion hinter dem Innenminister. Da muss man klar sagen: Unser Rechtsstaat braucht für eine effektive Bekämpfung von schwerer und schwerster Kriminalität gesetzliche Mindest speicherfristen für Kommunikationsdaten,
Ohne die Vorratsdatenspeicherung als Maßnahme im Bereich der Verbrechensbekämpfung können die Ermittler derzeit schwere Straftaten zum Teil nicht aufklären. Das sagen Ihnen sämtliche Praktiker, die in dieser Materie tätig sind.
Insbesondere Täter, die in den unterschiedlichen Bereichen der Internetkriminalität agieren oder die den Handel mit Kin derpornografie sowie die Verbreitung und den Konsum von Kinderpornografie ermöglichen, dürfen nicht länger im Dun
kelfeld des gegenwärtigen Ermittlungsvakuums untertauchen. Sonst droht der Datenschutz zum Täterschutz zu werden.
Deshalb, verehrter Herr Minister Gall: Bleiben Sie bei Ihrer klaren Auffassung – auch gegenüber Ihrem grünen Koaliti onspartner.
Auf europäischer Ebene hat das Europäische Parlament der neuen EU-Datenschutzverordnung und der neuen EU-Daten schutzrichtlinie für Polizei und Justiz zugestimmt.
Herr Klingbeil, Sie haben, wie Sie selbst auch öfter gesagt ha ben, in letzter Zeit verstärkt kontrolliert und auch beraten, was ebenfalls sehr wichtig ist. Manche Dienststelle ist vielleicht sogar sehr froh, wenn sie gute Hinweise bekommt.
Unbefriedigend ist das Ergebnis der Überprüfung von über 12 200 Internetseiten, wenn bei 65 % Mängel entdeckt wer den. Hier müssen die Anbieter noch viel arbeiten, wenngleich es schon besser geworden ist.
Auch bei der Überprüfung von Smartphone-Apps wurden er hebliche Mängel festgestellt. Hier ist es wichtig, dass Sie ver stärkt am Ball bleiben.
Dagegen ergab die Kontrolle bei den unteren Waffenbehör den keine gravierenden Mängel, was bedeutet, dass das Waf fenrecht nicht weiter verschärft werden muss.