die Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorgaben wie z. B. den Abstands- oder Brandschutzvorschriften er leichtert werden.
Man muss sich einfach einmal auf der Zunge zergehen lassen, was das für ein Rechtsverständnis ist. Einerseits schreibt man alles vor – Efeu usw. –, und auf der anderen Seite, wenn es um 10 m hohe Kleinwindanlagen im Garten geht, gelten der Nachbarschutz und der Brandschutz nicht mehr. Das ist grü ne Politik in Baden-Württemberg.
Wir lehnen dieses Gesetz heute im Ganzen ab. Denn wenig an diesem Gesetz ist akzeptabel und widerspruchsfrei. Dass der Massivholzbau jetzt in allen Gebäudeklassen ermöglicht wird, ist zwar richtig,
aber wenn Bauen mit Holz etwas Gutes ist, warum schränken die Grünen dann ständig die Bewirtschaftung der Wälder ein?
Die CDU ist nicht der Meinung, man könne eine fortschritt liche und ökologisch sinnvolle Baupolitik betreiben, indem man das Baupolizeirecht derart überreizt. Ihre LBO-Novelle, Herr Minister Hermann, kommt daher wie Oberwachtmeister Alois Dimpfelmoser im „Räuber Hotzenplotz“.
Meine Damen und Herren, wir von der CDU wollen eine zu kunftsfähige Baukultur. Wir glauben, dass man die nicht über mehr Vorschriften erreicht, sondern über einfachere, klarere und besser verständliche Vorschriften. Da haben wir doch noch einiges zu leisten, beispielsweise wenn es um eine wirk lich fortschrittliche Energiepolitik im Bauwesen geht.
Wenn man diesen Gesetzentwurf anschaut, sieht man eines: Das Motto der grün-roten Regierung lautet „Gemeinsam we niger erreichen“ – so, wie es in der Werbekampagne von Mi nister Untersteller heißt.
Wir beraten über die Novellierung der Landesbauordnung. Wir werden überkommene Regelungen in der Landesbauord nung streichen, beispielsweise das bisherige Verbot von Holz als Baustoff bei größeren Gebäuden, und wir werden gute Re geln für neue Anforderungen an das Bauen aufnehmen, bei spielsweise zur Barrierefreiheit. Wir bringen also die Landes bauordnung auf die Höhe der Zeit, und deshalb unterstützt meine Fraktion dieses grün-rote Gesetz.
In der Vorrede der CDU nicht vorgekommen und auch in der Gesamtabstimmung von ihr nicht mitgetragen sind die Ver einfachungen, die wir in der Landesbauordnung vornehmen. Dafür zwei Beispiele:
Erstes Beispiel: Geneigte Dachflächen müssen in geeigneter Weise bei der Ermittlung eingerechnet werden, wie die Ab stände zwischen Gebäuden zu halten sind. Das ist Bestandteil der Landesbauordnung.
Was haben CDU und FDP/DVP bei der letzten Novelle der Landesbauordnung vor vier Jahren dazu beschlossen? Herr Kollege Mack war der zuständige Sprecher für die damalige Regierungsfraktion CDU. Sie haben damals einen furchtba ren baden-württembergischen Sonderweg mit einer kompli zierten Formel beschlossen. Alle Praktiker waren damals da gegen. Sie haben es trotzdem gemacht. Heute vereinfachen wir mit grün-roter Mehrheit diese Formel. Wir nehmen uns der Formel der Musterbauordnung an. Statt komplizierten schwarz-gelben gibt es einfache grün-rote Regelungen.
Zweites Beispiel: Holz als Baustoff; ich habe es schon er wähnt. Hier gab es bisher ein Verbot, Holz bei höheren Ge bäuden einzusetzen. Dieses Verbot aus schwarz-gelber Zeit schaffen wir ab. Mehr Freiheit!
Ja, Herr Kollege Herrmann ist auch nicht auf der Höhe der Zeit. Das Verbot war nämlich ohne sachlichen Grund. Holz
kann bei richtigem Einsatz die erforderliche Brandfestigkeit und die erforderliche Standfestigkeit erbringen.
Dazu gibt es Zertifikate. Damit fördern wir diesen ökologi schen, kostengünstigen und heimischen Baustoff.
Wir modernisieren die Landesbauordnung entlang der Anfor derungen aus der Gesellschaft. Das zeigt sich bei der Barrie refreiheit. Dazu haben wir im Ausschuss noch eine Änderung zum Gesetzentwurf der Landesregierung beschlossen. Auf grund dieser Änderung muss künftig nicht nur – wie bisher geregelt – die barrierefreie Erreichbarkeit, sondern auch die barrierefreie Nutzbarkeit der Wohnung und ihrer Funktions räume gegeben sein. Das nehmen wir nicht einfach so aus dem Raum. Wir legen hier eine DIN-Norm zugrunde, die die Ar chitektinnen und Architekten, die Planerinnen und Planer gut kennen.
Diese Änderung kostet etwas. Das sollten wir hier ehrlich an sprechen. In einem Neubau ein Bad mit mehr Platz zu bauen kostet mehr, als ein sehr kleines Bad zu bauen. Aber diesen Kosten steht ein hoher Wert gegenüber. Die Wohnung hat für ihre Bewohner einen höheren Nutzen, und wir brauchen die se Wohnung in der älter werdenden Gesellschaft. Wie viel teu rer ist es denn, diesem Bedarf nicht jetzt mit einer Regelung für den Neubau entgegenzukommen, sondern abzuwarten und in Kauf zu nehmen, dass nach und nach Wohnungen auf bar rierefreien Standard umgebaut werden müssen? Letzteres ist viel, viel teurer. Deswegen nehmen wir hier eine Neuausrich tung vor.
Jetzt kommen wir zum Bereich der Mobilität und der Moder nisierungen hier. Herr Kollege Mack hat im Vorfeld und auch hier einen großen Popanz aufgebaut. Er beschwört das grüne Begrünungsgespenst. Das liegt wahrscheinlich daran, dass er selbst Angst vor den Grünen hat oder irgendwie Pickel be kommt, weil er sich von seinem Platz verdrängt sieht.
Dabei sieht jeder, der den entsprechenden Absatz in der No velle der Landesbauordnung liest, dass die Begrünung im Neubau nur dann zum Zuge kommt, wenn es keine Grünflä che gibt und wenn es zumutbar ist.
Was steht in der Zeitung? Sie haben dazu einiges zitiert. Aber entgegen dem, was Sie zitiert haben, steht in der „Süddeut schen Zeitung“ von heute, man habe den Eindruck, die Lan desregierung traue sich gar nicht so richtig viel. Also, Sie se hen: Ihre Deutung ist nur eine von mehreren.
Wenn die CDU für Bürokratieabbau sein könnte, nämlich bei den Verfahrenserleichterungen für solare Bauten am Gebäu de, die wir hier vorsehen, ist sie dagegen. CDU-Einsatz für Bürokratieabbau: nicht vorhanden.