Bernd Hitzler

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Sehr geehrter Herr Präsident, mei ne Damen und Herren! Die CDU-Fraktion hat erhebliche Be denken gegen die Einrichtung der Stelle eines Bürgerbeauf tragten. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf ablehnen.
Dieser ist von einem tiefen und grundlegenden Misstrauen von Grün-Rot gegenüber der Exekutive und der Judikative ge leitet,
ist ein Signal eines unbegründeten generellen Misstrauens ge genüber allen staatlichen Einrichtungen, vor allem gegenüber der Polizei.
Die permanente Unterstellung von Fehlverhalten und rechts widrigem Handeln gegenüber allen staatlichen und polizeili chen Maßnahmen setzt ein falsches Signal
und destabilisiert die Rahmenbedingungen für ein gedeihli ches Zusammenwirken zwischen den Bürgern und den staat lichen Einrichtungen.
Die Behauptung, dass die bisherigen Möglichkeiten für Bür gerinnen und Bürger gegenüber den Behörden nicht ausreich ten, entbehrt jeder Grundlage. Es bestehen derzeit schon viel fältige Strukturen und Institutionen, an die sich die Bürgerin nen und Bürger mit ihrem Anliegen wenden können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Landtag hat 138 Abgeordnete. Das sind ei gentlich Bürgerbeauftragte,
und die machen dieses Geschäft. Wir haben 26 Kollegen
dann sind es 23; das macht nichts –,
die im Petitionsausschuss diese Aufgabe mit Nachdruck er füllen. Es ist schon ein sehr geringes Selbstbewusstsein, wenn sich Parlamentarier das noch antun und eine solche Stelle schaffen.
Es gibt Bürgerbeauftragte in den Kommunen, Bürgerbeauf tragte in den Ministerien und in der EU.
Durch die Schaffung von Parallelstrukturen wird es für die Bürger zunehmend unübersichtlich, an welche Stellen sie sich wenden können und sollen.
Meine Damen und Herren, die Verwaltung ist bei all ihrem Handeln an Recht und Gesetz gebunden. Behördliche Maß nahmen unterliegen deshalb auch der Dienst- und der Fach aufsicht. Gegen jeden Akt der öffentlichen Verwaltung kön nen sich die Bürger auf dem Rechtsweg wehren.
Zudem entsteht jetzt natürlich auch ein zusätzlicher Verwal tungsaufwand. Ich will auch noch darauf verweisen, dass da durch Kosten von 323 000 € pro Jahr anfallen.
Nein, das bringt nicht viel.
Nein.
Angesichts der angespannten Haushalte – regen Sie sich ab –
ist dies nicht nachzuvollziehen.
Der Gesetzentwurf zeigt ein tiefes Misstrauen gegenüber der öffentlichen Verwaltung und ganz besonders gegenüber der Polizei.
All das belegt, dass der Gesetzentwurf nur dazu dient, die Zu ständigkeiten und Kompetenzen von Exekutive und Judikati ve infrage zu stellen. Die Polizei hat eine riesige Zustimmung in unserem Land.
Auch nicht.
Die wollen mich bloß durchein anderbringen. Das ist doch offenkundig.
All dies belegt, dass der Gesetzentwurf nur dazu dient, Zu ständigkeiten und Kompetenzen von Exekutive und Judikati ve infrage zu stellen. Dies belegt auch, dass aus Sicht der Bür gerinnen und Bürger kein Bedürfnis für die Einrichtung die ser Stelle besteht.
Da sich die Grünen nun bei der Kennzeichnungspflicht für die Polizisten nicht durchsetzen konnten – man muss sagen, da ist der Minister gestanden –, ist nun aber die SPD auf diesen Kuhhandel eingegangen und will diese Stelle schaffen.
Schaut man ins Wahlprogramm der Grünen, so stellt man fest, dass dort diese Frage der Kennzeichnungspflicht wieder auf taucht. Auch der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeige werkschaft, Ralf Kusterer,
und Volker Stich, der Vorsitzende des Beamtenbunds, lehnen dieses Gesetzesvorhaben zur Einsetzung eines Bürgerbeauf tragten vehement ab. Sie erwarten ein Grundvertrauen in ih re Arbeit. Das kann ich nur mit Nachdruck unterstützen. Denn gerade jetzt braucht unsere Gesellschaft ein besonders hohes Vertrauen auch in unsere Polizei.
Dieses Vertrauen ist auch gerechtfertigt. Deshalb steht die CDU fest an der Seite unserer Verwaltung, die dieses Miss trauen nicht verdient.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzent wurf zur Änderung des Volksabstimmungsgesetzes steht in direktem Zusammenhang mit der Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg. Die nähere Ausgestaltung soll im vorliegenden Volksabstimmungsgesetz geregelt wer den und behandelt folgerichtig die entsprechenden und erfor derlichen Verfahrensregelungen.
Die Änderung der Landesverfassung erleichtert es der Bür gerschaft in unserem Land, sich auch auf Landesebene aktiv und direkt in das politische Leben einzubringen. Unsere re präsentative Demokratie hat sich bewährt. Sie wird aber jetzt durch Elemente der direkten Demokratie ergänzt.
Ein Volksantrag wird eingeführt, der eine Befassungspflicht des Landtags mit dem Gegenstand des Volksantrags dann aus löst, wenn 0,5 % der Wahlberechtigten einen solchen Antrag stellen. Das sind etwa 38 000 Stimmen.
Das bestehende Quorum für das Zustandekommen eines Volksbegehrens, das Unterstützerquorum, wird von einem Sechstel auf ein Zehntel der Wahlberechtigten gesenkt, und bei einer Volksabstimmung über einfache Gesetze erfolgt ei ne Senkung des Zustimmungsquorums von einem Drittel auf ein Fünftel der Stimmberechtigten. Damit werden die Voraus setzungen für eine Mitwirkung der Bürgerschaft an der poli tischen Willensbildung und den staatlichen Entscheidungen erleichtert.
Mit der Änderung des Volksabstimmungsgesetzes werden flankierend für den neuen Volksantrag Regelungen des Ver fahrens – etwa der Antragstellung, der Zulassungsvorausset zungen, des Rechtswegs sowie der Frist und der Art der Sammlung – getroffen.
Antragsunterschriften einschließlich der von den Gemeinden auszustellenden Wahlrechtsbescheinigungen sind hierbei in freier Sammlung innerhalb von zwölf Monaten einzuholen.
Ergänzende Regelungen sind für das Volksbegehren vorgese hen, um dessen Durchführung zu erleichtern.
Neben der Senkung des Unterstützerquorums in der Landes verfassung ist als weitere Erleichterung vorgesehen, dass Un terstützungsunterschriften in amtlicher Sammlung über drei Monate und in freier Sammlung über sechs Monate eingeholt werden können. Deshalb müssen nun auch weitere Verfah rensregelungen angepasst werden.
Mit den Anforderungen an die Höhe der Quoren sowie den Zeitraum und die Art der Sammlung ist sowohl für den Volks antrag mit einem Antragsquorum von 0,5 % der Wahlberech tigten und einer freien Sammlung über zwölf Monate als auch für das Volksbegehren mit einem Unterstützerquorum von 10 % der Wahlberechtigten, einer amtlichen Sammlung über drei Monate bzw. einer freien Sammlung über sechs Monate und einem Zustimmungsquorum von 20 % der Stimmberech tigten bei einer Volksabstimmung eine hinreichende Legiti mation durch das Volk gewährleistet.
Meine Damen und Herren, da normalerweise die Regierung die Begründung ihrer Gesetzentwürfe vornimmt, wir diesmal aber keine Begründung vorgesehen haben, habe ich dies hier ein bisschen getan. Es kann sein, dass die Kollegen, die nach mir noch sprechen, dies auch machen.
Ich denke, dass die Fristen gut bemessen sind, dass eine hin reichende Aktualität des Gegenstands immer gegeben ist.
Der Gesetzentwurf umfasst eine maßvolle Stärkung der di rektdemokratischen Elemente in der Landesverfassung. Des halb wird die CDU-Fraktion dem Gesetzentwurf zustimmen.
Wir bedanken uns ausdrücklich für das gute Klima bei den Verhandlungen. Insbesondere Ihnen, Herr Sckerl, darf ich dan ken. Ich glaube, wir haben hier etwas Gutes für die Bürger schaft bei uns hinbekommen.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Das Betreuungsrecht ist nicht nur rechtlich eine schwere Materie, auch menschlich braucht man sehr viel Gefühl bei diesem Thema. Es ist Bundesrecht. Entschieden wird also im Deutschen Bundestag und nicht im Landtag von Baden-Württemberg.
Unsere Fraktion möchte aber die Probleme möglichst im Kon sens lösen. Wir finden, dass der Vorstoß der Bundesländer ein Schritt in die richtige Richtung ist.
Meine Damen und Herren, im deutschen Recht besteht nach der Gesetzeslage zwischen volljährigen Angehörigen kein Vertretungsrecht. Für die Ehegatten ist es auf die Schlüssel gewalt beschränkt. Das wissen die meisten Leute wahrschein lich gar nicht. Lieber Kollege Binder, wie Sie gesagt haben, ist dies ein ganz schwieriges Thema. Meist kommt ein böses Erwachen, wenn man vor dieser Situation steht.
Eine Vertretung im Vorsorgefall ist nur aufgrund einer Voll macht, der sogenannten Vorsorgevollmacht, und, wenn diese nicht besteht, aufgrund einer gerichtlichen Anordnung der Be treuung möglich. Herr Binder, wie Sie vorhin klar gesagt ha ben, gibt es nur etwa zwei Millionen Vorsorgevollmachten bei 81 Millionen Bundesbürgern. Das ist sehr wenig.
Deshalb müssen wir, die wir in der Politik tätig sind, für die Vorsorgevollmacht werben. Das ist ein ganz wichtiges The ma. Man tut sich dann leichter. Aus dem familiären Bereich kann ich sagen: Auch wenn man eine Vorsorgevollmacht hat, fällt es noch schwer, Entscheidungen zu treffen. Das habe ich mehrfach im familiären Umfeld erlebt. Man tut sich dann aber doch leichter, als wenn gar nichts vorhanden ist. Man ist ziem lich hilflos, wenn nichts vorhanden ist.
Meine Damen und Herren, man muss eines sehen: Das The ma wird nicht einfacher. Wir haben eine alternde Gesellschaft. Es gibt immer mehr alte, kranke, demente Menschen, die nicht mehr selbst entscheiden können. Dieses Thema wird also mas siv auf uns zukommen.
Man muss aber natürlich auch sehen, dass der gesetzliche Vor stoß, der jetzt kommt, lieber Herr Justizminister, in gewisser Weise schon eine charmante Lösung ist: Für den Fall, dass nichts vorhanden ist, kann man mittels Gesetzen etwas regeln. Da gibt es aber natürlich viele Probleme. Man muss selbst verständlich auch die Rechte des Betreuten wahren. Auch das ist ein ganz wichtiges Thema.
Es gibt sehr viele Fragestellungen, die man klären muss. Bis her hat man es im Deutschen Bundestag noch nicht geschafft, diesbezügliche Gesetze hinzubekommen. Es gab zwar einmal den Entwurf eines Betreuungsrechtsänderungsgesetzes. Den hat man dann aber nicht mehr weiterverfolgt. Man hat gesagt: Nein, wir wollen der Vorsorgevollmacht den Vorrang geben.
In Österreich ist dies ganz anders geregelt. Dort besteht eine beschränkte Vertretungsbefugnis von Angehörigen aufgrund eines notariell registrierten ärztlichen Zeugnisses der Ge schäftsunfähigkeit. Das ist eine Lösung, die gar nicht so ganz schlecht ist.
Wir müssen sehr viele wichtige Dinge klären. Wann beginnt bzw. endet die gesetzliche Betreuung? Wie ist der zeitliche Umfang? Wie ist der sachliche Umfang? Schafft man eine Ge neralvollmacht? Wie verhält es sich bei Kindern? Können auch Kinder diese Aufgabe übernehmen? Meine Damen und Herren, eine ganz interessante Fragestellung ist: Was ist ei gentlich bei Ehegatten, die in Trennung leben? Wie Sie sehen, sind dies alles sehr schwierige Fragen.
Derzeit ist im Koalitionsvertrag im Bund zwischen CDU/CSU und SPD nichts zu diesem Thema vorgesehen. Ich weiß auch nicht, was der Bundesjustizminister – Herr Binder, Ihr Partei kollege – zu diesem Thema sagt. Dazu habe ich bisher noch nichts gehört. Das wird jetzt nach der Initiative der Länder aber sicher kommen.
Wir sind also noch weit weg von einem Gesetz. Ich glaube aber, wir sollten uns nicht entmutigen lassen. Die CDU-Frak tion wird sehr konstruktiv mitarbeiten und bietet Ihnen die Zu sammenarbeit an.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, mei ne Damen und Herren! Mit diesem Gesetz sollen Gesetze und Verordnungen im Geschäftsbereich des Justizministeriums an Bundesrecht angepasst werden. In diesem Rahmen soll auch eine gegenstandslos gewordene Verordnung aufgehoben wer den. Zum einen soll dort Änderungen des Bundesrechts im Bereich der Regelung der funktionellen Zuständigkeit für die Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Verfahrens kostenhilfe Rechnung getragen werden. Zum anderen sollen auch über bundesgesetzliche Vorgaben hinausgehende landes rechtliche Regelungen zur Erbenermittlung an die Rechtsla ge im übrigen Bundesgebiet angeglichen werden. Schließlich soll eine die Sozialgerichtsbarkeit betreffende Forderung auf gehoben werden, die aufgrund von Änderungen des Bundes rechts gegenstandslos geworden ist.
Die CDU-Fraktion wird allen sieben Artikeln zustimmen, da es sich um sinnvolle Regelungen handelt, zu denen es keine Alternativen gibt, und da auch keine Kosten für die öffentli chen Haushalte entstehen.
Die Ergebnisse der Anhörung sind fast einstimmig positiv. Deshalb fällt uns auch die Zustimmung leicht.
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, mei ne Damen und Herren! Die CDU-Fraktion ist mit der Umset zung der Notariatsreform nicht zufrieden. Dies gilt insbeson
dere wegen der hohen Rückstände in den Grundbuchämtern, aber auch wegen der Verweigerung einer Amtszulage für die jenigen Notare, die Beamte bleiben.
Ich habe im Rahmen der Haushaltsberatungen bereits ausge führt, dass diese Berufsgruppe, die dem Land viel Geld ge bracht hat, nun hängen gelassen wird, wenn die Notaranteile an den Beurkundungen wegfallen.
Beim jetzigen Gesetzentwurf geht es aber um andere Dinge, und deshalb werden wir ihm zustimmen. Wir sind dafür, dass die Sonderlaufbahn des Bezirksnotars über den 31. Dezem ber 2017 hinaus fortgeführt wird. Wir sind auch dafür, dass die Subdelegationsverordnung – ein schlimmes Wort – Justiz geändert wird. Auch gegen die Neufassung des Notarversor gungsgesetzes bestehen keine Bedenken, ebenso wenig gegen die Änderung des Landesgesetzes über die freiwillige Ge richtsbarkeit. Auch die Änderung des Landesjustizkostenge setzes und des Ausführungsgesetzes zum BGB findet unsere Zustimmung.
Der Vorstand des Württembergischen Notarvereins, der aus Protest gegen die Landesregierung im Oktober 2014 zurück getreten ist, hat auch besondere Regelungen für den abschlags freien Vorruhestand der im Landesdienst verbleibenden No tare gefordert. Die CDU-Fraktion hat dafür zwar Sympathie, muss aber feststellen, dass dies in einer Zeit, in der überall später in Rente gegangen wird, nicht so einfach sein dürfte. Herr Minister, Sie sehen, wir sind hier konstruktiv und for dern nichts, was wir selbst wahrscheinlich auch nicht tun könnten. Aber auch dies wird in diesem Gesetz nicht geregelt.
Wir setzen aber darauf, Herr Minister, dass Ihre Zusage, dass die Umsetzung sozial verträglich sein muss, gilt. Das gilt selbstverständlich für Beamte, Angestellte und Notare.
Die Anhörung zum Gesetzentwurf hat überwiegend – ich glau be, zu 99 % – Zustimmung gebracht. Deshalb fällt es auch meiner Fraktion leicht, zuzustimmen.
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, mei ne Damen und Herren! Seit gut einem Jahr durchzieht die Jus tiz in Baden-Württemberg eine schwarze Serie. So ist es kein Wunder, dass der Justizminister schwer angeschlagen ist
und inzwischen als der größte Wackelkandidat im Kabinett gilt.
Eigentlich ist das überraschend, weil er mit sehr viel Vor schusslorbeeren gestartet ist. Bei der gestrigen Laudatio des Herrn Ministerpräsidenten auf seine Minister ist aufgefallen, dass der Justizminister gefehlt hat.
Das ist doch sehr bezeichnend. – Regen Sie sich bitte ab. Das ist ungesund.
Begonnen hat alles bei dieser schwarzen Serie mit der Entlas sung von fünf Drogendealern aus dem Gefängnis,
weil das Landgericht Heilbronn den Prozess nicht rechtzeitig beginnen konnte.
Auf eine Kleine Anfrage meines Kollegen Dr. Lasotta ver harmlost der Justizminister die Situation und erklärt, dass es immer wieder Phasen gegeben habe, in denen ein gewisser Anstieg von Haftbefehlsaufhebungen zu verzeichnen gewe sen sei. Abgesehen davon, dass darunter kein einziger Fall von Drogendealern war, ist dieses Verhalten unmöglich. Das Si cherheitsempfinden der Bevölkerung wird dadurch erheblich gestört.
Nach diesem Vorgang warnen auch die Präsidenten der Ober gerichte und der Generalstaatsanwalt davor, weitere Kürzun gen bei der Justiz vorzunehmen. Bei diesem Personenkreis handelt es sich um staatstragende und zurückhaltende Persön lichkeiten, die die Öffentlichkeit nur dann suchen, wenn es wirklich brennt.
Auch der Vorstand des Vereins der Richter und Staatsanwäl te in Baden-Württemberg kritisiert die Regierung wegen der unauskömmlichen Personalausstattung.
Hinzu kommt massives Unbehagen über die generelle Kür zung der Eingangsbesoldung bei Richtern um 8 %. In der Tat liegen hier die Gehälter in Baden-Württemberg im unteren Bereich. Wie dann heute noch die besten Leute in den Staats dienst gehen sollen, ist mir schleierhaft.
Inzwischen beschäftigt sich auch das Bundesverfassungsge richt mit dieser Angelegenheit. Es bezweifelt, dass die Bezah lung angemessen ist. Im Frühjahr des nächsten Jahres ist mit einem Urteil zu rechnen. Ich gehe davon aus, dass das Land Baden-Württemberg mehr zahlen muss.
In zahlreichen Gesprächen mit Betroffenen wurde deutlich, dass eine gewaltige Demotivation besteht. Es wird die Klage
geführt, dass die Richter heute zu viele manuelle Tätigkeiten ausführen müssen, weil Servicekräfte fehlen.
Doch auch bei den Rechtspflegern herrscht Verärgerung. Der Vorsitzende des Landesverbands Baden-Württemberg des Bun des der Rechtspfleger erklärte, dass das Justizministerium den Rechtspflegern keine Freude mache und dass den Beamten ein eisiger Wind ins Gesicht blase. Heftig kritisiert wurde der Gesetzentwurf zur Einführung der Bereichsrechtspfleger. Es wurde kritisiert, dass die Rechtspfleger zur beliebigen Verfü gungsmasse der Justizverwaltung degradiert werden.
Extrem schlecht sieht es derzeit bei den zentralisierten Grund buchämtern aus. Jeder Rechtspfleger hat ca. 300 bis 500 offe ne Verfahren. Die Zahl der rückständigen Verfahren steigt, ob wohl 20 % mehr Personal eingesetzt wird. Hier wächst der Unmut bei den Antragstellern. Denn ein funktionierendes Grundbuchwesen ist enorm wichtig für den Wirtschaftsstand ort Baden-Württemberg. Dies zeugt nicht gerade von einer souveränen Umsetzung der Grundbuchamts- und Notariats reform.
Mein Kollege Marcel Schwehr hat in der Antwort auf eine Kleine Anfrage zu den Bearbeitungsrückständen in den Grund buchämtern mitgeteilt bekommen, dass mit Stand vom Okto ber 2014 sage und schreibe 24 000 Fälle unerledigt sind. Als Erfolg wertet es die Landesregierung, dass im Jahr 2014 bis lang nur fünf Dienstaufsichtsbeschwerden eingegangen sind. Ich halte das für einen Missstand.
Auch die Zentralisierung der Vereinsregister auf vier Stand orte war eine Fehlentscheidung, weil damit eine bürgernahe Lösung zerstört wurde. Gerade die Beratung vor Ort hat vie le Vorteile.
Auch bei den Notaren rumort es. Erst vor Kurzem ist der ge samte Vorstand des Württembergischen Notarvereins aus Pro test gegen die Landesregierung zurückgetreten.
Es wird angeführt, dass das Vertrauen zerstört ist. Kann man noch über die geforderten Vorruhestandsregelungen streiten, so ist es doch geboten, den Notaren, die im Staatsdienst ver bleiben und Einnahmen in Höhe von ca. 20 000 € im Jahr ver lieren, eine Zulage zu gewähren. Jahrzehntelang hat diese Be rufsgruppe dem Land viel Geld gebracht, und nun lässt man sie hängen.
Auch der Badische Notarverein verurteilt die Zustände in den Grundbuchämtern.
Kommen wir nun zum Justizvollzug. Zum ersten Mal verhun gert in Bruchsal ein Gefangener unter Aufsicht des Staates. Weiter kommen makabre Vorgänge auf den Tisch, die nicht zu tolerieren sind. Ferner werden zwei klare Gesetzesverstö ße bekannt, weil die notwendige Anordnung der Einzelhaft nicht vorliegt. Der Leiter der Strafvollzugsabteilung im Mi nisterium wird dann als Schuldiger geopfert und muss den Dienst quittieren. Dazu möchte ich sagen, dass unsere Frak tion diesen Vorgang noch genau prüfen wird.
Der Landesverband Baden-Württemberg des Bundes der Straf vollzugsbediensteten hat angeführt, dass man nach den Vor
gängen in Bruchsal und Adelsheim nun am Scheideweg ste hen würde, wie man es vorher noch nicht erlebt habe. Die Mit arbeiter seien stark überlastet, die Beförderungsmöglichkei ten unbefriedigend. Ferner wurden vom Landesverband kon krete Vorschläge gemacht.
Die CDU-Fraktion wird heute Folgendes beantragen: Wir möchten 40 000 € für Organisationsuntersuchungen zur Ver besserung der Kontrollsysteme des Justizministeriums im Be reich des Justizvollzugs einsetzen. Weiter wollen wir zweimal 1,75 Millionen € für eine Sonderzulage für den allgemeinen Vollzugsdienst, zweimal 400 000 € für die Stärkung der Struk turen zur Erkennung und Behandlung psychologischer und psychiatrischer Auffälligkeiten, zweimal 250 000 € für eine Verbesserung der Dienst- und Schutzkleidung und 200 000 € für eine umfassende Organisationsuntersuchung in den Jus tizvollzugsanstalten vor allem zur Ermittlung des Bedarfs im Personal- und Sachkostenbereich ausweisen.
Insgesamt ist ein Programm von gut 5 Millionen € nötig. Das ist redlich und keine Show.
Jetzt waren wir natürlich sehr gespannt, wie Sie damit umge hen werden. Der Herr Minister hat zuletzt der CDU-Fraktion vorgeworfen, sie hätte keine Anträge zum Haushalt gestellt.
Jetzt haben wir sie gestellt – durchaus realistische –, und jetzt werden Sie sie ablehnen. Was ist das für eine erbärmliche Po litik!
Eines muss ich jetzt auch schon sagen: Diese schwarze Serie hat natürlich ihre Gründe auch in Ihnen, Herr Minister.
Sie sind der gute Mann vom Schillerplatz und lassen den La den laufen. Am Kabinettstisch haben Sie keinen Einfluss; in keinem Bereich ist die Besoldungs- und Stellensituation so schlecht. Ich begreife ja, wenn der Finanzminister bremst, aber von Ihnen verlange ich da mehr Einsatz für Ihre Mitar beiter. Im Bereich der Justiz muss sich vieles im finanziellen und personellen Bereich verbessern.
Dass dies mit Ihnen, Herr Minister, noch möglich ist, daran zweifelt nicht nur die CDU-Fraktion, sondern die gesamte Jus tizverwaltung des Landes.
Das ist umso betrüblicher, da gerade die Mitarbeiter mit gro ßem Fleiß arbeiten, wofür wir uns sehr bedanken.
Ich danke Ihnen für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.
Herr Professor Dr. Goll hat zu Recht festgestellt, dass die Stimmung schlecht ist.
Die Stimmung in der Justiz ist schlecht. Kollege Filius und Kollege Binder, Sie sind auf den Generalversammlungen auch dabei. Sie merken das doch auch. Deshalb hätten wir es gern gesehen, dass Sie heute unseren Anträgen zustimmen, damit wir einen Anfang machen können, um das zu verbessern. Sie tun dies nicht.
Die CDU-Fraktion wird sich hier aber nicht zurückziehen. Die CDU-Fraktion wird im Interesse der Sache mitarbeiten, da mit wir vor allem im Justizvollzug wieder bessere Zustände bekommen.
Deshalb werden wir Ihrem Antrag in der Hoffnung zustim men, dass Sie dann beim Nachtragshaushalt Wort halten und auch wirklich etwas tun. Wenn Sie etwas zur Verbesserung in den Vollzugsanstalten machen, haben Sie unsere Unterstüt zung.
Das war bisher so. Das wird auch weiterhin so sein. Wir er warten nun aber Aktivitäten von Ihnen.
Darauf hoffen wir.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung:
a) Welche Konsequenzen hat die Landesregierung aus dem
Rücktritt des Vorstands des Württembergischen Notarver eins am 11. Oktober 2014, der aus Protest gegen die Lan desregierung erfolgt ist, gezogen?
b) Was unternimmt die Landesregierung, um die geforderte
sozial verträgliche Umsetzung der Reform des Notariats- und Grundbuchwesens für die rund 3 000 Betroffenen zu gewährleisten?
Herr Minister, Sie haben ja selbst – genauso wie der Kollege Filius – auf dem Notartag in Ulm gemerkt, wie viel Unmut Ihnen entgegenschlug. Wäre es denn sachlich nicht geboten, wenn Angehörige einer Berufsgruppe im Durchschnitt etwa 20 000 € an Einnahmen verlieren – die Notaranteile – und auch noch ein Prestigeverlust da ist, hier eine moderate Zulage zu gewähren, um damit auch Druck aus dem Kessel zu nehmen?
Sehr geehrter Herr Präsident, mei ne Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich Ihnen, Herr Klingbeil, und all Ihren Mitarbeitern für Ihre exzellente Arbeit danken. Wir haben viele gute Anregungen von Ihnen gehört, und wir werden natürlich auch versuchen, diese, wo es uns politisch möglich ist, umzusetzen.
Die meisten unterschiedlichen Auffassungen zwischen Ihnen und dem Innenminister und auch der CDU-Fraktion gibt es naturgemäß in der Innen- und Sicherheitspolitik.
Das ist aber relativ normal, denn zwischen den persönlichen Freiheitsrechten des Einzelnen und den Sicherheitsinteressen des Landes ist meist nur ein extrem schmaler Grat, und manch mal haben vielleicht auch beide Seiten recht.
Die CDU-Fraktion stimmt dem Urteil des EuGH unter dem Schlagwort „Recht auf Vergessenwerden“ zu. Der Schutz der persönlichen Daten gilt uneingeschränkt auch im Internet.
Was nun die Vorratsdatenspeicherung anlangt, steht die CDUFraktion hinter dem Innenminister. Da muss man klar sagen: Unser Rechtsstaat braucht für eine effektive Bekämpfung von schwerer und schwerster Kriminalität gesetzliche Mindest speicherfristen für Kommunikationsdaten,
damit Kriminelle keinen Vorsprung gegenüber den Strafver folgungsbehörden haben.
Ohne die Vorratsdatenspeicherung als Maßnahme im Bereich der Verbrechensbekämpfung können die Ermittler derzeit schwere Straftaten zum Teil nicht aufklären. Das sagen Ihnen sämtliche Praktiker, die in dieser Materie tätig sind.
Insbesondere Täter, die in den unterschiedlichen Bereichen der Internetkriminalität agieren oder die den Handel mit Kin derpornografie sowie die Verbreitung und den Konsum von Kinderpornografie ermöglichen, dürfen nicht länger im Dun
kelfeld des gegenwärtigen Ermittlungsvakuums untertauchen. Sonst droht der Datenschutz zum Täterschutz zu werden.
Deshalb, verehrter Herr Minister Gall: Bleiben Sie bei Ihrer klaren Auffassung – auch gegenüber Ihrem grünen Koaliti onspartner.
Auf europäischer Ebene hat das Europäische Parlament der neuen EU-Datenschutzverordnung und der neuen EU-Daten schutzrichtlinie für Polizei und Justiz zugestimmt.
Herr Klingbeil, Sie haben, wie Sie selbst auch öfter gesagt ha ben, in letzter Zeit verstärkt kontrolliert und auch beraten, was ebenfalls sehr wichtig ist. Manche Dienststelle ist vielleicht sogar sehr froh, wenn sie gute Hinweise bekommt.
Unbefriedigend ist das Ergebnis der Überprüfung von über 12 200 Internetseiten, wenn bei 65 % Mängel entdeckt wer den. Hier müssen die Anbieter noch viel arbeiten, wenngleich es schon besser geworden ist.
Auch bei der Überprüfung von Smartphone-Apps wurden er hebliche Mängel festgestellt. Hier ist es wichtig, dass Sie ver stärkt am Ball bleiben.
Dagegen ergab die Kontrolle bei den unteren Waffenbehör den keine gravierenden Mängel, was bedeutet, dass das Waf fenrecht nicht weiter verschärft werden muss.
Sie haben mit Ihrer Arbeit insgesamt durchaus Erfolge in un serem Bundesland zu verzeichnen.
Nun komme ich noch kurz zur NSA. Die Ausspähaktionen der Amerikaner sind sicherlich übertrieben. Aber man muss se hen: Nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 kann man diese Aktionen aus amerikanischer Sicht nachvollziehen. Das war ein traumatischer Vorgang, der sich dort abgespielt hat. Die mächtigste Nation der Erde ist hierbei in Mark und Bein getroffen worden.
Allerdings muss ich sagen: Unter Freunden sollte man hier auch Rücksicht nehmen. Das gilt natürlich für alle Seiten.
Meine Damen und Herren, jetzt muss ich Ihnen noch etwas zu der Frage sagen, wie das Thema betrachtet wird: Der Ob mann der CDU-Bundestagsfraktion im NSA-Untersuchungs ausschuss ist auch von den USA abgehört worden.
Mitgeteilt haben ihm dies die Russen.
Jetzt frage ich Sie: Woher wissen die das? Manchmal kommt mir diese ganze Szenerie vor, als wenn ein Hase zum anderen sagt: „Du hast aber lange Ohren.“
Deshalb muss man schon ein bisschen aufpassen, damit man in dieser Angelegenheit nicht zu gnadenlos zur Sache geht.
Abschließend, Herr Klingbeil, spreche ich Ihnen noch einmal meinen herzlichen Dank aus. Sie leisten eine glänzende Ar beit. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Elan, und ich kann Ih nen sagen: Die CDU-Fraktion hat keine Bedenken, Ihren Be richt im Ständigen Ausschuss öffentlich zu diskutieren.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, mei ne Damen und Herren! Die CDU-Fraktion wird dem Gesetz entwurf zur Änderung des Landesgesetzes über die freiwilli ge Gerichtsbarkeit zustimmen. Das geplante Gesetz enthält nur zwei Artikel und einen Paragrafen. Die Festlegung eines Gerichtsstandorts bei Streitigkeiten – davon wird es eine Men ge geben – ist sinnvoll.
Aber die heutige Debatte darf natürlich nicht ohne eine Aus sprache über die Umsetzung der Notariatsreform bleiben. Pro fessor Dr. Zuck, ein anerkannter Verfassungsrechtler, hat in einem Parteigutachten festgestellt, dass die Notariatsreform gegen Artikel 12 ebenso wie gegen Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes verstößt. Ob dies so ist, werden wir hier im Landtag nicht klären können. Hierzu wird es sicherlich Urtei le des Staatsgerichtshofs ebenso wie des Verwaltungsgerichts hofs geben.
Aber, Herr Minister Stickelberger – nun komme ich zu Ihnen –: Es ist sicherlich sehr bedenklich, dass Sie in den letzten zwei Jahren in der Notarschaft und im Übrigen auch in allen ande ren Justizkreisen erheblich an Ansehen verloren haben. Dies erklärt sich dadurch, dass Sie als der „gute Mann vom Schil lerplatz“ gelten, der aber am Kabinettstisch keinen Einfluss hat.
Der Unmut der Notare gilt vor allem einer fehlenden Zula genregelung. Durchschnittlich verliert ein Notar, der Beam ter bleibt, 20 000 € pro Jahr. Mir ist keine Berufsgruppe be kannt, die so hohe Verluste hat. Dabei handelt es sich bei den Notaren um Personen, die treu und zuverlässig dem Land ge dient haben. Deshalb ist es auch notwendig, dass der Dienst
herr dieser Berufsgruppe einen gewissen Respekt entgegen bringt und sich für sie einsetzt. Die CDU-Fraktion fordert Sie daher auf, eine Zulagenregelung zu schaffen. Sie können da mit viel Druck aus dem Kessel nehmen.
Erstaunlich ist, dass Sie als Oppositionspolitiker hierfür sei nerzeit sehr aufgeschlossen waren, jetzt aber nichts mehr da von wissen wollen.
Wahrscheinlich hat Sie der Finanzminister hier eingefangen. Die Betroffenen erwarten aber einen Einsatz für ihre Belan ge.
Sie wissen, dass die CDU-Fraktion dieser Notariatsreform nur widerwillig zugestimmt hat.
Wir haben den festen Willen, diese Reform zu einem guten Ende zu bringen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister, um eines noch ein mal klar zu sagen: An der CDU-Fraktion hat es nicht gefehlt. Aber es war halt so, wie es jetzt auch ist: Es ist am Minister gescheitert, dass die Regelung nicht erlassen wurde.
Das sind die Fakten.
Jetzt noch einmal, Herr Stickelberger: Das Anliegen kommt nicht von mir. Wir treffen ja mit den entsprechenden Kreisen der Justiz zusammen.
Es war fast eine freundschaftliche Empfehlung: Nehmen Sie den Druck aus dem Kessel, und machen Sie in dieser Zula genfrage noch etwas. Damit bekommen Sie auch die ganzen Klagen weg; das garantiere ich Ihnen.
Wir wollen die Sache zu einem guten Ende bringen, weil wir auch mit die Vaterschaft für diese Sache haben – widerwillig, aber wir waren dabei.
Deshalb meine ich: Wir haben Verantwortung für die gesam te Berufsgruppe. Diese Verantwortung müssen wir jetzt wahr nehmen. Ich habe Ihnen einen ganz praktischen Vorschlag ge macht, um das Thema zu einem guten Ende zu bringen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion wird dem Ge setzentwurf zustimmen. Dieser enthält vernünftige Regelun gen, und er dient der Anpassung des Landesrechts an das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts. Ferner werden die Gebühren in Werthinterlegungssachen an die wirt schaftliche Entwicklung angepasst. Darüber hinaus soll den Vorsitzenden Richterinnen und Richtern aller Gerichtsbarkei ten die Möglichkeit gegeben werden, die Prüfung der Bedürf tigkeit im Rahmen von Prozesskostenhilfeanträgen auf den Rechtspfleger oder auf den Urkundenbeauftragten der Ge schäftsstelle zu übertragen. Hierüber wird das Justizministe rium eine Verordnung erlassen.
Bei der Anhörung gab es sehr viel Zustimmung. Der Bund Deutscher Rechtspfleger und der Hauptpersonalrat des Justiz ministeriums haben sich jedoch ablehnend geäußert. Wir neh men diese Bedenken natürlich sehr ernst und werden deshalb das Gesetz und seine Auswirkungen sehr genau prüfen und schauen, wie es sich in der Praxis entwickelt.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Im Zeitalter des Klimaschut zes ist es sicher richtig, auch bewährte Gesetze daraufhin zu überprüfen, ob ein Mehr an Klimaschutz möglich ist. Das Nachbarrechtsgesetz ist ein sehr bewährtes und ein sehr wich tiges Gesetz. Es ist die Hauptquelle für nachbarrechtliche Re gelungen.
Wir wissen natürlich auch, dass es viele Auseinandersetzun gen unter Nachbarn gibt, sodass gerade dieses Gesetz sehr sorgfältig gemacht werden muss. Als Praktiker, der viele Jah re Bürgermeister war, weiß ich, dass es viele Auseinanderset zungen in diesem Punkt gibt. Ich meine trotzdem, dass man mit den jetzt vorgesehenen Änderungen die verfolgten Ziele erreichen kann.
Wer ein unmittelbar an der Grundstücksgrenze stehendes Haus nachträglich dämmen will, hat dies bisher wahrscheinlich nicht geschafft. Künftig ist dies möglich, aber der Nachbar darf nur geringfügig beeinträchtigt werden. Es war sicher rich tig, nach der Anhörung die Obergrenze der Überschreitung der Grenze zum Nachbargrundstück bei einem Überbau von 30 auf 25 cm zu senken. Damit kann man auch eine effizien te Dämmung erreichen.
Auch die Regelungen zu den Mindestgrenzabständen für die Anpflanzung großer Bäume sind richtig. Damit wird die Ver schattung von Nachbargrundstücken reduziert. Somit können dann sicher auch Fotovoltaik- und Solaranlagen effektiver ge nutzt werden. Trotzdem kann man auch kleinere Grundstücke in den größeren Städten begrünen.
Auch der dritte wesentliche Punkt ist gut gelöst. Der nachbar rechtliche Anspruch auf die Beseitigung höher wachsender Bäume beträgt jetzt fünf Jahre. Aus der Erfahrung weiß man eigentlich schon, dass gerade hohe Bäume zu gewaltigen Stö rungen führen können. Wenn solche Störungen eintreten, ist die Verjährungsfrist aber oftmals längst abgelaufen. Insofern ist die Verdopplung der Verjährungsfrist auf zehn Jahre gebo ten.
Mit dieser Gesetzesänderung kann der CO2-Ausstoß gesenkt und der Klimaschutz verbessert werden.
Was noch viel, viel besser ist: Die neuen Regelungen bringen keine Mehrkosten für Private und für das Land mit sich. Sol che Gesetze, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollte man ei gentlich öfter machen.
Die CDU-Fraktion wird aus all diesen Gründen dem Gesetz entwurf zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, mei ne Damen und Herren! Die CDU-Fraktion wird der Änderung des Hinterlegungsgesetzes aus folgenden Gründen zustim men:
Erstens: Wir sind für eine Entlastung des Landeshaushalts.
Zweitens: Wir sind für den Abbau von Bürokratie.
Drittens: Wir sind dafür, den Personaleinsatz bei den Hinter legungsstellen zu flexibilisieren.
Die Anhörung hat eine klare Zustimmung ergeben. Dieses Ge setz ist sinnvoll und gut.
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, wie der Zeitplan für die Realisierung der Gedenk stätte „Hotel Silber“ ursprünglich aussah? Können Sie weiter sagen, bis zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang nun tatsächlich mit der Umsetzung des Vorhabens gerechnet wer den kann?
Sehr geehrter Herr Präsident, mei ne Damen und Herren! „Baden-württembergische Interessen schützen...“, das ist das Thema der heutigen Debatte. Aber man hat schon gemerkt: Es gab hier im Saal einen Hauch von Bundestagswahlkampf.
Ein gewisses Armutszeugnis ist das schon.
Herr Drexler, regen Sie sich ab.
Man sollte hier auch nicht die Leute verunsichern.
Das muss man auch einmal deutlich sagen. Herr Kollege Sa kellariou, zumindest hinsichtlich Ihrer rechtlichen Ausführun gen gebe ich Ihnen recht. Da gelten noch alte Bedingungen und alte Verträge, deren Gültigkeit man gar nicht auf den ers ten Blick erkennen kann. Deshalb bin ich Ihnen sehr dankbar, dass Sie das sehr klar und sachlich angesprochen haben.
Wir wissen: Zwischen der Freiheit der Bürger und den Sicher heitsinteressen des Staates gibt es einen ganz schmalen Grat. Wir haben hier ja auch schon gute Debatten geführt, wenn der Landesdatenschutzbeauftragte gekommen ist, und sehr sach lich diskutiert. Wir haben in unserem Bundesland hier bisher im Konsens eine gute Arbeit gemacht. Das muss man auch einmal sagen.
Aber wir haben heute so große technische Möglichkeiten, dass sich ein riesiges Problem ergibt. Wenn ich mein Handy ein schalte oder ins Internet gehe, sehe ich: Fast jeden Monat oder gar jeden Tag gibt es irgendeine Lumperei. Es wird mitgeteilt, die Visa-Karte sei gesperrt worden und man müsse die Daten bekannt geben. Oder es wird wieder einmal mitgeteilt, ich hät te eine Million im Lotto gewonnen und müsse nur meine Kon tonummer angeben.
All dies gibt es heute. Im Internet gibt es inzwischen eine ge waltige Kriminalität. Deshalb muss man dem Staat auch die Möglichkeit geben, dagegen vorzugehen.
Was das Abhören durch die Amerikaner anlangt, kann man sagen: Das kann man natürlich nicht alles gutheißen. Ande rerseits muss man aber auch sagen: Die Anschläge in Ameri ka haben dieses Land in Mark und Bein getroffen. Das war etwas Unvorstellbares. Deshalb muss man dafür, dass es zu diesen Abhörmaßnahmen gekommen ist, zumindest ein ge wisses Verständnis haben.
Im Übrigen muss ich sagen: Das, was derzeit teilweise in Ber lin läuft – schwere Vorwürfe gegen die Bundeskanzlerin –, ist unangemessen.
Wir hatten, als die umfangreichen Abhörmaßnahmen began nen – das wissen Sie genau –, eine rot-grüne Bundesregie rung, einen der SPD angehörenden Innenminister und zahl reiche nahestehende Behördenleiter.
Seien Sie deshalb also vorsichtig mit Attacken gegen die Bun deskanzlerin.
Das bringt Ihnen überhaupt nichts.
Jetzt kommen wir einmal zu der Frage: Was kann das Land Baden-Württemberg zu dieser Debatte beitragen?
Es wäre richtig gewesen, heute zu fragen: Was für Erkennt nisse haben Sie? Welche Erkenntnisse hat das Landesamt für Verfassungsschutz?
Hat die zuständige Behörde in den USA Erkenntnisse? Wie war es damals mit der Sauerlandgruppe? Gab es Informatio nen aus den USA, die einen Anschlag verhindert haben? Herr Minister, wissen Sie, ob es in Baden-Württemberg Firmen gibt, die ausspioniert wurden? Es wäre Ihre Aufgabe, all dies hier darzulegen. Haben Sie die Landesbehörden im globalen Wettbewerb für diese Sachlage ertüchtigt? Was ist geschehen? Was können Sie zur Aufklärung beitragen? Das sind Themen für den baden-württembergischen Landtag.
Sie haben Regierungsverantwortung. Nehmen Sie sie wahr – zum Wohle dieses Landes!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was müssen verantwortungsvolle Politiker tun? Zum einen müssen sie die Freiheit ihrer Bürger sichern und zum anderen auch für die Sicherheit sorgen. Das ist unsere Aufga be. Das sollten wir am besten gemeinsam tun. Ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung und die Kanzlerin alles tun, um Schaden von unserem Volk zu nehmen,
wie auch die Vorgängerregierungen dies getan haben.
Was brauchen wir in Europa? Eine Datenschutzverordnung. Deutschland hat in Europa das beste Datenschutzrecht.
Dieses auf andere Länder zu übertragen wäre eine wichtige Aufgabe für uns. International wäre sicherlich ein Daten schutzabkommen erforderlich. Die Amerikaner sind unsere Freunde. Unter Freunden darf man sicher auch einmal Klar text reden. Aber dann muss man hier gemeinsam ein Daten schutzabkommen vereinbaren. Das wäre, glaube ich, für uns alle, für uns Demokraten, eine Zukunftsaufgabe. Dann errei chen wir auch das Beste für unser Volk.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, mei ne Damen und Herren! Ich hatte eigentlich erwartet, dass der Justizminister zuerst noch eine Einführung gibt, aber das brau chen wir gar nicht.
Mit dem bundesweiten Vollstreckungsportal werden folgen de Ziele erreicht: Über dieses Portal wird den gesetzlich Be rechtigten die Einsichtnahme in den Datenbestand der Schuld nerverzeichnisse und der Vermögensverzeichnisse der Länder in elektronischer Form eröffnet.
Den gesetzlich Berechtigten soll eine bundesweite Suche über die in den Schuldnerverzeich nissen und Vermögensverzeichnissen der Länder eingetrage nen Daten gewährt werden. Das Vollstreckungsportal stellt im Zusammenwirken mit Systemen, zu denen auch eine Vertrau ensbeziehung besteht, ein zentrales und länderübergreifendes elektronisches Informations- und Kommunikationssystem im Internet zur Registrierung der Nutzungsberechtigten bereit.
Ferner wird die Möglichkeit einer länderübergreifenden Ge bührenabrechnung und einer Vollstreckung der Gebührenfor derung geboten. Darüber hinaus stellt das Vollstreckungspor tal die technischen Voraussetzungen bereit, um die Daten der Schuldnerverzeichnisse und der Vermögensverzeichnisse al ler Länder über eine einheitliche Schnittstelle zu übernehmen und die Abdrucke aus den Schuldnerverzeichnissen zu erstel len und zu versenden.
Die CDU-Fraktion stimmt mit allen Zielen überein. Wir wer den deshalb dem Schuldnerportal und dem Gesetz zum Staats vertrag zustimmen. Abschließend kann man noch sagen: Die Kosten sind überschaubar und die Gebühren moderat.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, mei ne Damen und Herren! Wenn man ein Gesetz macht, hat man gewisse Hoffnungen. So war es auch beim Schlichtungsge
setz. Mit einem Vorschaltverfahren wollte man versuchen, zu erreichen, dass es bei den Amtsgerichten weniger Prozesse gibt. Das hat einen gewissen Charme. Man hat auch daran ge dacht, die Justiz zu entlasten und Bürokratie abzubauen. Zum damaligen Zeitpunkt war der Gedanke richtig.